Bei der Lufthansa-Tochter Eurowings droht ein Streik

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Von Katharina Dümmer

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Eurowings Maschinen stehen geparkt am Flughafen München
Die Piloten bei der Lufthansa-Tochter Eurowings sprechen sich für Streiks aus© imago images/MiS

Ist der Osterurlaub in Gefahr? Die Piloten bei der Lufthansa-Tochter Eurowings haben sich in einer Urabstimmung für einen Streik ausgesprochen. Was Reisende jetzt wissen müssen.

  • Noch kein konkreter Streiktermin

  • Flüge in den Osterferien sind in Gefahr

  • Diese Rechte haben Reisende

Die Gewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) lässt wieder einmal die Muskeln spielen: Sie droht mit Piloten-Streiks bei der Lufthansa-Tochter Eurowings. Bei einer Urabstimmung haben 94 Prozent der teilnehmenden Mitglieder für einen Arbeitskampf gestimmt, wie die Gewerkschaft berichtet.

Eurowings-Streik – Osterurlaub in Gefahr?

Wann die Eurowings-Pilotinnen und Piloten streiken, ist noch nicht bekannt. Nicht ausgeschlossen sind Piloten-Streiks in den Osterferien. Im Falle eines Streiks dürften ähnlich wie zuvor bei Lufthansa und Cityline viele Flüge ausfallen oder verspätet starten und landen.

Wie die Pilotengewerkschaft auf ihrer Website mitteilt, soll "zeitnah" über das weitere Vorgehen informiert werden. Am Donnerstag, 25. März, soll es zunächst neue Gespräche zwischen der Airline und der Gewerkschaft geben. Bei der von vielen Urlauberinnen und Urlaubern genutzten Direktfluggesellschaft mit Sitz in Köln geht es wie beim Mutterkonzern Lufthansa um die Betriebsrenten der Pilotinnen und Piloten.

Eurowings fliegt über 160 Ziele in Deutschland, Europa und ausgewählten weltweiten Destinationen an. Der Schwerpunkt liegt auf Urlaubszielen wie Italien, Spanien, Griechenland, Kroatien, aber auch Städtezielen, etwa London, Paris, Berlin.

Streik bei der Airline: Diese Rechte haben Reisende

Wer in den nächsten Wochen mit Eurowings fliegen will, sollte sich über die Website und den Flugstatus auf dem Laufenden halten. Wenn ein Flug wegen eines Streiks annulliert wird oder sich verspätet, haben Reisende Anspruch auf Unterstützungsleistungen, Verpflegung und Unterbringung. Diese Ansprüche können sie bei der Fluggesellschaft geltend machen.

Die Airline muss jedoch keine Entschädigung zahlen, wenn sie sich auf sogenannte außergewöhnliche Umstände berufen kann. Ob ein Streik einen außergewöhnlichen Umstand darstellt, muss im Einzelfall geklärt werden. Grundsätzlich können jedenfalls bei einem Streik des eigenen Personals der Airline Entschädigungsansprüche in Betracht kommen.

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Alternativen für Reisende bei Streik

Fallen Flüge aus oder verschieben sie sich, ist Eurowings verpflichtet, die betroffenen Passagierinnen und Passagiere zu informieren. Werden Flüge wegen Streik annulliert, gibt es in der Regel kostenlose Umbuchungen oder Fahrkarten für die Bahn. Weitere Alternativen für Reisende in Deutschland: Mietwagen, Fernbus oder Auto.

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Piloten-Streik bei Lufthansa vorerst beendet

Bei der Kerngesellschaft Lufthansa hatten die Pilotinnen und Piloten in der vergangenen Woche die Arbeit niedergelegt. Vor allem an den Drehkreuzen Frankfurt und München waren am Donnerstag, 12. März, und Freitag, 13. März, jeweils Hunderte Flüge ausgefallen. Betroffen waren Tausende Passagiere. Am Donnerstag hatte die VC auch die Regionaltochter Lufthansa Cityline bestreikt.