Mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs in USA und Kanada

Eine Frau hat eine Landkarte in der Hand und lehnt sich aus einem Auto und schaut auf Berge und auf einen See.
Gut vorbereitet ins Abenteuer: Roadtrip durch USA und Kanada© iStock.com/swissmediavision

Wer mit dem Auto in die USA oder nach Kanada reisen möchte, sollte sich nicht nur rechtzeitig um die Beschaffung der Visa und den Internationalen Fahrzeugschein kümmern. Was Sie über Verschiffung, Zulassung, Versicherung und Zollbestimmungen wissen müssen.

  • Überblick zur Reise mit dem eigenen Fahrzeug durch die USA und Kanada

  • Maximale Aufenthaltsdauer

  • Informationen zu Verschiffung, Zulassung und Versicherung

Gut zu wissen: Die Mitnahme des eigenen Fahrzeugs in die USA und/oder nach Kanada lohnt sich in den meisten Fällen nur dann, wenn man mindestens drei Monate bleiben will.

USA-Kanada - Mitnahme von Kfz
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Verschiffung

Setzen Sie sich unbedingt rechtzeitig mit einer Fahrzeugspedition in Verbindung. Entsprechende Kontakte finden Sie beispielsweise über das Internet. Da die Kosten für die Verschiffung erheblich differieren, empfiehlt es sich, mehrere Angebote einzuholen.

Erkundigen Sie sich immer nach dem Preis inklusive aller Hafen-, Stand- und sonstiger Nebenkosten, da diese einen erheblichen Teil der gesamten Verschiffungskosten ausmachen. Vergessen Sie auch nicht den Abschluss einer Transport-Versicherung, welche in der Regel über den Spediteur erhältlich ist. Außerdem sollten Sie einkalkulieren, dass Ihr Fahrzeug an die Ostküste zehn bis 14 Tage und an die Westküste ca. vier Wochen unterwegs sein wird.

Die Erledigung der aufwendigen Einreise- bzw. Zollformalitäten überlassen Sie am besten dem Spediteur. In den USA ist neben den Zollpapieren (HS-7 Declaration Form) auch eine zusätzliche Genehmigung für die vorübergehende zollfreie Einfuhr des Fahrzeugs durch die United States Environmental Protection Agency (EPA) notwendig. Deshalb sollten Sie alle Details der Verschiffung und zur temporären Einfuhr des Fahrzeuges unbedingt mit dem Spediteur abklären. Zur Abwicklung der Formalitäten im Hafen müssen in der Regel folgende Dokumente vorgelegt werden:
- gültiger deutscher Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- evtl. Internationaler Fahrzeugschein
- die Frachtpapiere

Zulassung

Die reguläre deutsche Zulassung muss bestehen bleiben. Temporäre Kennzeichen sind in keinem Fall ratsam, weil sie bei der Einreise zu großen Problemen führen können. Zusätzlich zur deutschen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sollte der Internationale Zulassungsschein mitgeführt werden, der vom Straßenverkehrsamt (Kfz-Zulassungsstelle) in Deutschland ausgestellt werden kann. Generell sind die Grenzformalitäten unkomplizierter, wenn das Fahrzeug auf den Reisenden selbst zugelassen ist. Falls der Fahrzeughalter nicht an der Reise teilnimmt, sollte er dem oder den Reisenden eine sog. Benutzervollmacht aushändigen. Für ADAC Mitglieder wird die Vollmacht in jeder ADAC Geschäftsstelle ausgestellt und bestätigt.

Versicherung

Die Versicherung für Ihr Fahrzeug darf nicht gekündigt werden, da sonst auch die Zulassung enden würde. Sie kann aber unter Umständen ruhend weitergeführt werden. Fragen Sie bei Ihrem deutschen Kfz-Versicherer nach, ob Ihr Versicherungsvertrag bestehen bleiben kann, ohne dass Sie für die Zeit außerhalb Europas Versicherungsprämie zahlen müssen. Bitte beachten Sie, dass derartige Regelungen meist nur für langjährige Kunden und nur auf Kulanz der Versicherungsgesellschaft gewährt werden. Im Regelfall kann die Prämienerstattung erst nach der Reise gegen Vorlage der entsprechenden Reisebestätigungen erfolgen.

Die deutsche Kfz-Versicherung ist in Nordamerika nicht gültig! Es muss also in jedem Fall eine Kfz-Haftpflichtversicherung (third party liability) bei einem amerikanischen Versicherungsunternehmen vor Ort abgeschlossen werden. Alle Personen, die das mitgebrachte Fahrzeug voraussichtlich fahren werden, müssen in der Versicherungspolice benannt sein. Für die Höhe der Prämie ist das Alter des jüngsten Fahrers maßgebend. Fahrer unter 25 Jahren bekommen entweder gar keine Versicherung oder nur gegen Zahlung eines hohen Prämienaufschlages. Fahrer über 65 sollten ein Gesundheitsattest vorlegen können.

Die Mindestdeckungssummen sind sehr niedrig, es empfiehlt sich daher zusätzlich eine Aufstockung (additional liability) abzuschließen. Auch Teil- und Vollkaskodeckung (comprehensive insurance) ist möglich, aber sehr teuer.

Aufenthaltsdauer

Reisende ohne dauerhaften Wohnsitz in den USA dürfen ihr Fahrzeug vorübergehend für maximal ein Jahr zoll- und steuerfrei einführen. Technische Änderungen am Fahrzeug sind für einen befristeten Aufenthalt bis zu einem Jahr im Regelfall nicht erforderlich.

Die US-Zollbehörde stellt für die vorübergehende zollfreie Einfuhr ein „Temporary Import Permit“ aus, mit dem man sich unwiderruflich zur Wiederausfuhr des Fahrzeuges verpflichtet. Ein vorübergehend zollfrei eingeführtes Fahrzeug darf nicht in den USA verkauft oder anderweitig zurückgelassen werden. Auch bei einem Totalschaden muss das nächste Zollamt informiert werden, damit bei der Ausreise die entsprechenden Papiere über den erledigten Zollvorgang vorgelegt werden können. Bedenken Sie, dass Sie die USA nicht ohne Ihr Fahrzeug verlassen dürfen! Nur in nachweisbaren Notfällen erteilt der US-Zoll eine Ausnahmegenehmigung zur Ausreise ohne Fahrzeug oder zur Verlängerung der maximalen Aufenthaltsdauer.

Kanada

Die für die USA gemachten Angaben können weitgehend auch für Kanada übernommen werden. Touristen dürfen ihr Fahrzeug bis zu einem Jahr zoll- und steuerfrei einführen. Dabei kann die Hinterlegung einer Kaution erforderlich sein.

Wer Kanada zwischenzeitlich ohne Fahrzeug verlassen möchte, muss die kanadische Zollbehörde informieren und klären, ob das Fahrzeug in einem Zolllager (customs storage) abgestellt werden darf.

Personen, die befristet in Kanada arbeiten oder studieren, dürfen ihr Fahrzeug bis zu 36 Monate bzw. bis zum Abschluss des Studiums zollfrei und ohne technische Änderungen dorthin mitnehmen. Vom kanadischen Zoll wird in diesem Fall das Permit „E29B“ ausgestellt. Das Fahrzeug muss beim Motor Vehicle Licensing Bureau am kanadischen Wohn-/Studienort zugelassen und die Straßensteuer (road tax) entrichtet werden.

Bezüglich der Kfz-Versicherung sollten Sie sich möglichst schon im Voraus kundig machen, denn die deutsche Kfz-Versicherung ist in Kanada nicht gültig.
Weitere Informationen zur Einreise in Kanada erhalten Sie auf der Internetseite der kanadischen Zollbehörde.

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