Mit dem Fahrzeug in Irland
Irland, auch die "grüne Insel" genannt, ist eines der beliebtesten Urlaubsziele der Deutschen. Wer mit dem Fahrzeug durch Irland fährt, muss sich an die örtlichen Verkehrsregeln und das Tempolimit in Irland halten. Erfahren Sie hier mehr über:
Welche Tempolimits gelten in Irland für verschiedene Fahrzeugtypen?
Welche speziellen Regelungen und Empfehlungen gibt es für Campingfahrzeuge und Gespanne in Irland?
Welche Anforderungen und Empfehlungen gibt es bezüglich Führerschein, Fahrzeugpapieren, Verkehrszeichen, Kindersitzen, Warnwestenpflicht und anderen Mitführpflichten?
Brauche ich für Irland eine Vignette oder gibt es Mautgebühren in Irland?
Tempolimits
innerorts | 50 |
außerorts | 80 |
Schnellstraßen | 100 |
Autobahnen | 120 |
innerorts | 50 |
außerorts | 80 |
Schnellstraßen | 100 |
Autobahnen | 120 |
bis 3,5 t zGG
innerorts | 50 |
außerorts | 80 |
Schnellstraßen | 100 |
Autobahnen | 120 |
innerorts | 50 |
außerorts | 80 |
Schnellstraßen | 80 |
Autobahnen | 90 |
über 3,5 t zGG
innerorts | 50 |
außerorts | 80 |
Schnellstraßen | 80 |
Autobahnen | 80 |
Kraftstoffpreise
Bleifrei Super1 | 1,76 €/liter |
Diesel2 | 1,68 €/liter |
1 · Premium Unleaded
2 · Diesel, Derv
Der angegebene Preis ist ein wöchentlicher Mittelwert der von der Europäischen Kommission erhoben und bereitgestellt wird.
Öffnungszeiten und Zahlungsmittel
Tankstellen sind in der Regel von 8-22 Uhr geöffnet, an Autobahnen sowie in Dublin und Cork oft rund um die Uhr. Häufig werden Kreditkarten akzeptiert.
Reservekraftstoff / Kanister
Aus Sicherheitsgründen ist die Mitnahme von Kraftstoff in Reservekanistern auf Fährschiffen untersagt.
Autogas (LPG und CNG)
LPG (Autogas) wird angeboten. Für die Autogasbetankung wird ein Adapter (ACME-Anschluss) benötigt. CNG ist kaum erhältlich.
www.mylpg.eu Gastankstellen-VerzeichnsInnerhalb der EU kennzeichnen runde Symbole die verschiedenen Benzinsorten, quadratische den Diesel und Rauten gasförmige Kraftstoffe.
Einheitliche KraftstoffbezeichnungenCamping und Gespanne
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www.adac-shop.de/ckeÜbernachten außerhalb von Campingplätzen | für eine Nacht | für mehrere Nächte |
auf Straßen und Parkplätzen | eingeschränkt erlaubt1 | eingeschränkt erlaubt1 |
auf Privatgrund2 | eingeschränkt erlaubt3 | eingeschränkt erlaubt3 |
1 · nur mit Genehmigung der örtlichen Behörden, allerdings regelmäßig durch lokale Bestimmungen untersagt
2 · nur mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers
3 · kommunale Verbote möglich
Abmessungen
Breite | Länge | |
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil) | 2.55 m | 12 m |
Anhänger (mit Deichsel) | 2.55 m | 12 m |
Gespann (gesamt) | 2.55 m | 18.75 m |
Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Nachfolgend aufgeführte Behörde ist für die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung zuständig:
Department of Transport, Tourism and Sport
Leeson Lane
D02TR60 Dublin 2
Auf dem Weg zum Reiseziel
Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.
Führerschein und Kraftfahrzeug
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.
Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen, da Mithilfe der IVK die Schadensabwicklung erleichtert wird.
Bei Reisen nach Nordirland: Die Internationale Versicherungskarte wird anerkannt und muss das Länderkürzel "GB" als Gültigkeitsbereich enthalten. Ansonsten muss an der Grenze eine Kurzhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Die Mindestdeckungssumme liegt bei Sachschäden unter den deutschen Standards. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrem Autoversicherer nach ausreichendem Versicherungsschutz.
Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein.
Wichtige Verkehrsbestimmungen
Es herrscht Linksverkehr.
Autourlauber sollten sicherstellen, dass ihre Scheinwerfer für den Linksverkehr eingestellt sind. Erkundigen Sie sich deshalb beim Hersteller, ob und welche Maßnahmen Sie treffen müssen.
Weitere Informationen über Scheinwerfer Abkleber erhalten Sie auch unter
ADAC ShopSie beträgt 0,5.
Für Fahranfänger (in den ersten beiden Jahren nach dem Führerscheinerwerb) gelten 0,2 Promille.
Wenn nicht anders beschildert, gilt die Vorrangregel "Rechts vor Links".
Es wird rechts überholt.
In vielen irischen Städten gibt es Parkscheiben-Parkplätze.
Parkverbot bei doppelten gelben Linien am Fahrbahnrand. Halteverbot bei einfach markierten gelben Linien.
Parkverbot besteht 15 Meter vor oder 5 Meter nach einem Fußgängerüberweg oder Ampeln sowie in der Nähe eines Schuleingangs (markiert durch gelbe Zickzack-Linien) mit der Bezeichnung "School Keep Clear".
Rot-schwarze Schilder (oft an Laternenmasten angebracht) weisen auf eine “Control Zone” hin. Hier ist es nicht erlaubt, ein Fahrzeug unbeaufsichtigt abzustellen. Bei Nichtbeachtung wird das Fahrzeug abgeschleppt.
Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.
Eine weltweite Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:
FIA-LeitfadenYield (englisch), Géill Slí (irisch) | Vorfahrt gewähren |
Rauchverbot
Rauchverbot im Fahrzeug, wenn unter 18-Jährige mitfahren.
Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr dürfen nur in geeigneten Rückhalteeinrichtungen und mit deaktiviertem Airbag befördert werden. Kinder mit einem Körpergewicht unter 36 kg und bis zu einer Körpergröße von 150 cm, müssen mit einer der Größe des Kindes entsprechenden Rückhaltevorrichtung (ECE R44.03 Standard oder nachfolgend) gesichert sein.
Eine allgemeine Warnwestenpflicht gibt es nicht. Autofahrern wird das Tragen einer Warnweste beim Verlassen des Fahrzeuges im Falle einer Panne oder Unfalls jedoch dringend empfohlen.
Im Interesse der eigenen Sicherheit sollten, je nach Zahl der Fahrzeuginsassen, mehrere Warnwesten mitgeführt werden, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall auch die Mitfahrer auf der Fahrbahn aufhalten müssen.
Eine Winterreifenpflicht besteht nicht generell.
Bei einem Personenschäden ist auf jedem Fall die Polizei zu rufen.
Sachschäden müssen der nächst gelegenen Polizeidienststelle gemeldet werden. Die Verwendung des »Europäischen Unfallberichts« ist zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).
Waren die Informationen für Sie hilfreich?