Bademäntel und Proviant: Was Gäste in Hotels alles mitnehmen
Belegte Brote vom Buffet, Shampoo oder Bademäntel – die Liste der Diebstähle von Hotelgästen ist lang. Was geklaut wird, was Hoteliers dulden und wann Strafen drohen.
Sehr beliebt sind Pflegeprodukte, Bademäntel und Badeschlappen
Diebstahl kann für Gäste Konsequenzen haben
Mitnahme von Einwegartikeln wie Seife wird geduldet
Die Urlauber bedienen sich reichlich am Frühstücksbuffet, und manche packen sich gleich das Essen für den ganzen Tag am Strand ein. Alltag in Hotels, oft geduldet, aber rechtlich gesehen ein Diebstahl.
"Mit der Hotelrechnung bezahlt man das, was der durchschnittliche Gast beim Frühstück isst, aber die Verpflegung für den Tag ist nicht enthalten", sagt Juristin Silvia Schattenkirchner, Leiterin für Verbraucherrecht beim ADAC. Aber nicht nur vom Buffet, sondern auch aus Hotelzimmern nehmen Gäste Dinge mit, die ihnen nicht gehören.
Pflegeprodukte beliebtestes Diebesgut
Um herauszufinden, was Urlauber alles aus ihren Zimmern mitnehmen, hat das Buchungsportal "Expedia" Hotelgäste auf der ganzen Welt befragt: 81 Prozent der Reisenden gaben an, schon mal etwas aus dem Hotelzimmer eingesteckt zu haben. Besonders beliebt bei deutschen Reisenden sind demnach Körperpflegeprodukte (56 Prozent) wie Duschgel, Shampoo und Bodylotion, gefolgt von Notizblöcken und Kugelschreibern (29 Prozent).
"Viele Hotels sind bei angebrochenen Shampoo-Fläschchen, Stiften und Notizblöcken sicher kulant", meint ADAC Juristin Schattenkirchner, "aber wenn jemand das halbe Zimmer ausräumt, sieht die Sache natürlich anders aus."
Zu den höherpreisigen Produkte, die aus Hotelzimmern verschwinden, gehören u.a. Bademäntel. Interessant dabei, dass es durchaus Unterschiede bei Hotelgästen verschiedener Nationen gibt: So gaben 20 Prozent der Reisenden aus Frankreich an, dass sie "versehentlich" schon mal einen Hotel-Bademantel in den Koffer gepackt haben, aber nur 14 Prozent der Reisenden aus Deutschland.
Was Hoteliers dulden und was nicht
Rechtsanwalt Jürgen Benad, Geschäftsführer im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga), bestätigt diese Einschätzung. "Streng genommen darf man aus Hotelzimmern gar nichts mitnehmen, rechtlich gesehen gehören alle Gegenstände dem Hotel." Der Gast zahle nur für das Recht, die Artikel vor Ort zu nutzen.
Produkte wie Hochglanz-Magazine oder Wasserflaschen, die man als Erinnerung an den Aufenthalt mit nach Hause nehmen darf, werden oft mit Hinweisen wie "Ihr Exemplar" oder "Für Sie" gekennzeichnet. Auch die Mitnahme von Einweg-Verbrauchsartikeln wie Seife, Shampoo, Duschgel oder Badeschlappen sehen Hoteliers laut Dehoga-Geschäftsführer als Werbegeschenke. Deshalb würde sicher kein Gast verklagt.
"Definitiv anders sieht die Sache bei Handtüchern, Bademänteln oder Regenschirmen aus", so Benad, "wenn die einfach in den Koffer gepackt werden, ist das kein Kavaliersdelikt, sondern Diebstahl." In solchen Fällen dürfe sich der Gast nicht wundern, wenn seine Kreditkarte im Nachhinein mit den Kosten belastet werde oder er Post vom Hotel bekomme.
Benad weist noch darauf hin, dass ehrliche Gäste Bademäntel und andere Souveniers meist in der Boutique des Hotels kaufen könnten.