Wohnmobil überladen: Diese Strafen drohen in Europa

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Von Christof Henn

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Ein Polizist wiegt ein Wohnmobil auf einer Straße bei einer Kontrolle
Wenn Wohnmobile bei einer Kontrolle zu viel Gewicht auf die Waage bringen, drohen Bußgelder und in Deutschland sogar Punkte in Flensburg© dpa/Patrick Seeger

Wenn das zulässige Gesamtgewicht eines Wohnmobils überschritten wird, kann es bei einer Kontrolle teuer werden. Nur wenige Länder gewähren eine Toleranz. Infos und Tabelle.

  • Deutschland: 5 Prozent Toleranz und Bußgeld bis 235 Euro

  • Österreich verbietet bei Übergewicht die Weiterfahrt

  • ADAC Prüfzentren erstellen Wiegeprotokolle

Das Wohnmobil ist verlockend groß, da passt doch alles rein: Campingstühle und -tisch, Surfbrett, Grill und die Fahrräder – einen Camper zu überladen ist leicht. Aber bei Übergewicht auf vier Rädern verschlechtert sich das Fahrverhalten und der Bremsweg wird länger.

Und wer das zulässige Gesamtgewicht überschreitet – bei 80 Prozent der in Deutschland zugelassenen Wohnmobile sind das 3,5 Tonnen –, riskiert bei einer Kontrolle Bußgelder und hierzulande Punkte in Flensburg. Im Ausland ergeht außerdem oft die Aufforderung, den Camper an Ort und Stelle leichter zu machen. So erlauben zum Beispiel Österreich und Kroatien die Weiterfahrt erst, wenn das Wohnmobil das zulässige Gesamtgewicht nicht mehr überschreitet.

Zu schwer: Nur wenige Länder gewähren Toleranz

In Deutschland wird in der Regel beim Wiegen von Wohnmobilen eine Toleranz von 5 Prozent gewährt. Das gilt auch in Italien, meistens auch in Spanien und den Niederlanden. Ansonsten heißt es in Europa null Toleranz, wenn Camper auf die Waage müssen.

Wer wissen möchte, ob sein Camper das richtige Gewicht hat, kann vor dem Urlaub in einem ADAC Prüfzentrum auf die Waage. Dort wird ein Wiegeprotokoll erstellt.

Tabelle: Das kostet die Überladung von Wohnmobilen im Ausland

Die Tabelle zeigt einen Überblick über die Strafen in bei Campern beliebten Urlaubsländern. In Deutschland bewegen sich die Bußgelder zwischen 10 und 235 Euro. Ab einer Überladung von 20 Prozent kommt ein Punkt im Fahreignungsregister Flensburg dazu.

LandToleranzBußgelderWeitere Folgen

Belgien

Keine gesetzliche Toleranz

– bis 500 kg Überladung: 50–5000 €

– bis 1000 kg: 100–10.000 €

– bis 1500 kg: 175–20.000 €

Über 5 %: Weiterfahrt verboten, Fahrzeugstilllegung und Freiheitsstrafe bis 8 Tage möglich

Dänemark

Keine ausdrückliche Freigrenze

Grundbetrag 1000 dänische Kronen (ca. 130 €), Erhöhung je nach Überladung

Einzelfallabhängige Ahndung

Finnland

Keine prozentuale Toleranz

Geldstrafe nach Tagessatzsystem (abhängig von Verstoß und Einkommen)

Weiterfahrt bis zur Ablastung untersagt

Frankreich

Keine gesetzliche Toleranz

– bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht (zGG): bis 500 kg Überladung 135 €, je weitere 500 kg weitere 135 €

– über 3,5 t zGG: bis 1000 kg Überladung 135 €, je weitere 1000 kg weitere 135 €

Über 5 %: Fahrzeugstilllegung bzw. Abladen erforderlich

Italien

5 % Messtoleranz bei statischer Wiegung

– 5–15 %: 42–173 €

– über 15–25 %: 87–345 €

– über 25 %: 173–695 €

Bei mehr als 5 % Überladung Weiterfahrt erst nach Reduzierung des Gewichts erlaubt

Kroatien

Keine Toleranzgrenzen

Strafen ab 130 €

Keine Weiterfahrt bis zur Entlastung des Fahrzeugs

Niederlande

Keine gesetzliche Toleranz

Geldbußen einzelfallbezogen

Anzeige ab 5 %; ab 10 % meist keine Weiterfahrt erlaubt bzw. Ablasten vorgeschrieben

Norwegen

Keine feste Toleranz

Grundgebühr 2200 norwegische Kronen (ca. 200 €)

Gebühren steigen mit jeden weiteren 100 kg Übergewicht deutlich

Österreich

Keine Toleranz

– bis 2 %: Verwarnung möglich

– ab ca. 2 %: bis 40 €

– 5–10 %: bis 170 €

– 10–15 %: bis 300 €

– ab 15 %: Verwaltungsverfahren, 300–10.000 €

Bereits ab 2 % Überladung kann Weiterfahrt untersagt werden

Portugal

Keine Toleranz

60–300 Euro


Schweden

Keine prozentuale Toleranz

Grundgebühr 2000 schwedische Kronen (ca. 185 €) plus Zuschläge je angefangene 100 kg Überladung

Jede Überschreitung kann geahndet werden

Schweiz

Keine feste Toleranz

– bis 100 kg Überschreitung: ca. 110 €

– bis 5 % Überladung bei Fahrzeugen bis 3,5 t zGG: ca. 220 €

– bis 5 % Überladung bei Fahrzeugen über 3,5 t zGG: ca. 275 €

Über 5 %: individuelles Verfahren, Strafanzeige und Fahrverbot möglich; Abladen erforderlich

Spanien

Bis 5 % in der Praxis meist toleriert

– 6–15 %: 301–400 €

– über 15–25 %: 801–1000 €

– über 25 %: 2001–4000 €

Weiterfahrt kann bis zur Ablastung untersagt werden

Quelle: ADAC

Video: Tipps für die Zuladung