Mit dem Fahrzeug in Liechtenstein

Liechtenstein ist ein beliebtes Reiseziel für viele Urlauber. Wer mit dem Fahrzeug ib Liechtenstein unterwegs , muss sich an die örtlichen Verkehrsregeln und Tempolimits halten. Erfahren Sie hier mehr über:

  • Welche Tempolimits gelten in Liechtenstein für verschiedene Fahrzeugtypen?

  • Welche speziellen Regelungen und Empfehlungen gibt es für Campingfahrzeuge und Gespanne in Liechtenstein?

  • Welche Anforderungen und Empfehlungen gibt es bezüglich Führerschein, Fahrzeugpapieren, Verkehrszeichen, Kindersitzen, Warnwestenpflicht und anderen Mitführpflichten?

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Tempolimits

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bis 3,5 t zGG

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über 3,5 t zGG

Kraftstoffpreise

Diesel2,03 €/liter
Benzin1,93 €/liter

Angegebene Preise sind Mittelwerte.

Bis zu 25 l Kraftstoff kann in Reservekanistern zollfrei eingeführt werden. Aus Sicherheitsgründen wird jedoch empfohlen, nicht mehr als 10 l Kraftstoff in Reservekanistern mitzuführen.

Die meisten Tankstellen akzeptieren Kreditkarten.

LPG ist nicht verfügbar, CNG ist an wenigen Tankstellen erhältlich.

Camping und Gespanne

Camping Key Europe - 12 Monate Vorteile genießen! Die Vorteilskarte Camping Key Europe - CKE gilt nun ab dem Ausstellungsmonat bis einschließlich desselben Monats im Folgejahr. Der ADAC stellt die CKE exklusiv für seine Mitglieder aus.

Ihre Vorteile:

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  • Als Ausweis-Ersatz akzeptiert (Reisepass/Personalausweis bleiben beim Camper)
  • Inklusive starkem Versicherungspaket
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Alle aktuellen Rabatte und Vorteile finden Sie unter:

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Die Camping Key Europe kann in allen ADAC Geschäftsstellen, telefonisch unter +49 89 558 95 96 97 (Montag bis Samstag von 8-20 Uhr) oder online beantragt werden.

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Abmessungen

BreiteLänge
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil)2.55 m12 m
Anhänger (mit Deichsel)2.55 m12 m
Gespann (gesamt)2.55 m18.75 m

Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Die nachfolgend aufgeführte Behörde ist für die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung zuständig.

Bundesamt für Straßen (ASTRA)

3003 Bern

Auf dem Weg zum Reiseziel

Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.

Führerschein und Kraftfahrzeug

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.

D-Schild erforderlich

Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein. (Von den Nicht-EU-Staaten akzeptieren lediglich die Schweiz, Norwegen und Liechtenstein das kleine "D" im Euro-Kennzeichen.)

Die Altersgrenzen sind nicht nur abhängig von den gesetzlichen Bestimmungen des Urlaubslandes, sondern auch von den Mietbedingungen der Autovermieter und in manchen Fällen auch von der gewünschten Fahrzeugkategorie. Die vollständigen Mietbedingungen erhalten Sie bei der Mietwagenfirma.

Wichtige Verkehrsbestimmungen

Sie beträgt 0,8.

Auf Bergstraßen hat das aufwärts fahrende Fahrzeug Vorrang.

Halteverbot bei einer gelben Linien am Fahrbahnrand.

Ein Parkverbot wird durch gelbe Kreuze, die mit einer gelben Linie verbunden sind, am Fahrbahnrand markiert.

Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.

Eine weltweite Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:

FIA-Leitfaden

Auf allen Straßen muss ganzjährig mit Abblendlicht (oder alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.

Kinder bis 14 Jahre und kleiner als 1,50 Meter benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz. Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert werden.

Eine allgemeine Warnwestenpflicht gibt es nicht. Autofahrern wird das Tragen einer Warnweste beim Verlassen des Fahrzeuges im Falle einer Panne oder Unfalls jedoch dringend empfohlen.

Im Interesse der eigenen Sicherheit sollten, je nach Zahl der Fahrzeuginsassen, mehrere Warnwesten mitgeführt werden, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall auch die Mitfahrer auf der Fahrbahn aufhalten müssen.

Winterreifen

Es gilt eine situative Winterreifenpflicht.

Schneeketten

Schneekettenpflicht besteht grundsätzlich dort, wo man auf ein rundes Schild mit blauem Grund und Schneeketten-Symbol trifft.

Bei einem Unfall mit Personenschaden muss sofort die Polizei verständigt werden. Liegt ausschließlich ein Sachschaden vor, muss der Unfallverursacher den Geschädigten umgehend benachrichtigen, ggf. ist die Polizei zu verständigen.

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