Mit dem Fahrzeug in Albanien

  • Welche besonderen Verkehrsregeln muss ich in Albanien beachten?

  • Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten in Albanien für verschiedene Fahrzeugtypen?

  • Welche Vorschriften gibt es für Wohnmobile in Albanien?

  • Wie hoch sind die Spritpreise in Albanien?

  • Welchen Führerschein brauche ich in Albanien?

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Tempolimits

Innerorts40 km/h
Außerorts80 km/h
Schnellstraßen90 km/h
Autobahnen110 km/h
Innerorts40 km/h
Außerorts80 km/h
Schnellstraßen90 km/h
Autobahnen110 km/h
Innerorts40 km/h
Außerorts70 km/h
Schnellstraßen70 km/h
Autobahnen90 km/h
Innerorts40 km/h
Außerorts70 km/h
Schnellstraßen70 km/h
Autobahnen90 km/h
Innerorts35 km/h
Außerorts70 km/h
Schnellstraßen70 km/h
Autobahnen80 km/h

Kraftstoffpreise

Diesel2,05 €/liter
Benzin12,01 €/liter

1 · Euro Unleaded 95/Oktan 95/Benziné pa plumb

Euro 95 und Super Plus 98 (Super Plus 98/Unleaded 98/Oktan 98) flächendeckend erhältlich sowie Benzin mit 100 Oktan. Die Qualität des Benzins ist nicht immer garantiert (Verunreinigungen, Wasserbeimischungen). Es wird daher empfohlen, in Großstädten an Tankstellen der größeren Unternehmen zu tanken.

Kreditkarten werden an einigen Tankstellen akzeptiert.

LPG (LPG/Autogas/GLN/Gaz car) ist erhältlich. Für die Autogasbetankung wird ein Adapter (Dish-Anschluss) benötigt.

Camping und Gespanne

Übernachten außerhalb von Campingplätzenfür eine Nachtfür mehrere Nächte
auf Straßen und Parkplätzeneingeschränkt erlaubt1eingeschränkt erlaubt1
auf Privatgrund2erlaubterlaubt

1 · regionale Einschränkungen (z. B. nicht in Nationalparks)

2 · nur mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers

Führerschein & Fahrzeugpapiere

Im Folgenden finden Sie alle relevanten Informationen darüber, welche Führerscheindokumente und Fahrzeugpapiere erforderlich sind, wenn Sie mit dem eigenen Fahrzeug einreisen. 

Beim Mieten eines Fahrzeugs gelten stets die gesetzlichen Bestimmungen des Landes sowie die individuellen Mietbedingungen des Autovermieters. Es wird daher dringend empfohlen, sich vorab bei der Mietwagenfirma über die vollständigen Konditionen zu informieren.

  • Deutscher Führerschein: erforderlich

  • Internationaler Führerschein: empfohlen

  • Deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I: erforderlich

  • Internationaler Fahrzeugschein: empfohlen, wird von der Zulassungsstelle ausgestellt

  • Nationalitätenkennzeichen ("D-Schild"): erforderlich, Außerhalb der EU muss am Heck des Fahrzeugs ein ovales, weißes D-Schild angebracht sein.

Die internationale Versicherungskarte (IVK) wird als Nachweis der Haftpflichtversicherung anerkannt, sofern sie das entsprechende Länderkürzel aufweist. Ohne IVK muss an der Grenze eine Kurzhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Die Mindestdeckungssummen liegen deutlich unter den deutschen Standards. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrem Autoversicherer nach ausreichendem Versicherungsschutz.

Wichtige Verkehrsbestimmungen

Die Hauptverbindungsstrecken sind in der Regel gut ausgebaut. Abseits davon ist der Straßenzustand teilweise unbefriedigend. Es muss mit unzureichend gesicherten bzw. schlecht oder gar nicht beschilderten Baustellen gerechnet werden. Auch die Beschilderung über Land ist häufig unzureichend. Wegen der Gefahren durch unbeleuchtete Fahrzeuge und Fuhrwerke sowie teils sehr tiefen Schlaglöchern, unbefestigte Randstreifen und Baustellen ist erhöhte Vorsicht geboten.

Die Promillegrenze beträgt 0,1.

Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.

Es gilt auch tagsüber eine Lichtpflicht.

Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr dürfen auf Vorder- und Rücksitzen nur in geeigneten Rückhalteeinrichtungen befördert werden. Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr dürfen in geeigneten Rückhalteeinrichtungen nur auf dem Rücksitz reisen.

Keine generelle Winterreifenpflicht. Ziwschen 1. November und 30. April müssen Schneeketten mitgeführt werden.

Unfälle müssen unabhängig vom Ausmaß des Schadens der Polizei gemeldet werden. Fahrzeuge mit auffälligem Karosserieschaden dürfen nur mit polizeilicher Schadenbestätigung das Land wieder verlassen.