Waldbrände in Griechenland 2025: So ist die aktuelle Lage

Waldbrände in Kreta, menschen versuchen das Feuer zu löschen
Griechenland: Zuletzt hielten Waldbrände auch auf der beliebten Urlaubsinsel Kreta die Einsatzkräfte in Atem© imago images/Anadolu Agency

Ausgedörrte Wälder, lange Trockenheit und Hitze: Im Sommer kommt es immer wieder zu Waldbränden in Griechenland. Evakuierungen gab es zuletzt auf den Inseln Thasos und Kreta sowie in der Nähe Athens. So ist die aktuelle Lage in den Urlaubsregionen.

  • Zu heiß: Akropolis zeitweise geschlossen

  • Waldbrandgefahr vielerorts in Griechenland sehr hoch

  • Das raten ADAC Juristen Griechenland-Reisenden

Viele Waldbrände halten Griechenland aktuell in Atem. Es kam bereits zu Evakuierungen von Einwohnenden und Touristen. Besonders betroffen waren die Ferieninsel Kreta und Thasos sowie Regionen rund um Athen. Dort, wo es brennt, müssen Reisende mit Beeinträchtigungen der Infrastruktur rechnen. Es kann zu Straßensperren und Umleitungen kommen.

Waldbrände: So ist die Lage auf Thasos, Kreta und Lesbos

Letzte Woche mussten Einsatzkräfte der Feuerwehr gegen einen Großbrand auf Thasos kämpfen. In einem Waldgebiet oberhalb des Strandes von Glykadi nahe der Inselhauptstadt Limenas war ein Feuer ausgebrochen. Ein Hotel musste vorsorglich evakuiert werden, Straßen waren gesperrt. Auf der Insel kam es zu Stromausfällen.

Für viele Urlaubsinseln gilt die Warnstufe "hoch" oder "sehr hoch". Besonders achtsam sollten Urlauber auf den Inseln Samos, Chios und Lesbos sein. Die anhaltende Hitze trocknet den Boden weiter aus und lässt die Waldbrandgefahr weiter steigen. Zudem besteht für Kreta, Chios und Lesbos eine Hitzewarnung.

Hier finden Sie eine aktuelle Karte zu waldbrandgefährdeten Regionen in Griechenland.

Waldbrandgefahr rund um Athen

Für die Region rund um Athen – wie auch für Euböa und Teile des Peloponnes – gilt weiter die zweithöchste Warnstufe "orange". Wald- und Buschbrand haben dort in den vergangenen Wochen immer wieder die griechische Feuerwehr beschäftigt. Ferienhäuser brannten nieder, Menschen mussten evakuiert werden.

Das Auswärtige Amt rät allen deutschen Touristinnen und Touristen auf ihrem Mobiltelefon die Option "Notfallbenachrichtigungen" (Cell Broadcast Alerts) zu aktivieren. Diese werden von den zuständigen griechischen Stellen regional per SMS bzw. als Push-Mitteilung in griechischer und englischer Sprache versandt. Hierüber wird man auch über eventuelle Evakuierungsmaßnahmen informiert.

Zu heiß: Akropolis zeitweise geschlossen

Aufgrund der hohen Temperaturen wird die Akropolis immer wieder zeitweise geschlossen. Die Besucher und Besucherinnen sowie die Mitarbeitenden des UNESCO-Welterbes Akropolis in Athen sollen so vor zu viel Sonne geschützt werden. Die antike Stätte bleibt dann in den heißesten Stunden (13 bis 17 Uhr) des Tages zu.

Urlauber und Urlauberinnen, die die Akropolis besuchen möchten, sollten sich rechtzeitig über etwaige – auch kurzfristige – Schließungen informieren. Für Athen gilt aktuell eine Hitzewarnung.

Immer wieder Waldbrände in Griechenland

Im Sommer kommt es aufgrund der großen Hitze immer wieder zu zahlreichen Busch- und Waldbränden. Vor allem die Ägäis ist bis in den Herbst hinein von Waldbränden betroffen, wenn der trockene Wind Meltemi stark aus Nord, Nordost und Nordwest bis hinunter nach Kreta weht. Dort, wo es seit Wochen nicht geregnet hat, reichen Funken, die der Wind vorantreibt, um gewaltige Brände zu entfachen.

Viele Teile Griechenlands leiden zudem im Sommer – wie auch andere südeuropäische Länder – unter Wasserknappheit. Im vergangenen Jahr hatte sogar der Norden des Landes mit den Auswirkungen der anhaltenden Trockenheit zu kämpfen. Reisende sollten also achtsam mit der Ressource umgehen.

Seit 2017 war laut dem Nationalen Observatorium Athens fast ein Viertel des Festlands der griechischen Region Attika von Wald- und Buschbränden betroffen.

Wichtige Infos für Urlauberinnen und Urlauber

Wenn Sie in Not geraten, folgen Sie bitte unbedingt den Hinweisen und Anweisungen der lokalen Behörden. Außerdem sollte in Notfällen umgehend ein Notruf über 112 abgesetzt werden. ADAC Mitglieder, die in ihrem Urlaub in Not geraten und Hilfe benötigen, können sich an den ADAC Auslandsnotruf (Tel. +49 89 22 22 22) wenden. Weitere Kontaktmöglichkeiten zum ADAC finden Sie hier.

Naturkatastrophen: Diese Rechte haben Reisende

Pauschalurlauberinnen und -urlauber können kostenlos stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe sogenannte unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Reise erheblich beeinträchtigen.

Waldbrände können solche außergewöhnlichen Umstände sein, allerdings muss die gebuchte Reise auch konkret oder zumindest mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von diesen Bränden bzw. den Folgen wie Rauch in der Luft betroffen sein. Urlauber können sich hierauf nur berufen, wenn die Reise zeitnah bevorsteht und es in eine Region gehen soll, in der die Waldbrände unmittelbar stattfinden.

Anders sieht es aus, wenn die Reise nicht in Kürze beginnt. Schließlich kann man nicht immer vorhersagen, wann Brände gelöscht sein könnten. Somit lässt sich auch nicht Wochen oder Monate vor Reisebeginn abschätzen, ob diese erheblich beeinträchtigt wird. Ein kostenloses Storno wäre dann also nicht möglich. Brennt es irgendwo anders im Land, ist dies ebenfalls kein Grund, kostenfrei zurückzutreten. Es empfiehlt sich bei nicht unmittelbar bevorstehenden Reisen, die Entwicklung der Lage im Einzelfall vor Ort weiter zu beobachten.

Hitze oder Angst vor Waldbränden kein Stornogrund

Extreme Hitze allein genügt übrigens nicht, um eine Reise kostenlos zu stornieren. Wird die Reise aus bloßer Angst oder wegen Bedenken abgesagt, muss damit gerechnet werden, dass der Veranstalter Stornokosten verlangt.

Feuer treten während des Urlaubs auf – was tun?

Treten im Pauschalurlaub die Probleme erst während der Reise auf, kann man den Vertrag unter gewissen Voraussetzungen kündigen und die Heimreise antreten. Hierzu muss aber belegt werden, dass die Reise durch außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt wird. Muss der Reiseveranstalter aufgrund der vorzeitigen Kündigung der Reisenden Leistungen nicht mehr erbringen, kann er hierfür auch keine Kosten verlangen. Außerdem muss er die Rückreise der Reisenden sicherstellen, wenn diese Teil des Reisevertrags ist. Mögliche Mehrkosten sind vom Reiseveranstalter zu tragen.

Ist die Rückreise wegen außergewöhnlicher Umstände nicht möglich und müssen Reisende länger bleiben, ist der Veranstalter verpflichtet, eine Unterkunft für einen Zeitraum von maximal drei Tagen zu bezahlen. Wer seine Reise fortführt, kann den Reisepreis gegenüber dem Reiseveranstalter mindern, wenn ein (nicht unerheblicher) Reisemangel vorliegt, weil z.B. vertraglich vereinbarte Leistungen nicht erbracht werden.

Waldbrände: Das gilt für Individualreisende

Nach deutschem Recht müssen auch Individualreisende die bereits gebuchten Leistungen wie Flug und Unterkunft nicht zahlen, wenn diese nicht erbracht werden. Das kann der Fall sein, wenn die Urlaubsregion, in der sich das Hotel befindet, gesperrt ist. Ist die Unterkunft jedoch zugänglich, ohne dass Reisende sich in Gefahr begeben, sind diese auf die Kulanz des Anbieters angewiesen. Reisende bekommen auch dann ihr Geld zurück, wenn ein kostenfreies Rücktrittsrecht vertraglich vereinbart wurde.

Urlaubstipps und Reiseinspirationen. Kostenlos vom ADAC

Sicherheitshinweise zu Waldbränden finden Reisende auch beim Auswärtigen Amt.

Mit Material von dpa.