Über den unten stehenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.
Reise- und Sicherheitshinweise des AADas Auswärtige Amt empfiehlt allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Land aufhalten, die Online-Registrierung in seiner Krisenvorsorgeliste, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggf. vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert
Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen AmtesBei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an
Auswärtiges Amt - Bürgerservice
Für die Einreise gibt es keine coronabedingten Auflagen mehr. Erforderlich ist der Nachweis einer Krankenversicherung, die Covid-19-Erkrankungen abdeckt.
Deutsche, die am oder nach dem 1.1.1928 geboren sind, können für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten visumsfrei einreisen. Dazu ist der Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass erforderlich, das Dokument muss noch mindestens sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein. (Vor 1928 geborene Deutsche müssen bei der israelischen Botschaft in Deutschland ein Visum beantragen.)
Bei der Einreise über den internationalen Flughafen Ben Gurion sowie über die Grenzübergänge Taba (zwischen Israel und Ägypten) und King Hussein- (Allenby)-Bridge (zwischen Westjordanland und Jordanien) wird eine Einreisekarte ("B2 Stay Permit") ausgestellt, die bis zur Ausreise aufbewahrt und im Land ständig mitgeführt werden muss. Ein Einreisestempel im Pass wird nicht angebracht.
EINSCHRÄNKUNGEN
Personen, die Stempel von Iran oder anderen arabischen Staaten (außer von Jordanien und Ägypten), von Malaysia, Indonesien oder dem Sudan im Pass tragen, Deutsche mit auch nur vermuteter arabischer oder iranischer Abstammung sowie Deutsche palästinensischer Herkunft müssen bei der Einreise mit einer strengen Sicherheitsbefragung rechnen. Die Einreise kann auch verweigert werden. Die Zeit bis zum Rückflug ist dann in einem Abschiebezentrum zu verbringen.
Deutsche, die auch Staatsbürger von Libanon, Syrien, Irak oder Iran sind, müssen bei der israelischen Botschaft im Voraus eine Einreisegenehmigung beantragen. Sie wird nur selten erteilt. Bei der Einreise findet eine strenge Sicherheitsbefragung statt.
Allen Personen, die zum Boykott von Israel aufgerufen bzw. sich an einem solchen Boykott beteiligt haben oder die einer Organisation mit solchen Zielen angehören, kann die Einreise verweigert werden.
Besondere Auflagen gelten für deutsche Staatsangehörige, die im palästinensischen Personenregister eingetragen sind bzw eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) haben.
Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung von nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen reisen, sollten eine Einverständniserklärung beider Eltern mitführen. Minderjährige, die mit nur einem Erziehungsberechtigten reisen, sollten die Einverständniserklärung des anderen Elternteils mitführen.
Die Clubjuristen des ADAC haben drei Vorlagen erstellt (Achtung: keine amtlichen Dokumente sondern Empfehlungen):
Einverständniserklärung - ohne Eltern Einverständniserklärung - mit nur einem Elternteil (Mutter) Einverständniserklärung - mit nur einem Elternteil (Vater)Sie brauchen für die Einreise nach Israel keine Impfungen nachzuweisen. Nehmen Sie die Reise aber zum Anlass, Ihren sonstigen Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen "Standard"-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Für Israel raten Experten auch zur Impfung gegen Hepatitis A (Gelbsucht). Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: Hepatitis B, Tollwut und evtl. Meningokokken-Meningitis und Typhus. Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein!
Die medizinische Versorgung in Israel ist gut bis sehr gut. In den palästinensischen Gebieten ist die Versorgung eingeschränkt.Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren ADAC-Infodienst, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.
Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.
ReiseapothekeEine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig.
Wer nach Israel reist, sollte auf jeden Fall eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Medizinische Leistungen im Ausland sind oft deutlich teurer als in Deutschland und die gesetzlichen Krankenkassen dürfen die Kosten nur nach den deutschen Sätzen erstatten. Auch dürfen die gesetzlichen Krankenkassen z.B. bei einem Unfall keinen Rücktransport nach Deutschland erstatten.Grundsätzlich sollten alle Reisenden nach Israel eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.
Weitere Informationen und online Buchung.Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.
reisemedinfo@adac.deGenerell gilt: Für Reisen ins Ausland und für die Rückreise nach Deutschland ist ein gültiges Ausweisdokument vorgeschrieben. Ist dies nicht vorhanden, können folgende Alternativen geprüft werden:
In einigen EU-Ländern genügt man der Ausweispflicht auch dann, wenn der Personalausweis, Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass (jedoch nicht der vorläufige Personalausweis) nicht länger als 1 Jahr abgelaufen ist. In welchen Ländern das so ist, kann unter den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes im Link unten beim jeweiligen Land (Thema "Einreise und Zoll") nachgelesen werden.
Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen AmtesEs ist jedoch zu bedenken, dass ein solches abgelaufenes Personaldokument im Ausland z.B. bei der Hotelregistrierung oder von Banken nicht anerkannt werden muss. Deshalb kann das Reisen mit einem abgelaufenem Ausweisdokument zu Rückfragen oder sogar Problemen führen.
Wer noch einige Werktage Zeit hat, kann bei der Passbehörde einen Express-Reisepass beantragen. Das ist ein vollwertiger Reisepass mit elektronischem Chip und einer Gültigkeit von 10 Jahren. Für die Express-Bearbeitung werden Zusatzgebühren erhoben.
Wird der Ausweis noch kurzfristiger benötigt, stellt die Passbehörde in der Regel sofort (innerhalb weniger Stunden) einen vorläufigen Personalausweis (3 Monate gültig) oder vorläufigen (grünen) Reisepass (ein Jahr gültig) aus. (Vorläufige Kinderreisepässe gibt es nicht, denn der Kinderreisepass wird immer sofort ausgestellt.) Der vorläufige Reisepass enthält keinen elektronischen Chip, in dem die Fingerabdrücke und das Lichtbild gespeichert sind. Er wird deshalb nicht von allen Ländern anerkannt. Unter "Einreisebestimmungen" des jeweiligen Landes haben wir aufgeführt, in welchen Ländern der vorläufige Personalausweis und der vorläufige Reisepass anerkannt werden.
Kann die Passbehörde nicht mehr aufgesucht werden, z.B. an Feiertagen oder weil man das Fehlen des Personaldokumentes erst unterwegs bemerkt, kann die Bundespolizei nach ihrem Ermessen einen „Reiseausweis als Passersatz“ ausstellen. Die Ausgabe des RaP erfolgt bei der Bundespolizei an der Grenze, an einigen Flughäfen oder bei einer Dienststelle. Erforderlich ist ein amtlicher Lichtbildausweis im Original. Für Deutsche unter 18 Jahren muss der gesetzliche Vertreter zustimmen.
Für die Beantragung und Abklärung der Einzelheiten ist die Kontaktaufnahme mit der Bundespolizei unter der Telefonnummer 0800 6 888 000 erforderlich. Der Antrag kann auch elektronisch gestellt werden unter
Elektronische Antragstellung RaPANERKENNUNG des Reiseausweises als Passersatz:
Ohne Einschränkung: in Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn.
Nur für die Einreise zu touristischen Zwecken: in Albanien, Algerien, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und San Marino.
In Verbindung mit einem abgelaufenem deutschen Personalausweis oder Reisepass: in Bulgarien, Irland, Kanada, Kroatien, Mexiko (nur Inhaber von mexikanischen Aufenthaltstiteln, Visum nicht ausreichend), Montenegro, Rumänien, Schweiz, Serbien und Tunesien.
In Verbindung mit dem gültigen Personalausweis: auf den Seychellen.
Zypern: Von der Einreise nach Zypern mit einem RaP wird abgeraten, da keine verbindlichen Aussagen der zypriotischen Behörden über seine Anerkennung erhältlich sind und es in der Vergangenheit zu Problemen bei der Einreise mit dem RaP kam.
Bestätigte Nichtanerkennung: Ägypten, Malediven, Nordmazedonien, Sri Lanka, Türkei sowie Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland.
Die aktuelle Liste der Staaten findet sich bei der Bundespolizei:
Bundespolizei Staatenliste RaPZu beachten sind auch eventuelle Visa-Vorschriften.
HINWEIS: Das Reisen mit dem Reiseausweis als Passersatz geschieht auf eigenes Risiko, da das Zielland oder die Fluggesellschaft die Einreise mit diesem Dokument ablehnen oder seine Bestimmungen kurzfristig ändern kann.
Bei Verlust des Ausweises im Ausland ist die Kontaktaufnahme mit der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) erforderlich. Dort wird ein „Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland“ ausgestellt. Das Mitführen eines Lichtbildes und einer Kopie des Personaldokumentes vereinfacht das Verfahren. Ein Diebstahl ist auch der örtlichen Polizei anzuzeigen, die Kopie der Anzeige dient als Nachweis für die Neubeantragung bei den deutschen Behörden.
Das Reisegepäck für den persönlichen Gebrauch unterliegt keinen Beschränkungen. Dazu gehören u.a. 1 Fotoapparat und 1 Videokamera, 1 Laptop, 1 CD-Player mit CDs, 1 Fernglas, Sport- und Campingausrüstung. Vorsicht: CTX- und 3DX-Scanner und können Filme im Flug-Handgepäck zerstören. Bitten Sie um Handkontrolle Ihrer Filme. Wertvolle Gegenstände (z.B. Videokamera, Tauchausrüstung, Laptop etc.) müssen bei der Einreise deklariert werden. In der Regel wird von den Zollbehörden die Hinterlegung einer Kaution gefordert, die mit Bargeld, Reiseschecks oder durch Belastung der Kreditkarte erbracht werden kann. Die Höhe der Kaution wird anhand amtlicher Preislisten festgelegt.
Zollfrei zum Verbrauch bleiben (Alkohol und Tabak ab 18 Jahren): 250 Zigaretten oder 250 g Tabak in anderer Form; 2 l Wein und 1 l Spirituosen; 250 ml Eau de Toilette oder Parfüm; Lebensmittel (davon höchstens 3 kg, je Sorte nicht mehr als 1 kg) und Geschenke bis zum Gegenwert von 200 US-$. Einfuhrverbot besteht für frisches Fleisch, frische Früchte, Medikamente (außer in Verbindung mit einer ärztlichen Bescheinigung, dass die mitgeführten Medikamente über den Zeitraum des Urlaubs zum eigenen Gebrauch benötigt werden), pornographische Literatur, Publikationen aus arabischen Ländern und Stichwaffen. Schusswaffen sind genehmigungspflichtig. Verboten sind auch Klappmesser mit mehr als 10 cm langer Klinge sowie andere Messer, die als Waffen anzusehen sind (z.B. Dolche).
Kontrollen betreffen Antiquitäten, die nur mit schriftlicher Genehmigung der Antiquitätenbehörde in Jerusalem ausgeführt werden dürfen. Das betrifft Kunstobjekte, die vor dem 17. Jh. n.Chr. gefertigt wurden: Israel Antiquities Authority, Rockefeller Museum Building, 91004, Jerusalem, Israel, www.antiquities.org.il Bei der Ausreise vom Flughafen Ben Gurion aus kann es zur Einbehaltung von elektronischen Geräten, insbesondere Laptops, durch die israelischen Sicherheitsbehörden kommen. In diesen Fällen werden die Computer eingehend untersucht und dann nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt.
Bei Bezahlung von Dienstleistungen wie Hotel-, Inlandsflug-, Mietwagenrechnungen usw. in frei konvertierbarer Währung (z.B. Euro oder US-Dollar) entfällt die Mehrwertsteuer - ebenso in der zollfreien Zone von Eilat.
Wenn Sie in vom Fremdenverkehrsministerium empfohlenen Geschäften (durch ein Emblem und »Tax V.A.T. Refund and 5 % Discount« gekennzeichnet) Waren im Wert von mehr als 50 US-Dollar kaufen und in Auslandswährung bezahlen, erhalten Sie die Mehrwertsteuer zurück. Die Formalitäten sind am Zoll abzuwickeln.
Alle Angaben ohne Gewähr.