Ihre ADAC Incomingversicherung
Die Reisekranken- und Haftpflichtversicherung für Ihre Gäste aus dem Ausland
- Zahlreiche Hilfsmaßnahmen wie medizinische Behandlung, Krankenrücktransport oder Personen-Bergung
- Maximale Deckungssumme von 1 Mio. Euro pro versichertem Zeitraum
- Flexible Vertragslaufzeit zwischen 1 - 12 Monate
Welche Leistungen bietet die Incomingversicherung mir und meinen Gästen?
Tarife Incoming-Versicherungen
Einzelpersonen unter 66 Jahre
Reisedauer | Reise-Kranken- und Reise-Haftpflichtversicherung für Gäste aus dem Ausland | Reise-Haftpflichtversicherung für Gäste aus dem Ausland** | Reise-Krankenversicherung für Gäste aus dem Ausland* |
---|---|---|---|
1 Monat | 63,- € | 15,- € |
48,- € |
2 Monate | 84,- € |
15,- € |
69,- € |
3 Monate | 112,- € |
15,- € |
97,- € |
4 Monate | 217,- € |
18,- € |
199,- € |
5 Monate |
298,- € |
21,- € |
277,- € |
6 Monate |
379,- € |
24,- € |
355,- € |
7 Monate |
462,- € |
27,- € |
435,- € |
8 Monate |
545,- € |
30,- € |
515,- € |
9 Monate |
628,- € |
33,- € |
595,- € |
10 Monate |
711,- € |
36,- € |
675,- € |
11 Monate |
794,- € |
39,- € |
755,- € |
12 Monate |
877,- € |
42,- € |
835,- € |
Anschluss fremder Vorversicherer (pro Monat) |
92,- € |
12,- € |
80,- € |
Einzelpersonen über 66 Jahre
Reisedauer | Reise-Kranken- und Reise-Haftpflichtversicherung für Gäste aus dem Ausland | Reise-Haftpflichtversicherung für Gäste aus dem Ausland** | Reise-Krankenversicherung für Gäste aus dem Ausland* |
---|---|---|---|
1 Monat |
133,- € |
15,- € |
118,- € |
2 Monate | 193,- € |
15,- € |
178,- € |
3 Monate | 311,- € |
15,- € |
296,- € |
4 Monate | 444,- € |
18,- € |
426,- € |
5 Monate | 577,- € |
21,- € |
556,- € |
6 Monate | 710,- € |
24,- € |
686,- € |
Anschluss fremder Vorversicherer (pro Monat) |
142,- € |
12,- € |
130,- € |
** inkl. gesetzlich geltender Versicherungssteuer
Leistungen Reise-Krankenversicherung für Gäste aus dem Ausland
Arzt und Zahnarzt:
Wir ersetzen Kosten für medizinisch erforderliche Untersuchungen und Behandlungen durch einen Arzt sowie ärztlich verordnete Medikamente, außerdem für die Erstversorgung durch den Notarzt und den Transport zum nächst erreichbaren Arzt oder Krankenhaus. Bei akuten, unerwarteten Zahnschmerzen ersetzen wir die Kosten der schmerzstillenden Behandlung einschließlich Reparaturen von Zahnersatz.
Klinik und Operation:
Muss Ihr Gast wegen einer Verletzung oder wegen einer akuten, unerwarteten Erkrankung ins Krankenhaus, übernehmen wir die Kosten für Unterbringung, Behandlung und Operationen (ohne Wahlleistungen). Falls erforderlich, geben wir eine erste Zahlungsgarantie von bis zu 13.000,- € gegenüber dem Krankenhaus.
Krankenrücktransport:
Für den Fall, dass Ihr Gast unerwartet schwer erkrankt oder schwer verletzt wird, organisiert der ADAC Ambulanz Service im Rahmen der Versicherungsbedingungen einen Rücktransport in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt. Wenn nötig erfolgt der Krankenrücktransport per Ambulanz-Jet.
Personen-Bergung:
Muss Ihr Gast von einem Rettungsdienst gesucht, gerettet oder geborgen werden, erstatten wir die Kosten bis 2.600,- €.
Überführung im Todesfall:
Der ADAC Ambulanz Service übernimmt die Rückführung Verstorbener an den Heimatort sowie die hierbei entstehenden Kosten in voller Höhe. Bei einer Bestattung am Sterbeort ersetzen wir die Kosten bis 5.200,- €.
Telefonkosten:
Wir beteiligen uns bis maximal 52.- € an Telefonkosten, die durch die Meldung eines stationären Krankenhausaufenthalts bzw. zur Abforderung eines Krankenrücktransports oder einer Überführung im Todesfall entstehen.
Leistungen Reise-Haftpflichtversicherung für Gäste aus dem Ausland
Leistungen:
Die ADAC Reise-Haftpflichtversicherung für Gäste bietet Schutz, wenn die versicherte Person einem Dritten einen Personenschaden (Tod, Verletzung/Gesundheitsschädigung) oder Sachschäden zufügt und daraus Schadenersatzansprüche entstehen, oder wenn unberechtigte Ansprüche dieser Art abzuwehren sind.
Deckungssumme:
Die Gesamtleistung für alle Schadenereignisse während des jeweils abgeschlossenen Versicherungszeitraumes ist auf die einmalige maximale Deckungsumme von 1.000.000,- € begrenzt.
Wichtige Hinweise für Gastgeber von ausländischen Gästen
1. Versand der Versicherungsunterlagen ins Ausland
ADAC Reise-Krankenversicherung für Gäste aus dem Ausland: Der Versand des Versicherungsausweises
für Behörden sollte per Einschreiben mit Rückschein
an die Botschaft/das Konsulat erfolgen.
ADAC Reise-Haftpflichtversicherung für Gäste aus dem Ausland: Ein Versand des Versicherungsscheins
an die Botschaft/das Konsulat ist zur Erteilung eines Visums
nicht nötig.
2. Beginnverlegung
Reist Ihr Gast zu einem anderen als auf dem Versicherungsschein
angegebenen Zeitpunkt ein, kann der Beginn unter
Vorlage eines entsprechenden Einreisenachweises (z. B. Reisepass
mit Einreisestempel oder Flugticket) verlegt werden.
Die Beginnverlegung kann bis 6 Monate nach dem ursprünglichen
Versicherungsbeginn in einer ADAC Geschäftsstelle
oder über den ADAC Mitgliederservice, 81360 München,
beantragt werden.
3. Rückerstattung des Beitrags wegen Nichteinreise
Kann Ihr Gast nicht einreisen, ist eine Erstattung der ADAC
Reise-Krankenversicherung für Gäste möglich:
- vor Versicherungsbeginn: Es wird eine Geschäftsgebühr von 8 Euro pro Erstattungsantrag erhoben.
- nach Versicherungsbeginn: Es wird eine Geschäftsgebühr von 15 % pro Erstattungsantrag (max. 50 Euro) erhoben. Die Reise-Haftpflichtversicherung wird ohne Abzug einer Geschäftsgebühr aufgehoben.
Erstattungen können persönlich in einer ADAC Geschäftsstelle oder schriftlich über den ADAC Mitgliederservice, 81360 München, beantragt werden. Für die Aufhebung der Versicherung benötigen wir einen Nachweis, dass Ihr Gast nicht eingereist ist (z. B. Ablehnungsbescheid der Botschaft, Kopie aller Seiten des Reisepasses oder eine Bestätigung der Botschaft, dass kein Visum beantragt wurde).
4. Anschlussversicherung für die ADAC Reise-Krankenversicherung für Gäste aus dem Ausland
Ist die maximale Versicherungsdauer noch nicht erreicht, können
Sie eine Anschlussversicherung beantragen.
Bitte beachten Sie, dass ein Abschluss über das Internet nur vor Einreise möglich ist. Ein Abschluss über das Internet nach Einreise oder im Anschluss an eine bestehende Versicherung ist nicht zulässig. Bitte wenden Sie sich hierfür an eine ADAC Geschäftsstelle.
Es ist der
bei Abschluss der Anschlussversicherung gültige Beitrag für
die Gesamtversicherungsdauer abzüglich des bereits entrichteten
Beitrags zu bezahlen. Die Anschlussversicherung muss
spätestens eine Woche nach Ablauf der Vorversicherung beantragt werden. Versicherungsschutz besteht nur für Versicherungsfälle,
die nach dem Beginn der Anschlussversicherung
neu eingetreten sind. Die Höchstversicherungsdauer
beträgt, je nach Alter Ihres Gastes, maximal 12 Monate.
Ist die maximale Versicherungsdauer noch nicht erreicht, können Sie eine Vertragsverlängerung beantragen. Der bereits entrichtete Beitrag wird bei Abschluss der Vertragsverlängerung vom Beitrag für die Gesamtversicherungsdauer abgezogen. Spätestens eine Woche nach Ablauf der Versicherung muss die Vertragsverlängerung erfolgen. Bei einer Vertragsverlängerung der ADAC Reise-Haftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz für neue Schadenfälle, die nach dem Tag der Beantragung der Vertragsverlängerung eingetreten sind. Die Höchstversicherungsdauer beträgt maximal 12 Monate.
Was sollte ich noch über die Incoming-Versicherungen wissen?
Ja, Sie können einen Versicherungsvertrag auch dann noch abschließen, wenn Ihr Gast bereits bei Ihnen ist. Allerdings ist nach Reisebeginn der Abschluss eines Versicherungsvertrages nur noch persönlich in einer ADAC Geschäftsstelle möglich. Der Versicherungsvertrag muss spätestens 1 Monat nach Einreise in den versicherten Geltungsbereich abgeschlossen werden.
In der ADAC Reise-Krankenversicherung für Gäste aus dem Ausland besteht eine Wartezeit von 7 Tagen. Der Versicherungsschutz beginnt in diesem Fall erst um 0.00 Uhr am 8. Tag nach Vertragsbeginn. Die Wartezeit entfällt bei einem Unfall.
Hinweis: Der Abschluss über das Internet ist nur vor Einreise möglich.
Wird der Versicherungsvertrag nach Einreise in den versicherten Geltungsbereich abgeschlossen, besteht in der ADAC Reise-Krankenversicherung bei Erkrankungen eine Wartezeit von 7 Tagen. Nach Reisebeginn ist der Abschluss nur noch innerhalb eines Monats persönlich in einer ADAC Geschäftsstelle möglich. Ein Abschluss über das Internet ist dann nicht mehr möglich.
Das Versicherungsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit automatisch, Sie müssen nicht kündigen.
Die ADAC Reise-Krankenversicherung sichert Ihre ausländischen Gäste ab und übernimmt die durch akute, unerwartete Krankheit oder Verletzung entstehenden Kosten. Sie bestimmen, wie lange der Krankenschutz gilt: individuell abschließbar für 1 - max. 12 Monate.
Versicherbar sind Personen mit ständigem Wohnsitz im Ausland:
- mit ausländischer Staatsangehörigkeit
- mit deutscher Staatsangehörigkeit, wenn sie seit mehr als zwei Jahren ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben.
Ebenso können Sie Personen, die die deutsche und eine ausländische Staatsbürgerschaft haben, einen Versicherungsvertrag abschließen.
Die Versicherung/en werden vom Gastgeber (mit Wohnsitz in Deutschland) für den Gast abgeschlossen.
Der Versicherungsvertrag kann nicht verlängert werden.
Bei ursprünglich vereinbarter Vertragsdauer von weniger als zwölf Monaten können Sie jedoch eine Anschluss-Versicherung abschließen. Die Anschluss-Versicherung muss spätestens eine Woche nach Ablauf der Vorversicherung erfolgen.
Bitte wenden Sie sich hierzu an eine ADAC Geschäftsstelle. Ein Abschluss über das Internet nach Einreise oder im Anschluss an eine bestehende Versicherung ist nicht zulässig.
- Schutz im Schengen-Raum
- Von deutschen Botschaften und Konsulaten als Voraussetzung für ein Visum anerkannt.
- Hohe Flexibilität durch frei wählbare Vertragslaufzeit zwischen 1 und 12 Monaten.
- Organisation von Hilfsmaßnahmen z. B. Krankenrücktransport.
- Aktive Hilfe durch ADAC Ärzte, z. B. Betreuung bei medizinischen Notfällen.
Produktinformationen
Persönliche Beratung
in Ihrer ADAC Geschäftsstelle
oder unter Tel: 089 55 89 5 73 70