Lufthansa: Piloten und Flugbegleiter streiken am Donnerstag
Von Katharina Dümmer

Bei der Lufthansa kommt es am Donnerstag zu einem Streik – Piloten sowie Flugbegleiter wollen die Arbeit niederlegen. Ein Chaos im deutschen Flugverkehr ist wahrscheinlich. Was Passagiere wissen müssen und welche Rechte sie haben.
Bestreikt werden alle Starts ab Deutschland
Auswirkungen auf den Flugplan noch unklar
Diese Rechte haben Reisende bei Streik
Lufthansa-Passagiere müssen davon ausgehen, dass sie am Donnerstag, 12. Februar, nicht wie geplant an ihr Ziel kommen. Die Vereinigung Cockpit und die Kabinengewerkschaft UFO haben die Pilotinnen und Piloten sowie die Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter zum gemeinsamen Streik aufgerufen.
Lufthansa: Streik der Piloten und Flugbegleiter
Der Streik beginnt am Donnerstag kurz nach Mitternacht und dauert 24 Stunden. Ausfälle und Verspätungen sind vorprogrammiert. Wie viele Maschinen genau am Boden bleiben werden, ist aber bisher unklar. Wie die Lufthansa schreibt, werden die genauen Auswirkungen auf den Flugplan derzeit noch geprüft.
Reisende sollten laut Vereinigung Cockpit aber schon mit Beeinträchtigungen vor und besonders nach dem Streikzeitraum rechnen.
Flughäfen Frankfurt, München, Köln etc. betroffen
Bestreikt werden nach Informationen der Vereinigung Cockpit alle Starts ab Deutschland. Das Kabinenpersonal wird laut UFO unter anderem alle Abflüge der Lufthansa CityLine von den Flughäfen Frankfurt, München, Hamburg, Bremen, Stuttgart, Köln, Düsseldorf, Berlin und Hannover bestreiken.
Eurowings-Flüge werden nicht bestreikt
Neben Passagierflügen sind auch Frachtflüge, Anreisen von Cockpit-Beschäftigten zum Einsatzort, Bereitschafts- und Reservedienste sowie Simulatortrainings betroffen. Nach aktuellem Stand werden Eurowings-Flüge nicht bestreikt. Ebenso nicht: Flüge von Swiss, Austrian, Ita, Brussels Airlines und Discover.
Streik bei der Airline: Diese Rechte haben Reisende
Wenn ein Flug wegen eines Streiks annulliert wird oder sich verspätet, haben Reisende Anspruch auf Unterstützungsleistungen, Verpflegung und Unterbringung. Diese Ansprüche können sie bei der Fluggesellschaft geltend machen.
Die Airline muss jedoch keine Entschädigung zahlen, wenn sie sich auf sogenannte außergewöhnliche Umstände berufen kann. Ob ein Streik einen außergewöhnlichen Umstand darstellt, muss im Einzelfall geklärt werden. Grundsätzlich können jedenfalls bei einem Streik des eigenen Personals der Airline Entschädigungsansprüche in Betracht kommen.
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Tipps für Reisende
Fallen Flüge aus oder verschieben sie sich, ist Lufthansa verpflichtet, die betroffenen Passagierinnen und Passagiere zu informieren. In der Regel geschieht das per E-Mail oder über die Lufthansa-App, wo auch Umbuchungsoptionen angezeigt werden.
Ist die Streikbeteiligung hoch, sollte man sich eine Alternative suchen, etwa Mietwagen, Fernbus, Auto oder Bahn.
Lufthansa verspricht betroffenen Passagieren schnelle Hilfe und bietet bei Annullierungen kostenlose Umbuchungen. Innerdeutsche Tickets könnten in Fahrkarten für die Bahn umgewandelt werden. Lufthansa wird zudem versuchen, Passagiere auf nicht bestreikte Verbindungen umzubuchen.
Mit Material von dpa.