Mit dem Auto unterwegs in Malta
Führerschein und Kraftfahrzeug
Führerschein
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Fahrzeugpapiere
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.
Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen, da Mithilfe der Karte die Schadensabwicklung erleichtert wird.
Die Mindestdeckungssummen liegen unter den deutschen Standards. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrem Autoversicherer nach ausreichendem Versicherungsschutz.
Weitere Bestimmungen
Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein.
Lkw-Fahrverbote
In Malta besteht kein generelles Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen.<br /><br />Für einzelne Straßen kann es jedoch spezielle Fahrverbote geben. Detaillierte Informationen zu den entsprechenden Regelungen liegen dem ADAC nicht vor.
Wichtige Verkehrsbestimmungen
Mit dem Auto unterwegs
Es herrscht Linksverkehr.
Autourlauber sollten sicherstellen, dass ihre Scheinwerfer für den Linksverkehr eingestellt sind. Erkundigen Sie sich deshalb beim Hersteller, ob und welche Maßnahmen Sie treffen müssen.
Weitere Informationen über Scheinwerfer Abkleber erhalten Sie auch unter
Promillegrenze
Sie beträgt 0,8.
Kindersitze
Kinder bis 12 Jahre mit einer Körpergröße unter 1,50 m müssen in einem zugelassenen und geeigneten Kindersitz transportiert werden.
Weitere wichtige Verkehrsbestimmungen
Dashcam
Erlaubt (Dashcam muss leicht entfernbar sein und die Aufnahmen müssen kontinuierlich überschrieben werden).
Überholen
Es wird rechts überholt.
Halten und Parken
Parkverbot innerhalb von 4 m von einem Fußgängerüberweg und innerhalb von 12 m von einer Bushaltestelle.
Parkverbot auch am Eingang einer Schule oder eines Krankenhauses und entlang eines doppelten gelben Streifens.
Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.
Eine weltweite Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:
Richtiges Verhalten bei Unfall und Panne
Bei Verkehrsunfällen mit Körperverletzung muss die Polizei gerufen werden. Im Falle eines Unfalls, der nur zu Sachschäden geführt hat, sollte der Fahrer "The Local Wardens" verständigen.