Fahrverbote für laute Motorräder in Tirol

Biker müssen in Tirol auf einigen Strecken mit Einschränkungen rechnen ∙ Durch Anklicken des Vorschaubildes mit dem Play-Button werden Sie auf die Internetseite von YouTube weitergeleitet. Für deren Inhalte und Datenverarbeitung ist der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich. ∙ Bild: © ADAC/David Klein/Shutterstock

Zu viel Motorrad-Lärm: Der Bezirk Reutte in Tirol sperrt nun jedes Jahr vom 15. April bis 31. Oktober bestimmte Straßenabschnitte für besonders laute Motorräder. Wer dagegen verstößt, riskiert ein hohes Bußgeld.

Die Tiroler Landesregierung begründet ihre Entscheidung damit, dass sich durch den wachsenden Motorradverkehr und die erhebliche Lärmbelastung 44 Prozent der dortigen Bevölkerung beeinträchtigt fühle. Besonders das hochtourige Fahren, also Aufheulen lassen des Motors beim Beschleunigen oder Bremsen sei störend.

Motorräder dürfen nicht mehr als 95 dB(A) haben

Ein generelles Wochenendfahrverbot wird vom überwiegenden Teil der Bevölkerung nicht gewünscht. Da die bisherigen Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht zu einem befriedigenden Ergebnis geführt hatten, entschloss sich die Landesregierung im Rahmen eines Pilotprojekts nun zu den abschnittsweisen Sperrungen.

Das Fahrverbot gilt für alle in Österreich und im Ausland (also auch in Deutschland) zugelassenen einspurigen Kraftfahrzeuge, die laut Zulassung ein Standgeräusch (Nahfeldpegel) von mehr als 95 dB(A) aufweisen. Die Regelung soll auch für die kommenden Jahre gelten.

Fahrverbot: Diese Strecken in Tirol sind für laute Bikes tabu

  • B198 Lechtalstraße von Steeg (Landesgrenze Vorarlberg) bis Weißenbach am Lech

  • B199 Tannheimerstraße von Weißenbach am Lech bis Schattwald (Staatsgrenze Deutschland)

  • L21 Berwang-Namloser Straße von Bichlbach bis Stanzach

  • L72 Hahntennjochstraße 2. Teil von Pfafflar bis Imst (Passhöhe)

  • L246 Hahntennjochstraße 1. Teil von Imst (Passhöhe) bis Imst Kreuzung Vogelhändlerweg

  • L266 Bschlaber Straße von Elmen bis Pfafflar

Die Fernpassstraße (B179) ist von den Fahrverboten nicht betroffen. Die Regelung wird laufend evaluiert und könnte im Bedarfsfall ausgeweitet werden.

ADAC Jurist Bernd Gstatter empfiehlt, vor einem Motorradausflug nach Tirol in der Zulassungsbescheinigung (Rubrik U1) nachzulesen, ob die Maschine die Grenzwerte unterschreitet.

Verstoß gegen das Fahrverbot: 220 Euro Bußgeld

Die österreichische Polizei führt Kontrollen durch, bei Verstößen droht eine Geldbuße von 220 Euro, zudem kann der Biker angewiesen werden, umzukehren. Der ADAC weist außerdem darauf hin, dass die Fahrverbote nicht dem EU-Recht widersprechen, da sie sowohl für Motorräder aus dem In-und Ausland gelten.

Lärmschutz: Das ist in Deutschland geplant

Viele Motorradfahrer lieben Kurven und Tempo. Nun will der Bundesrat dieses Vergnügen in Deutschland beschränken: Neue Maschinen sollen weniger Lärm verursachen, Motorrad-Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen eingeführt werden. Das sagt der ADAC dazu.

Katja Fastrich
Katja Fastrich
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