Tirol – Fahrverbot für Motorräder auch in der Saison 2024
Zu viel Motorrad-Lärm: Der Bezirk Reutte in Tirol sperrt jedes Jahr vom 15. April bis 31. Oktober bestimmte Straßenabschnitte für besonders laute Motorräder. Wer dagegen verstößt, riskiert ein hohes Bußgeld.
Standgeräusch darf nicht mehr als 95 dB(A) aufweisen
Die Fernpassstraße (B179) ist von den Fahrverboten nicht betroffen
Geldbußen bis 220 Euro möglich
Die Tiroler Landesregierung begründet ihre Entscheidung damit, dass sich durch den wachsenden Motorradverkehr und die erhebliche Lärmbelastung 44 Prozent der dortigen Bevölkerung beeinträchtigt fühle. Besonders das hochtourige Fahren, also Aufheulen lassen des Motors beim Beschleunigen oder Bremsen sei störend.
Motorräder dürfen nicht mehr als 95 dB(A) haben
Ein generelles Wochenendfahrverbot wird vom überwiegenden Teil der Bevölkerung nicht gewünscht. Da die bisherigen Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht zu einem befriedigenden Ergebnis geführt hatten, entschloss sich die Landesregierung im Rahmen eines Pilotprojekts nun zu den abschnittsweisen Sperrungen.
Das Fahrverbot gilt für alle in Österreich und im Ausland (also auch in Deutschland) zugelassenen einspurigen Kraftfahrzeuge, die laut Zulassung ein Standgeräusch (Nahfeldpegel) von mehr als 95 dB(A) aufweisen. Die Regelung soll auch für die aktuelle Motorradsaison 2024 gelten.
Fahrverbot: Diese Strecken in Tirol sind tabu
B198 Lechtalstraße von Steeg (Landesgrenze Vorarlberg) bis Weißenbach am Lech
B199 Tannheimerstraße von Weißenbach am Lech bis Schattwald (Staatsgrenze Deutschland)
L21 Berwang-Namloser Straße von Bichlbach bis Stanzach
L72 Hahntennjochstraße 2. Teil von Pfafflar bis Imst (Passhöhe)
L246 Hahntennjochstraße 1. Teil von Imst (Passhöhe) bis Imst Kreuzung Vogelhändlerweg
L266 Bschlaber Straße von Elmen bis Pfafflar
Die Fernpassstraße (B179) ist von den Fahrverboten nicht betroffen. Die Regelung wird laufend evaluiert und könnte im Bedarfsfall ausgeweitet werden.
ADAC Fachleute empfehlen, vor einem Motorradausflug nach Tirol in der Zulassungsbescheinigung (Rubrik U1) nachzulesen, ob die Maschine den Grenzwert überschreitet.
Verstoß gegen das Fahrverbot: 220 Euro Bußgeld
Die österreichische Polizei führt Kontrollen durch, bei Verstößen droht eine Geldbuße von 220 Euro, zudem kann der Biker angewiesen werden, umzukehren. Der ADAC weist außerdem darauf hin, dass die Fahrverbote nicht dem EU-Recht widersprechen, da sie sowohl für Motorräder aus dem In-und Ausland gelten.