Einreise, Zoll und Aufenthalt in Panama

Reise- und Sicherheitshinweis

Reise- und Sicherheitshinweise des AA

Über den unten stehenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.

Reise- und Sicherheitshinweise des AA

Krisenvorsorgeliste

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Land aufhalten, die Online-Registrierung in seiner Krisenvorsorgeliste, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggf. vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert

Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes

Auswärtiges Amt - Bürgerservice

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an

Auswärtiges Amt - Bürgerservice

Einreisebestimmungen

Reisedokumente

Für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen genügt der Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass. Das Dokument muss bei der Einreise noch mindestens 3 Monate, bei längerem Aufenthalt bis zum Ende der Reise gültig sein.

Es ist vereinzelt vorgekommen, dass der Einreisebeamte den Aufenthalt auf 15 Tage begrenzt hat.

Weitere erforderliche Nachweise

- Rückflug- oder Weiterreiseticket.

- Nachweis, dass die Einreisebestimungen für das Land der Weiterreise erfüllt werden.

- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den Aufenthalt. Als ausreichend werden mindestens 1000 US-Dollar in bar oder der Nachweis dieser Summe auf dem Kreditkarten-Kontoauszug erachtet.

Einreise auf privaten Schiffen

Bei Einreise auf privaten Schiffen wie z.B. Segelschiffen, Yachten, Katamaranen usw. wird eine Gebühr erhoben. Außerdem wird lediglich ein 72-Stunden-Visum ausgestellt. Für länger geplante Aufenthalte ist ein Touristenvisum erforderlich, Informationen erteilt die Migrationsbehörde am Hafen.

Einreise auf dem Seeweg über das Gebiet Guna Yala

Bei der Einreise auf dem Seeweg über das Gebiet Guna Yala (San Blas Inseln) ist auf die ordnungsgemäßge Stempelung des Passes zu achten. Ohne Stempel ist unverzüglich die Migrationsbehörde im Hafen aufzusuchen, andernfalls wird der Aufenthalt als illegal betrachtet, und es kann es zu erheblichen Problemen bei der Ausreise kommen. Auf dem Festland kann diese Formalität nicht mehr nachgeholt werden.

Landeinreise von Costa Rica

Bei der Landeinreise von Costa Rica muss darauf geachtet werden, dass sowohl ein Ausreisestempel von Costa Rica als auch ein Einreisestempel von Panama im Pass angebracht werden. Der Einreisestempel ist bei der Einwanderungsbehörde Migración gegen den Kauf einer Steuermarke erhältlich.

Ausweispflicht

Reisende müssen für Ausweiskontrollen im Land ständig den Reisepass mit dem Einreisestempel oder eine Kopie davon mit sich führen.

Gelbfieberimpfung

Bei der Einreise aus einem von der Weltgesundheitsorganisation als Gelbfieberinfektionsgebiet eingestuftem Land müssen Reisende ab einem Alter von 1 Jahr eine gültige Gelbfieberimpfung nachweisen. Die Länder finden sich im folgenden Link in der linken Spalte "Country determined by WHO to be at risk for yellow fever transmission".

WHO Gelbfieber-Infektionsgebiete

Für Minderjährige, die allein, mit nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen oder mit nur einem Elternteil reisen, geben die ADAC-Clubjuristen allgemeine Hinweise und stellen Reisevollmachten zum Download zur Verfügung:

Reisevollmachten zum Download

Gesundheitsinformationen

Sie brauchen für die Einreise nach Panama keine Impfungen nachzuweisen. Nehmen Sie die Reise auch zum Anlass, Ihren sonstigen Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen 'Standard'-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Für Panama raten Experten auch zur Impfung gegen Hepatitis A (Gelbsucht) und Gelbfieber. Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: Hepatitis B, Tollwut, Typhus. Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein! Über den nachfolgenden Link erfahren Sie, welche Impfungen von Ihrer Krankenkasse gezahlt werden.

Derzeit keine weiteren Informationen.

Es besteht im gesamten Jahr ein geringes Risiko, in den Provinzen der Karibikküste (v.a. Bocas del Toro im Nordwesten) und im Grenzgebiet zu Kolumbien (Colon, Darién, Ngobe Bugle, Panama und Veraguas) an Malaria zu erkranken. Die Zahl der Infektionen hat seit 2021 allerdings deutlich zugenommen. Die übrigen Landesteile und Stadtgebiete sind malariafrei. Die wichtigste Schutzmaßnahme gegen eine Infektion besteht in konsequentem Schutz gegen Mückenstiche. WHO und andere Gremien empfehlen zudem für Gebiete mit höherem Malariarisiko die vorsorgliche Einnahme von Medikamenten, für solche mit geringem Risiko die Mitnahme eines geeigneten Notfallmedikaments. Besprechen Sie die genaue Vorgehensweise unbedingt rechtzeitig mit einem erfahrenen Arzt!

Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.

Reiseapotheke

Eine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig. Eine Liste mit entsprechend qualifizierten Ärzten finden Sie unter dem nachfolgenden Link.

Wer nach Panama reist, sollte unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland dürfen im Ausland entstandene Kosten jedoch nur nach der deutschen Gebührenordnung erstatten. Kosten für einen Transport in geeignete Zentren oder zurück nach Deutschland werden grundsätzlich nicht übernommen. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.

Weitere Informationen und online Buchung.

Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.

reisemedinfo@adac.de

Zollbestimmungen

Gebrauchsgüter

Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, können zollfrei eingeführt werden. Geschenke sind bis zu 50 US $ zollfrei.

Lebens- und Genussmittel

Abgabenfrei können Reisende einführen: 500 Zigaretten oder 500 g Tabak, 3 Flaschen alkoholische Getränke und eine angemessene Menge Parfüm.

Zollfrei sind pro Person Waren bis zum Wert von 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft- und Seeweg). Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren bis zum Wert von 175 Euro zollfrei mitführen.

Abgabefrei sind für Reisende ab 17 Jahren außerdem bis zu
  • 200 Zigaretten, 100 Zigarillos (höchstens 3g/Stück), 50 Zigarren, 250 g Tabak (oder entsprechende Teilmengen)
  • 1 l Spirituosen über 22 Vol.-% Alkoholgehalt oder 2 l Spirituosen und andere alkoholische Getränke bis 22 Vol.-% (oder entsprechende Teilmengen) und 4 l nicht schäumender Wein sowie 16 l Bier

Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung einer Freimenge müssen unaufgefordert am Zoll angeben werden.

Waren die Informationen für Sie hilfreich?