Einreise, Zoll und Aufenthalt in Mexiko

Mexiko zählt zu den vielseitigsten Reisezielen Lateinamerikas – mit faszinierender Kultur, beeindruckender Natur und kulinarischer Vielfalt. Vor Reiseantritt ist es ratsam, sich über die geltenden Einreisebestimmungen, Visaregeln, notwendige Impfungen sowie Zollvorschriften zu informieren. Für viele Reisende ist die Einreise unkompliziert, dennoch gelten bestimmte Voraussetzungen wie ein gültiger Reisepass, das Ausfüllen der Touristenkarte (FMM) bei Einreise über Land sowie die Einhaltung der zulässigen Aufenthaltsdauer. Auch zollrechtlich gibt es Vorgaben, etwa zur Einfuhr persönlicher Gegenstände, Bargeldbeträge oder verbotener Waren. Wer gut vorbereitet ist, kann seinen Aufenthalt in Mexiko entspannt genießen.

  • Was brauche ich zur Einreise nach Mexiko?
    Für touristische Reisen nach Mexiko werden der Reisepass, ein vorläufiger Reisepass oder ein Kinderreisepass anerkannt. Ein Visum ist für Aufenthalte bis zu 180 Tagen nicht erforderlich.

  • Welche Impfungen sind für den Urlaub in Mexiko nötig?
    Es sind keine Pflichtimpfungen für die Einreise vorgeschrieben, dennoch sollte der Standardimpfschutz überprüft werden. Fachleute empfehlen zusätzlich eine Impfung gegen Hepatitis A.

  • Was darf man bei der Ausreise aus Mexiko nicht mitnehmen?
    Die Ausfuhr von Gold (außer Goldschmuck), Antiquitäten, archäologischen Fundstücken und Kakteen ist verboten. Diese Gegenstände unterliegen strengen Schutzbestimmungen.

Reise- und Sicherheitshinweise

Über den folgenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.

Reise- und Sicherheitshinweise für Mexiko

Das Auswärtige Amt rät allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Ausland befinden, sich online in der Krisenvorsorgeliste zu registrieren. So kann im Notfall schnell Kontakt aufgenommen werden. Pauschalreisende werden gegebenenfalls vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert.

Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes

Einreisebestimmungen

Die Einreise ist möglich mit:

  • Reisepass: ja

  • Kinderreisepass: ja

  • Vorläufiger Personalausweis: nein

  • Vorläufiger Reisepass: ja

  • Personalausweis: nein

Das Dokument muss zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig und in einem guten Zustand sein.

Das Auswärtige Amt rät davon ab, mit einem Reisepass zu reisen, der bei einer Passbehörde als gestohlen gemeldet und später wiedergefunden wurde. Solche Papiere können zu Schwierigkeiten führen. 

Für einen touristischen Aufenthalt bis maximal 180 Tage gilt:

  • Visum: erforderlich

Bei der Einreise kann ein Nachweis über den Reisezweck verlangt werden (z.B. Rück- oder Weiterreisetickets, Unterkunftsnachweise, finanzielle Mittel). Der Einreisebeamte entscheidet u.a. anhand dieser Dokumente über die Aufenthaltsdauer und stempelt das Datum des letztmöglichen Aufenthaltstages in den Pass. Es besteht kein Anspruch auf die Gewährung dieses Zeitraumes

Touristenkarte

  • Einreise über die Flughäfen Cancún und Mexiko-Stadt: Es ist keine Touristenkarte mehr erforderlich. Die E-Gates (automatisierte Grenzkontrolle) können von volljährigen Personen mit biometrischen Pässen benutzt werden. Für alle anderen stehen Einreiseschalter mit Grenzbeamten zur Verfügung.
  • Einreise über Land-Grenzübergänge: Eine kostenpflichtige elektronische Touristenkarte (FMM) ist vor der Einreise auszufüllen und am Grenzübergang ausgedruckt vozulegen. Der Grenzbeamte stempelt sie ab und trägt die Aufenthaltsdauer ein.

Für die häufigen Personenkontrollen im Land sollten Kopien des Personaldokuments sowie das Einreiseticket bzw. die Touristenkarte im Original ständig mitgeführt werden.

Reisevollmacht für Minderjährige

Für minderjährige Reisende, die allein, in Begleitung von nur einem Elternteil oder nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen unterwegs sind, bieten die ADAC Clubjuristen allgemeine Hinweise sowie Vorlagen für eine Reisevollmacht zum Download an.

Hinweis: Es handelt sich nicht um amtliche Dokumente, sondern um Empfehlungen, die gegebenenfalls ergänzt und beglaubigt werden müssen. Viele Transportgesellschaften verlangen auch besondere Vollmachten, erkundigen Sie sich dort nach den Einzelheiten.

Abgelaufene oder verlorene Ausweispapiere

Grundsätzlich ist für Auslandsreisen sowie für die Wiedereinreise nach Deutschland ein gültiges Ausweisdokument erforderlich. In einigen EU-Ländern wird die Ausweispflicht auch dann erfüllt, wenn der Personalausweis, Reisepass oder vorläufige Reisepass nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist. Informationen dazu finden sich in den vom Auswärtigen Amt bereitgestellten Reise- und Sicherheitshinweisen des jeweiligen Landes.

Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass ein abgelaufenes Ausweisdokument im Ausland, beispielsweise bei der Hotelregistrierung oder bei Banken, möglicherweise nicht akzeptiert wird. Daher kann das Reisen mit einem abgelaufenen Ausweisdokument auch innerhalb der EU zu Problemen führen.

Express-Reisepass

Falls kein gültiger Reisepass vorhanden ist und bis zur Abreise noch ein paar Tage Zeit sind, besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen Passbehörde einen Express-Reisepass zu beantragen. Dieser vollwertige Reisepass enthält einen elektronischen Chip und ist für 10 Jahre gültig. Für die schnellere Bearbeitung fallen zusätzliche Gebühren an.

Vorläufiger Personalausweis und vorläufiger Reisepass

Wenn der Ausweis besonders kurzfristig benötigt wird, stellt die Passbehörde in der Regel sofort (bzw. innerhalb weniger Stunden) einen vorläufigen Personalausweis (gültig für 3 Monate) oder einen vorläufigen (grünen) Reisepass (gültig für 1 Jahr) aus. Da der vorläufige Reisepass keinen elektronischen Chip mit gespeicherten Fingerabdrücken und einem Lichtbild enthält, wird er nicht von allen Ländern anerkannt.

Reiseausweis als Passersatz (RaP)

Wenn die Passbehörde nicht erreichbar ist, kann die Bundespolizei nach eigenem Ermessen einen "Reiseausweis als Passersatz" ausstellen. Dieser wird an der Grenze, an bestimmten Flughäfen oder bei einer Dienststelle der Bundespolizei ausgegeben. Dafür ist ein amtlicher Lichtbildausweis im Original erforderlich. Bei Personen unter 18 Jahren muss außerdem die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegen.

Der Antrag kann auch bequem online über die Elektronische Antragstellung RaP gestellt werden.

Eine aktuelle Liste der Staaten, die Passersatzpapiere aus Deutschland anerkennen, finden Sie auf der Website der Bundespolizei unter Staatenliste RaP . Es ist zudem wichtig, mögliche Visa-Vorschriften des Ziellandes zu beachten.

Die Nutzung eines Reiseausweises als Passersatz erfolgt auf eigenes Risiko. Das Zielland oder die Fluggesellschaft kann die Einreise mit diesem Dokument verweigern oder Bestimmungen kurzfristig ändern.

Wenn der Ausweis im Ausland verloren geht, sollte umgehend eine Anzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Eine Kopie der Diebstahlsanzeige ist erforderlich, um bei den deutschen Behörden einen neuen Ausweis beantragen zu können. Es wird außerdem empfohlen, schnellstmöglich die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) zu kontaktieren. Dort kann ein sogenannter "Reiseausweis als Passersatz (RaP)" für die Rückkehr nach Deutschland ausgestellt werden. Das Verfahren wird erleichtert, wenn ein Lichtbild sowie eine Kopie des Personaldokuments mitgeführt werden. Sofern Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises nutzen, muss diese ebenfalls gesperrt werden.

Die Einreise mit einem Ausweisdokument, das als gestohlen oder verloren und dann als wieder aufgefunden gemeldet wurde, kann erhebliche Probleme verursachen. Selbst wenn die deutschen Behörden das Dokument aus den Fahndungslisten entfernt haben, besteht das Risiko, dass es an Grenzkontrollstellen noch als zur Fahndung ausgeschrieben erscheint. Daher rät das Auswärtige Amt davon ab, mit solchen Dokumenten zu reisen.

Gesundheitsinformationen

Sie brauchen für die Einreise nach Mexiko keine Impfungen nachzuweisen. Nehmen Sie die Reise aber zum Anlass, Ihren Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen 'Standard'-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Speziell für Mexiko raten Experten auch zur Impfung gegen Hepatitis A. Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: Hepatitis B, Tollwut, evtl. Typhus. Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein! Über den nachfolgenden Link erfahren Sie, welche Impfungen von Ihrer Krankenkasse gezahlt werden.

In weiten Teilen des Landes kommt es, besonders während lokaler Regenzeiten, zur Übertragung von Dengue-Fieber. Zwar bleibt die konsequente Vermeidung von Mückenstichen wichtigste Schutzmaßnahme; seit Anfang 2023 gibt es aber auch eine Schutzimpfung in der EU.

Ein Risiko, in Mexiko an Malaria zu erkranken, besteht grundsätzlich, es ist aber gering. Die Krankheit tritt vor allem in den ländlichen Gegenden der Provinzen Oxaca, Chiapas sowie der Halbinsel Yucatan auf. Archeologisch interessante Städten, Tourismuszentren am Meer und die größeren Städte sind malariafrei. Die gefährliche Malaria tropica macht ca. weniger als 1% der Fälle aus. Die wichtigste Schutzmaßnahme gegen eine Erkrankung besteht in einem konsequenten Schutz gegen Mückenstiche. Die WHO und andere Gremien empfehlen zudem, ein geeignetes Medikament für den Notfall mitzunehmen, falls Gebiete mit höherem Risiko bereist werden. Die genaue Vorgehensweise sollte unbedingt rechtzeitig mit einem erfahrenen Arzt abgestimmt werden.

Die medizinische Versorgung in Großstädten und touristisch erschlossenen Gebieten entspricht vom Niveau her teilweise durchaus derjenigen in Westeuropa. In kleineren Städten ist eine Versorgung auf akzeptablem Niveau oft gewährleistet, in ländlichen Gebieten eher in Ausnahmefällen. Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren ADAC-Service, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.

Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.

Reiseapotheke

Eine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig. Eine Liste mit entsprechend qualifizierten Ärzten finden Sie unter dem nachfolgenden Link.

Wer nach Mexiko reist, sollte unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Da Ausländer dort zumeist in Privatkliniken behandelt werden, können die Kosten deutlich über denen in Deutschland liegen. Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland dürfen im Ausland entstandene Kosten jedoch nur nach der deutschen Gebührenordnung erstatten. Kosten für einen Transport in geeignete Zentren oder nach Deutschland werden in keinem Fall übernommen. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.

Weitere Informationen und online Buchung.

Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse. Medizinische Adressen bietet der ADAC seinen Mitgliedern auch über die kostenlose App ADAC-Auslandshelfer an.

reisemedinfo@adac.de

Zollbestimmungen

Lebens- und Genussmittel

Zollfrei bleiben (Alkohol und Tabak ab 18 Jahren): 10 Zigarettenschachteln, 25 Zigarren oder 200 g Tabak, 6 l Wein oder 3 Liter Spirituosen, eine angemessene Menge Eau de Toilette und Parfüm sowie Reisebedarf und Geschenke bis zu einem Gegenwert von 300 USD bei Einreise auf dem Landweg, 500 USD bei Einreise auf dem Luft- oder Seeweg.

Gebrauchsgüter

Das Reisegepäck für den persönlichen Gebrauch unterliegt keinen Beschränkungen.

Ein Einfuhrverbot besteht für Lebensmittel, Drogen, Pflanzen und Tiere (gilt nicht für Hunde und Katzen) sowie für die daraus hergestellten Artikel.

Ein Ausverbot besteht für Gold (nicht Goldschmuck), Antiquitäten, archäologische Fundstücke und Kakteen.