Zwei Läufer am Strand

ADAC Reiserücktritts-Versicherung

Für all Ihre privaten Reisen, egal ob zu einem Wettkampf oder in den Urlaub. Schutz bei schwerer, unerwarteter Erkrankung oder bei einer Sportverletzung. Auch Covid-19 ist versichert.
Ab 31,70 € im Jahr

Gute Gründe für die ADAC Reiserücktritts-Versicherung

  • Icon Nummer 1
    Weltweiter Jahresschutz
    Mit dem Jahresschutz sind Sie weltweit das ganze Jahr über auf all Ihren privaten Reisen geschützt. Auch bei Reisen in Deutschland.
  • Icon Nummer 2
    Schutz für alle Reisebau-steine
    Die Anreise zum Wettbewerb, die Unterkunft und die Rückreise sind mitversichert. Bei Reiserücktritt und Reiseabbruch im Tarif Exklusiv und Premium.
  • Icon Nummer 3
    Schutz für die ganze Familie
    Sie können sich selbst oder ihre ganze Familie inkl. Ihrer Kinder bis zum 23. Geburtstag absichern. Auch wenn Sie getrennt verreisen.
Tipp Icon

Wichtig in der ADAC Reiserücktritts-Versicherung

Um die Reiserücktritts-Versicherung des ADAC abschließen zu können, beachten Sie bitte folgendes:

  • Sie benötigen einen festen Wohnsitz in Deutschland.
  • Abschlussfrist: Sie können die ADAC Reiserücktritts-Versicherung mit einer Frist von 14 Tagen bis zum Reisebeginn abschließen. Bei einer Last-Minute-Buchung (weniger als 14 Tage bis zum Reisebeginn) auch bis 3 Tage nach der Reise-Buchung.
  • Auswahl Reisepreis (Versicherungssumme): Bei der Beitragsberechnung können Sie eine Versicherungssumme (maximal versicherter Reisepreis) von bis zu 20.000 Euro wählen. 
    Wenn sie mehrmals in einem Jahr verreisen, wählen Sie als Versicherungssumme die Reise mit dem höchsten Reisepreis. 
  • Beruflich veranlasste Reisen sind in der ADAC Reiserücktritts-Versicherung nicht versichert.
  • Das Startgeld eines Wettkampfes ist nicht versichert.

Versicherte Ereignisse in der ADAC Reiserücktritts-Versicherung

Die ADAC Reiserücktritts-Versicherung leistet dann, wenn ein versichertes Ereignis eintritt. Abhängig von den Versicherungsbedingungen sind das u.a. folgende:

Versicherte Ereignisse im Bereich Gesundheit

  • Schwere, unerwartete Erkrankung wie z.B. eine Mittelohrentzündung vor einem gebuchten Flug
  • Unfall- und Sportverletzungen
  • Unverträglichkeit von Impfungen
  • Behördlich angeordnete Quarantäne aufgrund des Verdachts, mit einer ansteckenden Krankheit (einschließlich epidemischer und pandemischer Erkrankung wie Covid-19) in Berührung gekommen zu sein
  • Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
  • Geburt eines Kindes auf der Reise
  • Tod

Versicherte Ereignisse im Bereich Arbeit und Bildung

    • Aufnahme oder Wechsel eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
    • Konjunkturbedingte Kurzarbeit
    • Betriebsbedingte Kündigung
    • Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule oder Universität, die in den Reisezeitraum fällt
           

Sonstige versicherte Ereignisse

  • Abhandenkommen / Zerstörung / Beschädigung von mitgeführtem oder aufgegebenem Reisegepäck
  • Schaden am Eigentum
  • Terroranschlag
  • Elementarereignis wie z.B. Überschwemmung

Versicherte Ereignisse bei Covid-19

Bei Reiserücktritt - Stornierung vor der Reise

  • Erkrankung an Corona (positiver PCR-Test), unabhängig davon, ob eine gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt
  • Persönliche Quarantäne
  • Konjunkturbedingte Kurzarbeit
  • Betriebsbedingte Kündigung

 

Bei Reiseabbruch - Wenn Sie bereits auf Reisen sind

  • Erkrankung an Corona (positiver PCR-Test), unabhängig davon, ob eine gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt
  • Persönliche Quarantäne
  • Betriebsbedingte Kündigung


Diese Personen können von einem versicherten Ereignis betroffen sein:

Risikopersonen 

Risikopersonen sind Personen, die von einem versicherten Ereignis betroffen sein können, das den Versicherungsfall auslöst und zur Leistungserbringung gegenüber dem Versicherungsnehmer führt. Dies sind:

1. Sie selbst als versicherte Person oder die mitversicherten Personen im Rahmen des Familienvertrages.

2. Angehörige: (Stief-, Adoptiv-, Schwieger-) Eltern, (Enkel-, Stief-, Adoptiv-) Kinder, Großeltern, Geschwister, Schwager/Schwägerin, Tanten/Onkel, Neffen/Nichten.

3. Bei einem Einzelvertrag auch der Ehe- oder Lebenspartner des Versicherungsnehmers.

4. Betreuungspersonen von mitreisenden, minderjährigen oder pflegebedürftigen Angehörigen.

5. diejenigen Personen, die mit Ihnen oder einem mitversicherten Familienmitglied eine gemeinsame Reise gebucht haben und namentlich auf der Buchung vermerkt sind. Darüber hinaus deren Angehörige, die unter Punkt 1 und 2 aufgezählt sind. Es können bis zu 8 von den genannten Personen mitreisen.

 

Hinweis: die Leistungserbringung erfolgt ausschließlich gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Familienmitgliedern. Mitreisende, die keine versicherten Personen sind, genießen generell keinen Versicherungsschutz. Sie müssen eine eigene Reiserücktrittsversicherung abschließen.

Eurozeichen Symbol

Kosten in der ADAC Reiserücktritts-Versicherung

Wir bieten Ihnen im Einzelvertrag und im Familienvertrag drei Tarife, mit und ohne Selbstbeteiligung. 

  • Tarif Basis ab 31,70 € im Jahr: Leistungen bei Reiserücktritt
  • Tarif Exklusiv ab 39,90 € im Jahr: Leistungen bei Reiserücktritt + bei Reiseabbruch
  • Tarif Premium ab 63,30 € im Jahr: Leistungen bei Reiserücktritt + bei Reiseabbruch + für das Reisegepäck

 ADAC Mitglieder erhalten einen Rabatt auf die Versicherungsprämie.

Persönlichen Schutz berechnen Mehr zur ADAC Reiserücktritts-Versicherung

Tarife und Leistungen in der ADAC Reiserücktritts-Versicherung

In der ADAC Reiserücktritts-Versicherung bieten wir Ihnen im Einzelvertrag und im Familienvertrag 3 Tarife. Sie können diese mit und ohne Selbstbeteiligung abschließen.

Reiserücktritt: wegen gebrochenem Fuß vor der Reise gegen hohe Stornokosten absichern

Bei Reiserücktritt

Im Tarif Basis erhalten Sie Leistungen bei Reiserücktritt. Wenn Sie Ihre gebuchte Reise nicht antreten können. Dies sind u.a. folgende:
  • Auch bei Covid-19
  • Kostenerstattung bei Stornierung der Reise
  • Kostenerstattung bei verspäteter Anreise
  • Erstattung von Umbuchungskosten
Reiseabbruchversicherung: die Reise aufgrund Krankheit frühzeitig abbrechen oder verspätet heimreisen

Bei Reiseabbruch

Im Tarif Exklusiv erhalten Sie zusätzlich Leistungen bei Reiseabbruch. Wenn Sie bereits auf Reisen sind. Dies sind u.a. folgende:

  • Auch bei Covid-19
  • Kostenerstattung bei Reiseabbruch
  • Erstattung der Kosten bei verspäteter Rückreise
  • Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen
  • Kostenerstattung bei Unterbrechung einer Rundreise
  • Inklusive der Leistungen bei Reiserücktritt
Reisegepaeckversicherung: wenn das Reisegepaeck unterwegs verloren geht oder beschaedigt wird

Für das Reisegepäck

Im Tarif Premium erhalten Sie u.a. folgende zusätzliche Leistungen für das Reise- und Sportgepäck:

  • Kostenerstattung bei Verlust, Beschädigung oder Zerstörung des mitgeführten Gepäcks
  • Kostenerstattung bei Verlust, Beschädigung oder Zerstörung des ausgegebenen Gepäcks
  • Entschädigung bei verspätet ausgeliefertem Gepäck
  • Kostenerstattung bei Reparatur von beschädigten Sachen
  • Inklusive der Leistungen bei Reiserücktritt
  • Inklusive der Leistungen bei Reiseabbruch
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Kosten in der ADAC Reiserücktritts-Versicherung

Wir bieten Ihnen im Einzelvertrag und im Familienvertrag drei Tarife, mit und ohne Selbstbeteiligung. 

  • Tarif Basis ab 31,70 € im Jahr: Leistungen bei Reiserücktritt
  • Tarif Exklusiv ab 39,90 € im Jahr: Leistungen bei Reiserücktritt + bei Reiseabbruch
  • Tarif Premium ab 63,30 € im Jahr: Leistungen bei Reiserücktritt + bei Reiseabbruch + für das Reisegepäck

 ADAC Mitglieder erhalten einen Rabatt auf die Versicherungsprämie.

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