innerorts | 40 |
außerorts | 80 |
Schnellstraßen | 90 |
Autobahnen | 110 |
innerorts | 35 |
außerorts | 70 |
Schnellstraßen | 70 |
Autobahnen | 80 |
bis zu einem maximalen Gesamtgewicht von 3,5 t
innerorts | 40 |
außerorts | 80 |
Schnellstraßen | 90 |
Autobahnen | 110 |
innerorts | 35 |
außerorts | 70 |
Schnellstraßen | 70 |
Autobahnen | 80 |
Diesel | 1,74 €/liter |
Benzin1 | 1,68 €/liter |
1 · Euro Unleaded 95/Oktan 95/Benziné pa plumb
Euro 95 und Super Plus 98 (Super Plus 98/Unleaded 98/Oktan 98) flächendeckend erhältlich sowie Benzin mit 100 Oktan. Die Qualität des Benzins ist nicht immer garantiert (Verunreinigungen, Wasserbeimischungen). Es wird daher empfohlen, in Großstädten an Tankstellen der größeren Unternehmen zu tanken.
Kreditkarten werden an einigen Tankstellen akzeptiert.
LPG (LPG/Autogas/GLN/Gaz car) ist erhältlich. Für die Autogasbetankung wird ein Adapter (Dish-Anschluss) benötigt.
Camping Key Europe - 12 Monate Vorteile genießen! Die Vorteilskarte Camping Key Europe - CKE gilt nun ab dem Ausstellungsmonat bis einschließlich desselben Monats im Folgejahr. Der ADAC stellt die CKE exklusiv für seine Mitglieder aus.
Alle aktuellen Rabatte und Vorteile finden Sie unter:
www.adac.de/cke www.campingkeyeurope.comDie Camping Key Europe kann in allen ADAC Geschäftsstellen, telefonisch unter 0 800 5 10 11 12 (Montag bis Samstag von 8-20 Uhr) oder online beantragt werden.
www.adac-shop.de/ckeÜbernachten außerhalb von Campingplätzen | für eine Nacht | für mehrere Nächte |
auf Straßen und Parkplätzen | eingeschränkt erlaubt1 | eingeschränkt erlaubt1 |
auf Privatgrund2 | erlaubt | erlaubt |
1 · regionale Einschränkungen (z. B. nicht in Nationalparks)
2 · nur mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers
Dringend empfohlen wird die Mitnahme des internationalen Führerscheins (nur in Verbindung mit dem deutschen Führerschein gültig).
Mitzuführen ist die deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Empfohlen wird die zusätzliche Mitnahme des internationalen Fahrzeugscheins. Er wird vom Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle) ausgestellt.
Die IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte, i.d.R. erhältlich bei ihrem Kfz-Versicherer) als Nachweis der Haftpflichtversicherung wird anerkannt - mit dem Vermerk des Länderkürzels. Ohne IVA muss an der Grenze eine Kurzhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Die Mindestdeckungssummen liegen deutlich unter den deutschen Standards. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrem Autoversicherer nach ausreichendem Versicherungsschutz.
Das ovale „D-Schild" mit den Abmessungen 11,5 x 17,5 cm muss am Fahrzeug angebracht sein.
Die Hauptverbindungsstrecken sind in der Regel gut ausgebaut. Abseits davon ist der Straßenzustand teilweise unbefriedigend. Es muss mit unzureichend gesicherten bzw. schlecht oder gar nicht beschilderten Baustellen gerechnet werden. Auch die Beschilderung über Land ist häufig unzureichend. Wegen der Gefahren durch unbeleuchtete Fahrzeuge und Fuhrwerke sowie teils sehr tiefen Schlaglöchern, unbefestigte Randstreifen und Baustellen ist erhöhte Vorsicht geboten.
Sie beträgt 0,1.
Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.
Eine weltweite Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:
FIA-LeitfadenKinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr dürfen auf Vorder- und Rücksitzen nur in geeigneten Rückhalteeinrichtungen befördert werden. Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr dürfen in geeigneten Rückhalteeinrichtungen nur auf dem Rücksitz reisen.
Unfälle müssen unabhängig vom Ausmaß des Schadens der Polizei gemeldet werden. Fahrzeuge mit auffälligem Karosserieschaden dürfen nur mit polizeilicher Schadenbestätigung das Land wieder verlassen.
Alle Angaben ohne Gewähr.