Nahost-Krieg: Was Reisende jetzt beachten müssen
Von Katja Fastrich

Die Sicherheitslage im Nahen Osten bleibt nach den Angriffen der USA und Israels gegen den Iran extrem angespannt. Das Auswärtige Amt warnt vor Urlaub in der Golfregion – trotz bestehender Waffenruhe. Was das für Reisen bedeutet.
Lufthansa setzt Nahost-Flüge bis Herbst aus
Reisewarnung gilt auch für Nahost-Transitflüge
Reisewarnung u.a. für die Vereinigten Arabischen Emirate und Katar
Weiterhin eingeschränktes Flugangebot von Emirates, Etihad und Qatar Airways
Das Auswärtige Amt hat nach der militärischen Eskalation zwischen Israel, den USA und dem Iran die Reise- und Sicherheitshinweise für die ganze Region verschärft.
Seit Samstag, 28. Februar, gelten Reisewarnungen unter anderem für Israel, Bahrain, Irak, Jemen, Jordanien, Katar, Kuwait, Libanon, Oman, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate – trotz bestehender Waffenruhe seit 8. April 2026. Für den Iran besteht schon seit 2022 eine Reisewarnung.
Reisewarnung auch für Nahost-Transitflüge
Die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes betreffen nicht nur Reisen in die genannten Gebiete, sondern gelten auch für Transitreisen über die Flughäfen der Golfstaaten. Es wird ausdrücklich betont, dass diese Warnungen uneingeschränkt für sämtliche Reiseformen – einschließlich Transitaufenthalten – gelten.
Reisehinweise informieren über grundlegende Regeln und Besonderheiten eines Landes, etwa zu Einreise‑ oder Gesundheitsfragen.
Sicherheitshinweise warnen vor konkreten Risiken und können empfehlen, Reisen einzuschränken oder zu vermeiden.
Reisewarnungen gelten, wenn eine akute Gefahr für Leib und Leben besteht. Sie können für ein ganzes Land oder nur für einzelne Regionen gelten (Teilreisewarnung) und ersetzen die Sicherheitshinweise.
Quelle: Auswärtiges Amt
Waffenruhe: Irak öffnet Luftraum
Nachdem am 8. April die Waffenruhe zwischen den USA und dem Iran verkündet wurde, hat der Irak seinen Luftraum wieder freigegeben. Die irakische Zivilluftfahrtbehörde erklärte, dass sich die Lage stabilisiert habe. Daher können ab sofort sämtliche zivilen Flüge wieder stattfinden, einschließlich Überflüge sowie Starts und Landungen auf Flughäfen im Irak.
Dubai und Abu Dhabi: Drehkreuze mit eingeschränktem Flugplan

In Golfstaaten wie Kuwait, Bahrain und den Vereinigten Arabischen Emiraten strandeten zeitweise tausende Reisende, die teils mit Evakuierungsflügen in ihre Heimat zurückgebracht wurden. Trotz anhaltender Angriffe haben Emirates, Etihad und Qatar Airways den Flugbetrieb an ihren Drehkreuzen in Dubai, Abu Dhabi und Doha eingeschränkt wieder aufgenommen.
Die Airlines rufen Reisende dazu auf, das Flughafengelände nur mit gültigem Ticket und bestätigtem Flug aufzusuchen.
Lufthansa: Keine Flüge im Nahen Osten
Die Lufthansa sowie Swiss, Austrian Airlines, Brussels Airlines, ITA Airways und Edelweiss werden alle Flüge von und nach
Dubai bis einschließlich 31. Mai aussetzen
Tel Aviv bis einschließlich 31. Mai aussetzen
Abu Dhabi, Amman, Beirut, Dammam, Riad, Erbil, Maskat und Teheran bis einschließlich 24. Oktober aussetzen
Zusätzlich setzt Eurowings Flüge nach
Tel Aviv, Beirut und Erbil bis einschließlich 30. April aus
Dubai, Abu Dhabi und Amman bis einschließlich 24. Oktober aus
Planmäßig bedient werden Dschidda sowie Larnaka auf Zypern. Wegen der gestiegenen Nachfrage plant die Lufthansa zusätzliche Langstreckenverbindungen. In den kommenden Wochen sollen vier Extraflüge von München nach Singapur sowie jeweils zwei zusätzliche Verbindungen von Frankfurt nach Kapstadt und Riad angeboten werden.
Teures Kerosin: Airlines heben Ticketpreise an
Der Nahost‑Konflikt treibt die Ölpreise deutlich nach oben und verteuert damit auch Treibstoffe wie Kerosin. Viele Airlines – insbesondere auf Strecken zwischen Asien, Afrika und Europa – reagieren darauf mit höheren Ticketpreisen. So erhebt Hong Kong Airlines etwa einen zusätzlichen Betankungszuschlag, auch Air New Zealand greift zu vergleichbaren Maßnahmen.
Selbst wenn sich die Lage im Nahen Osten beruhigt, könnte es Experten zufolge noch Monate dauern, bis sich die Kerosinpreise wieder stabilisieren.
Das gilt für die Urlaubsziele Ägypten, Zypern, Türkei
Es zieht viele deutsche Urlauberinnen und Urlauber ans östliche Mittelmeer. Teilweise müssen Reisende aber auch fernab der Konfliktzonen mit Einschränkungen rechnen. Der Deutsche Reiseverband sieht für Ziele wie Ägypten, Zypern und die Türkei derzeit allerdings kein Risiko. Für Reiseveranstalter sind jedoch vor allem die Einschätzungen des Auswärtigen Amtes maßgeblich.
Ägypten
Eine Teilreisewarnung des Auswärtigen Amts gilt in Ägypten für den Norden der Sinai‑Halbinsel, das ägyptisch‑israelische Grenzgebiet (mit Ausnahme von Taba) sowie für entlegene Gebiete der Sahara, einschließlich der Grenzregionen zu Libyen und Sudan.
Diese Regionen sind touristisch aber weniger relevant. Im Süden der Sinai‑Halbinsel – hier liegen unter anderem der Badeort Sharm el-Sheikh und das weltberühmte Katharinen-Kloster – wird von unbegleiteten, individuellen Ausflügen und Überlandfahrten abgeraten.
Türkei
Laut dem türkischen Verteidigungsministerium wurde Anfang März erneut eine aus dem Iran abgeschossene Rakete abgefangen. Das Auswärtige Amt hat daraufhin verschärfte Reisehinweise herausgegeben: "Von nicht notwendigen Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Iran, Irak und Syrien in den Provinzen Agrı, Igdır, Van, Şanlıurfa, Mardin, Sırnak und Hakkâri wird abgeraten."
Abgesehen von diesen Sicherheitshinweisen gibt es für die restliche Türkei keine neuen Anmerkungen.
Zypern
Eine weitere Drohne war am 2. März auf Zypern abgefeuert worden. Kurzzeitig setzte die Lufthansa den Flugverkehr aus. Das Auswärtige Amt reagierte auch hier, gab einen neuen Sicherheitshinweis heraus und mahnt zu erhöhter Vorsicht. Eine (Teil-)Reisewarnung gibt es derzeit dennoch nicht.
Die Tourismusbranche der EU-Inselrepublik Zypern blickt allerdings mit wachsender Sorge auf die kommenden Monate. Tourismusminister Kostas Koumis betonte im zyprischen Rundfunk (RIK), derzeit liege der Fokus darauf, das Image der Insel gezielt zu stärken und auf veränderte Marktbedingungen zu reagieren.
Reiseziel Mallorca profitiert von Nahostkrieg
Deutschlands größte Direktfluggesellschaft Eurowings hat zu Ostern eine verstärkte Nachfrage nach Westeuropa-Flügen registriert. Man beobachte seit Beginn des Irankriegs eine dynamische Verlagerung der Verkehrsströme, teilt die Lufthansa-Tochter mit. Daher habe man bis Ende Mai rund 170 zusätzliche Flüge aufgesetzt, um der gestiegenen Nachfrage gerecht zu werden. Es würden rund 36.000 Plätze zusätzlich angeboten. Allerdings steht in Spanien rund um Ostern ein Streik an zahlreichen Flughäfen bevor.
Eingeschränkter Flugverkehr: Betroffene Länder
Angesichts der starken Einschränkungen im Luftverkehr hat das Auswärtige Amt zudem die Reisehinweise für zahlreiche Länder in Fernost angepasst. Aufgrund der weiterhin volatilen Sicherheitslage sind auch in nächster Zeit Beeinträchtigungen im Luftverkehr möglich. Betroffen sind unter anderem folgende Reiseziele:
Bei Fragen zu gebuchten oder stornierten Flügen sollte man seinen Reiseveranstalter oder seine Fluggesellschaft kontaktieren und sich zu alternativen Ausreisemöglichkeiten informieren.
Es ist ratsam, auch Verbindungen zu erwägen, die einen oder mehrere Umstiege erfordern.
Greift eine Reiserücktrittsversicherung auch im Kriegsfall?
Nein, in der Regel nicht. "Eine Rücktrittsversicherung zahlt typischerweise nur bei klar definierten persönlichen Gründen wie einer unerwarteten schweren Erkrankung und nicht für rein politische Gefahren oder im Kriegsfall", so der Gesamtverband der Versicherer (GDV).
Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Reisende die Versicherungsbedingungen vor Abschluss der Police und vor Reiseantritt sorgfältig prüfen.
Umstieg betroffen: Ihre Rechte bei Fernreisen
Dass mehrere wichtige Flughäfen auf Transitflügen nur eingeschränkt erreichbar sind, ist bislang so nie eingetreten. Entsprechend ist nicht abschließend gerichtlich geklärt, welche Rechte Reisende bei einem betroffenen Umstieg haben.
Ob ein geplanter Umstieg in betroffenen Gebieten die Reise unzumutbar beeinträchtigt, hängt stark vom Einzelfall ab. Maßgeblich sind dabei sowohl die aktuelle Sicherheitslage als auch der zeitliche Abstand zur Abreise – in der Regel erst wenige Tage bis maximal etwa eine Woche.
Ist der Umstieg betroffen, das eigentliche Reiseziel jedoch nicht, kann die Reise aufgrund der aktuell vorliegenden außergewöhnlichen Umstände dennoch als beeinträchtigt gelten. Dafür spricht auch der derzeitige Umfang der Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes in der Golfregion.
Aber Vorsicht: Wird ein alternativer Umstieg angeboten, etwa über ein anderes Drehkreuz, kann dieser auch bei längerer Reisezeit als zumutbar gelten. Ob eine Reise tatsächlich stattfinden kann, lässt sich oft erst wenige Tage vor Abreise klären. Wer zu früh storniert, riskiert, auf Stornokosten sitzen zu bleiben.
Bei einer Pauschalreise haben Betroffene oft mehr Absicherung als bei einer Individualreise. Die rechtlichen Unterschiede lesen Sie hier:
Mitarbeit: Sabrina Doschek, Lorenzo Walcher
Mit Material von dpa.