Das eigene Auto in die USA oder nach Kanada mitnehmen – alle wichtigen Tipps & Infos
Von Redaktion

Planen Sie eine Reise mit Ihrem eigenen Auto durch die USA oder Kanada? Hier sollten Sie sich frühzeitig um die notwendigen Dokumente kümmern. Tipp: Die Mitnahme des eigenen Fahrzeugs lohnt sich oft nur bei einem Aufenthalt von mindestens drei Monaten.
Wichtige Informationen zur Planung der Reise
Zollbestimmungen und erlaubte Aufenthaltsdauer
Informationen zu Verschiffung, Zulassung und Versicherung
Verschiffung in die USA
Setzen Sie sich unbedingt frühzeitig mit einer Fahrzeugspedition in Verbindung. Geeignete Anbieter finden Sie online. Da die Kosten für die Verschiffung stark variieren, sollten Sie mehrere Angebote einholen. Achten Sie darauf, dass der Preis alle Hafen-, Stand- und Nebenkosten enthält, da diese einen großen Teil der Gesamtkosten ausmachen.
Vergessen Sie nicht eine Transportversicherung, die in der Regel über den Spediteur abgeschlossen wird. Außerdem sollten Sie einkalkulieren, dass die Verschiffung Ihres Fahrzeug an die Ostküste zehn bis 14 Tage und an die Westküste ca. vier Wochen dauern wird.
Die aufwendigen Einreise- bzw. Zollformalitäten überlassen Sie am besten dem Spediteur. In den USA ist neben den Zollpapieren (HS-7 Declaration Form) auch eine Genehmigung der EPA (United States Environmental Protection Ageny) für die vorübergehende zollfreie Einfuhr des Fahrzeugs notwendig. Klären Sie daher alle Details zur Verschiffung und temporären Einfuhr vorab mit dem Spediteur.
Zur Abwicklung der Formalitäten im Hafen benötigen Sie:
gültiger deutscher Reisepass
evtl. Internationaler Fahrzeugschein
die Frachtpapiere
Zulassung für die Fahrzeugmitnahme in die USA oder Kanada
Die reguläre deutsche Zulassung muss bestehen bleiben. Temporäre Kennzeichen sind nicht empfehlenswert, weil sie bei der Einreise zu Problemen führen können. Zusätzlich zur deutschen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sollte der Internationale Fahrzeugschein mitgeführt werden. Dieser wird von Ihrer KFZ-Zulassungsstelle (Straßenverkehrsamt) in Deutschland ausgestellt.
Die Grenzformalitäten sind unkomplizierter, wenn das Fahrzeug auf den Reisenden selbst zugelassen ist. Ist der Fahrzeughalter nicht auf der Reise dabei, benötigt der Fahrer oder die Fahrerin eine sog. Benutzervollmacht (Fahrervollmacht). Für ADAC Mitglieder wird diese Vollmacht in jeder ADAC Geschäftsstelle ausgestellt und bestätigt.
KFZ-Versicherung für das Fahrzeug
Die deutsche KFZ-Versicherung für Ihr Fahrzeug darf nicht gekündigt werden, da sonst die Zulassung enden würde. Sie kann aber unter Umständen ruhend weitergeführt werden. Fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach, ob Ihr Vertrag bestehen bleiben kann, ohne dass Sie für die Zeit außerhalb Europas Prämien zahlen müssen.
Bitte beachten Sie: Diese Regelung gilt meist nur für langjährige Kunden und nur auf Kulanz der Versicherungsgesellschaft. Eine Prämienerstattung ist erst nach der Reise gegen Vorlage der entsprechenden Reisebestätigungen möglich.
Wichtig: Die deutsche Kfz-Versicherung ist in Nordamerika nicht gültig! Sie benötigen eine Kfz-Haftpflichtversicherung (Third Party Liability) bei einem amerikanischen Versicherungsunternehmen. Alle Fahrer müssen in der Police genannt sein. Fahrer unter 25 Jahren erhalten oft gar keine Versicherung oder nur gegen Zahlung eines hohen Prämienaufschlages. Fahrer über 65 benötigen häufig ein Gesundheitsattest.
Die Mindestdeckungssummen sind sehr niedrig - schließen Sie sich daher eine Zusatzdeckung (additional liability) ab. Auch Teil- und Vollkaskodeckung (comprehensive insurance) ist möglich, aber teuer.
Maximale Aufenthaltsdauer für Fahrzeuge in den USA
Reisende ohne dauerhaften Wohnsitz in den USA dürfen ihr Fahrzeug vorübergehend für maximal ein Jahr zoll- und steuerfrei einführen. Technische Änderungen am Fahrzeug sind für einen befristeten Aufenthalt bis zu einem Jahr in der Regel nicht erforderlich.
Die US-Zollbehörde stellt für die vorübergehende zollfreie Einfuhr ein "Temporary Import Permit" aus. Damit verpflichten Sie sich zur Wiederausfuhr des Fahrzeuges. Ein vorübergehend zollfrei eingeführtes Fahrzeug darf nicht in den USA verkauft oder zurückgelassen werden. Auch bei einem Totalschaden muss das nächste Zollamt informiert werden, damit bei der Ausreise die entsprechenden Papiere über den erledigten Zollvorgang vorgelegt werden können.
Wichtig: Sie dürfen die USA nicht ohne Ihr Fahrzeug verlassen! Nur in nachweisbaren Notfällen erteilt der US-Zoll eine Ausnahmegenehmigung zur Ausreise ohne Fahrzeug oder zur Verlängerung der Aufenthaltsdauer.
Regelungen zur Fahrzeugmitnahme nach Kanada
Die für die USA geltenden Hinweise treffen weitgehend auch auf Kanada zu. Touristen dürfen ihr Fahrzeug bis zu einem Jahr zoll- und steuerfrei einführen. Dabei kann die Hinterlegung einer Kaution erforderlich sein.
Wer Kanada zwischenzeitlich ohne Fahrzeug verlassen möchte, muss die kanadische Zollbehörde informieren und klären, ob das Fahrzeug in einem Zolllager (customs storage) abgestellt werden darf.
Personen, die befristet in Kanada arbeiten oder studieren, dürfen ihr Fahrzeug bis zu 36 Monate bzw. bis zum Studienende zollfrei mitnehmen. Vom kanadischen Zoll wird in diesem Fall das Permit "E29B" ausgestellt. Das Fahrzeug muss beim Motor Vehicle Licensing Bureau am Wohn- oder Studienort zugelassen und die Straßensteuer (road tax) entrichtet werden.
Wichtig: Die deutsche Kfz-Versicherung ist in Kanada nicht gültig. Informieren Sie sich vorab über eine passende kanadische Autoversicherung.
Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Webseite der kanadischen Zollbehörde.
Persönliche Reisedokumente & weitere Informationen
Informationen zu den persönlichen Reisedokumenten, zum Führerschein, zu den Verkehrsbestimmungen oder Tempolimits erhalten Sie hier.
Gibt es Alternativen?
Sie wollen sich die Verschiffung sparen und lieber vor Ort ein Fahrzeug kaufen? Alle Informationen zum Kauf und -
Wiederverkauf eines Fahrzeugs in den USA oder Kanada finden Sie hier beim ADAC.