Einreise in die USA: Diese Bestimmungen gelten

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Von Sabrina Doschek, Dr. Norbert Prack

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Eine Touristin steht vor der Skyline von New York und macht ein Foto
New York lockt jedes Jahr zahlreiche deutsche Touristinnen und Touristen in die USA© iStock.com/svetikd

Zuletzt hatten Urlauber und Urlauberinnen vereinzelt Probleme bei der USA-Einreise. Auch das Auswärtige Amt hat reagiert und seine Hinweise verschärft. Allerdings gibt es auch eine Erleichterung für USA-Reisende.

  • ESTA und Visum garantieren nicht automatisch die Einreise

  • Bei Geschlechtseintrag nur "männlich" oder "weiblich" möglich

  • Neue Flüssigkeitsregel im Handgepäck

USA-Reisende sollten penibel darauf achten, alle Vorgaben zu erfüllen und auch gegenüber den Einreisebeamten und -beamtinnen vollständige und korrekte Auskünfte zu geben. In jüngster Zeit ist es vereinzelt zu Festnahmen, Abschiebehaft und Abschiebungen gekommen.

Einreise in die USA: ESTA-Registrierung erforderlich

Deutsche Staatsangehörige können grundsätzlich nach dem sogenannten Visa Waiver Program in die USA einreisen und benötigen für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen kein Visum. Erforderlich ist aber ein elektronischer Reisepass (dies gilt auch für Kinder). Das Dokument muss für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein.

Reisende, die das Visa Waiver Program nutzen, müssen eine elektronische Reisegenehmigung ESTA vorweisen. Die ESTA-Registrierung kostet 21 USD und muss für jede Person (auch für Minderjährige) einzeln durchgeführt werden. Die Bezahlung ist mit Kreditkarte oder Paypal möglich. Der Antrag kann auch über das Smartphone mit der ESTA Mobile App (Download: Apple, Android) gestellt werden.

Personen, die keinen elektronischen Reisepass besitzen (z.B. einen vorläufigen Reisepass oder noch einen Kinderreisepass) können nicht mit einer ESTA in die USA einreisen und müssen auf jeden Fall ein Visum beantragen.

Auswärtiges Amt: Fallstricke bei der Einreise

Aufgrund von Anpassungen beim Einreiseverfahren und vereinzelt aufgetretenen Problemen hat das Auswärtige Amt seine Reisehinweise zu den USA verschärft und weist auf mögliche Fallstricke hin:

  • Seit Ende Januar 2025 ist bei der ESTA-Registrierung als Geschlechtseintrag nur noch "männlich" oder "weiblich" zulässig. Maßgeblich ist das Geschlecht zum Zeitpunkt der Geburt. Dies gilt auch für Reisende, die den Geschlechtseintrag „X“ innehaben oder deren aktueller Geschlechtseintrag von ihrem Geschlechtseintrag bei Geburt abweicht. In diesen Fällen muss zusätzlich die Geburtsurkunde mit dem bei Geburt zugewiesenen Geschlechtseintrag bzw. ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mitgeführt werden. Das Auswärtige Amt rät dazu, im Zweifelsfall bereits im Vorfeld die zuständige Auslandsvertretung der USA zu kontaktieren und die geltenden Einreisevoraussetzungen in Erfahrung zu bringen.

  • Weder eine gültige ESTA-Genehmigung noch ein gültiges US-Visum begründen automatisch einen Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise treffen die US-Grenzbeamten, die bei der Einreise weitere Fragen stellen können. Es empfiehlt sich, Nachweise über die Rück-oder Weiterreise (z.B. Flugbuchung) bereits bei der Einreise mitzuführen. Gegen die Entscheidung der Grenzbeamten gibt es keinen Rechtsbehelf. Wird die Einreise verweigert, können die deutschen Auslandsvertretungen nicht auf eine Rückgängigmachung hinwirken.

  • Bei der ESTA-Registrierung sind unter anderem Angaben zum Aufenthaltszweck in den USA zu machen. Falsche Angaben oder eine auch nur geringfügige Überschreitung der Aufenthaltsdauer bei Reisen können bei der Ein- oder Ausreise zu Festnahme, Abschiebehaft und Abschiebung führen.

Probleme bei kritischen Social Media Postings?

Einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland zufolge setzen US-Grenzbeamte mittlerweile auch KI-gestützte Programme ein, um bei Verdachtsfällen das Social Media-Verhalten von Einreisenden zu überprüfen. Dies soll den Beamten als Entscheidungshilfe dienen, ob eine Einreise gestattet wird. Dabei sollen vor allem Informationen analysiert werden, die im Internet frei zugänglich sind. In Frage kommen Textbeiträge auf Social-Media-Plattformen, Fotos und Videos, aber auch Blog- und Foreneinträge.

Das Auswärtige Amt hat diese Problematik in seinen Reisehinweisen noch nicht aufgegriffen. Allerdings weist z.B. die kanadische Regierung ihre Bürgerinnen und Bürger ausdrücklich darauf hin, dass US-Grenzbeamte befugt sind, die elektronischen Geräte von Reisenden – darunter Telefone, Laptops und Tablets – ohne Angabe von Gründen zu durchsuchen.

Neue Flüssigkeitsregel für das Handgepäck

Trotz der verschärften Einreiseregeln gibt es auch Lockerungen für Flugreisende: Die seit Jahren geltende Flüssigkeitsbeschränkung von maximal 100 Millilitern pro Behälter, verpackt in einem durchsichtigen 1-Liter-Beutel, wurde für die USA-Einreise angepasst. Die Transportsicherheitsbehörde TSA erlaubt für bestimmte Gegenstände größere Mengen, darunter medizinische oder für Babys notwendige Flüssigkeiten. Kurioses ist allerdings auch dabei und so darf man neuerdings rohe Eier und lebende Fische mit an Bord nehmen. Grund für die Regel-Lockerung sind neue CT-Scanner, die das Gepäck in 3D darstellen und kritische Stoffe erkennen können.

Die TSA hat diese elf Kategorien definiert, bei denen größere Flüssigkeitsmengen im Handgepäck zulässig sind. Diese müssen Flugreisende allerdings bei der Kontrolle anmelden und separat vorlegen.

  1. Verschreibungspflichtige Medikamente (flüssig, gelartig oder als Aerosol)

  2. Rezeptfreie flüssige Medikamente (das gilt auch für Kontaktlinsenlösung)

  3. Muttermilch und Säuglingsnahrung (darunter auch Quetschbeutel)

  4. Zollfreie Artikel (in manipulationssicherem, versiegeltem Beutel)

  5. Flüssig gefüllte Beißringe für Babys

  6. Kühlakkus sowie Eis (wenn medizinisch notwendig, auch geschmolzen)

  7. Frische (rohe) Eier

  8. Lebende Fische (in Wasserbehältern)

  9. Biologische Proben (nicht infektiös, in Konservierungslösung)

  10. Nassbatterien (max. 12 Volt, 100 Wh)

  11. Duty-free-Flüssigkeiten (unbeschädigt im versiegelten STEB-Beutel)

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USA-Reisen: Was sonst noch zu beachten ist

  • Reisende, die sich nach dem 11. Januar 2021 in Kuba aufgehalten haben (der Grund spielt dabei keine Rolle), können übrigens nicht mehr über das ESTA-Verfahren in die USA einreisen und müssen stattdessen ein reguläres Visum beantragen. Dies gilt auch für Transitreisende und Reisende mit Kurzaufenthalten in Kuba. Zudem müssen sie in der Lage sein, auf Verlangen der US-Behörden Belege zu ihrem Kuba-Aufenthalt vorzuweisen. In Frage kommen z. B. Buchungsbestätigungen, Hotelrechnungen oder Mietwagenverträge.

  • Für Minderjährige, die allein, mit nur einem Elternteil oder mit einer dritten Person in die USA einreisen, sollten Nachweise über das Sorgerecht bzw. eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten in englischer Sprache bereitgehalten werden.

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Bereits seit Januar melden einige Reiseveranstalter rückläufige USA-Buchungen. Im Februar lag die Zahl der USA-Besucher aus Deutschland nach Angaben der amerikanischen Tourismus-Behörde 8,5 Prozent niedriger als im Vorjahresmonat. Gleichzeitig steigt die Nachfrage bei Kanada-Reisen. Ob dies im Zusammenhang mit der Politik von US-Präsident Trump steht, ist bislang unklar.

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