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Die Basisleistungen Ihrer ADAC Reisekreditkarte
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Sicher im Ausland: Ihre Versicherungen im Paket Reise
Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres! Für Erholungssuchende und Entdecker gibt es das Paket Reise – damit Sie auch fernab der Heimat stets bestens geschützt sind.
ADAC Reiserücktritts- & Reiseabbruch-Versicherung
Die ADAC Kreditkarte und Reiserücktritt gehen beim Paket Reise Hand in Hand. Bei Reisen mit einem Wert von bis zu 10.000 € genießen Sie und bis zu fünf Ihrer Mitreisenden Versicherungsschutz, sofern Sie wenigstens 50 % des Reisepreises mit Ihrer ADAC Kreditkarte gezahlt haben und selbst Teil der Reisegruppe sind. Im Versicherungsschutz enthalten sind – abzüglich einer Selbstbeteiligung – die vertraglich geschuldeten Stornokosten, falls ein versichertes Ereignis (beispielsweise eine unerwartete schwere Erkrankung) eintritt und Sie die Reise absagen müssen.
Im Falle eines notwendigen Abbruchs Ihrer Reise aufgrund versicherter Ereignisse, gilt ebenfalls Schutz für Sie und maximal fünf Mitreisende. Sowohl Rückreisekosten als auch nicht genutzte Leistungen erstatten wir dann abzüglich der Selbstbeteiligung.
Erhöhung der Versicherungssumme
Kostet Ihre Reise mehr als 10.000 €, ist eine Erhöhung des Versicherungsschutzes innerhalb von 14 Tagen nach der Buchung möglich. Sofern zwischen Buchung und Abreise weniger als ein Monat vergehen wird, beantragen Sie die Erhöhung schon am Buchungstag. Sie erhalten anschließend ein persönliches Angebot von uns.
Für die Erhöhung der Versicherungssumme kontaktieren Sie die ADAC Versicherung AG wie folgt:
Telefon: 089 76 76 61 16,
E-Mail: mgs-hoeher-vs@adac.de
ADAC Auslandskrankenschutz 100
Sie und Ihre Familienmitglieder schützt der ADAC Auslandskrankenschutz 100 auf allen Reisen mit einer Dauer von bis zu 45 Tagen. Der Schutz gilt bei akuten, unerwarteten Erkrankungen sowie Verletzungen weltweit* ganz unabhängig davon, ob Sie Ihre ADAC Kreditkarte verwendet haben oder nicht. Die Selbstbeteiligung beläuft sich auf 100 € pro Schadensfall und Person.
* Deutschland und das Land, in dem die versicherte Person ihren Hauptwohnsitz hat, sind dabei ausgenommen.ADAC Zusatz-Haftpflichtversicherung für Mietwagen im Ausland
Genügt die Haftpflichtversicherung für einen im Ausland angemieteten und mit der ADAC Kreditkarte gezahlten Wagen nicht, um einen Unfallschaden zu decken, springt die ADAC Zusatz-Haftpflichtversicherung ein. Der (oftmals zu niedrige) Versicherungsschutz im Ausland erhöht sich dann um bis zu 1 Mio. €.
ADAC Reise-Rechtsschutzversicherung für Mietfahrzeuge weltweit
Sowohl Sie als Inhaber oder Inhaberin der ADAC Kreditkarte als auch die Insassen des gemieteten Fahrzeugs (Pkw, Kraftrad, Wohnmobil, Kfz-Anhänger) sind durch die ADAC Reise-Rechtsschutzversicherung für Mietfahrzeuge abgesichert. Voraussetzung ist, dass Sie die Miete mit Ihrer ADAC Kreditkarte bezahlen.
ADAC Reise-Vertrags-Rechtsschutzversicherung weltweit
Haben Sie einen Reisedienstleistungs-, Personentransport- oder Beherbergungsvertrag mit Ihrer ADAC Kreditkarte abgeschlossen und gezahlt, schützt Sie die ADAC Reise-Vertrags-Rechtsschutzversicherung, wenn es z. B. zu Ärger mit dem Reiseanbieter, der Fluggesellschaft oder dem Hotel kommt.
ADAC Verkehrsmittel-Unfallversicherung weltweit
Die ADAC Verkehrsmittel-Unfallversicherung unterstützt Sie und Ihre Familie im Falle schwerer Unfälle mit Mietwagen, als Fluggast oder in öffentlichen Verkehrsmitteln beispielsweise mit Invaliditätsleistungen von bis zu 150.000 €. Die Bezahlung des jeweiligen Verkehrsmittels muss per ADAC Kreditkarte vorgenommen werden.
Häufige Fragen zum Paket Reise
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung der ADAC Reiserücktritts-Versicherung?
Wer ist durch den ADAC Auslandskrankenschutz 100 versichert?
Versicherungsschutz besteht für den Inhaber der ADAC Kreditkarte. Bei der Hauptkarte der ADAC Kreditkarte ist darüber hinaus auch der Ehe- oder Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft sowie der nichteheliche Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft versichert. Über die Hauptkarte der ADAC Kreditkarte sind auch die minderjährigen Kinder des Inhabers der Hauptkarte versichert. Ebenso sind die minderjährigen Kinder des Ehe- oder Lebenspartners in eingetragener Lebenspartnerschaft sowie des nichtehelichen Lebenspartners des Inhabers der Hauptkarte versichert, soweit diese mit dem Inhaber der Hauptkarte in häuslicher Gemeinschaft leben. Der Hauptkarteninhaber muss nicht an der Reise teilnehmen.
Wo finde ich weitere Informationen zu den Reiseversicherungen?
Unter Formulare & Downloads finden Sie die allgemeinen Versicherungsbedingungen und erhalten weitere Infos.
3x Testsieger 2024*: Unsere Auszeichnungen
*lt. €uro am Sonntag (Ausgabe 20/2024)