Streik bei Lufthansa-Tochter Discover
Fluggäste der Lufthansa-Tochter Discover müssen auch am Wochenende mit Verspätungen und Flugausfällen rechnen. Seit Dienstag streiken Piloten und Crew. Das müssen Reisende wissen.
Update: Streik bis Sonntag verlängert
Urlaubsflieger in München und Frankfurt betroffen
Piloten und Crew: Ärger um Tarifvertrag
Diese Rechte haben Reisende
In der Lufthansa-Gruppe schwelt wieder einmal ein Tarifkonflikt. Die im Konzern etablierten Gewerkschaften Vereinigung Cockpit (VC) und Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO) planen gemeinsame Maßnahmen von Piloten und Kabinenpersonal beim Ferienflieger Discover Airlines.
Discover ist eine Tochter von Lufthansa. Die mit 27 Flugzeugen und rund 420 Piloten vergleichsweise kleine Ferienfluggesellschaft startet ausschließlich von Frankfurt und München zu Ferienzielen in Europa und Übersee.
Discover: Streik bis Sonntag
Bis einschließlich Sonntag, 1. September, wollen die Pilotinnen und Flugbegleiter streiken. Ursprünglich sollte der Streik am Freitag, 30. August, beendet werden. Nun wurde er verlängert. Betroffen sind alle Abflüge von Deutschland. An den ersten Streiktagen kam es nur vereinzelt zu Ausfällen.
Discover Airlines teilte mit, man arbeite daran, die Auswirkungen für Fluggäste so gering wie möglich zu halten und möglichst viele Flüge anzubieten. Die Lufthansa hatte mit der Umverteilung von Flügen auf andere Konzerngesellschaften die Auswirkungen des Streiks mildern können.
Streik bei Lufthansa Discover: Tipps für Reisende
Passagiere sollten regelmäßig ihren Flugstatus prüfen und die Kontaktdaten in ihrer Buchung hinterlegen.
Streik bei der Airline: Diese Rechte haben Reisende
Wenn ein Flug wegen eines Streiks annulliert wird oder sich verspätet, haben Reisende Anspruch auf Unterstützungsleistungen, Verpflegung und Unterbringung. Diese Ansprüche können Sie bei der Fluggesellschaft geltend machen.
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Die Airline muss jedoch keine Entschädigung zahlen, wenn sie sich auf sogenannte außergewöhnliche Umstände berufen kann. Ob ein Streik einen außergewöhnlichen Umstand darstellt, muss im Einzelfall geklärt werden. Grundsätzlich können jedenfalls bei einem Streik des eigenen Personals der Airline Entschädigungsansprüche in Betracht kommen.
Mit Material von dpa