Mit dem Fahrzeug in Mexiko

Tempolimits

innerorts140
außerorts80
Autobahnen110

1 · vor Schulen, Krankenhäuser und Fußgängerzonen 20 km/h

innerorts140
außerorts80
Autobahnen110

1 · vor Schulen, Krankenhäuser und Fußgängerzonen 20 km/h

Kraftstoffpreise

Diesel11,17 €/liter
Benzin21,19 €/liter

1 · Diesel

2 · Magna

Angegebene Preise sind Mittelwerte.

Bei der Einreise bleiben 20 Liter Treibstoff im Reservekanister zollfrei.

Die Tankstellen in großen Städten und an Autobahnen haben 24 Stunden lang geöffnet.

Für den Service sollte man 5 bis 10 Pesos in bar zahlen.

Führerschein und Kraftfahrzeug

Empfohlen wird die Mitnahme des internationalen Führerscheins (nur in Verbindung mit dem deutschen Führerschein gültig).

Mitzuführen ist die deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Empfohlen wird die zusätzliche Mitnahme des internationalen Fahrzeugscheins. Er wird vom Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle) ausgestellt.

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist obligatorisch. Die deutsche Kfz-Versicherung wird nicht anerkannt. Eine Kurzzeit-Haftpflichtversicherung kann an der Grenze bzw. in grenznahen Städten abgeschlossen werden.

Fahrzeuge bis 3,5 t dürfen bis zu 6 Monate vorübergehend zoll- und steuerfrei eingeführt werden, jedoch nur solange wie das Visum bzw. die Touristenkarte gültig ist. Der Grenzzoll stellt gegen Kaution (Kreditkarte, zwischen 200-400 USD zzgl. ca. 44 USD Verwaltungsgebühr) eine vorübergehende Einfuhrerlaubnis aus. Diese muss bei Ausreise wieder beim Zoll abgegeben werden, damit die Wiederausfuhr des Fahrzeuges entprechend registriert wird.

Die Formalitäten sollten rechtzeitig vor Einreise (mindestens 20 Tage vorher) erledigt werden, entweder beim mexikanischen Konsulat oder online unter

https://www.gob.mx/banjercito

Nicht erforderlich ist die Mitnahme eines Carnet de Passages für die vorübergehende zollfreie Einfuhr von Fahrzeugen.

Carnet de Passages

Das Nationalitätenkennzeichen („D-Schild" mit den Abmessungen 11,5 x 17,5 cm) muss bei Reisen in Nicht-EU-Länder am Fahrzeug angebracht sein.

Für die Anmietung eines Kfz in Mexiko gilt ein Mindestalter von 21 Jahren. Sie benötigen die Touristenkarte, den Internationalen Führerschein zu Ihrer nationalen Fahrerlaubnis und eine Kreditkarte.

Wichtige Verkehrsbestimmungen

Auf Bodenwellen (sogenannte Topes) sollte geachtet werden. Sie sind äußerst tückisch, weit verbreitet und oft schlecht zu erkennen. Diese dienen zur Regulierung der Geschwindigkeiten. Vereinzelt deutet ein Verkehrsschild darauf hin.

In Mexiko Stadt gibt es einmal pro Woche ein Fahrverbot. Je nach Endnummer des Nummernschildes gibt es ein Verbot für einen Tag der Woche (Montag bis Freitag). Dies gilt auch für Mietwagen.

Sie beträgt 0,8.

Eine rote blinkende Ampel an einer Kreuzung hat die gleiche Bedeutung wie das achteckige rote Stoppschild.

Schienenfahrzeuge haben Vorrang.

Auf engen Bergstraßen hat das aufwärts fahrende Fahrzeug Vorrang.

Parkzonen sind mit dem Buchstaben „E“ (Estacionamiento) gekennzeichnet.

Gelb markierte Bordsteine weisen auf ein absolutes Parkverbot hin.

In Mexico City ist das Parken vor Banken verboten.

Bereiche, in denen das Parken verboten ist, sind durch rote Markierungen gekennzeichnet.

Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

Behindertenparkplätze sind mit dem internationalen Rollstuhlsymbol gekennzeichnet. Behinderte Autofahrer erhalten vom örtlichen Rathaus ("ayuntamiento") einen temporären Behindertenparkausweis.

Blinkzeichen

Wenn ein Auto links blinkt, bedeutet es nicht zwingend, dass es auf die linke Spur wechselt. Der Fahrer kann auch nur darauf aufmerksam machen, dass die linke Spur zum Überholen frei ist.

Gesetzliche Regelungen zur Kindersicherung sind nicht landesweit abgedeckt. In den Regionen Monterrey und Yucatán müssen Kinder unter 5 Jahren und weniger als 10 Kilo mit einer entsprechenden Kinderrückhaltevorrichtung befördert werden. In den meisten anderen Regionen dürfen Kinder unter 5 Jahren in Mexiko nicht auf den Vordersitzen befördert werden. Im Bundesstaat Mexico gilt dies für Kinder unter 12 Jahren.

Schneeketten können auf Bergstraßen verwendet werden, wenn sie mit Schnee oder Eis bedeckt sind. Die Verwendung von Schneeketten kann bei starkem Schneefall auch vorgeschrieben werden.

Bei Personen- und Sachschäden ist sofort die Polizei zu rufen.

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