Welche Leistungen erhalte ich in der ADAC Reiserücktritts-Versicherung?


Sowohl im Einzelvertrag als auch im Familienvertrag sind versichert:


Versichert gegen das Stornieren einer Reise aufgrund unerwarteter Krankheit: Schutz gegen Reiserücktritt

Reiserücktritt

Im Tarif Basis erhalten Sie u.a. Schutz gegen hohe Storno- oder Umbuchungskosten bei Stornierung einer Reise wegen eines versicherten Grundes. 

Gegen das vorzeitige Abbrechen einer Reise versichern: Reiseabbruchversicherung

Reiseabbruch

Im Tarif Exklusiv erhalten Sie u.a. Schutz bei Reiseabbruch oder verspäteter Rückreise wegen eines versicherten Grundes. Inklusive der Leistungen bei Reiserücktritt.

Gegen das Abhandenkommen, die Beschädigung oder die Zerstörung des Gepäcks auf Reisen: Reisegepäckversicherung

Reisegepäck

Im Tarif Premium erhalten Sie Schutz für Ihr aufgegebenes oder mitgeführtes Reisegepäck. Inklusive der Leistungen bei Reiserücktritt und Reiseabbruch. 


Für ADAC Mitglieder ab 31,70 € im Jahr!
Noch kein Mitglied? Kein Problem! Jetzt in einem Antrag Mitglied werden und ADAC Reiserücktritts-Versicherung online abschließen


Coronavirus: Wann leistet die ADAC Reiserücktritts-Versicherung?

Bei Stornierung einer Reise wegen Corona abgesichert sein: Reiserücktrittsversicherung bei Erkrankung während einer Pandemie

Die Reiserücktrittsversicherung des ADAC greift nur im Falle einer Erkrankung des Versicherten.

Erkranken Sie also vor Reiseantritt und können die Reise nicht antreten, werden die vertraglich geschuldeten Stornokosten von der ADAC Reiserücktritts-Versicherung übernommen. Auch dann, wenn Sie aufgrund des Verdachts auf eine Infektion in Quarantäne müssen und Ihre Reise daher nicht antreten können.

Voraussetzung ist immer, dass Sie die Versicherung vor der Erkrankung abgeschlossen haben. Allein die Angst vor der Ansteckung ist kein versichertes Ereignis.

Informationen zu Covid-19