Einreise und Zoll: China

  • Welche Reisedokumente brauche ich für China?

  • Brauche ich ein Visum für China?

  • Welche Impfungen werden benötigt?

  • Was soll in die Reiseapotheke?

  • Welche Zollbestimmungen sind zu beachten?

Reise- und Sicherheitshinweise

Über den folgenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.

Reise- und Sicherheitshinweise für China

Das Auswärtige Amt rät allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Ausland befinden, sich online in der Krisenvorsorgeliste zu registrieren. So kann im Notfall schnell Kontakt aufgenommen werden. Pauschalreisende werden gegebenenfalls vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert.

Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes

Einreisebestimmungen

Die Einreise ist möglich mit:

  • Reisepass: ja

  • Kinderreisepass: ja

  • Vorläufiger Personalausweis: nein

  • Vorläufiger Reisepass: nein, nur in Verbindung mit einem Visum

  • Personalausweis: nein

Das Dokument muss bei einer visumsfreien Einreise mindestens für den Aufenthaltszeitraum gültig sein. Wenn ein Visum beantragt werden muss, muss das Dokument noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen zu touristischen Zwecken sowie im Transit gilt:

  • Visum: nicht erforderlich, gilt vorerst nur bis zum 31. Dezember 2026

Detailinformationen finden sich hier: Chinesische Botschaft Visumsfreier Aufenthalt bis 30 Tage

Ist ein längerer Aufenthalt geplant oder liegt nur ein vorläufiger Reisepass vor, muss über das Chinese Visa Application Service Center ein Visum beantragt werden. Die Antragstellung ist nur unter persönlicher Vorsprache möglich. Zusätzlich zur Visagebühr fällt eine Servicegebühr an.

Für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen in der Provinz Hainan besteht keine Visumspflicht: Visumsfreies Reisen nach Hainan

Meldepflicht

Es besteht Meldepflicht innerhalb von 24 Stunden bei jedem für den jeweiligen Aufenthaltsort zuständigen Public Security Bureau (Entry-Exit-Administration). Hotels übernehmen die Anmeldung gewöhnlich von sich aus.

Ausweispflicht

Ausländer über 16 Jahren müssen für Polizeikontrollen im Land ständig den Reisepass und ggf. das Visum mitführen. Es empfiehlt sich, die Reisepass-Kopien und Flugtickets im Hotel aufzubewahren.

Reisen nach Tibet

Es wird eine Spezialgenehmigung des tibetischen Fremdenverkehrsamtes in Lhasa (Tibel Travel Permit bzw. Tibet Enry Permit) verlangt. Zu beantragen ist sie bei einem vom tibetischen Fremdenverkehrsamt akkreditierten Reisebüro. Einzelreisende erhalten keine Spezialgenehmigung, sie müssen sich einer Reisegruppe mit mind. 5 Teilnehmern anschließen. Das Reisebüro muss Transport und Reiseführer für die gesamte Reiseroute zur Verfügung stellen.
Bergsteiger und Familienbesucher unterliegen besonderen Bestimmungen.

Reisen nach und von Hongkong und Macau

Hongkong und Macau sind chinesische Sonderverwaltungsregionen mit teilweiser Autonomie für die besondere Einreisebestimmungen gelten. Die Weiterreise von der VR China nach Hongkong oder Macau von Festlandchina aus wird wie eine Ausreise aus China behandelt. Wer wieder nach China zurückkehren will, muss vorab ein Visum zur Mehrfacheinreise beantragen.

Reisevollmacht für Minderjährige

Für minderjährige Reisende, die allein, in Begleitung von nur einem Elternteil oder nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen unterwegs sind, bieten die ADAC Clubjuristen allgemeine Hinweise sowie Vorlagen für eine Reisevollmacht zum Download an.

Hinweis: Es handelt sich nicht um amtliche Dokumente, sondern um Empfehlungen, die gegebenenfalls ergänzt und beglaubigt werden müssen. Viele Transportgesellschaften verlangen auch besondere Vollmachten, erkundigen Sie sich dort nach den Einzelheiten.

Abgelaufene oder verlorene Ausweispapiere

Grundsätzlich ist für Auslandsreisen sowie für die Wiedereinreise nach Deutschland ein gültiges Ausweisdokument erforderlich. In einigen EU-Ländern wird die Ausweispflicht auch dann erfüllt, wenn der Personalausweis, Reisepass oder vorläufige Reisepass nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist. Informationen dazu finden sich in den vom Auswärtigen Amt bereitgestellten Reise- und Sicherheitshinweisen des jeweiligen Landes.

Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass ein abgelaufenes Ausweisdokument im Ausland, beispielsweise bei der Hotelregistrierung oder bei Banken, möglicherweise nicht akzeptiert wird. Daher kann das Reisen mit einem abgelaufenen Ausweisdokument auch innerhalb der EU zu Problemen führen.

Express-Reisepass

Falls kein gültiger Reisepass vorhanden ist und bis zur Abreise noch ein paar Tage Zeit sind, besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen Passbehörde einen Express-Reisepass zu beantragen. Dieser vollwertige Reisepass enthält einen elektronischen Chip und ist für 10 Jahre gültig. Für die schnellere Bearbeitung fallen zusätzliche Gebühren an.

Vorläufiger Personalausweis und vorläufiger Reisepass

Wenn der Ausweis besonders kurzfristig benötigt wird, stellt die Passbehörde in der Regel sofort (bzw. innerhalb weniger Stunden) einen vorläufigen Personalausweis (gültig für 3 Monate) oder einen vorläufigen (grünen) Reisepass (gültig für 1 Jahr) aus. Da der vorläufige Reisepass keinen elektronischen Chip mit gespeicherten Fingerabdrücken und einem Lichtbild enthält, wird er nicht von allen Ländern anerkannt.

Reiseausweis als Passersatz (RaP)

Wenn die Passbehörde nicht erreichbar ist, kann die Bundespolizei nach eigenem Ermessen einen "Reiseausweis als Passersatz" ausstellen. Dieser wird an der Grenze, an bestimmten Flughäfen oder bei einer Dienststelle der Bundespolizei ausgegeben. Dafür ist ein amtlicher Lichtbildausweis im Original erforderlich. Bei Personen unter 18 Jahren muss außerdem die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegen.

Der Antrag kann auch bequem online über die Elektronische Antragstellung RaP gestellt werden.

Eine aktuelle Liste der Staaten, die Passersatzpapiere aus Deutschland anerkennen, finden Sie auf der Website der Bundespolizei unter Staatenliste RaP . Es ist zudem wichtig, mögliche Visa-Vorschriften des Ziellandes zu beachten.

Die Nutzung eines Reiseausweises als Passersatz erfolgt auf eigenes Risiko. Das Zielland oder die Fluggesellschaft kann die Einreise mit diesem Dokument verweigern oder Bestimmungen kurzfristig ändern.

Wenn der Ausweis im Ausland verloren geht, sollte umgehend eine Anzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Eine Kopie der Diebstahlsanzeige ist erforderlich, um bei den deutschen Behörden einen neuen Ausweis beantragen zu können. Es wird außerdem empfohlen, schnellstmöglich die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) zu kontaktieren. Dort kann ein sogenannter "Reiseausweis als Passersatz (RaP)" für die Rückkehr nach Deutschland ausgestellt werden. Das Verfahren wird erleichtert, wenn ein Lichtbild sowie eine Kopie des Personaldokuments mitgeführt werden. Sofern Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises nutzen, muss diese ebenfalls gesperrt werden.

Die Einreise mit einem Ausweisdokument, das als gestohlen oder verloren und dann als wieder aufgefunden gemeldet wurde, kann erhebliche Probleme verursachen. Selbst wenn die deutschen Behörden das Dokument aus den Fahndungslisten entfernt haben, besteht das Risiko, dass es an Grenzkontrollstellen noch als zur Fahndung ausgeschrieben erscheint. Daher rät das Auswärtige Amt davon ab, mit solchen Dokumenten zu reisen.

Gesundheitsinformationen

Bitte beachten Sie, dass wir von ein Land mit so großer Ausdehnung und verschiedenen Klimazonen nur einen Überblick geben können. Lassen Sie sich im Zweifelsfall individuell beraten. Eine gültige Schutzimpfung gegen Gelbfieber müssen Sie nachweisen, wenn Sie sich in den letzten zwei Wochen vor Einreise in einem der folgenden Länder aufgehalten haben: Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Rep. Kongo, Dem. Rep. Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Süd-Sudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik. Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guyana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad u. Tobago, Venezuela Dies kann auch gelten, wenn Sie nur in einem dieser Länder umsteigen und den Transitbereich des Flughafens nicht verlassen! Für die Einreise in die Sonderzonen Hongkong und Macao ist der Nachweis nicht erforderlich. Generell keinen Impfnachweis brauchen Kinder unter 9 Monaten. Nehmen Sie die Reise auch zum Anlass, Ihren sonstigen Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen 'Standard'-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Für China raten Experten auch zur Impfung gegen Hepatitis A (Gelbsucht). Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: Hepatitis B, Tollwut, Japanische Enzephalitis, evtl. auch Typhus und FSME/RSSE. Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein! Über den nachfolgenden Link erfahren Sie, welche Impfungen von Ihrer Krankenkasse gezahlt werden.

September 2014 Dengue-Fieber In der Provinz Guangdong im Süden Chinas wurden 2014 so viele Fälle von Dengue-Fieber gemeldet, wie seit 10 Jahren nicht mehr. Konsequenter Schutz gegen Mückenstiche ist zur Vermeidung von Infektionen von entscheidender Bedeutung.

Ein Risiko, in China an Malaria zu erkranken, besteht zwar grundsätzlich, es ist aber gering. Die Krankheit tritt vor allem in den ländlichen Gegenden im Südosten und hier besonders in der Provinz Yunnan und auf der Insel Hainan auf. Höhen über 1500 m gelten, ebenso wie die Städte Hongkong und Macao, als malariafrei. Die wichtigste Schutzmaßnahme gegen eine Erkrankung besteht in konsequentem Schutz gegen Mückenstiche. WHO und andere Gremien empfehlen zudem, ein geeignetes Medikament für den Notfall mitzunehmen, falls Gebiete mit höherem Risiko bereist werden. Für Hainan und Yunnan kann die vorsorgliche Einnahme eines Medikamentes empfohlen sein. Besprechen Sie die genaue Vorgehensweise unbedingt rechtzeitig mit einem erfahrenen Arzt!

Die medizinische Versorgung in Großstädten und touristisch erschlossenen Gebieten entspricht vom Niveau her teilweise derjenigen in Westeuropa. In kleineren Städten ist eine Versorgung auf akzeptablem Niveau in Ausnahmefällen gewährleistet, in ländlichen Gebieten in der Regel nicht. Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren ADAC-Service, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.

Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.

Reiseapotheke

Eine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig. Eine Liste mit entsprechend qualifizierten Ärzten finden Sie unter dem nachfolgenden Link.

Wer nach China reist, sollte unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Ausländer werden dort zumeist in Privatkliniken behandelt und die Kosten können deutlich über denen in Deutschland liegen. Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland dürfen im Ausland entstandene Kosten jedoch nur nach der deutschen Gebührenordnung erstatten. Kosten für einen Transport in geeignete Zentren oder nach Deutschland werden in keinem Fall übernommen. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.

Weitere Informationen und online Buchung.

Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.

reisemedinfo@adac.de

Zollbestimmungen

Zollfrei

Personen ab 16 Jahren dürfen zollfrei einführen: - Persönliche Wertgegenstände bis zu einem Wert von 5.000 RMB - Geschenke bis zu einem Wert von 2.000 RMB - 400 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 500 g Tabak - 2 x 0,75 l-Flaschen Spirituosen

Chinesische Zollbehörde

Einfuhrverbot

Nicht eingeführt werden dürfen: - Drucksachen, Filme, Fotografien und andere Medienartikel, die China als wirtschaftlich, politisch oder moralisch verwerflich darstellen bzw. so von den Behörden interpretiert werden können - frische Lebensmittel und tierische Erzeugnisse - Drogen - Waffen, Munition und Sprengstoff

Nicht ausgeführt werden dürfen: - wertvolle Kulturgüter und Relikte - nur mit Zertifikat: Antiquitäten, Jade, Schmuck, Gemälde - bedrohte Tier- und Pflanzenarten sowie deren Samen Laut Washingtoner Artenschutzabkommen besteht ein Einfuhrverbot in die EU für: - Elfenbein und Elfenbeinprodukte - Schildkrötenpanzer und Schildplatt - traditionelle Arzneimittel aus geschützten Arten (z. B. Bärengalle)