Einreise und Zoll: Malaysia

  • Welche Reisedokumente brauche ich für Malaysia?

  • Wann benötige ich ein Visum für Malaysia?

  • Welche Impfungen sind vorzuweisen?

  • Was soll in die Reiseapotheke?

  • Welche Zollbestimmungen sind zu beachten?

Reise- und Sicherheitshinweis

Reise- und Sicherheitshinweise des AA

Über den unten stehenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.

Reise- und Sicherheitshinweise des AA

Krisenvorsorgeliste

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Land aufhalten, die Online-Registrierung in seiner Krisenvorsorgeliste, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggf. vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert

Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes

Auswärtiges Amt - Bürgerservice

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an

Auswärtiges Amt - Bürgerservice

Einreisebestimmungen

Personaldokumente

Erforderlich ist der Reisepass oder Kinderreisepass. Das Dokument muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig und unbeschädigt sein und über freie Seiten verfügen.

Visumsfreie Aufenthaltsdauer

Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 3 Monaten ist kein Visum vorgeschrieben.

Online-Registrierung

Innerhalb von 72 Stunden vor der Ankunft ist eine Online-Registrierung über die Malaysia Digital Arrival Card (MDAC) durchzuführen.

Malaysia Digital Arrival Card

Bei der Einreise

Bei der Einreise ist die Bordkarte vorzulegen. Außerdem kann der Grenzbeamte Nachweise über ein Rück- oder Weiterreiseticket, eine gebuchte Unterkunft sowie ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt verlangen.

Bei der Einreise ist darauf zu achten, dass der Grenzbeamte den Einreisestempel im Pass anbringt. Ohne diesen ist bei der Ausreise mit Schwierigkeiten zu rechnen.

Einreise nach Sarawak oder Sabah

Bei der Einreise in die malayischen Bundesstaaten Sarawak oder Sabah auf Borneo erhalten Reisende ein separates Visum mit einer Gültigkeit von 90 Tagen. Es ist darauf zu achten, dass der Grenzbeamte den Stempel im Pass anbringt, ohne diesen kann es bei Polizeikontrollen zu Schwierigkeiten kommen.

Für Minderjährige, die allein, mit nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen oder mit nur einem Elternteil reisen, geben die ADAC-Clubjuristen allgemeine Hinweise und stellen Reisevollmachten zum Download zur Verfügung:

Reisevollmachten zum Download

Gesundheitsinformationen

Eine gültige Schutzimpfung gegen Gelbfieber müssen Sie nachweisen, wenn Sie sich in den letzten zwei Wochen vor Einreise in einem der folgenden Länder aufgehalten haben: Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Rep. Kongo, Dem. Rep. Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Süd-Sudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik. Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guyana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad u. Tobago, Venezuela Dies gilt auch für Reisende die vorher mehr als 12 Stunden auf einem Transitflughafen in einem Endemiegebiet gewesen sind. Keinen Impfnachweis brauchen Kinder unter 1 Jahr. Nehmen Sie die Reise auch zum Anlass, Ihren sonstigen Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen 'Standard'-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Speziell für Malaysia raten Experten auch zur Impfung gegen Hepatitis A. Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: Hepatitis B, Tollwut, Japanische Enzephalitis, evtl. Typhus. Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein! Über den nachfolgenden Link erfahren Sie, welche Impfungen von Ihrer Krankenkasse gezahlt werden.

Im ganzen Land besteht, besonders während lokaler Regenzeiten, das Risiko einer Übertragung von Dengue-Fieber. Zwar bleibt die konsequente Vermeidung von Mückenstichen wichtigste Schutzmaßnahme; seit Anfang 2023 steht aber auch ein Impfstoff in der EU zur Verfügung.

Ein geringes bis mäßiges Risiko, in Malaysia an Malaria zu erkranken, besteht das ganze Jahr über. Es ist während und kurz nach Regenzeiten höher als sonst. Die wichtigste Schutzmaßnahme gegen eine Erkrankung besteht in einem konsequenten Schutz gegen Mückenstiche. Die gefährliche Malaria tropica macht ca. 40% der Fälle aus. Die WHO und andere Gremien empfehlen für Gebiete mit höherem Malariarisiko die vorsorgliche Einnahme von Medikamenten, für solche mit geringerem Risiko die Mitnahme eines geeigneten Notfallmedikaments.

Die medizinische Versorgung in Großstädten und touristisch erschlossenen Gebieten entspricht vom Niveau her teilweise derjenigen in Westeuropa. In kleineren Städten ist eine Versorgung auf akzeptablem Niveau in Ausnahmefällen gewährleistet, in ländlichen Gebieten in der Regel nicht. Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren ADAC-Service, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.

Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.

Reiseapotheke

Eine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig. Eine Liste mit entsprechend qualifizierten Ärzten finden Sie unter dem nachfolgenden Link.

Wer nach Malaysia reist, sollte unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Da Ausländer dort zumeist in Privatkliniken behandelt werden, können die Kosten deutlich über denen in Deutschland liegen. Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland dürfen im Ausland entstandene Kosten jedoch nur nach der deutschen Gebührenordnung erstatten. Kosten für einen Transport in geeignete Zentren oder nach Deutschland werden in keinem Fall übernommen. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.

Weitere Informationen und online Buchung.

Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.

reisemedinfo@adac.de

Zollbestimmungen

Zollfreie Einfuhr

Ausländische Reisende über 18 Jahre dürfen bei Einreise über den Luftweg zollfrei mitnehmen: - 1 Liter Wein oder 1 Liter Spirituosen - 3 Stück neu gekaufte Kleidung - 1 Paar neu gekaufte Schuhe - Lebensmittel bis zu einem Wert von 150 MYR - 1 batteriebetriebenes Gerät, das zur Körperpflege bestimmt ist - andere Gebrauchsgüter bis zum Wert von 1000 MYR (ausgenommen sind Tabakprodukte, E-Zigaretten und Vapes)

Besondere Bestimmungen

Für die Mitnahme von bestimmten Medikamenten ist eine Erlaubnis der malaysischen Gesundheitsbehörde einzuholen.

Malaysische Zollbehörde

Einfuhrverbot

Einfuhrverbot besteht für - alle Produkte aus Südafrika, Haiti und Israel, - pornografische Schriften, - Waffen aller Art, - Schriften oder Gegenstände, die den Koran verunglimpfen, - Rauschgift, - lebende und präparierte Produkte. Vergehen werden streng bestraft bis hin zur Todesstrafe.

Die Ausfuhr von bedrohten Tieren und Pflanzen sowie Teilen davon unterliegt dem Washingtoner Artenschutzabkommen und ist verboten. Darunter fallen zum Beispiel lebendige oder ausgestopfte Tierarten, Muschelgehäuse sowie Bekleidung und Gegenstände, die aus den Häuten geschützter Tierarten hergestellt und in Malaysia käuflich sind.

Waren die Informationen für Sie hilfreich?