Mit dem Auto unterwegs in Island
Führerschein und Kraftfahrzeug
Führerschein
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Fahrzeugpapiere
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.
Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte empfohlen, da Mithilfe der Karte die Schadensabwicklung erleichtert wird.
Eine Genehmigung für die vorübergehende Einfuhr (bis max. 1 Jahr) des eigenen Fahrzeuges wird von den isländischen Zollbehörden ausgestellt, entweder von den Zollmitarbeitern am Fährhafen in Seydisfjordur oder im Zoll Hauptsitz in Reykjavik. Weitere Informationen unter
Weitere Bestimmungen
Das ovale „D-Schild" mit den Abmessungen 11,5 x 17,5 cm muss am Fahrzeug angebracht sein.
Mieten von Fahrzeugen im Reiseland
Leihwagen können nur unter Vorlage einer Kreditkarte angemietet werden. Wir empfehlen, die Versicherungsbedingungen vor Anmietung eines Fahrzeuges zu erfragen.
Lkw-Fahrverbote
In Island besteht kein Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen.
Für einzelne Straßen kann es jedoch spezielle Fahrverbote geben. Detaillierte Informationen zu den entsprechenden Regelungen liegen dem ADAC nicht vor.
Wichtige Verkehrsbestimmungen
Mit dem Auto unterwegs
Informationen über den Straßenzustand und das Wetter erhalten Sie unter:
Fahren abseits der Straßen/ Pisten ist verboten.
Promillegrenze
Sie beträgt 0,5.
Warnwestenpflicht
Autofahrer müssen bei Verlassen des Fahrzeugs im Falle einer Panne oder eines Unfalls auf Autobahnen oder Landstraßen eine Warnweste tragen.
Kindersitze
Kinder unter 1,50 Meter benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz. Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärts gerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert werden.
Telefonieren
Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Winterausrüstung
Winterreifenpflicht vom 1. November bis 15. April des Folgejahres. Winterreifen (Mindestprofiltiefe 3 mm) müssen auf allen Rädern montiert werden.
Lichtpflicht
Auf allen Straßen muss tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht (oder alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.
Vorfahrtsregelungen
Viele Straßen und Brücken im Hinterland sind einspurig. Dort hat üblicherweise derjenige Vorfahrt, der als erster die Engstelle oder Brücke erreicht.
Halten und Parken
Halteverbot bei durchgezogener gelber Linie am Fahrbahnrand.
Parkverbot bei unterbrochener gelber Linie am Fahrbahnrand.
Parkverbot 15 m vor/ nach einer Bushaltestelle oder einem Hydranten.
Parkverbot innerhalb von 5 m vor einer Kreuzung.
Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.
Eine weltweite Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:
Besondere Verkehrszeichen
Bifreidastaedi bönnud | Parken verboten |
Lokad | Gesperrt |
Öll umferd bönnud | Durchfahrt verboten |
Einstefna | Einbahnstraße |
Blindhaed(ir) | unübersichtliche Stelle(n) |
Varúd | Vorsicht |
Haetta | Gefahr |
Vegarlykkja | Umleitung |
Malbik endar | Asphaltstraße mündet in Schotterstraße |
Einbreid brú | einspurige Brücke |
Richtiges Verhalten bei Unfall und Panne
Bei einem Unfall sollte die Polizei verständigt werden.
Bei Sachschäden ist die Verwendung des "Europäischen Unfallberichts" zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).
Bußgelder - Besonderheiten
Bußgelder für Verkehrsübertretungen dürfen von der Polizei direkt vor Ort verlangt werden.