ADAC Fahrrad-
Versicherung
Für Pedelecs ("E-Bikes" bis 25 km/h) und Fahrräder.
Im Schadenfall erstatten wir Ihnen den Neuwert. Ohne Selbstbeteiligung. Besonders günstig für ADAC Mitglieder.
Gute Gründe für die ADAC Fahrrad-Versicherung
Optimaler Schutz für alle Pedelecs und Fahrräder und die zugehörigen Fahrradteile
Versichert sind
Gut zu wissen: Unterschied von Pedelec und E-Bike
E-Bikes bis 45 km/h sind zulassungspflichtig. Die Motorunterstützung erreichen sie per Knopfdruck. Daher benötigt man für diese E-Bikes ein Versicherungskennzeichen und die Betriebserlaubnis. Der Führerschein Klasse M (Mofa) ist Voraussetzung. Die ADAC Moped-Versicherung bietet hierfür den richtigen Schutz.
Umfangreicher Schutz für Ihre Pedelecs und Fahrräder mit zwei flexiblen Bausteinen
Sie können die Bausteine Diebstahlschutz und Reparaturschutz der ADAC Fahrrad-Versicherung jeweils separat abschließen. Bei Abschluss beider Bausteine zusammen erhalten Sie einen Kombi-Rabatt.
Beratung und Angebot
Die Leistungen der ADAC Fahrrad-Versicherung für Pedelecs und Fahrräder
- den Neuwert Ihres Pedelecs bzw. Fahrrads bei Wiederbeschaffung (auch bei Verzicht auf Ersatzbeschaffung)
- die Reparaturkosten bei Beschädigung des Pedelecs bzw. Fahrrads nach versuchtem Diebstahl (Ersatzteile + Arbeitslohn) bis maximal zur vereinbarten Versicherungssumme
- die Kosten für die Wiederbeschaffung bei wirtschaftlichem Totalschaden in Höhe des Neuwerts bis maximal zur vereinbarten Versicherungssumme abzüglich Restwert
- die Kosten für die Heimfahrt bis 20 €
- die Kosten für abhanden gekommenes Zubehör und Gepäck (bis 300 € pro Teil/ bis 1.000 € pro Schaden)
- die Kosten für abhanden gekommene Teile
- die Reparaturkosten bei Beschädigung des Pedelecs bzw. Fahrrads (Ersatzteile + Arbeitslohn) bis maximal zur vereinbarten Versicherungssumme
- die Reparaturkosten bei Verschleiß-Schäden am Pedelec bzw. Fahrrad, auch an Akkus und Motoren (4 Monate Wartezeit ab Vertragsschluss) bis maximal zur vereinbarten Versicherungssumme
- die Kosten für die Wiederbeschaffung nach wirtschaftlichem Totalschaden in Höhe des Neuwerts bis maximal zu vereinbarten Versicherungssumme
- die Kosten für die Heimfahrt bis 20 €
- die Kosten für beschädigtes Zubehör oder Gepäck (bis 300 € pro Teil/ bis 1.000 € pro Schaden)
- die Kosten für beschädigte Teile
Nicht versicherte Schäden in der Fahrradversicherung sind
- beim Baustein Diebstahlschutz, wenn das Fahrrad nicht mit einem geeignetem Sicherheitsschloss abgesperrt war (Mindestwert: 49 €, im Schadenfall nachzuweisen)
- beim Baustein Diebstahlschutz Schäden, die durch Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen entstehen
- Schäden, die durch falsches Laden am Akku entstehen
- Schäden, die entstehen bei der Teilnahme an Radsportveranstaltungen und der dazugehörigen Trainings- und Übungsfahrten sowie bei Fahrten zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit
- Schäden, die bei Downhill-Fahrten entstehen
- Schäden, die durch Rost oder Oxidation entstanden sind
- Schäden, die durch Be- oder Verarbeitung, Wartung oder Reparatur verursacht wurden
- Schäden durch Manipulation des Antriebssystems, nicht fachgerechte Ein- oder Umbauten, ungewöhnliche Verwendung des Fahrrads oder Reinigung des Fahrrads, offensichtlich schlechte Wartung des Fahrrads
- Schäden, für die der Hersteller des Fahrrads, der Verkäufer, eine mit der Reparatur des Fahrrads beauftragte Person oder ein sonstiger Dritter aufgrund einer vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtung aufkommen muss (z.B. Gewährleistungs- oder Garantieansprüche) sowie bei Serienschäden und Rückrufaktionen
- Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden
- Schäden, welche die Nutzung des Fahrrads nicht beeinträchtigen (z.B. Schramme oder Schäden an der Lackierung)
- Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang mit Krieg, kriegsähnlichen Ereignissen, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand stehen
- Schäden durch innere Unruhen, Terrorwarnung oder Terroranschläge
Nicht versicherte Gegenstände in der Fahrradversicherung sind
- Fahrräder, für die eine Versicherungs-, Zulassungs- oder Führerscheinpflicht besteht (E-Bikes über 25 km/h)
- Fahrräder, die beruflich oder gewerblich genutzt werden
- Fahrräder, die gewerbsmäßig vermietet werden
- Miet- und Leihfahrräder
- Fahrräder mit einem Wert über 10.000 €
- Eigenbauten, Velomobile, vollverkleidete Fahrräder
- Fahrräder, die von Privatpersonen ohne Original-Händlerrechnung und ohne Gebrauchtkaufvertrag gekauft wurden
- Umbauten, bei denen die nachträglich angebrachten oder ausgetauschten Teile 20% des ursprünglichen Händlerverkaufspreises übersteigen
- Handys, Smartphones und elektronische Geräte (Ausnahme: Bordcomputer/Display von einem E-Bike)
- Optische und/oder elektronische Zubehörteile wie Navigationsgeräte oder Action-Cams, die nachträglich angebaut wurden
Die Kosten der ADAC Fahrrad-Versicherung
Die ADAC Fahrrad-Versicherung können Sie direkt online, abhängig von Ihrem Wohnort, abschließen. Der jährliche Beitrag ist abhängig von
- der Art Ihres Fahrrads: mit der Fahrradversicherung können Sie Fahrräder (inkl. Carbonräder) oder Pedelecs ("E-Bikes" bis 25 km/h) versichern.
- der Anzahl der zu versichernden Fahrräder: Versichern Sie Ihre eigenen Pedelecs bzw. Fahrräder (Tarif Einzel & Tarif Einzel+) sowie die Ihrer Familienmitglieder, die mit Ihnen in einem Haushalt leben (Tarif Familie). Das teuerste Fahrrad/Pedelec wird zur Berechnung des Versicherungsbeitrags herangezogen.
- dem gewählten Baustein: Bei Abschluss beider Bausteine zusammen erhalten Sie einen Kombi-Rabatt.
- dem angegebenen Kaufpreis + den zusätzlichen Kosten für die festverbundenen Fahrradteile (Versicherungssumme): maximal 10.000 € pro Fahrrad/Pedelec.
- ADAC Mitgliedschaft: ADAC Mitglieder erhalten in der Fahrradversicherung 10% Rabatt. Als ADAC Mitglied sind Sie jetzt als Fahrradfahrer deutschlandweit immer sicher unterwegs: mit der ADAC Fahrrad-Pannenhilfe
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