Einreise und Zoll: China

  • Welche Reisedokumente brauche ich für China?

  • Brauche ich ein Visum für China?

  • Welche Impfungen werden benötigt?

  • Was soll in die Reiseapotheke?

  • Welche Zollbestimmungen sind zu beachten?

Reise- und Sicherheitshinweis

Reise- und Sicherheitshinweise des AA

Über den unten stehenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.

Reise- und Sicherheitshinweise des AA

Krisenvorsorgeliste

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Land aufhalten, die Online-Registrierung in seiner Krisenvorsorgeliste, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggf. vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert

Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes

Auswärtiges Amt - Bürgerservice

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an

Auswärtiges Amt - Bürgerservice

Einreisebestimmungen

Personaldokumente

Benötigt wird der Reisepass oder Kinderreisepass, das Dokument muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und zwei freie, visierbare Seiten enthalten.

Der vorläufige Reisepass wird nur anerkannt, wenn ein Visum beantragt wird. Für die visumsfreie Einreise genügt der vorläufige Reisepass nicht.

Visumsfreie Einreise

Für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen zu touristischen Zwecken und für Besuchsreisen sowie im Transit ist kein Visum erforderlich, sofern ein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorliegt. Dies gilt vorerst bis zum 31. Dezember 2025. Detailinformationen finden sich hier:

Chinesische Botschaft Visumsfreier Aufenthalt bis 30 Tage Chinesische Botschaft Häufig gestellte Fragen zur Visumsfreiheit

Für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen in der Provinz Hainan besteht keine Visumspflicht. Die Bedingungen finden sich hier:

Visumsfreies Reisen nach Hainan

Visumspflichtige Einreise

In allen anderen Fällen besteht Visumspflicht.

Das Visum ist über das Chinese Visa Application Service Center im Link unten zu beantragen. Die Antragstellung ist nur unter persönlicher Vorsprache möglich.

Chinese Visa Application Center

Zusätzlich zur Visagebühr fällt eine Servicegebühr an.

Meldepflicht

Es besteht Meldepflicht innerhalb von 24 Stunden bei jedem für den jeweiligen Aufenthaltsort zuständigen Public Security Bureau (Entry-Exit-Administration). Hotels übernehmen die Anmeldung gewöhnlich von sich aus.

Reisende können sich auch online registrieren unter folgendem Link:

Registrierung

Die Meldepflicht ist auch bei visumsfreien Reisen einzuhalten.

Ausweispflicht

Ausländer über 16 Jahren müssen für Polizeikontrollen im Land ständig den Reisepass und ggf. das Visum mitführen. Es empfiehlt sich, die Reisepass-Kopien und Flugtickets im Hotel aufzubewahren.

Bestimmungen zu Covid-19

Bei der Ankunft kann eine Infektionskontrolle durchgeführt werden. Im Verdachtsfall wird die Durchführung eines Covid-19-Tests angeordnet. Bei positiven Ergebnis ist den behördlichen Anordnungen Folge zu leisten.

Reisen nach Tibet

Es wird eine Spezialgenehmigung des tibetischen Fremdenverkehrsamtes in Lhasa (Tibel Travel Permit bzw. Tibet Enry Permit) verlangt. Zu beantragen ist sie bei einem vom tibetischen Fremdenverkehrsamt akkreditierten Reisebüro. Einzelreisende erhalten keine Spezialgenehmigung, sie müssen sich einer Reisegruppe mit mind. 5 Teilnehmern anschließen. Das Reisebüro muss Transport und Reiseführer für die gesamte Reiseroute zur Verfügung stellen. Bergsteiger und Familienbesucher unterliegen besonderen Bestimmungen.

Reisen nach und von Hongkong und Macau

Hongkong und Macau sind chinesische Sonderverwaltungsregionen mit teilweiser Autonomie. Deren Einreisebestimmungen finden Sie in folgenden Links. Die Weiterreise von der VR China nach Hongkong oder Macau von Festlandchina aus wird wie eine Ausreise aus China behandelt. Wer wieder nach China zurückkehren will, muss vorab ein Visum zur Mehrfacheinreise beantragen.

Für Minderjährige, die allein, mit nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen oder mit nur einem Elternteil reisen, geben die ADAC-Clubjuristen allgemeine Hinweise und stellen Reisevollmachten zum Download zur Verfügung:

Reisevollmachten zum Download

Gesundheitsinformationen

Bitte beachten Sie, dass wir von ein Land mit so großer Ausdehnung und verschiedenen Klimazonen nur einen Überblick geben können. Lassen Sie sich im Zweifelsfall individuell beraten. Eine gültige Schutzimpfung gegen Gelbfieber müssen Sie nachweisen, wenn Sie sich in den letzten zwei Wochen vor Einreise in einem der folgenden Länder aufgehalten haben: Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Rep. Kongo, Dem. Rep. Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Süd-Sudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik. Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guyana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad u. Tobago, Venezuela Dies kann auch gelten, wenn Sie nur in einem dieser Länder umsteigen und den Transitbereich des Flughafens nicht verlassen! Für die Einreise in die Sonderzonen Hongkong und Macao ist der Nachweis nicht erforderlich. Generell keinen Impfnachweis brauchen Kinder unter 9 Monaten. Nehmen Sie die Reise auch zum Anlass, Ihren sonstigen Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen 'Standard'-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Für China raten Experten auch zur Impfung gegen Hepatitis A (Gelbsucht). Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: Hepatitis B, Tollwut, Japanische Enzephalitis, evtl. auch Typhus und FSME/RSSE. Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein! Über den nachfolgenden Link erfahren Sie, welche Impfungen von Ihrer Krankenkasse gezahlt werden.

September 2014 Dengue-Fieber In der Provinz Guangdong im Süden Chinas wurden 2014 so viele Fälle von Dengue-Fieber gemeldet, wie seit 10 Jahren nicht mehr. Konsequenter Schutz gegen Mückenstiche ist zur Vermeidung von Infektionen von entscheidender Bedeutung.

Ein Risiko, in China an Malaria zu erkranken, besteht zwar grundsätzlich, es ist aber gering. Die Krankheit tritt vor allem in den ländlichen Gegenden im Südosten und hier besonders in der Provinz Yunnan und auf der Insel Hainan auf. Höhen über 1500 m gelten, ebenso wie die Städte Hongkong und Macao, als malariafrei. Die wichtigste Schutzmaßnahme gegen eine Erkrankung besteht in konsequentem Schutz gegen Mückenstiche. WHO und andere Gremien empfehlen zudem, ein geeignetes Medikament für den Notfall mitzunehmen, falls Gebiete mit höherem Risiko bereist werden. Für Hainan und Yunnan kann die vorsorgliche Einnahme eines Medikamentes empfohlen sein. Besprechen Sie die genaue Vorgehensweise unbedingt rechtzeitig mit einem erfahrenen Arzt!

Die medizinische Versorgung in Großstädten und touristisch erschlossenen Gebieten entspricht vom Niveau her teilweise derjenigen in Westeuropa. In kleineren Städten ist eine Versorgung auf akzeptablem Niveau in Ausnahmefällen gewährleistet, in ländlichen Gebieten in der Regel nicht. Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren ADAC-Service, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.

Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.

Reiseapotheke

Eine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig. Eine Liste mit entsprechend qualifizierten Ärzten finden Sie unter dem nachfolgenden Link.

Wer nach China reist, sollte unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Ausländer werden dort zumeist in Privatkliniken behandelt und die Kosten können deutlich über denen in Deutschland liegen. Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland dürfen im Ausland entstandene Kosten jedoch nur nach der deutschen Gebührenordnung erstatten. Kosten für einen Transport in geeignete Zentren oder nach Deutschland werden in keinem Fall übernommen. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.

Weitere Informationen und online Buchung.

Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.

reisemedinfo@adac.de

Zollbestimmungen

Zollfrei

Personen ab 16 Jahren dürfen zollfrei einführen: - Persönliche Wertgegenstände bis zu einem Wert von 5.000 RMB - Geschenke bis zu einem Wert von 2.000 RMB - 400 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 500 g Tabak - 2 x 0,75 l-Flaschen Spirituosen

Chinesische Zollbehörde

Einfuhrverbot

Nicht eingeführt werden dürfen: - Drucksachen, Filme, Fotografien und andere Medienartikel, die China als wirtschaftlich, politisch oder moralisch verwerflich darstellen bzw. so von den Behörden interpretiert werden können - frische Lebensmittel und tierische Erzeugnisse - Drogen - Waffen, Munition und Sprengstoff

Nicht ausgeführt werden dürfen: - wertvolle Kulturgüter und Relikte - nur mit Zertifikat: Antiquitäten, Jade, Schmuck, Gemälde - bedrohte Tier- und Pflanzenarten sowie deren Samen Laut Washingtoner Artenschutzabkommen besteht ein Einfuhrverbot in die EU für: - Elfenbein und Elfenbeinprodukte - Schildkrötenpanzer und Schildplatt - traditionelle Arzneimittel aus geschützten Arten (z. B. Bärengalle)

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