Unwetter in Spanien treffen Mallorca, Alicante und Valencia

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Von Katja Fastrich

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Ein Spaziergänger geht bei stürmischem Wetter und hohem Seegang am Strand von Mallorca entlang. Am Rettungsturm weht die rote Flagge (absolutes Badeverbot) aufgrund von starkem Wind, hohem Wellengang und Unwettergefahr. Im Hintergrund sind die verhangene Kulisse und das aufgewühlte Mittelmeer zu sehen.
Ungemütlich bis gefährlich: Wegen eines Sturmtiefs galt auf Mallorca vorübergehend sogar die Warnstufe Rot© dpa/Ingo Kutsche

Unwetter in Spanien: Sturmtief Adam fegte zum Wochenbeginn über Mallorca hinweg, in Alicante und Valencia standen außerdem Straßen unter Wasser. Was Reisende jetzt wissen müssen.

  • Update: Lage in Urlaubsregionen nach Sturm entspannter

  • Campingplätze bei Valencia evakuiert

  • Flugbetrieb in Palma de Mallorca stabilisiert sich

  • ADAC Fachleute: Wann ein Reiserücktritt möglich ist

Unwetter auf Mallorca: Die aktuelle Lage

Auf Mallorca und den Nachbarinseln fiel die Bilanz vergleichsweise glimpflich aus. Die Rettungsdienste registrierten aber immerhin rund 300 Zwischenfälle. Dazu gehörten umgestürzte Bäume, überflutete Gebäude und Straßen sowie Gefahren durch mögliche Gebäudeeinstürze. Der Unterricht war vorsorglich abgesagt worden. Für Mittwoch, 21. Oktober, gelten keine Wetterwarnungen mehr. Erst zum Wochenende könnten erneut Schauer aufziehen, die jedoch deutlich schwächer ausfallen dürften.

Am Flughafen Mallorca kam es zu zahlreichen Flugausfällen und Verspätungen, mittlerweile stabilisiert sich der Flugbetrieb aber.

Valencia und Alicante: Starkregen und Überschwemmungen

Nach dem Durchzug von Sturmtief Adam mit sintflutartigen Regenfällen und schweren Überschwemmungen hat sich die Lage in weitgehend entspannt. In der am schwersten betroffenen Urlaubsregion Valencia wurden inzwischen alle Unwetterwarnungen aufgehoben und auch die Ausgangsbeschränkungen außer Kraft gesetzt, die zeitweise für mehr als 800.000 Menschen gegolten hatten.

Am Montag, 19. Oktober, hatte das Unwetter vor allem in Valencia schwere Schäden angerichtet: Straßen, Häuser und Campingplätze wurden überflutet, Flüsse traten über die Ufer, Autos wurden von den Wassermassen weggeschwemmt. Mehr als 450 Menschen mussten gerettet werden. Es gab drei Todesopfer in der Autonomen Gemeinschaft Valencia sowie je eines in Katalonien und in Andalusien.

Wichtige Infos für Urlauberinnen und Urlauber

Wenn Sie in Not geraten, folgen Sie bitte unbedingt den Hinweisen und Anweisungen der lokalen Behörden. Außerdem sollte in Notfällen umgehend ein Notruf über 112 abgesetzt werden. ADAC Mitglieder, die in ihrem Urlaub in Not geraten und Hilfe benötigen, können sich an den ADAC Auslandsnotruf (Tel. +49 89 22 22 22) wenden. Weitere Kontaktmöglichkeiten zum ADAC finden Sie hier.

Aktuelle Infos zu Verkehrsbehinderungen und möglichen Straßensperren findet man beim spanischen Innenministerium. Die Informationen stehen nur in spanischer Sprache zur Verfügung, bieten aber eine interaktive Karte.

Unwetter in Spanien: Diese Rechte haben Reisende

Was müssen deutsche Touristinnen und Touristen, die jetzt in Spanien sind oder deren Urlaub unmittelbar bevorsteht, beachten?

Pauschalurlauberinnen und -urlauber können kostenlos stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe sogenannte unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Reise erheblich beeinträchtigen.

Naturkatastrophen können solche außergewöhnlichen Umstände sein, allerdings muss die gebuchte Reise, also die Anreise oder Durchführung auch konkret oder zumindest mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von den Überschwemmungen oder deren Folgen betroffen sein. Urlauber können sich hierauf nur berufen, wenn die Reise zeitnah bevorsteht und es in eine Region gehen soll, die zum Beispiel unmittelbar überflutet ist.

Anders sieht es aus, wenn die Reise nicht in Kürze beginnt. Schließlich kann man nicht immer vorhersagen, wann die Unwetterschäden beseitigt sein könnten. Somit lässt sich auch nicht Wochen oder Monate vor Reisebeginn abschätzen, ob diese erheblich beeinträchtigt wird. Ein kostenloses Storno wäre dann also nicht möglich. Gibt es irgendwo anders im Land Überschwemmungen und kann die Reise stattfinden, ist dies ebenfalls kein Grund, kostenfrei zurückzutreten.

Es empfiehlt sich bei nicht unmittelbar bevorstehenden Reisen, die Entwicklung der Lage im Einzelfall vor Ort weiter zu beobachten und mit dem Reiseveranstalter in Kontakt zu treten. Zudem sollte man sich in regelmäßigen Abständen beim Auswärtigen Amt über Sicherheitsrisiko und Reisewarnungen informieren.

Alarmstufe Rot kein Stornogrund

Wird für eine Region etwa die Alarmstufe Rot bzw. eine Unwetterwarnung ausgerufen, genügt das allein übrigens nicht, um eine Reise kostenlos zu stornieren. Es kommt weiterhin darauf an, ob sich die Beeinträchtigungen auf die konkrete Reise auswirken. Wird die Reise aus bloßer Angst oder wegen Bedenken abgesagt, muss damit gerechnet werden, dass der Veranstalter Stornokosten verlangt.

Unwetter treten während des Urlaubs auf – was tun?

Treten im Pauschalurlaub die Probleme erst während der Reise auf, kann man den Vertrag unter gewissen Voraussetzungen kündigen und die Heimreise antreten. Hierzu muss aber belegt werden, dass die Reise durch außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt wird/ist. Muss der Reiseveranstalter aufgrund der vorzeitigen Kündigung der Reisenden Leistungen nicht mehr erbringen, kann er hierfür auch keine Kosten verlangen. Außerdem muss er die Rückreise der Reisenden sicherstellen, wenn diese Teil des Reisevertrags ist. Mögliche Mehrkosten sind vom Reiseveranstalter zu tragen.

Ist die Rückreise wegen außergewöhnlicher Umstände nicht möglich und müssen Reisende länger bleiben, ist der Veranstalter verpflichtet, eine Unterkunft für einen Zeitraum von maximal drei Tagen zu bezahlen.

Reiserücktritt: Das gilt bei Individualreisen

Nach deutschem Recht müssen auch Individualreisende die bereits gebuchten Leistungen wie Flug und Unterkunft nur dann nicht zahlen, wenn diese nicht erbracht werden können. Das kann bei einer Hotelbuchung der Fall sein, wenn die Urlaubsregion, in der sich das Hotel befindet, gesperrt ist.

Ist die Unterkunft jedoch zugänglich, ohne dass Reisende sich in Gefahr begeben, sind diese auf die Kulanz des Anbieters angewiesen. Zu beachten ist, dass in der Regel das Recht des Landes gilt, in dem die gebuchte Unterkunft liegt. Reisende bekommen auch dann ihr Geld zurück, wenn ein kostenfreies Rücktrittsrecht vertraglich vereinbart wurde.

Mit Material von dpa.