HU-Bericht online: TÜV und Co. werden digital
Von Katharina Dümmer

Der TÜV wird digitaler: Ab sofort bekommen Autobesitzer den Bericht ihrer Hauptuntersuchung (HU) auch online. Was der Digitale Untersuchungsbericht (DUB) für Vorteile bietet.
Digitaler Untersuchungsbericht vereinfacht Autoverkauf
DUB funktioniert ohne personenbezogene Daten
DUB nicht in i-Kfz-App integriert
Seit 25. November können Fahrzeughalter und -halterinnen ihre HU-Daten online beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) abrufen. Der sogenannte Digitale Untersuchungsbericht (DUB) ergänzt die Plakette und den TÜV-Bericht auf Papier. Ein vollständiger Ersatz ist er allerdings nicht. Was man zum DUB wissen muss.
HU: So erhält man den digitalen TÜV-Bericht
Verfügbar ist der DUB für alle ab dem 25. November 2025 durchgeführten Hauptuntersuchungen. Frühere Prüfungen bleiben weiterhin nur in Papierform vorhanden. Der Digitale Untersuchungsbericht kann über die Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) aufgerufen werden – entweder über einen QR-Code, über einen Link oder manuell über das KBA. Die Zugriffsdaten bestehen aus:
der Nummer des Untersuchungsberichts
der Schlüsselnummer der Prüforganisation
sowie einer Identifikationsnummer
Damit lässt sich der Bericht eindeutig zuordnen und sicher abrufen. Der Bericht wird automatisch für alle Hauptuntersuchungen erstellt, unabhängig davon, bei welcher Prüforganisation das Fahrzeug begutachtet wurde. Die Fahrzeughaltenden müssen dafür laut KBA nichts tun und auch nicht zustimmen, da der DUB keine personenbezogenen Daten enthält.
DUB vereinfacht Fahrzeugverkauf
Sinn des DUB ist, dass die Daten auf diese Weise einfach an Dritte weitergegeben werden können – beispielsweise beim Fahrzeugverkauf oder bei Versicherungs- und Werkstattanfragen. Die Weitergabe kann durch den Tausch der Zugriffsdaten widerrufen werden.
Der DUB, auf Deutsch und teilweise Englisch verfügbar, enthält alle relevanten Prüf- und Mängelpositionen und eignet sich als Nachweis gegenüber Händlern, Prüforganisationen und Behörden. Der DUB ersetzt den gedruckten Bericht nicht, kann laut KBA aber für fast alle Zwecke verwendet werden, für die bisher die Papier-Version notwendig ist.
Wichtig für Fahrzeughalter: Alle Infos zu HU und AU
DUB: Keine Integration in i-KFz-App
Da der DUB kein Bestandteil der erst kürzlich vorgestellten i-Kfz-App ist, kann er unabhängig davon genutzt werden. Im Unterschied zur Online-Registerauskunft (ORA) sind für den DUB keine personenbezogenen Daten (eID) erforderlich. Das digitale Dokument wird aufgrund der Regelungen der StVZO §§ 29, 29a und Anlage VIII, ergänzt durch die Verkehrsblattverlautbarung 2025 S. 162 zur Verfahrensweise für den Abruf von relevanten Daten über Hauptuntersuchungen ("HU-Daten"), ausgegeben.
Mit Material von dpa.