Unwetter in Thailand: Überschwemmungen in Phuket

• Lesezeit: 4 Min.

Von Katja Fastrich, Regina Ammel

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Eine verwüstete Straße auf Phuket in Thailand
Unwetter in Thailand: Die Urlaubsinsel Phuket leidet unter den Folgen von Starkregen und Überschwemmungen© dpa/Uncredited

Chaos im Urlaubsparadies: Heftige Regenfälle haben auf der thailändischen Insel Phuket Sturzfluten und Erdrutsche ausgelöst. Schwer getroffen ist der Badeort Patong.

  • Phuket: Straßensperrungen und teilweise Fahrverbote

  • Neue Starkregen-Warnung für die kommenden Tage

  • Das raten ADAC Reisefachleute betroffenen Urlaubern

Besonders betroffen war der bei Touristinnen und Touristen aus aller Welt beliebte Badeort Patong, wo Wassermassen große Felsbrocken, Schlamm und Geröll in Wohnviertel und Geschäftsstraßen spülten. Bei dem Unwetter am vergangenen Wochenende wurden Häuser, Läden und Fahrzeuge beschädigt, wie die Zeitung "Bangkok Post" unter Berufung auf die Behörden berichtete.

In der Nacht waren nach anhaltenden Regenfällen Wasser und Geröll von den Hängen in tiefer gelegene Gebiete geströmt. Besonders schwer traf es den Bezirk Kathu, zu dem Patong gehört. Schlamm und Felsbrocken blockierten Straßenabschnitte, Schaufensterscheiben zerbrachen, zahlreiche Autos wurden überflutet. Teilweise wurde ein Fahrverbot ausgesprochen.

Thailand: Warnung vor weiteren Regenfällen

Die Einsatzkräfte rückten mit Baggern und anderem schweren Gerät an, um Geröll zu beseitigen und Abflusswege freizulegen. Die Stadtverwaltung von Patong richtete Notunterkünfte im Rathaus sowie in einer Schule und einem Hotel ein.

Der Katastrophenschutz meldete Überschwemmungen auch aus anderen südlichen Provinzen. Das Thai Meteorological Department (TMD) warnte derweil vor weiteren schweren Niederschlägen bis mindestens Mittwoch, 28. Oktober. In weiten Teilen Thailands geht die Regenzeit gerade zu Ende.

Hilfe im Ausland vom ADAC

ADAC Auslandsnotruf: +49 89 22 22 22. Hier erreichen Sie immer ADAC Mitarbeiter, die Hilfe vermitteln – in der Auslandsnotrufstation vor Ort oder in der Zentrale.

Flughafen Phuket meldet keine größeren Störungen

Der Internationale Airport von Phuket meldet aktuell keine größeren Störungen. Wer jedoch eine Abreise kurz bevorstehen hat, sollte mehr Zeit für den Weg zum Flughafen einplanen, da möglicherweise Straßensperrungen für Verzögerungen sorgen könnten.

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Überschwemmungen zuletzt auch in Bangkok

Erst Ende September gab es in der Hauptstadt Bangkok nach tagelangem Regen schweres Hochwasser, das auch den Luftverkehr beeinträchtigte. Die Stadtverwaltung hatte für alle 50 Bezirke den Katastrophenfall ausgerufen. Landesweit waren den Behörden zufolge rund 2,6 Millionen Menschen betroffen.

Auswärtiges Amt: Hinweise für Thailand-Reisende

Das Auswärtige Amt in Berlin rät: Reisende sollten betroffene Gebiete meiden, überflutete Bereiche wegen Strömungs- und Stromschlaggefahr nicht betreten oder befahren sowie Warnmeldungen und Anweisungen der lokalen Behörden beachten.

Betroffene Reisende können sich für Fragen und Hilfe rund um die Uhr an die (englischsprachige) Hotline des Disaster Warning Centers unter der Telefonnummer 1784 oder an die thailändische Touristenpolizei unter 1155 wenden. Reisende sollten zudem die Hinweise des thailändischen Amts für Meteorologie sowie Verbote, Hinweisschilder und Warnungen beachten.

Schwere Unwetter: Ihre Rechte bei Pauschalreisen

Reisende, die bereits vor Ort sind, haben laut ADAC Juristen und Juristinnen folgende Rechte:

  • Der Reiseveranstalter kann den Vertrag nach Beginn der Pauschalreise nicht einfach wegen außergewöhnlicher Umstände kündigen. Sie selbst können die Reise kündigen, wenn sie erheblich beeinträchtigt ist. Sie müssen die bereits verbrachten Reisetage zahlen, für die übrige Zeit bekommen Sie Ihr Geld zurück. Es muss aber in jedem Einzelfall belegt werden, dass die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt wird.

  • Der Veranstalter muss für Ihre Rückreise sorgen und die dafür entstehenden Mehrkosten tragen. Ist die Rückreise nicht möglich, muss er für maximal drei Tage die Unterbringungskosten übernehmen.

  • Der Reiseveranstalter muss Hilfeleistungen erbringen und zum Beispiel über Gesundheitsdienste und konsularische Unterstützung informieren. Außerdem muss er Sie zum Beispiel bei der Suche nach anderen Reisemöglichkeiten unterstützen.

Das gilt für Individualreisende

Wer einzelne Reiseleistungen wie Flug, Hotel oder Ferienwohnung gebucht hat, kann nicht so einfach kostenfrei stornieren:

  • Wenn Sie eine Unterkunft einzeln gebucht haben, können Sie diese nicht stornieren, solange die Unterkunft zugänglich und ohne Gesundheitsgefahr bewohnbar ist. Sie müssen auf die Kulanz des Anbieters hoffen. In der Regel gilt das Recht des Landes, in dem die gebuchte Unterkunft liegt, wenn Sie direkt im Ausland gebucht haben. Versuchen Sie, mit dem Hotelier oder Vermieter eine gütliche Einigung zu finden. Sie müssen aber weder Zimmerpreis noch Stornogebühren zahlen, wenn der Vermieter seine Leistung nicht erbringen kann (z.B. weil das Hotel wegen Überschwemmung evakuiert werden muss).

Bei Individualreisenden besteht eine kostenfreie Stornierungsmöglichkeit demnach nur, wenn die Einzelleistung nicht erfüllt werden kann. Können Individualleistungen (z.B. Flug) ohne Einschränkungen erbracht werden, wollen Urlauber und Urlauberinnen ihre Reise jedoch nicht mehr antreten, so ist bei einer Absage durch den Reisenden eine kostenfreie Stornierung nicht möglich.

Mit Material von dpa.