Mit dem Fahrzeug in Litauen

  • Welche besonderen Verkehrsregeln muss ich in Litauen beachten?

  • Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten in Litauen für verschiedene Fahrzeugtypen?

  • Welche Vorschriften gibt es für Wohnmobile in Litauen?

  • Gibt es in Litauen Umweltzonen oder City-Maut?

  • Fallen in Litauen Vignetten- oder Mautkosten an?

  • Welche Anforderungen und Empfehlungen gibt es bezüglich Führerschein, Fahrzeugpapieren und anderen Mitführpflichten in Litauen?

  • Wie hoch sind die Spritpreise in Litauen?

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Tempolimits

Innerorts50 km/h
Außerorts390 km/h
Schnellstraßen45110 km/h
Autobahnen46110 km/h
3 · Auf nicht asphaltierten Straßen gilt 70 km/h. Wer seinen Führerschein weniger als zwei Jahre besitzt, darf auf Landstraßen höchstens 70 km/h fahren.
4 · Wer seinen Führerschein weniger als zwei Jahre besitzt, darf auf Schnellstraßen höchstens 90 km/h fahren, auf Autobahnen höchstens 100 km/h.
5 · vom 1. April bis 31. Oktober gilt 120 km/h
6 · vom 1. April bis 31. Oktober gilt 130 km/h
Innerorts50 km/h
Außerorts390 km/h
Schnellstraßen45110 km/h
Autobahnen46110 km/h
3 · Auf nicht asphaltierten Straßen gilt 70 km/h. Wer seinen Führerschein weniger als zwei Jahre besitzt, darf auf Landstraßen höchstens 70 km/h fahren.
4 · Wer seinen Führerschein weniger als zwei Jahre besitzt, darf auf Schnellstraßen höchstens 90 km/h fahren, auf Autobahnen höchstens 100 km/h.
5 · vom 1. April bis 31. Oktober gilt 120 km/h
6 · vom 1. April bis 31. Oktober gilt 130 km/h
Innerorts150 km/h
Außerorts1390 km/h
Schnellstraßen145110 km/h
Autobahnen146110 km/h
1 · bis 3,5 t zGG
3 · Auf nicht asphaltierten Straßen gilt 70 km/h. Wer seinen Führerschein weniger als zwei Jahre besitzt, darf auf Landstraßen höchstens 70 km/h fahren.
4 · Wer seinen Führerschein weniger als zwei Jahre besitzt, darf auf Schnellstraßen höchstens 90 km/h fahren, auf Autobahnen höchstens 100 km/h.
5 · vom 1. April bis 31. Oktober gilt 120 km/h
6 · vom 1. April bis 31. Oktober gilt 130 km/h
Innerorts250 km/h
Außerorts2380 km/h
Schnellstraßen2490 km/h
Autobahnen2490 km/h
2 · über 3,5 t zGG
3 · Auf nicht asphaltierten Straßen gilt 70 km/h. Wer seinen Führerschein weniger als zwei Jahre besitzt, darf auf Landstraßen höchstens 70 km/h fahren.
4 · Wer seinen Führerschein weniger als zwei Jahre besitzt, darf auf Schnellstraßen höchstens 90 km/h fahren, auf Autobahnen höchstens 100 km/h.
Innerorts150 km/h
Außerorts1390 km/h
Schnellstraßen1490 km/h
Autobahnen1490 km/h
1 · bis 3,5 t zGG
3 · Auf nicht asphaltierten Straßen gilt 70 km/h. Wer seinen Führerschein weniger als zwei Jahre besitzt, darf auf Landstraßen höchstens 70 km/h fahren.
4 · Wer seinen Führerschein weniger als zwei Jahre besitzt, darf auf Schnellstraßen höchstens 90 km/h fahren, auf Autobahnen höchstens 100 km/h.

Camping und Gespanne

Übernachten außerhalb von Campingplätzenfür eine Nachtfür mehrere Nächte
auf Straßen und Parkplätzen1eingeschränkt erlaubt2eingeschränkt erlaubt2
auf Privatgrund3erlaubterlaubt

1 · Das Auswärtige Amt rät dazu, bewachte Parkplätze und Campingplätze zu bevorzugen

2 · nur außerhalb geschlossener Ortschaften

3 · nur mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers

Abmessungen

BreiteLänge
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil)2.55 m12 m
Anhänger (mit Deichsel)2.55 m12 m
Gespann (gesamt)2.55 m18.75 m

Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist:

Lietuvos transporto saugos administracija

(Lithuanian transport safety administration)

Švitrigailos g. 42

03209 Vilnius

Auf dem Weg zum Reiseziel

Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.

Führerschein & Fahrzeugpapiere

Im Folgenden finden Sie alle relevanten Informationen darüber, welche Führerscheindokumente und Fahrzeugpapiere erforderlich sind, wenn Sie mit dem eigenen Fahrzeug einreisen. 

Beim Mieten eines Fahrzeugs gelten stets die gesetzlichen Bestimmungen des Landes sowie die individuellen Mietbedingungen des Autovermieters. Es wird daher dringend empfohlen, sich vorab bei der Mietwagenfirma über die vollständigen Konditionen zu informieren.

  • Deutscher Führerschein: erforderlich

  • Internationaler Führerschein: nicht erforderlich

  • Deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I: erforderlich

  • Internationale Versicherungskarte (IVK, ehemals "Grüne Karte"): empfohlen

Das deutsche Kennzeichen gilt als ausreichender Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung. Dennoch empfiehlt es sich, die internationale Versicherungskarte mitzuführen, da sie die Abwicklung von Schadensfällen im Ausland deutlich erleichtern kann.

Wichtige Verkehrsbestimmungen

Am Rand entlang von Autobahnen und Schnellstraßen muss mit Radfahrern, Fußgängern und Traktoren gerechnet werden.

Die Promillegrenze beträgt 0,4.

Für Kraftradfahrer, Fahranfänger, die ihren Führerschein weniger als 2 Jahre besitzen und Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 t oder mit mehr als neun Plätzen gilt 0,0 Promille.

Angebrochene Alkoholika dürfen im Auto nicht transportiert werden. Geschlossene Behältnisse müssen im Kofferraum befördert werden.

Vorrang haben Straßenbahnen und Linienbusse beim Verlassen der Haltestelle.

Parkverbot gilt 15 m vor Bushaltestellen.

Beim Parken vor und hinter Kreuzungen muss ein Abstand von mindestens 5 m eingehalten werden, falls nicht anders beschildert.

Elektrofahrzeuge dürfen nur während des Ladevorgangs an Ladestationen parken.

Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten. Ein Überblick ist auf der Seite der FIA zu finden.

Auf allen Straßen muss tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht gefahren werden.

Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.

Kinder unter 1,35 müssen in einem dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz transportiert werden. Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert werden. Kinder bis 12 Jahre dürfen nur in einem Kindersitz auf dem Beifahrersitz befördert werden.

Auto- und Motorradfahrer sind verpflichtet, eine Warnweste mitzuführen und diese beim Verlassen des Fahrzeuges im Falle einer Panne oder eines Unfalls anzulegen.

Es empfiehlt sich im Interesse der eigenen Sicherheit, je nach Zahl der Fahrzeuginsassen, mehrere Warnwesten mitzuführen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall auch die Mitfahrer auf der Fahrbahn aufhalten müssen.

Wir empfehlen die Mitnahme eines Feuerlöschers.

Vom 10. November bis 1. April besteht für alle Fahrzeuge Winterreifenpflicht.

Schneeketten dürfen nur bei schneebedeckten Straßen montiert werden.

Die Verwendung von Spikes ist vom 1. November bis 9. April erlaubt. Auf der Rückseite des Fahrzeugs kann ein spezieller Aufkleber mit einem dreieckigen Gefahrenschild mit einem Spike in der Mitte angebracht werden.

Das Benutzen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten. Bei Nichtbeachtung wird das Gerät eingezogen und es drohen hohe Geldstrafen.

Mit ›A‹ gekennzeichnete Fahr­streifen dürfen nur von öffentlichen Verkehrsmitteln genutzt werden, mit ›A+‹ zusätzlich von Fahrrädern, Mopeds und bestimmten leichten Fahrzeugen; der Zusatz ›4+‹ erweitert die Berechtigung auf Fahrzeuge mit vier oder mehr Insassen; Symbole für Elektrofahrzeuge und Motorräder sind ebenfalls möglich.

Haben Sie einen Verkehrsverstoß mit dem Auto begangen? Mit unserem ADAC Bußgeldrechner für Verstöße im Ausland können Sie schnell und einfach herausfinden, welche Strafe Sie erwartet.

Bei Verkehrsunfällen muss die Polizei verständigt werden.

Bei Sachschäden reicht es aus, den "Europäischen Unfallbericht" (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich) zu verwenden und von allen Beteiligten unterzeichnen zu lassen. Suind die Unfallbeteiligten nicht einig, empfielt es sich, die Polizei zu verständigen.

Weitere Informationen zur Regulierung von Unfallschäden finden Sie auf adac.de in den Schadenmerkblättern der ADAC Clubjuristen.

Zufahrtsbeschränkungen

City-Maut

Für die Einfahrt in die reduzierte Schadstoffzone in der Altstadt von Kaunas (Sumažintos taršos zona, STZ) wird eine Gebühr erhoben.

Gebiet

Karte der STZ

Betroffene Fahrzeuge

Alle Kraftfahrzeuge außer Motorräder müssen die Gebühr bezahlen.

Zeiten/Preise

Die Zone gilt ganzjährig rund um die Uhr.

Alle Kfz2 Euro1

1 · In der Gebühr ist die erste Stunde Parken in der Altstadtzone und zwei Stunden in der orangen Parkzone enthalten.

Bezahlung

Die Maut kann über die Apps Unipark und carOne, an Parkuhren sowie online bezahlt werden. Die Zahlung ist innerhalb von 30 Kalendertagen möglich.

Online-Bezahlung City-Maut

Befreiung

Für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis und Elektroautos kann eine kostenlose Gebührenbefreiung beantragt werden.

Befreiung

In der Altstadt von Vilnius ist seit Januar 2025 eine Umweltzone mit geringer Schadstoffbelastung (Mažos taršos zona) in Kraft. Zukünftig soll eine Gebühr für das Befahren der Zone erhoben werden. Derzeit gibt es noch keine Zufahrtsbeschränkung, da die betroffenen Fahrzeuge noch festgelegt werden müssen.

Umweltzone Vilnius

Gebiet

Teile der historischen Altstadt sind Umweltzone.

Karte der Umweltzone