Waldbrände in Griechenland 2025: So ist die aktuelle Lage

Ausgedörrte Wälder, lange Trockenheit und Hitze: Im Sommer kommt es immer wieder zu Waldbränden in Griechenland. So ist die aktuelle Lage in den Urlaubsregionen.
Brände um Athen und auf Chios
Vor allem die Ägäis ist im Sommer oft von Waldbränden betroffen
Das raten ADAC Juristen Griechenland-Reisenden
Die ersten Waldbrände haben bereits die Einsatzkräfte der Feuerwehr in Atem gehalten und zu Evakuierungen von Einwohnern und Touristen geführt. Während die Lage im nördlichen Teil Griechenlands noch überwiegend entspannt ist, gilt für den südlichen Teil des Peloponnes, rund um Athen sowie für einige Urlaubsinseln wie Lesbos und Samos bereits die zweithöchste Alarmstufe "orange". In Teilen Griechenlands herrschen Temperaturen von rund 40 Grad. Starke Winde verstärken die Waldbrandgefahr.
Hier finden Sie eine aktuelle Karte zu waldbrandgefährdeten Regionen in Griechenland.
Brände auf Chios und bei Athen
Im Südosten Athens ist in den vergangenen Tagen bereits ein Busch- und Waldbrand ausgebrochen, der einen Großeinsatz der griechischen Feuerwehr auslöste. Ferienhäuser brannten nieder, Touristen mussten evakuiert werden und die Einwohner der betroffenen Region von Palaia Fokaia wurden per SMS vom Zivildienst aufgefordert, ihre Häuser zu verlassen. Mittlerweile ist der Brand unter Kontrolle.
Auch auf Chios gab es Brände. In der Mitte der Insel brachen fast gleichzeitig drei Brände aus und vereinten sich zu einer Feuerfront. Brandstiftung als Ursache wird nicht ausgeschlossen. 4000 Hektar Land wurden vom Feuer vernichtet. Mittlerweile ist auch dieser Brand gelöscht.
Allerdings kommt es im Sommer auch aufgrund der großen Hitze immer wieder zu zahlreichen Busch- und Waldbränden. Touristen und Touristinnen müssen dann mit Beeinträchtigungen der Infrastruktur rechnen. Es kann zu Straßensperren und Umleitungen kommen. So war gerade beispielsweise die Küstenstraße gesperrt, die von Athen aus zum Poseidon-Tempel bei Sounion führt.
Immer wieder Waldbrände in Griechenland
Vor allem die Ägäis ist bis in den Herbst hinein von Waldbränden betroffen, wenn der trockene Wind Meltemi stark aus Nord, Nordost und Nordwest bis hinunter nach Kreta weht. Dort, wo es seit Wochen nicht geregnet hat, reichen Funken, die der Wind vorantreibt, um gewaltige Brände zu entfachen.
Seit 2017 ist laut dem Nationalen Observatorium Athens fast ein Viertel des Festlands der griechischen Region Attika von Wald- und Buschbränden betroffen gewesen.
Im vergangenen Sommer hatte das Auswärtige Amt allen deutschen Touristinnen und Touristen geraten, auf ihrem Mobiltelefon die Option "Notfallbenachrichtigungen" (Cell Broadcast Alerts) zu aktivieren. Diese werden von den zuständigen griechischen Stellen regional per SMS bzw. als Push-Mitteilung in griechischer und englischer Sprache versandt. Hierüber wird man auch über eventuelle Evakuierungsmaßnahmen informiert.
Wasserknappheit durch Hitze
Viele Teile Griechenlands leiden im Sommer – wie auch andere südeuropäische Länder – unter Wasserknappheit. Im letzten Jahr hatte sogar der Norden des Landes mit den Auswirkungen der anhaltenden Trockenheit zu kämpfen. Auf den Inseln Leros, Sifnos und Teilen von Kreta und Kefalonia wurde zeitweise der Notstand ausgerufen. Auch auf Naxos und anderen Inseln war die Lage angespannt. Einschränkungen für Touristinnen und Touristen gab es dennoch nur wenige.
Wichtige Infos für Urlauberinnen und Urlauber
Wenn Sie in Not geraten, folgen Sie bitte unbedingt den Hinweisen und Anweisungen der lokalen Behörden. Außerdem sollte in Notfällen umgehend ein Notruf über 112 abgesetzt werden. ADAC Mitglieder, die in ihrem Urlaub in Not geraten und Hilfe benötigen, können sich an den ADAC Auslandsnotruf (Tel. +49 89 22 22 22) wenden. Weitere Kontaktmöglichkeiten zum ADAC finden Sie hier.
Naturkatastrophen: Diese Rechte haben Reisende
Pauschalurlauberinnen und -urlauber können kostenlos stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe sogenannte unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Reise erheblich beeinträchtigen.
Waldbrände können solche außergewöhnlichen Umstände sein, allerdings muss die gebuchte Reise auch konkret oder zumindest mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von diesen Bränden bzw. den Folgen wie Rauch in der Luft betroffen sein. Urlauber können sich hierauf nur berufen, wenn die Reise zeitnah bevorsteht und es in eine Region gehen soll, in der die Waldbrände unmittelbar stattfinden.
Anders sieht es aus, wenn die Reise nicht in Kürze beginnt. Schließlich kann man nicht immer vorhersagen, wann Brände gelöscht sein könnten. Somit lässt sich auch nicht Wochen oder Monate vor Reisebeginn abschätzen, ob diese erheblich beeinträchtigt wird. Ein kostenloses Storno wäre dann also nicht möglich. Brennt es irgendwo anders im Land, ist dies ebenfalls kein Grund, kostenfrei zurückzutreten. Es empfiehlt sich bei nicht unmittelbar bevorstehenden Reisen, die Entwicklung der Lage im Einzelfall vor Ort weiter zu beobachten.
Hitze oder Angst vor Waldbränden kein Stornogrund
Extreme Hitze allein genügt übrigens nicht, um eine Reise kostenlos zu stornieren. Wird die Reise aus bloßer Angst oder wegen Bedenken abgesagt, muss damit gerechnet werden, dass der Veranstalter Stornokosten verlangt.
Feuer treten während des Urlaubs auf – was tun?
Treten im Pauschalurlaub die Probleme erst während der Reise auf, kann man den Vertrag unter gewissen Voraussetzungen kündigen und die Heimreise antreten. Hierzu muss aber belegt werden, dass die Reise durch außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt wird. Muss der Reiseveranstalter aufgrund der vorzeitigen Kündigung der Reisenden Leistungen nicht mehr erbringen, kann er hierfür auch keine Kosten verlangen. Außerdem muss er die Rückreise der Reisenden sicherstellen, wenn diese Teil des Reisevertrags ist. Mögliche Mehrkosten sind vom Reiseveranstalter zu tragen.
Ist die Rückreise wegen außergewöhnlicher Umstände nicht möglich und müssen Reisende länger bleiben, ist der Veranstalter verpflichtet, eine Unterkunft für einen Zeitraum von maximal drei Tagen zu bezahlen. Wer seine Reise fortführt, kann den Reisepreis gegenüber dem Reiseveranstalter mindern, wenn ein (nicht unerheblicher) Reisemangel vorliegt, weil z.B. vertraglich vereinbarte Leistungen nicht erbracht werden.
Waldbrände: Das gilt für Individualreisende
Nach deutschem Recht müssen auch Individualreisende die bereits gebuchten Leistungen wie Flug und Unterkunft nicht zahlen, wenn diese nicht erbracht werden. Das kann der Fall sein, wenn die Urlaubsregion, in der sich das Hotel befindet, gesperrt ist. Ist die Unterkunft jedoch zugänglich, ohne dass Reisende sich in Gefahr begeben, sind diese auf die Kulanz des Anbieters angewiesen. Reisende bekommen auch dann ihr Geld zurück, wenn ein kostenfreies Rücktrittsrecht vertraglich vereinbart wurde.
Sicherheitshinweise zu Waldbränden finden Reisende auch beim Auswärtigen Amt.
Mit Material von dpa.