
Mit dem Auto unterwegs in den Niederlande
Führerschein und Kraftfahrzeug
Führerschein
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Fahrzeugpapiere
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.
Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen, da Mithilfe der IVK die Schadensabwicklung erleichtert wird.
Weitere Bestimmungen
Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein.
Lkw-Fahrverbote
In den Niederlanden besteht kein generelles Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen.<br /><br />Für einzelne Straßen kann es jedoch spezielle Fahrverbote geben. Detaillierte Informationen zu den entsprechenden Regelungen liegen dem ADAC nicht vor.
Wichtige Verkehrsbestimmungen
Promillegrenze
Sie beträgt 0,5.
Für Fahranfänger (in den ersten fünf Jahren) gelten 0,2.
Halten und Parken
Parkverbot an gelb markierten Bordsteinkanten oder Fahrbahnrändern.
In einer Parkscheibenzone, die mit einer blauen Linie gekennzeichnet ist, darf nur mit einer Parkscheibe (keine elektronische) geparkt werden.
Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.
Eine weltweite Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:
Weitere wichtige Verkehrsbestimmungen
Radarwarngeräte
Die Benutzung ist verboten. Das Gerät wird eingezogen und es drohen hohe Geldstrafen.
Dashcam
Erlaubt (Dashcam muss leicht entfernbar sein und die Aufnahmen müssen kontinuierlich überschrieben werden).
Kindersitze
Kinder (unter 18 Jahren) und kleiner als 1,35 m müssen in einem Kinderrückhaltesystem mit mindestens ECE 44/03 Standard transportiert werden. Dies gilt sowohl für die Vorder- als auch Rücksitze. Die Verwendung von nach hinten gerichteten Babyschalen/ Kindersitzen auf dem Vordersitz ist in Fahrzeugen mit Beifahrerairbag nur zulässig, wenn der Airbag deaktiviert wurde.
Warnwestenpflicht
Warnweste nicht obligatorisch. Allen Insassen, die das Fahrzeug nach einem Unfall oder einer Panne außerhalb geschlossener Ortschaften oder auf Autobahnen verlassen, wird dennoch empfohlen, eine Warnweste zu tragen.
Winterausrüstung
Winterreifen
Eine Winterreifenpflicht besteht nicht generell.
Schneeketten
Schneeketten sind auf öffentlichen Straßen verboten.
In Ausnahmefällen können Sie mit Schneeketten fahren. Nähere Informationen unter folgendem Link
Spikes
Verboten.
Schulbusse und Busse
An Schulbussen darf nicht vorbeigefahren werden, wenn die Warnblinkanlage und die gelb-roten Warnleuchten eingeschaltet sind.
Bußgelder - Besonderheiten
Für Geschwindigkeitsüberschreitungen und Parkverstöße werden hohe Bußgelder erhoben und die Polizei kann sie an Ort und Stelle erheben.
Es ist zu beachten, dass besonders die Niederlande von den Vollstreckungsmöglichkeiten des EU-Rahmenbeschlusses zur Geldsanktionenvollstreckung Gebrauch machen und nicht bezahlte Geldbußen auch in Deutschland eintreiben.
Parkverstöße von Ausländern werden besonders konsequent verfolgt und teilweise über Inkassobüros eingetrieben.
Richtiges Verhalten bei Unfall und Panne
Unfälle, bei denen Personen verletzt wurden oder erhebliche Sachschäden entstanden sind, müssen der Polizei sofort gemeldet werden. Bei Sachschäden ist die Verwendung des "Europäischen Unfallberichts" zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).