Einreise, Zoll und Aufenthalt in Panama
Reise- und Sicherheitshinweise
Über den folgenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.
Das Auswärtige Amt rät allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Ausland befinden, sich online in der Krisenvorsorgeliste zu registrieren. So kann im Notfall schnell Kontakt aufgenommen werden. Pauschalreisende werden gegebenenfalls vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert.
Einreisebestimmungen
Die Einreise ist möglich mit:
Reisepass: ja
Kinderreisepass: ja
Vorläufiger Personalausweis: nein
Vorläufiger Reisepass: ja
Personalausweis: nein
Das Dokument muss bei der Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein.
Für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen gilt:
Visum: nicht erforderlich
Es ist vereinzelt vorgekommen, dass der Einreisebeamte den Aufenthalt auf 15 Tage begrenzt hat.
Weitere erforderliche Nachweise:
- Rückflug- oder Weiterreiseticket
- Nachweis, dass die Einreisebestimungen für das Land der Weiterreise erfüllt werden
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den Aufenthalt. Als ausreichend werden mindestens 1.000 US-Dollar in bar oder der Nachweis dieser Summe auf dem Kreditkarten-Kontoauszug erachtet.
Einreise auf privaten Schiffen
Bei Einreise auf privaten Schiffen wird eine Gebühr erhoben. Außerdem wird lediglich ein 72-Stunden-Visum ausgestellt. Für länger geplante Aufenthalte ist ein Touristenvisum erforderlich, Informationen erteilt die Migrationsbehörde am Hafen.
Einreise auf dem Seeweg über das Gebiet Guna Yala
Bei der Einreise auf dem Seeweg über das Gebiet Guna Yala (San Blas Inseln) ist auf die ordnungsgemäßge Stempelung des Passes zu achten. Ohne Stempel ist unverzüglich die Migrationsbehörde im Hafen aufzusuchen, andernfalls wird der Aufenthalt als illegal betrachtet, und es kann es zu erheblichen Problemen bei der Ausreise kommen. Auf dem Festland kann diese Formalität nicht mehr nachgeholt werden.
Landeinreise von Costa Rica
Bei der Landeinreise von Costa Rica muss darauf geachtet werden, dass sowohl ein Ausreisestempel von Costa Rica als auch ein Einreisestempel von Panama im Pass angebracht werden. Der Einreisestempel ist bei der Einwanderungsbehörde Migración gegen den Kauf einer Steuermarke erhältlich.
Ausweispflicht
Reisende müssen für Ausweiskontrollen im Land ständig den Reisepass mit dem Einreisestempel oder eine Kopie davon mit sich führen.
Gelbfieberimpfung
Bei der Einreise aus einem von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Gelbfieberinfektionsgebiet eingestuftem Land müssen Reisende ab einem Alter von 1 Jahr eine gültige Gelbfieberimpfung nachweisen.
Reisevollmacht für Minderjährige
Für minderjährige Reisende, die allein, in Begleitung von nur einem Elternteil oder nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen unterwegs sind, bieten die ADAC Clubjuristen allgemeine Hinweise sowie Vorlagen für eine Reisevollmacht zum Download an.
Hinweis: Es handelt sich nicht um amtliche Dokumente, sondern um Empfehlungen, die gegebenenfalls ergänzt und beglaubigt werden müssen. Viele Transportgesellschaften verlangen auch besondere Vollmachten, erkundigen Sie sich dort nach den Einzelheiten.
Abgelaufene oder verlorene Ausweispapiere
Grundsätzlich ist für Auslandsreisen sowie für die Wiedereinreise nach Deutschland ein gültiges Ausweisdokument erforderlich. In einigen EU-Ländern wird die Ausweispflicht auch dann erfüllt, wenn der Personalausweis, Reisepass oder vorläufige Reisepass nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist. Informationen dazu finden sich in den vom Auswärtigen Amt bereitgestellten Reise- und Sicherheitshinweisen des jeweiligen Landes.
Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass ein abgelaufenes Ausweisdokument im Ausland, beispielsweise bei der Hotelregistrierung oder bei Banken, möglicherweise nicht akzeptiert wird. Daher kann das Reisen mit einem abgelaufenen Ausweisdokument auch innerhalb der EU zu Problemen führen.
Express-Reisepass
Falls kein gültiger Reisepass vorhanden ist und bis zur Abreise noch ein paar Tage Zeit sind, besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen Passbehörde einen Express-Reisepass zu beantragen. Dieser vollwertige Reisepass enthält einen elektronischen Chip und ist für 10 Jahre gültig. Für die schnellere Bearbeitung fallen zusätzliche Gebühren an.
Vorläufiger Personalausweis und vorläufiger Reisepass
Wenn der Ausweis besonders kurzfristig benötigt wird, stellt die Passbehörde in der Regel sofort (bzw. innerhalb weniger Stunden) einen vorläufigen Personalausweis (gültig für 3 Monate) oder einen vorläufigen (grünen) Reisepass (gültig für 1 Jahr) aus. Da der vorläufige Reisepass keinen elektronischen Chip mit gespeicherten Fingerabdrücken und einem Lichtbild enthält, wird er nicht von allen Ländern anerkannt.
Reiseausweis als Passersatz (RaP)
Wenn die Passbehörde nicht erreichbar ist, kann die Bundespolizei nach eigenem Ermessen einen "Reiseausweis als Passersatz" ausstellen. Dieser wird an der Grenze, an bestimmten Flughäfen oder bei einer Dienststelle der Bundespolizei ausgegeben. Dafür ist ein amtlicher Lichtbildausweis im Original erforderlich. Bei Personen unter 18 Jahren muss außerdem die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegen.
Der Antrag kann auch bequem online über die Elektronische Antragstellung RaP gestellt werden.
Eine aktuelle Liste der Staaten, die Passersatzpapiere aus Deutschland anerkennen, finden Sie auf der Website der Bundespolizei unter Staatenliste RaP . Es ist zudem wichtig, mögliche Visa-Vorschriften des Ziellandes zu beachten.
Die Nutzung eines Reiseausweises als Passersatz erfolgt auf eigenes Risiko. Das Zielland oder die Fluggesellschaft kann die Einreise mit diesem Dokument verweigern oder Bestimmungen kurzfristig ändern.
Wenn der Ausweis im Ausland verloren geht, sollte umgehend eine Anzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Eine Kopie der Diebstahlsanzeige ist erforderlich, um bei den deutschen Behörden einen neuen Ausweis beantragen zu können. Es wird außerdem empfohlen, schnellstmöglich die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) zu kontaktieren. Dort kann ein sogenannter "Reiseausweis als Passersatz (RaP)" für die Rückkehr nach Deutschland ausgestellt werden. Das Verfahren wird erleichtert, wenn ein Lichtbild sowie eine Kopie des Personaldokuments mitgeführt werden. Sofern Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises nutzen, muss diese ebenfalls gesperrt werden.
Die Einreise mit einem Ausweisdokument, das als gestohlen oder verloren und dann als wieder aufgefunden gemeldet wurde, kann erhebliche Probleme verursachen. Selbst wenn die deutschen Behörden das Dokument aus den Fahndungslisten entfernt haben, besteht das Risiko, dass es an Grenzkontrollstellen noch als zur Fahndung ausgeschrieben erscheint. Daher rät das Auswärtige Amt davon ab, mit solchen Dokumenten zu reisen.
Gesundheit
Impfschutz
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen ab einem Alter von einem Jahr gefordert, die aus einem Gelbfiebergebiet einreisen.
Bei der direkten Einreise aus Deutschland wird kein Nachweis einer Gelbfieberimpfung verlangt, aber die Impfung wird allen Reisenden ab einem Alter von neun Monaten dringend empfohlen, bevor sie in Panama in ein Gebiet reisen, in dem Gelbfieber vorkommt. Hierzu gehören die Regionen östlich des Panamakanals: die Territorien Emberá und Kuna Yala, die Provinz Darién sowie die östlich des Panamakanals gelegene Teilgebiete der Provinzen Colón and Panama.
Für Reisende westlich des Panamakanals (Panama-Stadt, die direkte Umgebung des Panamakanals, Perleninseln, San Blas) wird keine Gelbfieberimpfung empfohlen.
Bei Weiterreise in ein Drittland kann der Nachweis der Gelbfieberimpfung aus Panama kommend verlangt werden.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Chikungunya- und Denguefieber, Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.
Zika-Virus-Infektion
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
- Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen, siehe Zika-Virus-Infektion.
Denguefieber
Dengueviren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Denguefieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Denguefieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
- Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
Chikungunya-Fieber
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Weitere Informationen siehe Chikungunya-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria .
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Es besteht ganzjährig ein mittleres Malariarisiko in Teilen der Provinzen östlich des Panamakanals. In den Provinzen westlich des Kanals einschl. der Inseln San Blas, Bastimentos, Parida und Colón liegt ganzjährig ein minimales Risiko vor. Panama-Stadt, die Kanalzone, die Inseln Coiba, Cebaco und Pearl Islands gelten als malariafrei.
Der Anteil an Malaria tertiana (P. vivax) liegt bei über 99%, weniger als 1% sind Malaria tropica-Fälle (P. falciparum). Eine Karte stellt die DTG zur Verfügung.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Notfallselbstbehandlung (NSB) sinnvoll.
- Besprechen Sie die Notwendigkeit einer NSB sowie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung inklusive Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner
Oropouche-Fieber
Oropouche-Fieber ist eine durch das gleichnamige Virus ausgelöste Infektionskrankheit, die ähnlich wie Dengue-Fieber mit plötzlichen Fieberanstieg, starken Kopfschmerzen, Übelkeit und Erbrechen, Gelenk- und Gliederschmerzen und selten einer Hirnhautentzündung verläuft. Die Erkrankung wird vorwiegend nachts über Stechgnitzen sowie Stechmücken übertragen. Eine Therapie oder Impfung existiert nicht. Es gibt Hinweise, dass eine Infektion mit Oropouche-Viren in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim ungeborenen Kind sowie zu Schwangerschaftskomplikationen oder Fehlgeburten führen kann.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Oropouche-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere abends und nachts konsequent vor Mückenstichen.
- Vermeiden Sie nicht notwendige Reisen während der Schwangerschaft und lassen Sie sich vor der Reise von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen . Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Influenza A-Virus /H1N1- Grippe
Im Distrikt Barú, Region Chiriquí, wurden vermehrt H1N1 - Influenzafälle mit Todesfällen gemeldet. Die zuständige Gesundheitsbehörde rät zu den üblichen präventiven Hygienemaßnahmen: häufiges Händewaschen, Abstandhalten zu Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung, engen Kontakt mit fremden Menschen reduzieren.
Leishmaniasis
Die kutane und mukokutane Form kommt landesweit vor. Die einzelligen Parasiten werden durch Mücken übertragen.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Leishmaniasis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen.
Leptospirose
Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden. Die bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen. Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin erwogen werden, siehe Leptospirose.
Hantavirus
Diese seltene virale Erkrankung wird durch Aufnahme von kontaminierten Sekreten infizierter Nagetiere über die Atemwege bzw. den Magen-Darm-Trakt übertragen. Nach zwei bis vier Wochen kann es zu grippeähnlichen Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen kommen. In seltenen Fällen können tödliche Komplikationen durch Befall der Nieren oder des Herz-Lungensystems entstehen. Eine Impfung bzw. medikamentöse Prophylaxe existiert nicht, siehe Hantavirus.
- Vermeiden Sie den Kontakt mit den Ausscheidungen von Nagetieren.
Trypanosomiasis („Mal de Chagas“)
In Panama kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen am Herzen und des Verdauungstraktes auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende an Chagas zu erkranken sehr gering.
- Nutzen Sie zum Schutz gegen Bisse korrekt angebrachte Bettnetze.
Medizinische Versorgung
Insgesamt ist die Gesundheitsversorgung gerade in ländlichen Gebieten häufig nicht mit europäischen technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Planbare Eingriffe sollten daher nach Möglichkeit in Deutschland erfolgen.
Die Kosten für eine medizinische Behandlung sowie Medikamente müssen in der Regel vor Ort sofort in bar (auch Kreditkartenzahlung ist ggf. möglich) beglichen werden.
Über eine Liste von deutsch- oder englischsprachigen Ärzten verfügt die deutsche Botschaft in Panama.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
ADAC Notfall Ambulanz-Service
Sie erreichen uns 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr unter der Telefonnummer 089 76 76 76 oder per Mail unter ambulance@adac.de. Unsere medizinisch ausgebildeten Fachkräfte nehmen rund um die Uhr Notrufe aus aller Welt entgegen und leisten aktive Hilfe.
Reisemedizinischer Informationsservice
Wo sind die richtigen Ärzte? Kontaktieren Sie den Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der Telefonnummer 089 76 76 77 oder per Mail unter reisemedinfo@adac.de, wenn Sie medizinische Behandlung vor Ort benötigen. Wir nennen Ihnen Adressen von deutsch- oder englischsprachigen Ärzten am Urlaubsort.
ADAC Medical App
Die ADAC Medical App bietet schnell, einfach und überall Hilfe bei gesundheitlichen Anliegen. Hier erhalten Sie jederzeit Zugang zu telemedizinischer Behandlung, Arztsuche mit Online-Terminvereinbarung, Symptomchecker sowie Apothekenservices.
adac.de | Gesundheit
Weitere Informationen zu den Themen Reisemedizin, Krankheiten, Impfungen und Vorsorge finden Sie auf: adac.de/gesundheit
Zollbestimmungen
Einreise nach Panama
Genussmittel | Abgabefrei sind pro Person ab 18 Jahren Höchstmengen von:
|
Reisebedarf/Persönlicher Gebrauch/Geschenke | Waren für den persönlichen Gebrauch sind abgabefrei, es gelten keine Zollformalitäten. Neue Artikel und Geschenke sind bis zu einem Wert von 500 Panamaischen Balboa (PAB) zollfrei. |
Sonderbestimmungen | Reisende müssen bei ihrer Ankunft eine Einfuhrerklärung abgeben (auch innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise online möglich). |
Wichtige Hinweise zur Einreise
Die Informationen zu den Ein- und Ausfuhrbestimmungen gelten für touristische Reisen von Privatpersonen. Waren, die zollpflichtig sind oder die festgelegten Freimengen überschreiten, müssen bei der Einreise in das jeweilige Zielland unaufgefordert beim Zoll angemeldet werden.
Wenn Sie aus Deutschland Gegenstände mit einem Wert von über 430 Euro ausführen und diese später wieder einführen möchten, empfiehlt es sich, bereits bei der Ausreise einen Nämlichkeitsnachweis durch die Zollstelle erstellen zu lassen.
Die Einfuhr von Kulturgütern, Lebensmitteln, Waffen und Munition, jugendgefährdenden und verfassungswidrigen Medien, Tieren und Pflanzen und daraus hergestellten Produkten, Arznei- und Betäubungsmitteln unterliegen häufig besonderen Bestimmungen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Zollbehörde des Ziellandes.
Rückreise nach Deutschland aus einem EU-Land
Privatpersonen dürfen grundsätzlich Waren aus jedem EU-Mitgliedstaat – mit Ausnahme der Sondergebiete – steuerfrei nach Deutschland einführen, sofern sie ausschließlich dem persönlichen Eigenbedarf dienen.
Für Genussmittel gelten feste Richtmengen. Personen ab 17 Jahren dürfen mitführen:
- 800 Zigaretten oder 400 Zigarillos oder 200 Zigarren oder 1 kg Tabak
- 10 kg Kaffee
- 110 l Bier, 60 l Schaumwein, 20 l Spirituosen mit weniger als 22 Vol.-%, 10 l Spirituosen mit mehr als 22 Vol.-%
Für die Einfuhr von Wein aus anderen EU-Staaten gelten in Deutschland keine Richtmengen. Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich.
Wenn Sie bei einer Reise innerhalb der EU ein Nicht-EU-Land durchqueren, beachten Sie bitte, dass im Nicht-EU-Land geringere Freimengen bzw. abweichende nationale Regelungen gelten können. Zudem gelten bei der Wiedereinreise in die EU geringere Freimengen.
Rückreise nach Deutschland bzw. in die EU aus einem Nicht-EU-Land
Bei der Wiedereinreise nach Deutschland aus einem Nicht-EU-Land dürfen Waren bis einer bestimmten Grenze abgabefrei eingeführt werden. Voraussetzung ist, dass die Waren persönlich mitgeführt werden und nur für den Eigenbedarf oder als Geschenk und nicht für eine gewerbliche Nutzung bestimmt sind.
Gebrauchswaren
Zollfrei sind pro Person ab 15 Jahren Waren bis zum Wert von 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft- und Seeweg). Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren bis zum Wert von 175 Euro zollfrei mitführen.
Genussmittel
Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren folgende Höchstmengen auf dem Luftweg/Seeweg:
- 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak
- 10 kg Kaffee
- 4 l Wein und 16 l Bier
- 2 l Spirituosen mit weniger als 22 Vol.-% oder 1 l Spirituosen mit mehr als 22 Vol.-%
Bei der Einreise auf dem Landweg gelten bei Rauchwaren geringere Höchstmengen. Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren hier nur 40 Zigaretten oder 20 Zigarillos oder 10 Zigarren oder 50 g Tabak.
Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich.
Medikamente
Die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge.
Kraftstoffe
Zusätzlich zum Tankinhalt 10 Liter in einem tragbaren Behälter.
Rückwaren
Wertvolle persönliche, bereits aus Deutschland mitgenommene Gegenstände wie Elektro- oder Sportgeräte sollten vor der Ausreise im Nämlichkeitsnachweis vom Zollamt des deutschen Abflughafens bestätigt werden.
Wichtige Hinweise zur Rückreise
Die Informationen zu den Ein- und Ausfuhrbestimmungen gelten für touristische Reisen von Privatpersonen. Waren, die zollpflichtig sind oder die festgelegten Freimengen überschreiten, müssen bei der Einreise in das jeweilige Zielland unaufgefordert beim Zoll angemeldet werden.
Erwerb oder Besitz von Tabakwaren, die aus einem Nicht-EU-Land stammen und nicht verzollt wurden, ist illegal (Steuerhehlerei). Zu erkennen sind sie an fehlenden Steuerzeichen, fehlenden Warnhinweisen oder Angaben zum Teer- und Nikotingehalt sowie an nicht offenem Verkauf und deutlich niedrigeren Preisen als im Geschäft.
Die Einfuhr von Kulturgütern, Lebensmitteln, Waffen und Munition, jugendgefährdenden und verfassungswidrigen Medien, Tieren und Pflanzen und daraus hergestellten Produkten, Arznei- und Betäubungsmitteln unterliegen häufig besonderen Bestimmungen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an die deutsche Zollbehörde .