Versicherungsleistungen der Kreditkarte: Reiserücktritts-, Auslandskranken- und Mietwagenversicherung erklärt

Eine Reise ist gebucht – und dann kommt alles anders: Eine unerwartete Erkrankung, ein Unfall oder ein anderer versicherter Anlass macht den Reiseantritt unmöglich oder führt dazu, dass Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen müssen. In solchen Situationen kann Ihre Kreditkarte zum finanziellen Rettungsanker werden, wenn inkludierte Reiseversicherungen Sie genau für diesen Fall absichern. Typische Versicherungsleistungen einer Kreditkarte sind Zusatzleistungen wie eine Reiserücktritts- und Reiseabbruch-, eine Auslandskranken- oder eine Mietwagen-Vollkaskoversicherung. Ob für Familien, Vielreisende oder Mietwagen-Bucher gilt daher: Wer regelmäßig unterwegs ist, kann von diesen Leistungen profitieren – vorausgesetzt, die Bedingungen passen zur eigenen Reiseplanung.
Welche Versicherungsleistungen sind in einer Kreditkarte enthalten?
Kreditkarten mit Versicherungsleistungen bündeln mehrere Absicherungen in einem Leistungspaket. Je nach gewähltem Paket profitieren Sie von verschiedenen Versicherungsleistungen für Reisen und den Alltag. Dazu gehören unter anderem:
Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung
Auslandskrankenversicherung
Mietwagen-Vollkasko-Versicherung
Reisegepäckversicherung
Reiseunfallversicherung
Käuferschutz
Die in der Kreditkarte enthaltenen Versicherungsleistungen bieten eine praktische und kostengünstige Möglichkeit, sich gegen typische Risiken auf Reisen abzusichern. Ob die Versicherungsleistungen der Kreditkarte ausreichen oder eine eigenständige Reiseversicherung vorteilhafter ist, hängt von Ihrem individuellen Reiseverhalten ab. Während Gelegenheitsreisende oft durch die in der Kreditkarte enthaltenen Leistungen gut abgesichert sind, können für Vielreisende oder längere Auslandsaufenthalte ergänzende Versicherungen sinnvoll sein. Prüfen Sie deshalb vor Reiseantritt die jeweiligen Versicherungsbedingungen sorgfältig, um den passenden Versicherungsschutz für Ihre Reise zu wählen.
Überblick: Versicherungsleistungen und Anwendungsfälle
| Versicherungsleistung | Typischer Anwendungsfall |
|---|---|
Reiserücktritt | Stornokosten bei Krankheit vor Reisebeginn |
Reiseabbruch | Rückreise oder Mehrkosten bei Abbruch |
Auslandskrankenversicherung | Arzt- oder Krankenhauskosten im Ausland |
Mietwagen-CDW | Schäden am Mietwagen |
Reisegepäck | Verlust oder Beschädigung von Gepäck |
Reiseunfallversicherung | Freizeitunfall oder Todesfall im Ausland |
Käuferschutz | Probleme bei online oder mit Karte bezahlten Käufen |
Reiserücktrittsversicherung über die Kreditkarte: Schutz vor Stornokosten
Die Reiserücktrittsversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungsleistungen einer Kreditkarte und bietet Ihnen finanzielle Sicherheit, wenn Sie eine Reise unerwartet nicht antreten können. Gerade bei früh gebuchten oder hochpreisigen Reisen können Stornokosten schnell ins Gewicht fallen. Neben dem Karteninhaber sind im Fall einer Stornierung häufig auch Familienmitglieder oder sogar andere Reiseteilnehmer mitversichert.
Wichtig ist, dass die Reiserücktrittsversicherung ausschließlich vor Reisebeginn greift und nur bei den in den Versicherungsbedingungen genannten versicherten Ereignissen. Zu den typischen versicherten Rücktrittsgründen zählen unter anderem eine schwere Erkrankung, ein Unfall oder ein Todesfall im familiären Umfeld. Auch der Verlust des Arbeitsplatzes kann als versicherter Grund gelten. Kein Versicherungsschutz besteht insbesondere, wenn der Reiserücktritt auf bereits bekannten oder vorhersehbaren Umständen beruht, aus privaten Gründen erfolgt oder ein in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossener Schadenfall vorliegt. Dazu zählen beispielsweise Krieg, innere Unruhen oder Schäden im Zusammenhang mit Suchterkrankungen.
Praxisbeispiel: Reiserücktritt wegen unerwarteter Erkrankung des Kindes
Eine vierköpfige Familie hat für 3.200 Euro eine zweiwöchige Pauschalreise nach Griechenland gebucht. Doch eine Woche vor der Abreise erkrankt ein Kind unerwartet an einer akuten Mittelohrentzündung. Der Kinderarzt rät von der Flugreise ab und bescheinigt die Reiseunfähigkeit. Die gesamte Familie kann die Reise nicht antreten und muss den Urlaub stornieren. Dabei fallen Stornokosten von 2.560 Euro an (80 Prozent des Reisepreises). Die Reiserücktrittsversicherung der ADAC Kreditkarte übernimmt diese Kosten. Nach Vorlage des ärztlichen Attests und der Stornorechnung erhält die Familie den Betrag abzüglich der Selbstbeteiligung erstattet.
Auslandskrankenversicherung über die Kreditkarte
Die Auslandskrankenversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungsleistungen einer Kreditkarte und bietet auf Reisen finanziellen Schutz bei unerwarteten Erkrankungen oder Unfällen im Ausland. Da die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung außerhalb Deutschlands häufig eingeschränkt sind, kann eine Auslandskrankenversicherung hohe Behandlungskosten und weitere finanzielle Belastungen abfedern.
Im Leistungsumfang der Auslandskrankenversicherung sind alle wesentlichen Kosten enthalten, die bei Krankheit oder Unfall während Ihrer Reise entstehen. Dazu zählen insbesondere Arzt- und Krankenhauskosten, notwendige Medikamente sowie ambulante und stationäre Behandlungen. Ein besonders wichtiger Bestandteil ist zudem die Organisation und Kostenübernahme eines medizinischen Rücktransports nach Deutschland. Gerade dieser Punkt ist für viele Reisende entscheidend, da solche Transporte ohne Versicherung schnell sehr teuer werden können.
Praxisbeispiel: Ärztliche Behandlung wegen Fahrradunfall im Urlaub
Ein junges Ehepaar genießt einen Aktivurlaub auf Mallorca. Bei einer Fahrradtour in den Bergen stürzt der Ehemann schwer und erleidet einen komplizierten Beinbruch. Die notwendige Operation vor Ort sowie der anschließende Krankenhausaufenthalt verursachen Kosten von rund 6.000 Euro. Für die weitere Behandlung in Deutschland empfehlen die Ärzte einen medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport, der zusätzliche Kosten von etwa 20.000 Euro verursacht. Insgesamt entsteht damit ein Schaden von rund 26.000 Euro. Der Auslandskrankenschutz der ADAC Kreditkarte übernimmt in diesem Fall die Kosten für die Behandlung im Ausland sowie den Krankenrücktransport nach Deutschland.
Mietwagen-Vollkasko-Versicherung (CDW-Versicherung) über die Kreditkarte
Die CDW-Versicherung (Collision Damage Waiver) ist eine bei vielen Kreditkarten enthaltene Mietwagen-Zusatzleistung, die ähnlich funktioniert wie eine Vollkaskoversicherung für Mietwagen. Sie reduziert oder übernimmt den Selbstbehalt bei Schäden am Mietfahrzeug und greift in der Regel, wenn der Mietwagen mit der Kreditkarte bezahlt wurde. Abgedeckt sind - je nach Kartenprodukt und Versicherungsbedingungen - Schäden durch Unfall, Vandalismus oder Diebstahl. Damit bietet eine Kreditkarte mit Mietwagen-Vollkasko eine attraktive Zusatzabsicherung, die insbesondere auf Reisen für mehr Sicherheit sorgt.
Wichtig zu wissen ist, dass bei einigen dieser Kreditkarten dennoch eine Selbstbeteiligung anfallen kann und bestimmte Schäden oder Situationen ausgeschlossen sein können, etwa bei grober Fahrlässigkeit oder nicht versicherten Fahrzeugtypen. Die konkrete Ausgestaltung der Mietwagenversicherung über die Kreditkarte hängt stark vom jeweiligen Anbieter ab.
Welche weiteren Versicherungsleistungen bietet die Kreditkarte?
Je nach Kartenmodell und Leistungspaket können Kreditkarten über die klassischen Reiseversicherungen hinaus weitere Versicherungsleistungen enthalten. Dazu zählen beispielsweise eine Reisegepäckversicherung, die bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Gepäck greift, sowie eine Reiseabbruchversicherung, die Mehrkosten bei einer unerwarteten Unterbrechung oder vorzeitigen Beendigung der Reise übernimmt.
Auch im Alltag bieten viele Kreditkarten zusätzliche Absicherungen. Dazu gehört der Käuferschutz (auch Einkaufsversicherung), der je nach Versicherungsbedingungen greift, wenn mit der Kreditkarte bezahlte Waren beschädigt, gestohlen oder nicht geliefert werden. Ergänzend kann eine Garantieverlängerung die Herstellergarantie für ausgewählte Produkte verlängern und Sie vor unerwarteten Reparatur- oder Ersatzkosten schützen.
Wann greift der Versicherungsschutz der Kreditkarte?
Der Versicherungsschutz einer Kreditkarte greift, wenn die in den Versicherungsbedingungen festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. Welche Bedingungen gelten, hängt vom Kreditkartenanbieter, dem Kartenmodell und der jeweiligen Versicherungsleistung ab. Bei vielen Reiseversicherungen ist beispielsweise Voraussetzung, dass die Reise ganz oder teilweise mit der Kreditkarte bezahlt wurde. Je nach Anbieter kann der Versicherungsschutz weltweit gelten oder auf Europa beziehungsweise bestimmte Regionen beschränkt sein. Auch die maximale Reisedauer ist häufig begrenzt, sodass für längere Auslandsaufenthalte oder Langzeitreisen eine ergänzende Auslandskrankenversicherung sinnvoll sein kann.
Prüfen Sie daher die Versicherungsbedingungen Ihrer Kreditkarte vor Reiseantritt oder Reisebuchung sorgfältig. So wissen Sie, welche Versicherungsleistungen enthalten sind, unter welchen Voraussetzungen sie greifen und welche Nachweise im Schadenfall erforderlich sind. Tritt ein versichertes Ereignis ein, sollten Sie den Schaden unverzüglich melden und die erforderlichen Unterlagen vollständig einreichen.
Wie melde ich einen Schaden als Inhaber der ADAC Kreditkarte?
Schaden unverzüglich melden: Melden Sie den Schaden möglichst innerhalb einer Woche nach Eintritt des Versicherungsfalls über das Schadenportal: Schadenmeldung für ADAC Kreditkarten-Inhaber
Unterlagen bereithalten: Halten Sie alle erforderlichen Nachweise bereit, je nach Versicherungsleistung z.B.
- Versicherungs- / Kreditkartendaten
- Buchungs- und Zahlungsnachweise
- Rechnungen oder Belege
- Ärztliche Atteste
- Polizeiliche Anzeigen / Schadenprotokolle
- Fotos oder weitere Nachweise zum SchadenSchaden online einreichen: Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus und laden Sie alle erforderlichen Unterlagen hoch.
Rückmeldung und Erstattung abwarten: Der Versicherer prüft Ihren Schadenfall. Sind die Voraussetzungen der Versicherungsbedingungen erfüllt, erfolgt die Erstattung im Rahmen der vereinbarten Versicherungsleistung.
Welche Versicherungen sind in den ADAC Kreditkarten-Paketen Reise und Platin enthalten?
Mit den ADAC Kreditkarten-Paketen Reise und Platin ergänzen Sie Ihre Kreditkarte um umfassende Versicherungsleistungen für Reisen. Beide Pakete bieten Schutz vor und während der Reise, unterscheiden sich jedoch im Leistungsumfang. Während das Paket Reise die wichtigsten Reiseversicherungen umfasst, enthält das Paket Platin über diese Reiseversicherungen hinaus weitere Zusatzleistungen und höhere Absicherungen.
Welche Versicherungen sind im Paket Reise enthalten?
Die Versicherungsleistungen des Pakets Reise der ADAC Kreditkarte umfassen mehrere Bausteine, die typische Risiken rund um Reisen absichern. Es richtet sich vor allem an Urlauber und Geschäftsreisende und bietet umfassenden Schutz vor und während der Reise.
Im Mittelpunkt steht die Reiserücktrittsversicherung, die einspringt, wenn eine Reise (mit einem Wert von bis zu 10.000 €) aus unvorhersehbaren Gründen – etwa Krankheit, Unfall oder Todesfall im nahen Umfeld – nicht angetreten werden kann. In diesem Fall werden die anfallenden Stornokosten übernommen. Ergänzt wird dies durch eine Reiseabbruchversicherung, die Mehrkosten erstattet, wenn eine bereits begonnene Reise vorzeitig beendet werden muss.
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil des Pakets Reise der ADAC Kreditkarte ist die Auslandskrankenversicherung, die medizinisch notwendige Behandlungen im Ausland abdeckt. Dazu zählen Arzt- und Krankenhauskosten, Medikamente sowie in der Regel auch ein medizinisch sinnvoller Rücktransport nach Deutschland. Zusätzlich stehen Notfallservices wie eine rund um die Uhr erreichbare Assistance-Hotline zur Verfügung. Der Versicherungsschutz gilt für Aufenthalte von bis zu 45 Tagen.
Vier weitere ADAC Reiseversicherungen des Pakets Reise komplettieren den Schutz im In- und Ausland. Die ADAC Verkehrsmittel-Unfallversicherung bietet finanzielle Absicherung bei Unfällen in Flugzeugen, Bahnen, Bussen, Taxis sowie in Mietwagen. Die ADAC Zusatz-Haftpflichtversicherung für Mietwagen im Ausland ergänzt die Haftpflichtdeckung des Mietwagenanbieters und schützt vor hohen Schadensersatzforderungen. Und für rechtliche Unterstützung sorgen die ADAC Reise-Rechtsschutzversicherung für Mietfahrzeuge und die ADAC Reise-Vertrags-Rechtsschutzversicherung, die bei rechtlichen Streitigkeiten rund um Mietwagen, Reisen und Verkehrsangelegenheiten an Ihrer Seite stehen. So reisen Sie mit mehr Sicherheit, finanzieller Absicherung und kompetenter rechtlicher Unterstützung.
Genauere Informationen zu den Versicherungsbedingungen der ADAC Kreditkarte mit Paket Reise finden Sie im Downloadcenter der ADAC Kreditkarte.
Häufiges Missverständnis: Viele Karteninhaber gehen davon aus, dass die Reiserücktrittsversicherung unabhängig von der Zahlungsart greift. Bei der ADAC Kreditkarte ist dies jedoch nicht der Fall. Für die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung müssen alle fälligen Zahlungen der versicherten Reise – beispielsweise Anzahlung, Restzahlung oder Stornokosten – mit der ADAC Kreditkarte erfolgen. Anders verhält es sich beim ADAC Auslandskrankenschutz: Hier ist die Bezahlung der Reise mit der ADAC Kreditkarte keine Voraussetzung. Der Versicherungsschutz besteht unabhängig vom Karteneinsatz.
Welche Leistungen bietet das Paket Platin?
Das Paket Platin bietet den umfassendsten Reiseschutz der ADAC Kreditkarte. Es umfasst alle Versicherungsleistungen des Pakets Reise und ergänzt diese um einen erweiterten Leistungsumfang. Damit eignet sich das Paket insbesondere für Vielreisende und alle, die sich auf Reisen umfassend absichern möchten.
Neben den sechs inkludierten Reiseversicherungen (u.a. Reiserücktritts- & Reiseabbruchversicherung und dem ADAC Auslandskrankenschutz) bietet das Paket Platin der ADAC Kreditkarte weitere attraktive Versicherungsleistungen. Ein besonderer Vorteil ist die integrierte Selbstbehalt-Versicherung für Mietwagen und Carsharing-Fahrzeuge. Entsteht während der Anmietung ein Schaden am Fahrzeug, übernimmt die Versicherung den vertraglich vereinbarten Selbstbehalt aus der Voll- oder Teilkaskoversicherung bis zu 3.000 Euro.
Ebenfalls Bestandteil des Pakets Platin ist die ADAC Unfall-Assistance. Nach einem Unfall mit notwendigem Krankenhausaufenthalt unterstützt der Versicherer bei der Suche nach zuständigen Leistungsträgern, geeigneten Fach- und Reha-Kliniken sowie bei der Organisation weiterer Behandlungs- und Rehabilitationsmaßnahmen. Darüber hinaus hilft er bei der Organisation eines Verlegungstransports innerhalb Deutschlands. Die Transportkosten selbst werden jedoch nicht übernommen. Bei rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Unfall vermittelt der Versicherer auf Wunsch geeignete Anwälte in Deutschland.
Zusätzliche finanzielle Sicherheit bietet die Geldautomatenraub- und -diebstahl-Versicherung. Sie schützt weltweit vor finanziellen Verlusten, wenn unmittelbar nach einer Bargeldabhebung mit der ADAC Kreditkarte das abgehobene Geld durch Raub oder Diebstahl verloren geht. Damit profitieren Karteninhaber sowohl auf Reisen als auch im Alltag von einem erweiterten Bargeldschutz.
Genauere Informationen zu den Versicherungsbedingungen der ADAC Kreditkarte mit Paket Platin finden Sie im Downloadcenter der ADAC Kreditkarte. Auch ältere Tarifgenerationen der ADAC Kreditkarte enthalten Reiseversicherungen. Leistungsumfang und Voraussetzungen können jedoch von den aktuellen Paketen Reise und Platin abweichen. Prüfen Sie daher insbesondere bei Altverträgen die jeweils geltenden Versicherungsbedingungen der ADAC Kreditkarte Gold, Silber und ClubmobilKarte.
Euro am Sonntag zeichnete die ADAC Kreditkarte 2026 zum wiederholten Mal als beste Co-Branding Kreditkarte im Markt aus. Im Testbericht bescheinigt das Fachmagazin der ADAC Kreditkarte insbesondere einen Top-Kundenservice, aber auch einen Top-Teilzahlungszins.
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Versicherungsleistungen der Pakete Reise und Platin auf einen Blick
| Versicherungsart | Anwendungsfall | Voraussetzung für den Schutz | Im Paket Reise enthalten? | Im Paket Platin enthalten? |
|---|---|---|---|---|
Reiserücktrittsversicherung | Erstattung von Stornokosten bei Nichtantritt (z. B. Krankheit, Unfall) | Karteneinsatz erforderlich, versicherte Gründe müssen vorliegen, Versicherungssumme bis 10.000 € | Ja | Ja |
Reiseabbruchversicherung | Erstattung von Mehrkosten bei vorzeitigem Abbruch der Reise | Karteneinsatz erforderlich, Reise muss begonnen haben, versicherter Abbruchgrund | Ja | Ja |
Auslandskrankenschutz | Übernahme medizinisch notwendiger Behandlungen im Ausland (Arzt, Krankenhaus, Medikamente, medizinisch sinnvoller Rücktransport) | Keine Bezahlung der Reise mit der ADAC Kreditkarte erforderlich, gilt für Reisen bis 45 Tage | Ja | Ja |
Verkehrsmittel-Unfallversicherung | Finanzielle Absicherung bei Unfällen in Flugzeug, Bahn, Bus, Taxi oder Mietwagen | Karteneinsatz erforderlich, Versicherungsschutz während der Nutzung der versicherten Verkehrsmittel | Ja | Ja |
Zusatz-Haftpflichtversicherung für Mietwagen im Ausland | Ergänzt die Haftpflichtversicherung des Mietwagenanbieters und schützt vor hohen Schadensersatzforderungen | Karteneinsatz erforderlich, Nutzung eines Mietwagens im Ausland | Ja | Ja |
Reise-Rechtsschutzversicherung für Mietfahrzeuge | Rechtsschutz bei Streitigkeiten rund um Mietfahrzeuge | Karteneinsatz erforderlich, Rechtlicher Zusammenhang mit einem Mietfahrzeug auf Reisen | Ja | Ja |
Reise-Vertrags-Rechtsschutzversicherung | Rechtsschutz bei Streitigkeiten rund um Reisen und Verkehrsangelegenheiten | Versicherter Rechtsstreit im Zusammenhang mit einer Reise oder Verkehrsangelegenheit | Ja | Ja |
Selbstbehalt-Versicherung für Mietwagen & Carsharing | Übernahme des Selbstbehalts bei Schäden am Mietwagen oder Carsharing-Fahrzeug bis 3.000 € | Karteneinsatz erforderlich, Schaden während einer Anmietung, Erstattung des vertraglich vereinbarten Selbstbehalts | Nein | Ja |
Unfall-Assistance | Unterstützung nach einem Unfall (Suche nach Kliniken, Reha, Leistungsträgern, Organisation von Verlegungstransporten, Anwaltsvermittlung) | Unfall mit notwendigem Krankenhausaufenthalt | Nein | Ja |
Geldautomatenraub- und -diebstahl-Versicherung | Schutz bei Raub oder Diebstahl des unmittelbar zuvor mit der ADAC Kreditkarte abgehobenen Bargelds | Bargeldabhebung mit ADAC Kreditkarte, Raub oder Diebstahl innerhalb von 1 Stunde und max. 500 m vom Geldautomaten (bis 500 €) | Nein | Ja |
Dieser Ratgeber wurde im Juli 2026 zuletzt redaktionell geprüft. Die genannten Versicherungsleistungen entsprechen dem aktuellen ADAC Tarifstand. Die jeweiligen Kreditkartenmodule enthalten Leistungen, bei denen es sich um Angebote Dritter handeln kann. Für diese sind die einschlägigen Vertragsbedingungen der jeweiligen Leistungserbringer zu beachten, die auch in unserem Downloadcenter zur Verfügung stehen.
Häufige Fragen zu Versicherungen der Kreditkarte
In vielen Fällen ist der Karteneinsatz Voraussetzung, damit die Versicherung der Kreditkarte greift – insbesondere bei der Reiserücktrittsversicherung. Das bedeutet, dass die Reise ganz oder teilweise mit der Kreditkarte bezahlt werden muss. Ein Blick in die konkreten Versicherungsbedingungen ist daher entscheidend.
Eine Reiserücktrittsversicherung ist bei der ADAC Kreditkarte im Paket Reise und im Paket Platin enthalten. Beide Varianten bieten Schutz bei Stornokosten, wenn eine Reise aus versicherten Gründen wie Krankheit oder Unfall nicht angetreten werden kann.
Die Reiseversicherung einer Kreditkarte greift, wenn die in den Versicherungsbedingungen festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört – je nach Versicherungsleistung und Kartenanbieter – häufig, dass die Reise ganz oder teilweise mit der Kreditkarte bezahlt wurde und ein versichertes Ereignis, beispielsweise eine Erkrankung oder ein Unfall, vorliegt. Zudem müssen Melde- und Nachweispflichten eingehalten werden. Je nach Versicherungsleistung greift der Versicherungsschutz vor Reisebeginn (Reiserücktrittsversicherung), während der Reise (Auslandskrankenversicherung) oder bei einem vorzeitigen Reiseabbruch.
Eine feste Mindestreisedauer gibt es in der Regel nicht. Der Schutz greift bereits bei kürzeren Reisen. Allerdings ist häufig eine maximale Reisedauer definiert. Diese kann je nach Tarif und Paket unterschiedlich sein, weshalb die genauen Bedingungen geprüft werden sollten.
Das Paket Reise der ADAC Kreditkarte inkludiert:
ADAC Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung
ADAC Auslandskrankenschutz 100
ADAC Zusatz-Haftpflichtversicherung für Mietwagen im Ausland
ADAC Reise-Rechtsschutzversicherung für Mietfahrzeuge weltweit
ADAC Reise-Vertrags-Rechtsschutzversicherung weltweit
ADAC Verkehrsmittel-Unfallversicherung weltweit
Das Paket Platin der ADAC Kreditkarte inkludiert:
ADAC Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung
ADAC Auslandskrankenschutz 100
ADAC Zusatz-Haftpflichtversicherung für Mietwagen im Ausland
ADAC Reise-Rechtsschutzversicherung für Mietfahrzeuge weltweit
ADAC Reise-Vertrags-Rechtsschutzversicherung weltweit
ADAC Verkehrsmittel-Unfallversicherung weltweit
Selbstbehalt-Versicherung für Carsharing und Mietwagen
Geldautomatenraub- und diebstahl-Versicherung
ADAC Unfall-Assistance