Unwetter in Spanien: Höchste Warnstufe auf Mallorca

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Von Katja Fastrich

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Ein Spaziergänger geht bei stürmischem Wetter und hohem Seegang am Strand von Mallorca entlang. Am Rettungsturm weht die rote Flagge (absolutes Badeverbot) aufgrund von starkem Wind, hohem Wellengang und Unwettergefahr. Im Hintergrund sind die verhangene Kulisse und das aufgewühlte Mittelmeer zu sehen.
Ungemütlich bis gefährlich: Wegen eines Sturmtiefs gilt auf Mallorca Warnstufe Rot© dpa/Ingo Kutsche

Unwetter in Spanien: Sturmtief "Adam" fegte in der Nacht über Mallorca hinweg, es gilt Alarmstufe Rot. Am Flughafen Palma kommt es zu Verspätungen. Was Reisende jetzt wissen müssen.

  • Sturm sorgt für Flugausfälle am Airport Palma de Mallorca

  • Starkregen könnte für schwere Überschwemmungen sorgen

  • ADAC Fachleute: Wann ein Reiserücktritt möglich ist

Unwetter auf Mallorca: Die aktuelle Lage

Sturm in der Nacht: Die spanischen Behörden hatten für Mallorca für die Nacht zum Montag, 19. Oktober, die höchste Sturmwarnung Rot herausgegeben. Sturmtief "Adam", das am Wochenende mit extremen Niederschlägen schon für Chaos auf dem spanischen Festland gesorgt hatte, trifft nun auf Mallorca.

Die Menschen auf der Insel sollen Aufenthalte im Freien und in Kellern vermeiden, lautete die vom Zivilschutz wegen befürchteter heftiger Niederschläge. Vorsorglich wurde der Schulunterricht für Montag abgesagt.

Warnung vor Starkregen und Überschwemmungen

Im Süden, Osten und der Inselmitte Mallorca galt bis mindestens Montag, 6 Uhr, die Warnstufe Rot. Es wurde mit bis zu 90 Litern Niederschlag pro Quadratmeter und Stunde gerechnet. Während der schlimmsten Phase des Sturms könnten es während zwölf Stunden insgesamt auch 160 Liter pro Quadratmeter werden, wie der nationale Wetterdienst Aemet warnte.

Besonders Sturzbäche stellen bei den Herbstgewittern auf Mallorca eine Gefahr dar und sorgen für Überschwemmungen. Für die anderen Baleareninseln Ibiza und Menorca wurde die zweithöchste Warnstufe Gelb herausgegeben.

Wichtige Infos für Urlauberinnen und Urlauber

Wenn Sie in Not geraten, folgen Sie bitte unbedingt den Hinweisen und Anweisungen der lokalen Behörden. Außerdem sollte in Notfällen umgehend ein Notruf über 112 abgesetzt werden. ADAC Mitglieder, die in ihrem Urlaub in Not geraten und Hilfe benötigen, können sich an den ADAC Auslandsnotruf (Tel. +49 89 22 22 22) wenden. Weitere Kontaktmöglichkeiten zum ADAC finden Sie hier.

Verspätungen am Flughafen Palma de Mallorca

Am Flughafen Mallorca kam es bereits durch die ersten Vorboten des Unwetters zu stundenlangen Verspätungen und Flugausfällen. Auch am Montagmorgen sind am Airport Palma de Mallorca zahlreiche Maschinen verspätet. Der Flughafen bittet Reisende, sich bei ihrer Fluggesellschaft über den Flugstatus zu erkundigen.

Aktuelle Infos zu Verkehrsbehinderungen und möglichen Straßensperren findet man beim spanischen Innenministerium. Die Informationen stehen nur in spanischer Sprache zur Verfügung, bieten aber eine interaktive Karte.

Unwetter in Spanien: Diese Rechte haben Reisende

Was müssen deutsche Touristinnen und Touristen, die jetzt in Spanien sind oder deren Urlaub unmittelbar bevorsteht, beachten?

Pauschalurlauberinnen und -urlauber können kostenlos stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe sogenannte unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Reise erheblich beeinträchtigen.

Naturkatastrophen können solche außergewöhnlichen Umstände sein, allerdings muss die gebuchte Reise, also die Anreise oder Durchführung auch konkret oder zumindest mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von den Überschwemmungen oder deren Folgen betroffen sein. Urlauber können sich hierauf nur berufen, wenn die Reise zeitnah bevorsteht und es in eine Region gehen soll, die zum Beispiel unmittelbar überflutet ist.

Anders sieht es aus, wenn die Reise nicht in Kürze beginnt. Schließlich kann man nicht immer vorhersagen, wann die Unwetterschäden beseitigt sein könnten. Somit lässt sich auch nicht Wochen oder Monate vor Reisebeginn abschätzen, ob diese erheblich beeinträchtigt wird. Ein kostenloses Storno wäre dann also nicht möglich. Gibt es irgendwo anders im Land Überschwemmungen und kann die Reise stattfinden, ist dies ebenfalls kein Grund, kostenfrei zurückzutreten.

Es empfiehlt sich bei nicht unmittelbar bevorstehenden Reisen, die Entwicklung der Lage im Einzelfall vor Ort weiter zu beobachten und mit dem Reiseveranstalter in Kontakt zu treten. Zudem sollte man sich in regelmäßigen Abständen beim Auswärtigen Amt über Sicherheitsrisiko und Reisewarnungen informieren.

Alarmstufe Rot kein Stornogrund

Wird für eine Region etwa die Alarmstufe Rot bzw. eine Unwetterwarnung ausgerufen, genügt das allein übrigens nicht, um eine Reise kostenlos zu stornieren. Es kommt weiterhin darauf an, ob sich die Beeinträchtigungen auf die konkrete Reise auswirken. Wird die Reise aus bloßer Angst oder wegen Bedenken abgesagt, muss damit gerechnet werden, dass der Veranstalter Stornokosten verlangt.

Unwetter treten während des Urlaubs auf – was tun?

Treten im Pauschalurlaub die Probleme erst während der Reise auf, kann man den Vertrag unter gewissen Voraussetzungen kündigen und die Heimreise antreten. Hierzu muss aber belegt werden, dass die Reise durch außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt wird/ist. Muss der Reiseveranstalter aufgrund der vorzeitigen Kündigung der Reisenden Leistungen nicht mehr erbringen, kann er hierfür auch keine Kosten verlangen. Außerdem muss er die Rückreise der Reisenden sicherstellen, wenn diese Teil des Reisevertrags ist. Mögliche Mehrkosten sind vom Reiseveranstalter zu tragen.

Ist die Rückreise wegen außergewöhnlicher Umstände nicht möglich und müssen Reisende länger bleiben, ist der Veranstalter verpflichtet, eine Unterkunft für einen Zeitraum von maximal drei Tagen zu bezahlen.

Reiserücktritt: Das gilt bei Individualreisen

Nach deutschem Recht müssen auch Individualreisende die bereits gebuchten Leistungen wie Flug und Unterkunft nur dann nicht zahlen, wenn diese nicht erbracht werden können. Das kann bei einer Hotelbuchung der Fall sein, wenn die Urlaubsregion, in der sich das Hotel befindet, gesperrt ist.

Ist die Unterkunft jedoch zugänglich, ohne dass Reisende sich in Gefahr begeben, sind diese auf die Kulanz des Anbieters angewiesen. Zu beachten ist, dass in der Regel das Recht des Landes gilt, in dem die gebuchte Unterkunft liegt. Reisende bekommen auch dann ihr Geld zurück, wenn ein kostenfreies Rücktrittsrecht vertraglich vereinbart wurde.

Mit Material von dpa.