Unwetter in Spanien: Die aktuelle Lage in Valencia und Andalusien

Nach der verheerenden Flutkatastrophe in Valencia sind in der Region noch immer Straßen unpassierbar. Auch auf Mallorca und in Andalusien gab es schwere Regenfälle, doch nun deutet sich Entspannung an. Was Spanien-Reisende jetzt wissen müssen.
Wetterbesserung sorgt für Entspannung
ADAC Fachleute: Wann ein Reiserücktritt möglich ist
Unwetter in Spanien: Die aktuelle Lage
Das Wetter in Katalonien ist derzeit stabil. Für die kommenden Tage sind weder für Barcelona und Umgebung noch für die Region Valencia starke Regenfälle gemeldet.
Die vergangenen Unwetter – nur zwei Wochen nach den Überschwemmungen mit mittlerweile 227 Toten in Spanien – hatten zwar erneut viel Regen und heftige Winde gebracht, vor allem in der andalusischen Provinz Málaga im Süden des Landes. Doch größere Schäden blieben aus.
Auch in der vor zwei Wochen besonders stark verwüsteten Mittelmeerregion Valencia im Osten des Landes waren die Auswirkungen des jüngsten Tiefdruckgebiets vergleichsweise glimpflich ausgefallen.
Auf der Balearen-Insel Mallorca hatte das Wetterphänomen "Kalter Tropfen" zwar ebenfalls schwere Regenfälle verursacht doch ohne nennenswerte Beeinträchtigungen der Infrastruktur.
Andalusien: Behinderungen in Málaga
Für Teile Andalusiens hatte noch bis Freitag, 15. November, die zweithöchste Warnstufe gegolten. Es kam zu Behinderungen im Straßen- und Bahnverkehr. Der Flugverkehr von und nach Malaga verläuft allerdings wieder normal. Die deutliche Wetterbesserung entspannt die Lage.
Wichtige Infos für Urlauberinnen und Urlauber
Wenn Sie in Not geraten, folgen Sie bitte unbedingt den Hinweisen und Anweisungen der lokalen Behörden. Außerdem sollte in Notfällen umgehend ein Notruf über 112 abgesetzt werden. ADAC Mitglieder, die in ihrem Urlaub in Not geraten und Hilfe benötigen, können sich an den ADAC Auslandsnotruf (Tel. +49 89 22 22 22) wenden. Weitere Kontaktmöglichkeiten zum ADAC finden Sie hier.
Weiter Straßensperren im Großraum Valencia
Im Großraum Valencia, der Ende Oktober teilweise von sintflutartigen Wassermassen verwüstet wurde, laufen die Aufräumarbeiten weiter auf Hochtouren. Es sind gut 20.000 Hilfskräfte im Einsatz.
Etliche Brücken, Unterführungen und Straßenabschnitte wurden zerstört, sodass noch längere Zeit mit Straßensperren zu rechnen ist. Betroffen war auch die Küstenautobahn A7, die nach schweren Straßenschäden an einer Brücke westlich von Valencia unterbrochen war. Zuletzt war sie zudem in der Region Almeria zwischen Tarambana und Balerma aufgrund der Regenfälle und Überschwemmungen zeitweise gesperrt. Die eingerichteten Umleitungen sind regelmäßig überlastet.
Aktuelle Infos zu Verkehrsbehinderungen und Straßensperren findet man beim spanischen Innenministerium. Die Informationen stehen nur in spanischer Sprache zur Verfügung, bieten aber eine interaktive Karte. Auch im regionalen Bahnverkehr sind noch Störungen möglich. Inzwischen fahren die AVE-Hochgeschwindigkeitszüge auf der Strecke Madrid-Valencia aber wieder.
Unwetter in Spanien: Diese Rechte haben Reisende
Was müssen deutsche Touristinnen und Touristen, die jetzt in Spanien sind oder deren Urlaub unmittelbar bevorsteht, beachten?
Pauschalurlauberinnen und -urlauber können kostenlos stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe sogenannte unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Reise erheblich beeinträchtigen.
Naturkatastrophen können solche außergewöhnlichen Umstände sein, allerdings muss die gebuchte Reise, also die Anreise oder Durchführung auch konkret oder zumindest mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von den Überschwemmungen oder deren Folgen betroffen sein. Urlauber können sich hierauf nur berufen, wenn die Reise zeitnah bevorsteht und es in eine Region gehen soll, die zum Beispiel unmittelbar überflutet ist.
Anders sieht es aus, wenn die Reise nicht in Kürze beginnt. Schließlich kann man nicht immer vorhersagen, wann die Unwetterschäden beseitigt sein könnten. Somit lässt sich auch nicht Wochen oder Monate vor Reisebeginn abschätzen, ob diese erheblich beeinträchtigt wird. Ein kostenloses Storno wäre dann also nicht möglich. Gibt es irgendwo anders im Land Überschwemmungen und kann die Reise stattfinden, ist dies ebenfalls kein Grund, kostenfrei zurückzutreten.
Es empfiehlt sich bei nicht unmittelbar bevorstehenden Reisen, die Entwicklung der Lage im Einzelfall vor Ort weiter zu beobachten und mit dem Reiseveranstalter in Kontakt zu treten. Zudem sollte man sich in regelmäßigen Abständen beim Auswärtigen Amt über Sicherheitsrisiko und Reisewarnungen informieren.
Alarmstufe Rot kein Stornogrund
Wird für eine Region etwa die Alarmstufe Rot bzw. eine Unwetterwarnung ausgerufen, genügt das allein übrigens nicht, um eine Reise kostenlos zu stornieren. Es kommt weiterhin darauf an, ob sich die Beeinträchtigungen auf die konkrete Reise auswirken. Wird die Reise aus bloßer Angst oder wegen Bedenken abgesagt, muss damit gerechnet werden, dass der Veranstalter Stornokosten verlangt.
Hochwasser treten während des Urlaubs auf – was tun?
Treten im Pauschalurlaub die Probleme erst während der Reise auf, kann man den Vertrag unter gewissen Voraussetzungen kündigen und die Heimreise antreten. Hierzu muss aber belegt werden, dass die Reise durch außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt wird/ist. Muss der Reiseveranstalter aufgrund der vorzeitigen Kündigung der Reisenden Leistungen nicht mehr erbringen, kann er hierfür auch keine Kosten verlangen. Außerdem muss er die Rückreise der Reisenden sicherstellen, wenn diese Teil des Reisevertrags ist. Mögliche Mehrkosten sind vom Reiseveranstalter zu tragen.
Ist die Rückreise wegen außergewöhnlicher Umstände nicht möglich und müssen Reisende länger bleiben, ist der Veranstalter verpflichtet, eine Unterkunft für einen Zeitraum von maximal drei Tagen zu bezahlen.
Reiserücktritt: Das gilt bei Individualreisen
Nach deutschem Recht müssen auch Individualreisende die bereits gebuchten Leistungen wie Flug und Unterkunft nur dann nicht zahlen, wenn diese nicht erbracht werden können. Das kann bei einer Hotelbuchung der Fall sein, wenn die Urlaubsregion, in der sich das Hotel befindet, gesperrt ist.
Ist die Unterkunft jedoch zugänglich, ohne dass Reisende sich in Gefahr begeben, sind diese auf die Kulanz des Anbieters angewiesen. Zu beachten ist, dass in der Regel das Recht des Landes gilt, in dem die gebuchte Unterkunft liegt. Reisende bekommen auch dann ihr Geld zurück, wenn ein kostenfreies Rücktrittsrecht vertraglich vereinbart wurde.