Wohnmobil überladen: Diese Strafen drohen in Europa
Von Christof Henn

Wenn das zulässige Gesamtgewicht eines Wohnmobils überschritten wird, kann es bei einer Kontrolle teuer werden. Nur wenige Länder gewähren eine Toleranz. Infos und Tabelle.
Deutschland: 5 Prozent Toleranz und Bußgeld bis 235 Euro
Österreich verbietet bei Übergewicht die Weiterfahrt
ADAC Prüfzentren erstellen Wiegeprotokolle
Das Wohnmobil ist verlockend groß, da passt doch alles rein: Campingstühle und -tisch, Surfbrett, Grill und die Fahrräder – einen Camper zu überladen ist leicht. Aber bei Übergewicht auf vier Rädern verschlechtert sich das Fahrverhalten und der Bremsweg wird länger.
Und wer das zulässige Gesamtgewicht überschreitet – bei 80 Prozent der in Deutschland zugelassenen Wohnmobile sind das 3,5 Tonnen –, riskiert bei einer Kontrolle Bußgelder und hierzulande Punkte in Flensburg. Im Ausland ergeht außerdem oft die Aufforderung, den Camper an Ort und Stelle leichter zu machen. So erlauben zum Beispiel Österreich und Kroatien die Weiterfahrt erst, wenn das Wohnmobil das zulässige Gesamtgewicht nicht mehr überschreitet.
Zu schwer: Nur wenige Länder gewähren Toleranz
In Deutschland wird in der Regel beim Wiegen von Wohnmobilen eine Toleranz von 5 Prozent gewährt. Das gilt auch in Italien, meistens auch in Spanien und den Niederlanden. Ansonsten heißt es in Europa null Toleranz, wenn Camper auf die Waage müssen.
Wer wissen möchte, ob sein Camper das richtige Gewicht hat, kann vor dem Urlaub in einem ADAC Prüfzentrum auf die Waage. Dort wird ein Wiegeprotokoll erstellt.
Tabelle: Das kostet die Überladung von Wohnmobilen im Ausland
Die Tabelle zeigt einen Überblick über die Strafen in bei Campern beliebten Urlaubsländern. In Deutschland bewegen sich die Bußgelder zwischen 10 und 235 Euro. Ab einer Überladung von 20 Prozent kommt ein Punkt im Fahreignungsregister Flensburg dazu.
| Land | Toleranz | Bußgelder | Weitere Folgen |
|---|---|---|---|
Belgien | Keine gesetzliche Toleranz | – bis 500 kg Überladung: 50–5000 € – bis 1000 kg: 100–10.000 € – bis 1500 kg: 175–20.000 € | Über 5 %: Weiterfahrt verboten, Fahrzeugstilllegung und Freiheitsstrafe bis 8 Tage möglich |
Dänemark | Keine ausdrückliche Freigrenze | Grundbetrag 1000 dänische Kronen (ca. 130 €), Erhöhung je nach Überladung | Einzelfallabhängige Ahndung |
Finnland | Keine prozentuale Toleranz | Geldstrafe nach Tagessatzsystem (abhängig von Verstoß und Einkommen) | Weiterfahrt bis zur Ablastung untersagt |
Frankreich | Keine gesetzliche Toleranz | – bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht (zGG): bis 500 kg Überladung 135 €, je weitere 500 kg weitere 135 € – über 3,5 t zGG: bis 1000 kg Überladung 135 €, je weitere 1000 kg weitere 135 € | Über 5 %: Fahrzeugstilllegung bzw. Abladen erforderlich |
Italien | 5 % Messtoleranz bei statischer Wiegung | – 5–15 %: 42–173 € – über 15–25 %: 87–345 € – über 25 %: 173–695 € | Bei mehr als 5 % Überladung Weiterfahrt erst nach Reduzierung des Gewichts erlaubt |
Kroatien | Keine Toleranzgrenzen | Strafen ab 130 € | Keine Weiterfahrt bis zur Entlastung des Fahrzeugs |
Niederlande | Keine gesetzliche Toleranz | Geldbußen einzelfallbezogen | Anzeige ab 5 %; ab 10 % meist keine Weiterfahrt erlaubt bzw. Ablasten vorgeschrieben |
Norwegen | Keine feste Toleranz | Grundgebühr 2200 norwegische Kronen (ca. 200 €) | Gebühren steigen mit jeden weiteren 100 kg Übergewicht deutlich |
Österreich | Keine Toleranz | – bis 2 %: Verwarnung möglich – ab ca. 2 %: bis 40 € – 5–10 %: bis 170 € – 10–15 %: bis 300 € – ab 15 %: Verwaltungsverfahren, 300–10.000 € | Bereits ab 2 % Überladung kann Weiterfahrt untersagt werden |
Portugal | Keine Toleranz | 60–300 Euro | |
Schweden | Keine prozentuale Toleranz | Grundgebühr 2000 schwedische Kronen (ca. 185 €) plus Zuschläge je angefangene 100 kg Überladung | Jede Überschreitung kann geahndet werden |
Schweiz | Keine feste Toleranz | – bis 100 kg Überschreitung: ca. 110 € – bis 5 % Überladung bei Fahrzeugen bis 3,5 t zGG: ca. 220 € – bis 5 % Überladung bei Fahrzeugen über 3,5 t zGG: ca. 275 € | Über 5 %: individuelles Verfahren, Strafanzeige und Fahrverbot möglich; Abladen erforderlich |
Spanien | Bis 5 % in der Praxis meist toleriert | – 6–15 %: 301–400 € – über 15–25 %: 801–1000 € – über 25 %: 2001–4000 € | Weiterfahrt kann bis zur Ablastung untersagt werden |
