Mit dem Fahrzeug in Griechenland

  • Welche besonderen Verkehrsregeln muss ich in Griechenland beachten?

  • Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten in Griechenland für verschiedene Fahrzeugtypen?

  • Welche Vorschriften gibt es für Wohnmobile in Griechenland?

  • Gibt es in Griechenland Umweltzonen oder City-Maut?

  • Fallen in Griechenland Vignetten- oder Mautkosten an?

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Urlaub in Griechenland? Egal ob Anreise mit dem Auto oder vor Ort mit dem Mietwagen - mit ADAC Maps sicher unterwegs!

Tempolimits

Innerorts450 km/h
Außerorts390 km/h
Autobahnen130 km/h
4 · In engen Gassen und Straßen (sog. "Residential Areas") gilt ein Tempolimit von höchstens 30 km/h.
3 · je nach Beschilderung auch 110 km/h möglich
Innerorts440 km/h
Außerorts70 km/h
Autobahnen90 km/h
4 · In engen Gassen und Straßen (sog. "Residential Areas") gilt ein Tempolimit von höchstens 30 km/h.
Innerorts1450 km/h
Außerorts1390 km/h
Autobahnen1130 km/h
1 · bis 3,5 t zGG
4 · In engen Gassen und Straßen (sog. "Residential Areas") gilt ein Tempolimit von höchstens 30 km/h.
3 · je nach Beschilderung auch 110 km/h möglich
Innerorts2440 km/h
Außerorts280 km/h
Autobahnen280 km/h
2 · über 3,5 t zGG
4 · In engen Gassen und Straßen (sog. "Residential Areas") gilt ein Tempolimit von höchstens 30 km/h.
Innerorts450 km/h
Außerorts80 km/h
Autobahnen80 km/h
4 · In engen Gassen und Straßen (sog. "Residential Areas") gilt ein Tempolimit von höchstens 30 km/h.

Camping und Gespanne

Übernachten außerhalb von Campingplätzenfür eine Nachtfür mehrere Nächte
auf Straßen und Parkplätzennicht erlaubtnicht erlaubt
auf Privatgrundnicht erlaubtnicht erlaubt

Abmessungen

BreiteLänge
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil)2.55 m12 m
Anhänger (mit Deichsel)2.55 m12 m
Gespann (gesamt)2.55 m18 m

Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung ist:

Ministry of Infrastructure, Transport and Networks

2, Anastaseos Str and Tsigante, Papagou

15669 Athens

Auf dem Weg zum Reiseziel

Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.

Führerschein & Fahrzeugpapiere

Im Folgenden finden Sie alle relevanten Informationen darüber, welche Führerscheindokumente und Fahrzeugpapiere erforderlich sind, wenn Sie mit dem eigenen Fahrzeug einreisen. 

Beim Mieten eines Fahrzeugs gelten stets die gesetzlichen Bestimmungen des Landes sowie die individuellen Mietbedingungen des Autovermieters. Es wird daher dringend empfohlen, sich vorab bei der Mietwagenfirma über die vollständigen Konditionen zu informieren.

  • Deutscher Führerschein: erforderlich

  • Internationaler Führerschein: nicht erforderlich

  • Deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I: erforderlich

  • Internationale Versicherungskarte (IVK, ehemals "Grüne Karte"): empfohlen

Das deutsche Kennzeichen gilt als ausreichender Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung. Dennoch empfiehlt es sich, die internationale Versicherungskarte mitzuführen, da sie die Abwicklung von Schadensfällen im Ausland deutlich erleichtern kann. Die Mindestdeckungssummen liegen unter den deutschen Standards. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrem Autoversicherer nach ausreichendem Versicherungsschutz.

Wichtige Verkehrsbestimmungen

Die Promillegrenze beträgt 0,5.

0,0 Promille für Motorradfahrer, Berufskraftfahrer und Personen, die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen.

Wenn nicht anders beschildert, gilt auch im Kreisverkehr rechts vor links; d.h. der in den Kreisverkehr einfahrende Verkehr hat Vorfahrt. Mittlerweile sind immer mehr Kreisverkehre so beschildert, dass auch dort der Einfahrende warten muss und der Verkehr im Kreisverkehr Vorrang hat.

Innerorts sind Park- und Halteregelungen durch Bordsteinmarkierungen gekennzeichnet:

  • Gelb: Parkverbot

  • Blau: gebührenpflichtig

  • Weiß: gebührenfrei

An Vorfahrtsstraßen ist das Parken verboten.

Halteverbotsschilder mit einer senkrechten Linie kennzeichnen eingeschränktes Halteverbot in den ungeraden Monaten, mit zwei senkrechten Linien in den geraden Monaten.

Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.

Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.

Kinder unter 3 Jahren müssen in einem Kindersitz transportiert werden. Kinder zwischen 3 und 11 Jahren und kleiner als 1,35 m müssen mit einer dem Alter, der Größe und dem Gewicht entsprechenden Rückhaltevorrichtung gesichert sein. Ab 12 Jahren bzw. einer Körpergröße von mehr als 1,35 m ist die Verwendung eines Sicherheitsgurtes ausreichend. Auf Beifahrersitzen mit Airbag dürfen Rückhaltesysteme nur montiert sein, wenn der Airbag deaktiviert ist.

Warnwesten sind kein Pflichtinventar. Dennoch wird das Tragen einer Warnweste empfohlen, wenn Personen das Fahrzeug nach einem Unfall oder einer Panne außerhalb geschlossener Ortschaften oder auf Autobahnen verlassen.

Die in Griechenland vorgeschriebene Pflicht zur Mitführung eines Feuerlöschers gilt in der Regel nicht für im Ausland zugelassene Fahrzeuge. Zur Umgehung von ggf. auftretenden Missverständnissen wird jedoch zum Mitführen dringend geraten.

Eine Winterreifenpflicht besteht nicht generell.

Schneeketten dürfen nur verwendet werden, wenn die Straßen schnee- und eisbedeckt sind. Die maximale Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten beträgt 50 km/h.

Spikes sind verboten.

Das Benutzen und Mitführen von Radarwarngeräten ist verboten.

Es gilt ein Rauchverbot im Fahrzeug, wenn Kinder unter 12 Jahren mitfahren.

Die Polizei ist nicht berechtigt, bei einem Verkehrsvergehen das Bußgeld vor Ort zu verlangen.

Es gibt 50 % Rabatt bei Bezahlung des Bußgeldes innerhalb von 10 Tagen ab Zustellung des Bußgeldbescheides bzw. ab Ahndung vor Ort. 

Mit unserem ADAC Bußgeldrechner für Verstöße im Ausland können Sie schnell und einfach herausfinden, welche Strafe Sie erwartet.

Vorgeschrieben ist die Verständigung der Polizei bei Personenschäden, aber auch bei Sachschäden kann dies sinnvoll sein.

Bei Sachschäden ist die Verwendung des "Europäischen Unfallberichts" zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).

Weitere Informationen zur Regulierung von Unfallschäden finden Sie auf adac.de in den Schadenmerkblättern der ADAC Clubjuristen.

Zufahrtsbeschränkungen

Umweltzonen

Fahrzeuge mit deutschem Kennzeichen in den ersten 40 Tagen des Aufenthalts in Griechenland und Mietwagen sind von den Bestimmungen der Umweltzone in Athen ausgenommen.

Gebiet

Teile des Stadtzentrums innerhalb des Rings "Daktylios" sind Umweltzone. Sie ist beschildert mit einem Dreieck auf gelbem Grund.

Betroffene Fahrzeuge

  • Freie Einfahrt haben Fahrzeuge bis 2,2 t mit der Abgasnorm Euro 6. Sie dürfen weniger als 120 g CO₂ emittieren (bei einer Erstzulassung vor 2021) oder weniger als 145 g CO₂ (bei einer Erstzulassung ab 2021).
  • Fahrzeuge bis 2,2 t mit den Abgasnormen Euro 0-5 müssen sich an folgende Regelung halten: An Tagen mit geradem Datum dürfen nur Fahrzeuge mit gerader Kennzeichennummer einfahren, an Tagen mit ungeradem Datum nur Fahrzeuge mit ungeradem Kennzeichen.

Freie Zufahrt haben Elektro-, Hybrid-, Erdgas- und Flüssiggasfahrzeuge.

Zeiten

Die Umweltzone ist Montag bis Donnerstag 7 ‒ 20 Uhr und Freitag 7 ‒ 15 Uhr in Kraft. Sie gilt nicht an Wochenenden und Feiertagen, in den Sommermonaten (Mitte Juli bis Mitte Oktober) sowie an Streiktagen der öffentlichen Verkehrsmittel.