Mit dem Auto unterwegs in Mexiko
Führerschein und Kraftfahrzeug
Führerschein
Empfohlen wird die Mitnahme des internationalen Führerscheins (nur in Verbindung mit dem deutschen Führerschein gültig).
Fahrzeugpapiere
Mitzuführen ist die deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Empfohlen wird die zusätzliche Mitnahme des internationalen Fahrzeugscheins. Er wird vom Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle) ausgestellt.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist obligatorisch. Die deutsche Kfz-Versicherung wird nicht anerkannt. Eine Kurzzeit-Haftpflichtversicherung kann an der Grenze bzw. in grenznahen Städten abgeschlossen werden.
Fahrzeuge bis 3,5 t dürfen bis zu 6 Monate vorübergehend zoll- und steuerfrei eingeführt werden, jedoch nur solange wie das Visum bzw. die Touristenkarte gültig ist. Der Grenzzoll stellt gegen Kaution (Kreditkarte, zwischen 200-400 USD zzgl. ca. 44 USD Verwaltungsgebühr) eine vorübergehende Einfuhrerlaubnis aus. Diese muss bei Ausreise wieder beim Zoll abgegeben werden, damit die Wiederausfuhr des Fahrzeuges entprechend registriert wird.
Die Formalitäten sollten rechtzeitig vor Einreise (mindestens 20 Tage vorher) erledigt werden, entweder beim mexikanischen Konsulat oder online unter
Zolldokumente (Carnet de Passages)
Nicht erforderlich ist die Mitnahme eines Carnet de Passages für die vorübergehende zollfreie Einfuhr von Fahrzeugen.
Weitere Bestimmungen
Das ovale „D-Schild" mit den Abmessungen 11,5 x 17,5 cm muss am Fahrzeug angebracht sein.
Mieten von Fahrzeugen im Reiseland
Für die Anmietung eines Kfz in Mexiko gilt ein Mindestalter von 21 Jahren. Sie benötigen die Touristenkarte, den Internationalen Führerschein zu Ihrer nationalen Fahrerlaubnis und eine Kreditkarte.
Wichtige Verkehrsbestimmungen
Mit dem Auto unterwegs
Es gibt eine Vielzahl an Bodenschwellen (Topes) und machen das Fahren zu einer holprigen Angelegenheit. Durch ein Verkehrsschild wird manchmal darauf hingewiesen.
Promillegrenze
Sie beträgt 0,8.
Kindersitze
Gesetzliche Regelungen zur Kindersicherung sind nicht landesweit abgedeckt. In den Regionen Monterrey und Yucatán müssen Kinder unter 5 Jahren und weniger als 10 Kilo mit einer entsprechenden Kinderrückhaltevorrichtung befördert werden. In den meisten anderen Regionen dürfen Kinder unter 5 Jahren in Mexiko nicht auf den Vordersitzen befördert werden. Im Bundesstaat Mexico gilt dies für Kinder unter 12 Jahren.
Weitere wichtige Verkehrsbestimmungen
Blinkzeichen
Auf einer Landstrasse zeigt ein vorne fahrendes, links blinkendes Fahrzeug nicht zwingend ein Abbiegen nach links an, sondern dass die Gegenfahrbahn frei zum Überholen ist.
Winterausrüstung
Schneeketten können auf Bergstraßen verwendet werden, wenn sie mit Schnee oder Eis bedeckt sind. Die Verwendung von Schneeketten kann bei starkem Schneefall auch vorgeschrieben werden.
Halten und Parken
Parkzonen sind mit dem Buchstaben „E“ (Estacionamiento) gekennzeichnet.
Bereiche, in denen das Parken verboten ist, sind durch rote Markierungen gekennzeichnet.
In Mexico City ist das Parken vor Banken verboten.
Richtiges Verhalten bei Unfall und Panne
Bei Personen- und Sachschäden ist sofort die Polizei zu rufen.
Verkehrsbeschränkungen (Umweltzonen, ZTL etc.)
Fahrverbote in Mexiko-City (»hoy no circula«): Einmal pro Woche herrscht für jedes Kfz von 5 bis 22 Uhr wegen Smoggefahr Fahrverbot in Mexiko-Stadt. Die Endziffern des Autokennzeichens sind hierfür ausschlaggebend:
5 und 6 Montag
7 und 8 Dienstag
3 und 4 Mittwoch
1 und 2 Donnerstag
9 und 0 Freitag (auch ausländische Kennzeichen)
Samstage im Monat:
5 und 6 erster
7 und 8 zweiter
3 und 4 dritter
1 und 2 vierter
9 und 0 fünfter
Die Mietautofirmen sind verpflichtet, ihre Kunden darauf aufmerksam zu machen. Erkundigen Sie sich auf alle Fälle beim Vermieter oder dem mexikanischen Automobilclub, an welchem Tag Sie den Wagen nicht fahren dürfen.