Weltweiter Jahresschutz: Tarife und Leistungen der ADAC Reiserücktritts-Versicherung

Wir bieten Ihnen in der ADAC Reiserücktritts-Versicherung Leistungen in 3 Tarifen, für Sie selbst und Ihre gesamte Familie, inklusive Ihrer Kinder bis zum 23. Geburtstag. Die Reisepreis-Stufen liegen zwischen 1.000 - 20.000 €. Sie können die ADAC Reiserücktritts-Versicherung mit und ohne Selbstbeteiligung wählen. ADAC Mitglieder erhalten einen Rabatt.

Sowohl im Einzelvertrag als auch im Familienvertrag erhalten Sie folgende Leistungen weltweit, das ganze Jahr über:

Tarif Basis
Reiserücktritt

Der Tarif Basis bietet u.a. folgende Leistungen:

  • Kostenerstattung bei Stornierung der Reise
  • Kostenerstattung bei verspäteter Anreise
  • Erstattung von Umbuchungskosten
  • ADAC Beratungsservice

Tarif Exklusiv
Reiserücktritt und Reiseabbruch

Der Tarif Exklusiv bietet u.a. folgende Leistungen:

  • Inklusive Leistungen aus Tarif Basis
  • Auch bei Covid-19
  • Kostenerstattung bei Reiseabbruch
  • Erstattung der Kosten bei verspäteter Rückreise
  • Kostenerstattung bei Unterbrechung einer Rundreise
  • Erstattung von nicht genutzten Reiseleistungen

Tarif Premium
Reiserücktritt, Reiseabbruch, Gepäck

Der Tarif Premium bietet u.a. folgende Leistungen:

  • Inklusive Leistungen aus Tarif Basis und Tarif Exklusiv
  • Auch bei Covid-19
  • Kostenerstattung bei Verlust, Beschädigung oder Zerstörung des mitgeführten Gepäcks
  • Kostenerstattung bei Verlust, Beschädigung oder Zerstörung des aufgegebenen Gepäcks
  • Entschädigung bei verspätet ausgeliefertem Gepäck
  • Kostenerstattung bei Reparaturen von beschädigten Sachen
  • Gebührenerstattung bei Wiedererlangung von amtlichen Ausweisen/Visa

Versicherte Ereignisse in der ADAC Reiserücktritts-Versicherung

Die Leistungen der ADAC Reiserücktritts-Versicherung erhalten Sie immer dann, wenn ein versichertes Ereignis eintritt. Diese gelten für Verträge mit Beginn ab 07.12.2020.
Wann die ADAC Reiserücktritts-Versicherung dann bei Eintritt eines versicherten Ereignisses greift, ist abhängig vom gewählten Tarif.

Versicherte Ereignisse ADAC Reiserücktritts-Versicherung

Bereich Gesundheit

  • schwere, unerwartete Erkrankung wie z.B. eine Erkältung vor einer Tauchreise oder eine Mittelohrentzündung vor einem Flug
  • Unverträglichkeit von Impfungen
  • Behördlich angeordnete Quarantäne aufgrund des Verdachts, mit einer ansteckenden Krankheit (einschließlich epidemischer und pandemischer Erkrankung wie Covid-19) in Berührung gekommen zu sein
  • Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
  • Geburt eines Kindes auf der Reise
  • Tod


Betroffen sein können von diesen Ereignissen folgende Personengruppen:

  • Sie selbst als Versicherungsnehmer
  • die mitversicherten Personen im Rahmen des Familienvertrages
  • die mitreisenden Risikopersonen

Bereich Arbeit und Bildung

  • Aufnahme oder Wechsel eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
  • Konjunkturbedingte Kurzarbeit
  • Betriebsbedingte Kündigung
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule oder Universität, die in den Reisezeitraum fällt

Betroffen sein können von diesen Ereignissen folgende Personengruppen:

    • Sie selbst als Versicherungsnehmer
    • die mitversicherten Personen im Rahmen des Familienvertrages
    • die mitreisenden Risikopersonen

Bereich Gepäck und Sonstiges

  • Abhandenkommen / Zerstörung / Beschädigung von mitgeführtem oder aufgegebenem Reisegepäck
  • Schaden am Eigentum
  • Terroranschlag
  • Elementarereignis wie z.B. Überschwemmung

Betroffen sein können von diesen Ereignissen folgende Personengruppen:

  • Sie selbst als Versicherungsnehmer
  • die mitversicherten Personen im Rahmen des Familienvertrages
  • die mitreisenden Risikopersonen
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Beratung und Angebot

089 55 89 5 76 60

Montag bis Samstag von 8 - 20 Uhr

Auszeichnungen der ADAC Reiserücktritts-Versicherung

Reiserücktrittsversicherung ausgezeichnet von der Stiftung Warentest mit der Note Gut für Familien
Die Reiserücktrittsversicherung wurde von CHIP ausgezeichnet für den besten Online Abschluss
ADAC Reiserücktrittsversicherung ausgezeichnet von Focus Money für das fairste Preis-Leistungs-Verhältnis 2022

Coronavirus: Wann leistet die ADAC Reiserücktritts-Versicherung?

Reiser�cktrittsversicherung bei Corona: Schutz bei Erkrankung und Quarant�ne

Die Reiserücktrittsversicherung des ADAC greift nur im Falle einer Erkrankung des Versicherten.

Erkranken Sie also vor Reiseantritt und können die Reise nicht antreten, werden die vertraglich geschuldeten Stornokosten von der ADAC Reiserücktritts-Versicherung übernommen. Auch dann, wenn Sie aufgrund des Verdachts auf eine Infektion in Quarantäne müssen und Ihre Reise daher nicht antreten können.

Voraussetzung ist immer, dass Sie die Versicherung vor der Erkrankung abgeschlossen haben. Allein die Angst vor der Ansteckung ist kein versichertes Ereignis.

Reiserücktrittsversicherung bei Covid-19

Kosten und Finanzen Icon

Beiträge in der ADAC Reiserücktritts-Versicherung

Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von
  
  • Ihrem Alter: Der Beitrag der Reiserücktrittsversicherung erhöht sich jeweils ab einem Alter von 66 Jahren sowie ab 76 Jahren.
  • Ihrer Vertragsart: Sie haben die Wahl zwischen einem Einzel- oder Familienvertrag. Mit dem Familienvertrag können Sie sich und Ihre Kinder bis zum 23. Geburtstag absichern.
  • Ihrem Reisepreis: Die wählbaren Reisepreis-Stufen liegen zwischen 1.000 - 20.000 €. Verreisen Sie mehrmals im Jahr, so ist die teuerste Reise ausschlaggebend.
  • Ihrer Selbstbeteiligung: Sie können Ihre Reiserücktrittsversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung wählen. Sie beträgt pro Versicherungsfall 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens aber 25 € pro Person.
  • Ihrem Zahlungsrhythmus: Die ADAC Reiserücktrittsversicherung ist ein Jahresvertrag. Sie können den Beitrag einmal jährlich oder monatlich zahlen.
  • Ihrer ADAC Mitgliedschaft: Die Reiserücktrittsversicherung kann auch von Personen ohne ADAC Mitgliedschaft abgeschlossen werden. ADAC Mitglieder erhalten einen Rabatt.

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