Mit dem Auto unterwegs in Bulgarien
Führerschein und Kraftfahrzeug
Führerschein
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Fahrzeugpapiere
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. der Fahrzeugschein) ist mitzuführen.
Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen, da Mithilfe der IVK die Schadensabwicklung erleichtert wird.
Die Mindestdeckungssummen liegen unter den deutschen Standards. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrem Autoversicherer nach ausreichendem Versicherungsschutz.
Weitere Bestimmungen
Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein.
An der bulgarisch-türkischen Grenze können bei der Einreise aus der Türkei Desinfektionsgebühren (gegen Maul- und Klauenseuche) anfallen. Die Gebühren liegen - je nach Fahrzeug - zwischen 3 und 10 Euro.
Wichtige Verkehrsbestimmungen
Promillegrenze
Sie beträgt 0,5.
Warnwestenpflicht
Alle Fußgänger (also auch Auto- und Motorradfahrer, die das Fahrzeug verlassen) müssen eine Warnweste tragen, wenn sie sich außerhalb geschlossener Ortschaften auf der Fahrbahn oder dem Randstreifen aufhalten.
Kindersitze
Kinder unter 3 Jahren dürfen nur in geeigneten Rückhalteeinrichtungen und mit deaktivierten Airbag befördert werden. Kinder ab 3 Jahren bzw. kleiner als 1,50 m, dürfen nur auf dem Rücksitz mit entsprechenden Sicherheitssitzen befördert werden.
Winterausrüstung
Winterreifen
Bei winterlichen Straßenverhältnissen müssen Fahrzeuge, die in Bulgarien zugelassen sind, mit Winterreifen ausgerüstet sein. Für ausländische Fahrzeuge sind Winterreifen nicht verpflichtend vorgeschrieben.
Schneeketten
Schneeketten können an allen Fahrzeugen montiert werden, wenn es die Straßen- und Wetterverhältnisse erfordern und können für bestimmte Streckenabschnitte mittels Beschilderung auch vorgeschrieben werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten beträgt 50 km/h.
Lichtpflicht
Auf allen Straßen muss tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht (oder alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.
Vorfahrtsregelungen
Die Straßenbahn hat Vorfahrt.
Besonderheiten an Ampeln
Ampeln springen sofort von Rot auf Grün, die Gelbphase fehlt. Die verbleibende Dauer der Ampelphase wird oft durch Sekundenzähler angezeigt.
Halten und Parken
Gebührenpflichtige Parkflächen sind in blaue (Höchstparkdauer 2 Stunden) und grüne Zonen (Höchstparkdauer 4 Stunden) eingeteilt. Parkscheine sind in Kiosken oder bei Händlern direkt bei den Kurzparkzonen erhältlich. Entwertung durch Eintragung des Datums und der Uhrzeit. In Sofia kann die Parkgebühr per SMS - 1302 für die blaue Zone 1303 für die grüne Zone - bezahlt werden. Weitere Informationen unter
Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.
Eine Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:
Richtiges Verhalten bei Unfall und Panne
Unfälle sollten unabhängig vom Ausmaß des Schadens der Polizei gemeldet werden.
Bei Sachschäden ist die Verwendung des »Europäischen Unfallberichts« zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).
Bußgelder - Besonderheiten
Bußgelder sind nie direkt an die kontrollierenden Verkehrspolizisten zu bezahlen.
Bei Alkoholverstößen und Geschwindigkeitsübertretungen ist mit Führerscheinentzug zu rechnen. Der Führschein wird von den bulgarischen Behörden an das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg gesendet.
Verkehrspolizisten sind verpflichtet, reflektierende Schutzwesten und einen Dienstausweis mit Lichtbild, Name und Einheit zu tragen.