Mit dem Fahrzeug in Liechtenstein

Tempolimits

Pkw

innerorts50
außerorts80
Schnellstraßen100

Gespann

innerorts50
außerorts80
Schnellstraßen80

Motorrad

innerorts50
außerorts80
Schnellstraßen100

Wohnmobil leicht

innerorts50
außerorts80
Schnellstraßen100

bis 3,5 t zGG

Wohnmobil schwer

innerorts50
außerorts80
Schnellstraßen100

über 3,5 t zGG

Kraftstoffpreise

Diesel1,65 €/liter
Benzin1,68 €/liter

Angegebene Preise sind Mittelwerte.

Kraftstoff in Reservekanistern bleibt bis 25 l zollfrei.

Die meisten Tankstellen akzeptieren Kreditkarten.

LPG ist nicht verfügbar, CNG ist an wenigen Tankstellen erhältlich.

Camping und Gespanne

Camping Key Europe

Camping Key Europe - 12 Monate Vorteile genießen! Die Vorteilskarte Camping Key Europe - CKE gilt nun ab dem Ausstellungsmonat bis einschließlich desselben Monats im Folgejahr. Der ADAC stellt die CKE exklusiv für seine Mitglieder aus.

Ihre Vorteile:

  • Rabatt bei rund 2.500 Campingplätzen oder auch Wohnmobil-Stellplätzen und Mietunterkünften, zum Teil auch während der Hauptsaison (die Rabatte variieren je nach Saison und Campingplatz)
  • Als Ausweis-Ersatz akzeptiert (Reisepass/Personalausweis bleiben beim Camper)
  • Inklusive starkem Versicherungspaket
  • Schnellerer Check-in vor Ort
  • ADAC Mitglieder erhalten die “Camping Key Europe” für nur 12 Euro für 12 Monate

Alle aktuellen Rabatte und Vorteile finden Sie unter:

www.adac.de/cke www.campingkeyeurope.com

Die Camping Key Europe kann in allen ADAC Geschäftsstellen, telefonisch unter 0 800 5 10 11 12 (Montag bis Samstag von 8-20 Uhr) oder online beantragt werden.

www.adac-shop.de/cke

Campingfahrzeuge und Gespanne

Abmessungen

BreiteLänge
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil)2.55 m12 m
Anhänger (mit Deichsel)2.55 m12 m
Gespann (gesamt)2.55 m18.75 m

Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Die nachfolgend aufgeführte Behörde ist für die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung zuständig.

Bundesamt für Straßen (ASTRA)

3003 Bern

Auf dem Weg zum Reiseziel

Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.

Führerschein und Kraftfahrzeug

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

Fahrzeugpapiere

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.

Weitere Bestimmungen

D-Schild erforderlich

Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein. (Von den Nicht-EU-Staaten akzeptieren lediglich die Schweiz, Norwegen und Liechtenstein das kleine "D" im Euro-Kennzeichen.)

Mieten von Fahrzeugen im Reiseland

Die Altersgrenzen sind nicht nur abhängig von den gesetzlichen Bestimmungen des Urlaubslandes, sondern auch von den Mietbedingungen der Autovermieter und in manchen Fällen auch von der gewünschten Fahrzeugkategorie. Die vollständigen Mietbedingungen erhalten Sie bei der Mietwagenfirma.

Wichtige Verkehrsbestimmungen

Promillegrenze

Sie beträgt 0,8.

Vorfahrtsregelungen

Auf Bergstraßen hat das aufwärts fahrende Fahrzeug Vorrang.

Halten und Parken

Halteverbot bei einer gelben Linien am Fahrbahnrand.

Ein Parkverbot wird durch gelbe Kreuze, die mit einer gelben Linie verbunden sind, am Fahrbahnrand markiert.

Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.

Eine weltweite Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:

FIA-Leitfaden

Lichtpflicht

Auf allen Straßen muss ganzjährig mit Abblendlicht (oder alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.

Kindersitze

Kinder bis 14 Jahre und kleiner als 1,50 Meter benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz. Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert werden.

Winterausrüstung

Winterreifen

Es gilt eine situative Winterreifenpflicht.

Schneeketten

Schneekettenpflicht besteht grundsätzlich dort, wo man auf ein rundes Schild mit blauem Grund und Schneeketten-Symbol trifft.

Richtiges Verhalten bei Unfall und Panne

Bei einem Unfall mit Personenschaden muss sofort die Polizei verständigt werden. Liegt ausschließlich ein Sachschaden vor, muss der Unfallverursacher den Geschädigten umgehend benachrichtigen, ggf. ist die Polizei zu verständigen.

Alle Angaben ohne Gewähr.