Einreise und Zoll: China

  • Welche Reisedokumente brauche ich für China?

  • Brauche ich ein Visum für China?

  • Welche Impfungen werden benötigt?

  • Was soll in die Reiseapotheke?

  • Welche Zollbestimmungen sind zu beachten?

Reise- und Sicherheitshinweise

Über den folgenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes:

Reise- und Sicherheitshinweise für China

Das Auswärtige Amt rät allen Deutschen, die sich (auch nur vorübergehend) im Ausland befinden, sich online in der Krisenvorsorgeliste ELEFAND zu registrieren. So kann die Botschaft im Notfall schnell Kontakt aufgenehmen. 

Einreisebestimmungen

Die Einreise ist möglich mit:

  • Reisepass: ja

  • Vorläufiger Reisepass: nein, nur in Verbindung mit einem kostenpflichtigem Visum

  • Kinderreisepass: ja

  • Personalausweis: nein

  • Vorläufiger Personalausweis: nein

Das Dokument muss bei einer visumsfreien Einreise mindestens für den Aufenthaltszeitraum gültig sein. Wenn ein Visum beantragt werden muss, muss das Dokument noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen zu touristischen Zwecken sowie im Transit gilt:

  • Visum: nicht erforderlich, gilt vorerst nur bis zum 31. Dezember 2026

Detailinformationen finden sich hier: Chinesische Botschaft Visumsfreier Aufenthalt bis 30 Tage

Ist ein längerer Aufenthalt geplant oder liegt nur ein vorläufiger Reisepass vor, muss über das Chinese Visa Application Service Center ein Visum beantragt werden. Die Antragstellung ist nur unter persönlicher Vorsprache möglich. Zusätzlich zur Visagebühr fällt eine Servicegebühr an.

Für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen in der Provinz Hainan besteht keine Visumspflicht: Visumsfreies Reisen nach Hainan

  • Meldepflicht: Es besteht Meldepflicht innerhalb von 24 Stunden bei jedem für den jeweiligen Aufenthaltsort zuständigen Public Security Bureau (Entry-Exit-Administration). Hotels übernehmen die Anmeldung gewöhnlich von sich aus.
  • Ausweispflicht: Ausländer über 16 Jahren müssen für Polizeikontrollen im Land ständig den Reisepass und ggf. das Visum mitführen. Es empfiehlt sich, die Reisepass-Kopien und Flugtickets im Hotel aufzubewahren.
  • Reisen nach Tibet: Es wird eine Spezialgenehmigung des tibetischen Fremdenverkehrsamtes in Lhasa (Tibel Travel Permit bzw. Tibet Enry Permit) verlangt. Zu beantragen ist sie bei einem vom tibetischen Fremdenverkehrsamt akkreditierten Reisebüro. Einzelreisende erhalten keine Spezialgenehmigung, sie müssen sich einer Reisegruppe mit mind. 5 Teilnehmern anschließen. Das Reisebüro muss Transport und Reiseführer für die gesamte Reiseroute zur Verfügung stellen. Bergsteiger und Familienbesucher unterliegen besonderen Bestimmungen.
  • Reisen nach und von Hongkong und Macau: Hongkong und Macau sind chinesische Sonderverwaltungsregionen mit teilweiser Autonomie für die besondere Einreisebestimmungen gelten. Die Weiterreise von der VR China nach Hongkong oder Macau von Festlandchina aus wird wie eine Ausreise aus China behandelt. Wer wieder nach China zurückkehren will, muss vorab ein Visum zur Mehrfacheinreise beantragen. 

Reisevollmacht für Minderjährige

Minderjährige benötigen für Auslandsreisen ein eigenes, anerkanntes und gültiges Reisedokument. Informieren Sie sich vorab, welche Dokumente im Reiseziel sowie in eventuellen Transitländern akzeptiert werden.

Reisen Minderjährige in Begleitung von Sorgeberechtigten mit abweichendem Familiennamen, wird empfohlen, Unterlagen zum Nachweis des Sorgerechts mitzuführen. Dazu zählen insbesondere Geburts- oder Adoptionsurkunden sowie Nachweise über ein Pflegschaftsverhältnis.

Minderjährige, die allein, nur mit einem Elternteil oder mit nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen reisen, müssen je nach Reiseziel und Situation zusätzliche Vollmachten oder Dokumente mitführen. Behörden möchten so sicherstellen, dass die Reise nicht gegen den Willen eines oder beider Sorgeberechtigten erfolgt. Informieren Sie sich daher vorab beim Auswärtigen Amt über die länderspezifischen Anforderungen.

Die ADAC-Clubjuristen geben weitere allgemeine Hinweise und stellen Vorlagen für Reisevollmachten zum Download bereit. Dabei handelt es sich nicht um amtliche Dokumente, sondern um Empfehlungen, die je nach Reiseziel ergänzt oder beglaubigt werden müssen. Viele Transportgesellschaften verlangen ebenfalls besondere Vollmachten – erkundigen Sie sich dort rechtzeitig nach den jeweiligen Vorgaben.

Abgelaufene oder verlorene Ausweispapiere

Grundsätzlich ist für Auslandsreisen sowie für die Wiedereinreise nach Deutschland ein gültiges Ausweisdokument erforderlich. In einigen EU-Ländern wird die Ausweispflicht auch dann erfüllt, wenn der Personalausweis, Reisepass oder vorläufige Reisepass nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist. Informationen dazu finden sich in den vom Auswärtigen Amt bereitgestellten Reise- und Sicherheitshinweisen des jeweiligen Landes.

Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass ein abgelaufenes Ausweisdokument im Ausland, beispielsweise bei der Hotelregistrierung oder bei Banken, möglicherweise nicht akzeptiert wird. Daher kann das Reisen mit einem abgelaufenen Ausweisdokument auch innerhalb der EU zu Problemen führen.

  • Express-Reisepass: Falls kein gültiger Reisepass vorhanden ist und bis zur Abreise noch ein paar Tage Zeit sind, besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen Passbehörde einen Express-Reisepass zu beantragen. Dieser vollwertige Reisepass enthält einen elektronischen Chip und ist für 10 Jahre gültig. Für die schnellere Bearbeitung fallen zusätzliche Gebühren an.
  • Vorläufiger Personalausweis und vorläufiger Reisepass: Wenn der Ausweis besonders kurzfristig benötigt wird, stellt die Passbehörde in der Regel sofort (bzw. innerhalb weniger Stunden) einen vorläufigen Personalausweis (gültig für 3 Monate) oder einen vorläufigen (grünen) Reisepass (gültig für 1 Jahr) aus. Da der vorläufige Reisepass keinen elektronischen Chip mit gespeicherten Fingerabdrücken und einem Lichtbild enthält, wird er nicht von allen Ländern anerkannt.
  • Reiseausweis als Passersatz (RaP): Wenn die Passbehörde nicht erreichbar ist, kann die Bundespolizei nach eigenem Ermessen einen "Reiseausweis als Passersatz" ausstellen. Dieser wird an der Grenze oder an bestimmten Flughäfen bei einer Dienststelle der Bundespolizei ausgegeben. Der Antrag kann auch online gestellt werden. Dafür ist ein amtlicher Lichtbildausweis im Original erforderlich. Bei Personen unter 18 Jahren muss außerdem die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegen. Eine aktuelle Liste der Staaten, die Passersatzpapiere aus Deutschland anerkennen, finden Sie auf der Website der Bundespolizei unter Staatenliste RaP . Es ist zudem wichtig, mögliche Visa-Vorschriften des Ziellandes zu beachten. Die Nutzung eines Reiseausweises als Passersatz erfolgt auf eigenes Risiko. Das Zielland oder die Fluggesellschaft kann die Einreise mit diesem Dokument verweigern oder Bestimmungen kurzfristig ändern.

Wenn der Ausweis im Ausland verloren geht, sollte umgehend eine Anzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Eine Kopie der Diebstahlsanzeige ist erforderlich, um bei den deutschen Behörden einen neuen Ausweis beantragen zu können.

Es wird außerdem empfohlen, schnellstmöglich die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) zu kontaktieren. Dort kann ein sogenannter "Reiseausweis als Passersatz (RaP)" für die Rückkehr nach Deutschland ausgestellt werden. Das Verfahren wird erleichtert, wenn ein Lichtbild sowie eine Kopie des Personaldokuments mitgeführt werden.

Sofern Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises nutzen, muss diese ebenfalls gesperrt werden.

Die Einreise mit einem Ausweisdokument, das als gestohlen oder verloren gemeldet und später wieder aufgefunden wurde, kann zu erheblichen Problemen führen. Auch wenn deutsche Behörden das Dokument bereits aus den Fahndungslisten entfernt haben, besteht das Risiko, dass es an ausländischen Grenzkontrollstellen weiterhin als gesucht verzeichnet ist. Das Auswärtige Amt rät daher davon ab, mit solchen Dokumenten zu reisen. Für Auslandsreisen sollten stattdessen neue Ausweisdokumente beantragt werden.

Gesundheit

Impfschutz

Pflichtimpfungen

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen.

Reiseimpfungen

Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind Impfungen gegen Chikungunyafieber, Denguefieber, FSME, Hepatitis B, Japanische Enzephalitis und Tollwut angeraten.

Standardimpfungen

Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.

Medizinische Versorgung

In China gibt es kein System niedergelassener Ärzte. Die Krankenversorgung konzentriert sich daher auf die Krankenhäuser. In großen Städten finden sich sehr große Klinikzentren mit modernster Ausstattung, wohingegen auf dem Land die Versorgung sehr einfach sein kann. Die Hygiene kann nicht europäischen Vorstellungen entsprechen.
Das Hauptproblem der medizinischen Versorgung stellt für Ausländer die Sprachbarriere und die andere medizinische Kultur dar. Eine Verständigung ohne chinesische Sprachkenntnisse kann sich mangels Englisch sprechenden medizinischen Personals sehr schwierig gestalten.

  • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
  • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
  • Schließen Sie eine Reisekrankenversicherung und medizinische Evakuierungsversicherung ab.

Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

In den vergangenen Jahren kam es vereinzelt zu Ausbrüchen von Chikungunyafieber insbesondere im Süden des Landes. Denguefieber kann in den südlichen Küstenregionen und Landesteilen (Fujian, Guangdong, Guangxi, Hainan, Yunnan) übertragen werden. In Hongkong sind sporadische Fälle aufgetreten, das Risiko ist jedoch gering. Ein Risiko für Japanische Enzephalitis liegt vor allem in ländlichen Regionen, in Feuchtgebieten und in der Nähe von Reisanbau oder Schweinezucht vor. Die Erkrankung kommt in den meisten Provinzen Chinas vor, tritt jedoch am häufigsten in den östlichen und südwestlichen Regionen auf. Hauptübertragungszeiten liegen zwischen April und Oktober, variieren aber je nach Region. Auch Leishmaniose, lymphatische Filariosen und West-Nil-Fieber können eine Rolle spielen.

  • Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
  • Es gibt Impfungen gegen Chikungunyafieber, Denguefieber und Japanische Enzephalitis. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
  • Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) und Krim-Kongo-Fieber (lokal Xinjiang Hämorrhagisches Fieber) werden durch Zecken übertragen. FSME kommt vorrangig in waldigen Gebieten im Nordosten Chinas vor. Im Südwesten Chinas kann Krim-Kongo-Hämorrhagisches Fieber auftreten.

  • Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien vor Zecken. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab, siehe Schutz vor Insekten.
  • Lassen Sie sich bei Reisen in FSME-Risikogebiete mit vermehrtem Aufenthalt im Freien hinsichtlich einer FSME-Impfung beraten.

Die Pest ist eine durch den Rattenfloh übertragene bakterielle Erkrankung, die bei rechtzeitiger Diagnosestellung gut behandelt werden kann. Die Infektion kommt in Nord- und Westchina sowie der angrenzenden Mongolei natürlich in der Nagetierpopulation vor. In diesen Gebieten treten wiederholt Einzelfällen von Pest auf.

Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. In China kommen multiresistente Salmonellen vor. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) treten auch bei Reisenden auf.

  • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung beraten.

Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen

Hand-, Fuß-, Mundkrankheit (HFMD) ist endemisch mit wiederkehrenden Ausbrüchen vor allem in ländlichen Regionen. Die Krankheit ist hoch ansteckend, betroffen sind vorwiegend Kleinkinder (Ausbrüche in Kindergärten) und Personen aus sozial schwachen Schichten. Erreger sind Enteroviren. Vor allem Enteroviren 71 können zu schweren Verläufen führen.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit Erkrankten. Achten Sie insbesondere auf eine gute Handhygiene.

HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
  • Es gibt keine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox. Lassen Sie sich unabhängig von einer Reise bzgl. einer Mpox-Impfung ärztlich beraten, wenn Sie die Kriterien der STIKO für eine Impfung erfüllen.

Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen

Hantavirus-Infektionen und Leptospirose werden durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vorrangig über Hunde. Fallzahlen sind besonders in ländlichen und südlichen Landesteilen (Guangxi, Guizhou, Guangdong, Sichuan und Hunan) höher. Vogelgrippe kann durch Kontakt zu Vögeln und Geflügel übertragen werden. Selten treten vereinzelte Erkrankungen beim Menschen mit engem Kontakt zu Geflügel auf. Vor allem in ländlichen Regionen im Süden, Südwesten und Osten des Landes können Giftschlangen vorkommen.

  • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
  • Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.
  • Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten.
  • Vermeiden Sie den Besuch von Geflügelmärkten, den Kontakt zu lebendem Geflügel und deren Ausscheidungen und die eigene Zubereitung von frischen Geflügelprodukten. Entsprechende Produkte sollten nur gut durchgegart gegessen werden.
  • Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe.
  • Sollten Sie von einem Hund oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich sein können.
  • Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen.

Weitere Gesundheitsgefahren

Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosoma übertragen werden. Die Gefahr der Übertragung besteht insbesondere in den zentralen und östlichen Landesteilen, vor allem entlang des Yangtze, regional im mittleren Südwesten (Anhui, Hubei, Hunan, Jiangxi, Sichuan, Yunnan, Zhejiang).

  • Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.

Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. In den Ballungszentren Chinas sind hohe bis sehr hohe Luftverschmutzungen besonders in den Wintermonaten häufig. Die Behörden haben in den letzten Jahren allerdings erhebliche Maßnahmen erfolgreich eingesetzt, um die Luftbelastung zu verbessern.

Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

  • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

Reisen ans Meer in Verbindung mit Schwimmen und Wassersport können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen. Beachten Sie unsere Informationen zum Tauchen.
  • Suchen Sie einen Arzt/eine Ärztin auf und weisen Sie auf den Aufenthalt in China hin, falls Sie bei Reisen aus betroffenen Gebieten innerhalb von 10 Tagen nach Rückkehr Atemwegsbeschwerden und Fieber entwickeln.

Auch China ist ein beliebtes Reiseziel für Trekkingtouristen, die in große Höhen aufsteigen. Oft reicht die Zeit nicht für eine stufenweise Höhenanpassung. Verschiedene Formen von akuter Höhenkrankheit sind möglich, siehe Höhenkrankheit.

Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Die Informationen werden zur Verfügung gestellt vom Auswärtigen Amt - Stand: 11.08.2026

ADAC Notfall Ambulanz-Service

Sie erreichen uns 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr unter der Telefonnummer 089 76 76 76 oder per Mail unter ambulance@adac.de. Unsere medizinisch ausgebildeten Fachkräfte nehmen rund um die Uhr Notrufe aus aller Welt entgegen und leisten aktive Hilfe.

Reisemedizinischer Informationsservice

Wo sind die richtigen Ärzte? Kontaktieren Sie den Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der Telefonnummer 089 76 76 77 oder per Mail unter reisemedinfo@adac.de, wenn Sie medizinische Behandlung vor Ort benötigen. Wir nennen Ihnen Adressen von deutsch- oder englischsprachigen Ärzten am Urlaubsort.

ADAC Medical App

Die ADAC Medical App  bietet schnell, einfach und überall Hilfe bei gesundheitlichen Anliegen. Hier erhalten Sie jederzeit Zugang zu telemedizinischer Behandlung, Arztsuche mit Online-Terminvereinbarung, Symptomchecker sowie Apothekenservices.

adac.de | Gesundheit

Weitere Informationen zu den Themen Reisemedizin, Krankheiten, Impfungen und Vorsorge finden Sie auf: adac.de/gesundheit

Zollbestimmungen

Einreise nach China

Genussmittel

Abgabefrei sind pro Person ab 16 Jahren Höchstmengen von jeweils bis zu:

  • 400 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 500 g Tabak
  • 2 x 0,75 l-Flaschen Spirituosen
Reisebedarf/Persönlicher Gebrauch/Geschenke

Persönliche Wertgegenstände sind bis zu einem Wert von 5.000 RMB zollfrei, Geschenke bis zu einem Wert von 2.000 RMB.
 

Sonderbestimmungen

Für Hongkong gelten besondere Zollvorschriften

Einfuhrverbot

Nicht eingeführt werden dürfen Drucksachen, Filme, Fotografien und andere Medienartikel, die China als wirtschaftlich, politisch oder moralisch verwerflich darstellen bzw. so von den Behörden interpretiert werden können, frische Lebensmittel und tierische Erzeugnisse, Drogen, Waffen, Munition und Sprengstoff.

Wichtige Hinweise zur Einreise

Die Informationen zu den Ein- und Ausfuhrbestimmungen gelten für touristische Reisen von Privatpersonen. Waren, die zollpflichtig sind oder die festgelegten Freimengen überschreiten, müssen bei der Einreise in das jeweilige Zielland unaufgefordert beim Zoll angemeldet werden.

Wenn Sie aus Deutschland Gegenstände mit einem Wert von über 430 Euro ausführen und diese später wieder einführen möchten, empfiehlt es sich, bereits bei der Ausreise einen Nämlichkeitsnachweis durch die Zollstelle erstellen zu lassen.

Die Einfuhr von Kulturgütern, Lebensmitteln, Waffen und Munition, jugendgefährdenden und verfassungswidrigen Medien, Tieren und Pflanzen und daraus hergestellten Produkten, Arznei- und Betäubungsmitteln unterliegen häufig besonderen Bestimmungen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Zollbehörde des Ziellandes.

Zollbehörde China

Nicht ausgeführt werden dürfen wertvolle Kulturgüter und Relikte, bedrohte Tier- und Pflanzenarten sowie deren Samen. Nur mit Zertifikat ausgeführt werden dürfen Antiquitäten, Jade, Schmuck, Gemälde.
 

Rückreise nach Deutschland aus einem EU-Land

Privatpersonen dürfen grundsätzlich Waren aus jedem EU-Mitgliedstaat – mit Ausnahme der Sondergebiete – steuerfrei nach Deutschland einführen, sofern sie ausschließlich dem persönlichen Eigenbedarf dienen.

Für Genussmittel gelten feste Richtmengen. Personen ab 17 Jahren dürfen mitführen:

  • 800 Zigaretten oder 400 Zigarillos oder 200 Zigarren oder 1 kg Tabak
  • 10 kg Kaffee
  • 110 l Bier, 60 l Schaumwein, 20 l Spirituosen mit weniger als 22 Vol.-%, 10 l Spirituosen mit mehr als 22 Vol.-%

Für die Einfuhr von Wein aus anderen EU-Staaten gelten in Deutschland keine Richtmengen. Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich.

Wenn Sie bei einer Reise innerhalb der EU ein Nicht-EU-Land durchqueren, beachten Sie bitte, dass im Nicht-EU-Land geringere Freimengen bzw. abweichende nationale Regelungen gelten können. Zudem gelten bei der Wiedereinreise in die EU geringere Freimengen.

Rückreise nach Deutschland bzw. in die EU aus einem Nicht-EU-Land

Bei der Wiedereinreise nach Deutschland aus einem Nicht-EU-Land dürfen Waren bis einer bestimmten Grenze abgabefrei eingeführt werden. Voraussetzung ist, dass die Waren persönlich mitgeführt werden und nur für den Eigenbedarf oder als Geschenk und nicht für eine gewerbliche Nutzung bestimmt sind.

Gebrauchswaren

Zollfrei sind pro Person ab 15 Jahren Waren bis zum Wert von 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft- und Seeweg). Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren bis zum Wert von 175 Euro zollfrei mitführen.

Genussmittel

Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren folgende Höchstmengen auf dem Luftweg/Seeweg:

  • 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak
  • 10 kg Kaffee
  • 4 l Wein und 16 l Bier
  • 2 l Spirituosen mit weniger als 22 Vol.-% oder 1 l Spirituosen mit mehr als 22 Vol.-%

Bei der Einreise auf dem Landweg gelten bei Rauchwaren geringere Höchstmengen. Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren hier nur 40 Zigaretten oder 20 Zigarillos oder 10 Zigarren oder 50 g Tabak.

Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich.

Medikamente

Die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge.

Kraftstoffe

Zusätzlich zum Tankinhalt 10 Liter in einem tragbaren Behälter.

Rückwaren

Wertvolle persönliche, bereits aus Deutschland mitgenommene Gegenstände wie Elektro- oder Sportgeräte sollten vor der Ausreise im Nämlichkeitsnachweis vom Zollamt des deutschen Abflughafens bestätigt werden.

Wichtige Hinweise zur Rückreise

Die Informationen zu den Ein- und Ausfuhrbestimmungen gelten für touristische Reisen von Privatpersonen. Waren, die zollpflichtig sind oder die festgelegten Freimengen überschreiten, müssen bei der Einreise in das jeweilige Zielland unaufgefordert beim Zoll angemeldet werden.

Erwerb oder Besitz von Tabakwaren, die aus einem Nicht-EU-Land stammen und nicht verzollt wurden, ist illegal (Steuerhehlerei). Zu erkennen sind sie an fehlenden Steuerzeichen, fehlenden Warnhinweisen oder Angaben zum Teer- und Nikotingehalt sowie an nicht offenem Verkauf und deutlich niedrigeren Preisen als im Geschäft.

Die Einfuhr von Kulturgütern, Lebensmitteln, Waffen und Munition, jugendgefährdenden und verfassungswidrigen Medien, Tieren und Pflanzen und daraus hergestellten Produkten, Arznei- und Betäubungsmitteln unterliegen häufig besonderen Bestimmungen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich an die deutsche Zollbehörde .