Ihre ADAC
Reiserücktritts-Versicherung
Ihr Schutz vor hohen Storno- und Umbuchungskosten. Freuen Sie sich auf Ihren nächsten Urlaub! Mit uns planen Sie sorglos.
Gute Gründe für die ADAC Reiserücktritts-Versicherung
Beratung und Angebot
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Montag bis Samstag von 8 - 20 Uhr
Weltweiter Jahresschutz: Tarife und Leistungen der ADAC Reiserücktritts-Versicherung
Wir bieten Ihnen in der ADAC Reiserücktritts-Versicherung Leistungen in 3 Tarifen, für Sie selbst und Ihre gesamte Familie, inklusive Ihrer Kinder bis zum 23. Geburtstag. Die Reisepreis-Stufen liegen zwischen 1.000 - 20.000 €. Sie können die ADAC Reiserücktritts-Versicherung mit und ohne Selbstbeteiligung wählen. ADAC Mitglieder erhalten einen Rabatt.Sowohl im Einzelvertrag als auch im Familienvertrag erhalten Sie folgende Leistungen weltweit, das ganze Jahr über:
Versicherte Ereignisse in der ADAC Reiserücktritts-Versicherung
Die Leistungen der ADAC Reiserücktritts-Versicherung erhalten Sie immer dann, wenn ein versichertes Ereignis eintritt. Diese gelten für Verträge mit Beginn ab 07.12.2020.Wann die ADAC Reiserücktritts-Versicherung dann bei Eintritt eines versicherten Ereignisses greift, ist abhängig vom gewählten Tarif.
Überblick
Für die versicherten Personen oder die Risikopersonen, unabhängig davon, ob sie mitreisen oder nicht:
- Schwere, unerwartete Erkrankung
- Schwere Unfallverletzung
- Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
- Unverträglichkeit von Impfungen
- Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
- Tod
Für die versicherten Personen oder die mitreisenden Risikopersonen:
- Unmöglichkeit von Impfungen
- Behördlich angeordnete, persönliche Quarantäne aufgrund des Verdachts, mit einer ansteckenden Krankheit (einschließlich epidemischer und pandemischer Erkrankung wie Covid-19) in Berührung gekommen zu sein
- Geburt eines Kindes auf der Reise
- Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
- Wechsel eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes
- Konjunkturbedingte Kurzarbeit
- Unerwartete betriebsbedingte Kündigung
- Wiederholung einer Prüfung an Schule oder Uni
- Gerichtliche Ladung
- Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter
- Schaden am Eigentum z.B. durch Feuer, Explosion, Leitungswasser, Elementarereignis wie Sturm, Hagel, Blitz
- Für die versicherten Personen oder die Risikopersonen, unabhängig davon, ob sie mitreisen oder nicht:
- Schwere, unerwartete Erkrankung
- Schwere Unfallverletzung
- Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
- Unverträglichkeit von Impfungen
- Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
- Tod
- Unmöglichkeit von Impfungen
- Behördlich angeordnete, persönliche Quarantäne aufgrund des Verdachts, mit einer ansteckenden Krankheit (einschließlich epidemischer und pandemischer Erkrankung wie Covid-19) in Berührung gekommen zu sein
- Geburt eines Kindes (nur bei Reiserücktritt)
- Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
- Wechsel eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes
- Konjunkturbedingte Kurzarbeit (nur bei Reiserücktritt)
- Unerwartete betriebsbedingte Kündigung
- Wiederholung einer Prüfung an Schule oder Uni
- Gerichtliche Ladung
- Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter (nur bei Reiserücktritt)
- Schaden am Eigentum z.B. durch Feuer, Explosion, Leitungswasser, Elementarereignis wie Sturm, Hagel, Blitz
- Elementarereignis am Urlaubsort (nur bei Reiseabbruch)
- Terroranschlag (nur bei Reiseabbruch)
Zum versicherten Reisegepäck zählen grundsätzlich alle Sachen des persönlichen Reisebedarfs der versicherten Personen, inklusive Sportgeräte, Geschenke und Reiseandenken.
- Abhandenkommen / Zerstörung / Beschädigung von mitgeführtem oder aufgegebenem Reisegepäck
Risikopersonen sind Personen, die von einem versicherten Ereignis betroffen sein können, das den Versicherungsfall auslöst und zur Leistungserbringung gegenüber dem Versicherungsnehmer führt. Dies sind:
- Sie selbst als versicherte Person oder die mitversicherten Personen im Rahmen des Familienvertrages.
- Angehörige: (Stief-, Adoptiv-, Schwieger-) Eltern, (Enkel-, Stief-, Adoptiv-) Kinder, Großeltern, Geschwister, Schwager/Schwägerin, Tanten/Onkel, Neffen/Nichten.
- Bei einem Einzelvertrag auch der Ehe- oder Lebenspartner des Versicherungsnehmers.
- Betreuungspersonen von mitreisenden, minderjährigen oder pflegebedürftigen Angehörigen.
- diejenigen Personen, die mit Ihnen oder einem mitversicherten Familienmitglied eine gemeinsame Reise gebucht haben und namentlich auf der Buchung vermerkt sind. Darüber hinaus deren Angehörige, die unter Punkt 1 und 2 aufgezählt sind. Es können bis zu 8 von den genannten Personen mitreisen.
Die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung erhält im Einzelvertrag der Versicherungsnehmer selbst. Im Familienvertrag der Versicherungsnehmer sowie die mitversicherten Personen, wie Ehe- oder Lebenspartner und die Kinder bis zum 23. Geburtstag. Auch, wenn Sie getrennt voneinander verreisen.
Beiträge in der ADAC Reiserücktritts-Versicherung
- Ihrem Alter: Der Beitrag der Reiserücktrittsversicherung erhöht sich jeweils ab einem Alter von 66 Jahren sowie ab 76 Jahren.
- Ihrer Vertragsart: Sie haben die Wahl zwischen einem Einzel- oder Familienvertrag. Mit dem Familienvertrag können Sie sich und Ihre Kinder bis zum 23. Geburtstag absichern.
- Ihrem Reisepreis: Die wählbaren Reisepreis-Stufen liegen zwischen 1.000 - 20.000 €. Verreisen Sie mehrmals im Jahr, so ist die teuerste Reise ausschlaggebend.
- Ihrer Selbstbeteiligung: Sie können Ihre Reiserücktrittsversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung wählen. Sie beträgt pro Versicherungsfall 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens aber 25 € pro Person.
- Ihrem Zahlungsrhythmus: Die ADAC Reiserücktrittsversicherung ist ein Jahresvertrag. Sie können den Beitrag einmal jährlich oder monatlich zahlen.
- Ihrer ADAC Mitgliedschaft: Die Reiserücktrittsversicherung kann auch von Personen ohne ADAC Mitgliedschaft abgeschlossen werden. ADAC Mitglieder erhalten einen Rabatt.
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Was muss ich noch zur ADAC Reiserücktritts-Versicherung wissen?
Zusatzbausteine sind sogenannte andere touristische Leistungen, z.B. Konzert- / Theaterkarten, Skipässe, Sprachkurse. Diese sind nur dann versichert, wenn sie nicht aus dem Gesamtpreis der Reise herausgerechnet werden können oder sie zusammen mit mehr als einer Transport- oder Mietleistung gebucht werden. Dabei müssen sie mindestens 25% am Gesamtwert der Reise haben.
Wenn Sie an einer chronischen oder bestehenden Grunderkrankung leiden, ist diese in der Reiserücktrittsversicherung dann abgesichert, wenn nach Abschluss der Versicherung und nach Buchung der Reise nicht mit einer Verschlechterung oder einem erneuten Auftreten zu rechnen war ("unerwartet"). Die Grunderkrankung muss stabil eingestellt gewesen sein. Grundsätzlich wird jeder Fall einzeln geprüft.
Bei einer Erkrankung, bei der Krankheitsschübe ein charakteristisches Merkmal des Verlaufs sind, z.B. Diabetes, Morbus Crohn, Multiple Sklerose ist das Auftreten eines Schubes versichert, wenn dieser Schub nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung „unerwartet“ auftritt. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn Sie durch regelmäßige Kontroll-/Vorsorgeuntersuchungen mit Medikamenten stabil eingestellt sind und dadurch der Gesundheitszustand bereits länger als sechs Monatestabil ist. Der Arzt ist über das geplante Reiseziel zu informieren und hat gegen die Reise keine medizinischen Einwände/Bedenken.Bei Erkrankungen, die palliativ behandelt werden (Krebs im Endstadium) ist eine unerwartete Verschlechterung grundsätzlich nicht möglich.
Die Hoffnung auf rechtzeitige Wiedergenesung vor Reiseantritt bei Abschluss der Reiserücktrittsversicherung sowie bei Reisebuchung ist nicht versichert.
Ja. Die Reiserücktrittsversicherung leistet auch, wenn Sie sich mit Corona infiziert haben. Einen Überblick über die Leistungen und wann die Reiserücktrittsversicherung nicht leistet, haben wir für Sie in einem Überblick zusammengefasst:
Ja, eine Anpassung ist möglich und kann auch nach Vertragsabschluss vorgenommen werden:
- Eine Erhöhung der Versicherungssumme ist auch unterjährig möglich und wird zum gewünschten Termin wirksam, frühestens einen Tag nach Antragsstellung.
- Eine Reduzierung wird zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
Versicherungsschutz besteht bis zur gewählten Versicherungssumme. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre gewählte Versicherungssumme für Ihren Reisepreis ausreichend ist.
Ja. Es gibt Tarife mit und ohne Selbstbeteiligung. Haben Sie eine Selbstbeteiligung gewählt, dann gilt bei
Reiserücktritt- und Reiseabbruch (Tarif Basis, Tarif Exklusiv, Tarif Premium):
- Die Selbstbeteiligung beträgt pro Versicherungsfall 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 € pro Person, wenn der Versicherungsfall unter anderem ausgelöst wird durch schwere, unerwartete Erkrankung, Unverträglichkeit und Unmöglichkeit von Impfungen, persönliche Quarantäne, Bruch von Prothesen, Lockerung von implantierten Gelenken.
- Bei stationärem Krankenhausaufenthalt entfällt die Selbstbeteiligung.
Reisegepäck-Versicherung (Tarif Premium):
Die Selbstbeteiligung beträgt 100 € pro Versicherungsfall
Ja, die Reiserücktrittsversicherung versichert die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn ein versichertes Ereignis zur Stornierung der Gruppenreise führt. Leistungen der Reiserücktrittsversicherung erhalten Sie als Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen. Die anderen Teilnehmer der Gruppenreise benötigen eine eigene Reiserücktrittsversicherung.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme Ihrer Reiserücktrittsversicherung ist, dass Sie auf der Buchung namentlich genannt sind und Ihr Reisekostenanteil ersichtlich ist.
Nein. Eine Reiserücktrittsversicherung ist in der ADAC Mitgliedschaft nicht enthalten. Sie erhalten als ADAC Mitglied jedoch einen Rabatt bei Abschluss der Reiserücktrittsversicherung.
Einen Kurzüberblick der Leistungen in den verschiedenen ADAC Mitgliedschaftsformen erhalten Sie in unserem Ratgeber.
Ja. Sie können die Reiserücktrittsversicherung mindestens 14 Tage vor Reisebeginn abschließen. Bei einer Last-Minute-Buchung - Buchung und Reisebeginn weniger als 14 Tage - können Sie die Reiserücktrittsversicherung auch 3 Tage nach der Buchung noch abschließen.