Mit dem Fahrzeug in Liechtenstein
Liechtenstein ist ein beliebtes Reiseziel für viele Urlauber. Wer mit dem Fahrzeug ib Liechtenstein unterwegs , muss sich an die örtlichen Verkehrsregeln und Tempolimits halten. Erfahren Sie hier mehr über:
Welche Tempolimits gelten in Liechtenstein für verschiedene Fahrzeugtypen?
Welche speziellen Regelungen und Empfehlungen gibt es für Campingfahrzeuge und Gespanne in Liechtenstein?
Welche Anforderungen und Empfehlungen gibt es bezüglich Führerschein, Fahrzeugpapieren, Verkehrszeichen, Kindersitzen, Warnwestenpflicht und anderen Mitführpflichten?
Tempolimits
innerorts | 50 |
außerorts | 80 |
Schnellstraßen | 100 |
innerorts | 50 |
außerorts | 80 |
Schnellstraßen | 80 |
innerorts | 50 |
außerorts | 80 |
Schnellstraßen | 100 |
innerorts | 50 |
außerorts | 80 |
Schnellstraßen | 100 |
bis 3,5 t zGG
innerorts | 50 |
außerorts | 80 |
Schnellstraßen | 100 |
über 3,5 t zGG
Kraftstoffpreise
Diesel | 2,03 €/liter |
Benzin | 1,93 €/liter |
Angegebene Preise sind Mittelwerte.
Bis zu 25 l Kraftstoff kann in Reservekanistern zollfrei eingeführt werden. Aus Sicherheitsgründen wird jedoch empfohlen, nicht mehr als 10 l Kraftstoff in Reservekanistern mitzuführen.
Die meisten Tankstellen akzeptieren Kreditkarten.
LPG ist nicht verfügbar, CNG ist an wenigen Tankstellen erhältlich.
Camping und Gespanne
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www.adac-shop.de/ckeAbmessungen
Breite | Länge | |
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil) | 2.55 m | 12 m |
Anhänger (mit Deichsel) | 2.55 m | 12 m |
Gespann (gesamt) | 2.55 m | 18.75 m |
Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Die nachfolgend aufgeführte Behörde ist für die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung zuständig.
Bundesamt für Straßen (ASTRA)
3003 Bern
Auf dem Weg zum Reiseziel
Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.
Führerschein und Kraftfahrzeug
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.
D-Schild erforderlich
Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein. (Von den Nicht-EU-Staaten akzeptieren lediglich die Schweiz, Norwegen und Liechtenstein das kleine "D" im Euro-Kennzeichen.)
Die Altersgrenzen sind nicht nur abhängig von den gesetzlichen Bestimmungen des Urlaubslandes, sondern auch von den Mietbedingungen der Autovermieter und in manchen Fällen auch von der gewünschten Fahrzeugkategorie. Die vollständigen Mietbedingungen erhalten Sie bei der Mietwagenfirma.
Wichtige Verkehrsbestimmungen
Sie beträgt 0,8.
Auf Bergstraßen hat das aufwärts fahrende Fahrzeug Vorrang.
Halteverbot bei einer gelben Linien am Fahrbahnrand.
Ein Parkverbot wird durch gelbe Kreuze, die mit einer gelben Linie verbunden sind, am Fahrbahnrand markiert.
Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.
Eine weltweite Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:
FIA-LeitfadenAuf allen Straßen muss ganzjährig mit Abblendlicht (oder alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.
Kinder bis 14 Jahre und kleiner als 1,50 Meter benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz. Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert werden.
Eine allgemeine Warnwestenpflicht gibt es nicht. Autofahrern wird das Tragen einer Warnweste beim Verlassen des Fahrzeuges im Falle einer Panne oder Unfalls jedoch dringend empfohlen.
Im Interesse der eigenen Sicherheit sollten, je nach Zahl der Fahrzeuginsassen, mehrere Warnwesten mitgeführt werden, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall auch die Mitfahrer auf der Fahrbahn aufhalten müssen.
Winterreifen
Es gilt eine situative Winterreifenpflicht.
Schneeketten
Schneekettenpflicht besteht grundsätzlich dort, wo man auf ein rundes Schild mit blauem Grund und Schneeketten-Symbol trifft.
Bei einem Unfall mit Personenschaden muss sofort die Polizei verständigt werden. Liegt ausschließlich ein Sachschaden vor, muss der Unfallverursacher den Geschädigten umgehend benachrichtigen, ggf. ist die Polizei zu verständigen.
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