Streik-Woche bei Lufthansa: Piloten und Kabinenpersonal legen die Arbeit nieder
Von Katharina Dümmer

Lufthansa-Reisende brauchen diese Woche sehr viel Geduld: Das Kabinenpersonal streikt seit Mittwoch für zwei Tage. Und die Piloten und Pilotinnen legen noch einmal nach. Das müssen Reisende jetzt wissen.
Hunderte Flugausfälle durch Flugbegleiter-Streik am 15. und 16. April
Piloten wollen am 16. und 17. April erneut streiken
Diese Rechte haben Flugreisende
Die Streiks bei Deutschlands größter Airline nehmen kein Ende. Seit Mittwoch, 15. April, streiken die Flugbegleiter und Flugbegleiterinnen, ab Donnerstag, 16. April, erneut die Piloten und Pilotinnen – zum zweiten Mal in dieser Woche. An jedem Streiktag sind mehrere zehntausend Passagiere gezwungen, ihre Reisepläne zu ändern. Alle Infos.
Kabinenpersonal streikt am Mittwoch und Donnerstag
Die Kabinengewerkschaft Ufo hat die Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter von Lufthansa und Cityline für Mittwoch, 15. April, und Donnerstag, 16. April, zur Arbeitsniederlegung aufgerufen. Der Ausstand hat am Mittwoch um 00:01 Uhr begonnen und soll am Donnerstag kurz vor Mitternacht enden.
Es wird erwartet, dass die Situation ähnlich sein wird wie in den Tagen zuvor, als die Piloten und Pilotinnen nicht zur Arbeit erschienen waren. Hunderte Flüge dürften entfallen oder Verspätungen haben. Allein am Drehkreuz Frankfurt wurden laut Flughafenbetreiber Fraport mehr als 580 Starts und Landungen abgesagt. Auch in München fehlten rund 380 Flugbewegungen im Plan.
Ufo-Chef Joachim Vázquez Bürger sagte, es gebe keinen besseren Ort des Protests als den geplanten Festakt zum 100. Jahrestag der ersten Lufthansa mit Bundeskanzler Friedrich Merz an diesem Mittwoch. Wenn sich das Management gemeinsam mit der Bundespolitik für 100 Jahre Lufthansa feiert, dann werden wir genau dort sichtbar machen, unter welchen Bedingungen die Arbeitgeberseite funktioniert – und auf wessen Rücken aktuelle Entscheidungen ausgetragen werden", sagte Vázquez Bürger.
Piloten streiken am Donnerstag und Freitag
Nach den beiden Streiktagen zu Wochenbeginn wollen die Piloten gegen Ende der Woche noch einmal nachlegen. Die Gewerkschaft Cockpit (VC), die Verbesserungen bei der Altersvorsorge fordert, hat zum Streik für Donnerstag, 16. April, und Freitag, 17. April, aufgerufen. Von den Arbeitsniederlegungen wären neben der Kernmarke Lufthansa auch die Töchter Cityline, Eurowings und Lufthansa Cargo betroffen.
Bestreikt werden sollen Flüge, die von deutschen Flughäfen starten. Ausgenommen sind Flüge zu Zielen im Nahen Osten. Der Ferienflieger Eurowings wird zudem nur am Donnerstag bestreikt.
Da am Donnerstag auch das Kabinenpersonal nicht zur Arbeit erscheint, dürften an diesem Tag die Auswirkungen auf den Flugverkehr besonders gravierend sein.
Dass der neue Piloten-Ausstand tatsächlich stattfindet, wird immer wahrscheinlicher. Der Versuch einer Schlichtung ist am Mittwoch, 15. April, gescheitert. Lufthansa kündigte aber an, noch einmal auf die VC zugehen zu wollen, um eine umfassende Schlichtung zu erreichen.
Hunderte Flugausfälle beim Piloten-Streik Anfang der Woche
Der inzwischen beendete Piloten-Streik am Montag und Dienstag führte an zahlreichen deutschen Flughäfen zu Einschränkungen im regulären Flugbetrieb. Allein in Frankfurt waren für die beiden Tage zusammen mehr als 1.100 Starts und Landungen abgesagt worden. In München wurden 710 Flugbewegungen gestrichen.
Lufthansa betonte aber, rund die Hälfte der Langstreckenflüge anbieten zu können. Auf der Nah- und Mittelstrecke sollte etwa jeder dritte Flug erfolgen.
Streik beim Bodenpersonal abgewendet
Einen Streik beim Bodenpersonal wird es nicht geben. Die Airline und die Gewerkschaft Verdi einigten sich Ende März auf einen neuen Tarifabschluss für die rund 20.000 Beschäftigten am Boden.
Streik bei der Airline: Diese Rechte haben Reisende
Die Lufthansa bittet Passagiere der bestreikten Fluggesellschaften, den Status ihres Fluges rechtzeitig online zu prüfen und sich gegebenenfalls direkt an die Airline oder den Reiseveranstalter zu wenden. Wenn ein Flug wegen eines Streiks annulliert wird oder sich verspätet, haben Reisende Anspruch auf Unterstützungsleistungen, Verpflegung und Unterbringung. Diese Ansprüche können sie bei der Fluggesellschaft geltend machen.
Die Airline muss jedoch keine Entschädigung zahlen, wenn sie sich auf sogenannte außergewöhnliche Umstände berufen kann. Ob ein Streik einen außergewöhnlichen Umstand darstellt, muss im Einzelfall geklärt werden. Grundsätzlich können jedenfalls bei einem Streik des eigenen Personals der Airline Entschädigungsansprüche in Betracht kommen.
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Diese Alternativen haben Reisende
Fallen Flüge aus oder verschieben sie sich, sind die Airlines verpflichtet, die betroffenen Passagiere zu informieren. In der Regel geschieht das per E-Mail oder über die Lufthansa-App, wo auch Umbuchungsoptionen angezeigt werden.
Innerdeutsche Tickets können in Fahrkarten für die Bahn umgewandelt werden. Fällt ein Flug wegen Streik aus, gibt es zudem unter anderem folgende Alternativen für Reisende: Mietwagen, Fernbus, Auto oder Bahn.
Mitarbeit: Lorenzo Walcher.
Mit Material von dpa.