Vorerst keine neuen Streiks bei der Lufthansa

• Lesezeit: 2 Min.

Von Katharina Dümmer

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ein Lufthansa Flugzeug steht auf dem Flughafen Frankfurt
Die Flieger heben wieder ab: Trotz ungelöster Konflikte planen die Piloten und das Kabinenpersonal vorläufig keine neuen Streiks© Shutterstock/travelview

Die Geduld der Lufthansa-Passagiere wird vorläufig nicht weiter strapaziert. Nach fünf aufeinanderfolgenden Streiktagen wollen die Gewerkschaften wieder mit der Airline verhandeln. Streiks gibt es bis auf Weiteres nicht.

  • Lufthansa fliegt wieder

  • Piloten und Kabinen-Crew setzen auf Verhandlungen und Schlichtung

  • Diese Rechte haben Flugreisende im Streikfall

Lufthansa-Streiks: Piloten und Kabinenpersonal legen Pause ein

Seit Samstag, 18. April, starten die Lufthansa-Flieger von Deutschland aus wieder nach Plan. Nach fünf aufeinanderfolgenden Streiktagen kündigen die Gewerkschaften an, vorerst keine weiteren Streiks bei der Lufthansa und der Tochter Cityline aufzunehmen. Wie die Vereinigung Cockpit (VC) und die Flugbegleiterorganisation Ufo mitteilten, solle zunächst geklärt werden, ob und wie Verhandlungen oder eine mögliche Schlichtung gestaltet werden können.

In den vergangenen Wochen streikten sowohl die Piloten als auch die Flugbegleiter und Flugbegleiterinnen mehrmals. Täglich mussten Zehntausende Passagiere ihre Reisepläne ändern.

Streik bei der Airline: Diese Rechte haben Reisende

Je nachdem, wie sich die Verhandlungen entwickeln, steigt auch wieder die Streikgefahr. Wer in den kommenden Wochen und Monaten mit Lufthansa in die Luft will, sollte den Status seines Fluges rechtzeitig online prüfen und sich gegebenenfalls direkt an die Airline oder den Reiseveranstalter wenden.

Wenn ein Flug wegen eines Streiks annulliert wird oder sich verspätet, haben Reisende Anspruch auf Unterstützungsleistungen, Verpflegung und Unterbringung. Diese Ansprüche können sie bei der Fluggesellschaft geltend machen.

Die Airline muss jedoch keine Entschädigung zahlen, wenn sie sich auf sogenannte außergewöhnliche Umstände berufen kann. Ob ein Streik einen außergewöhnlichen Umstand darstellt, muss im Einzelfall geklärt werden. Grundsätzlich können jedenfalls bei einem Streik des eigenen Personals der Airline Entschädigungsansprüche in Betracht kommen.

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Diese Alternativen haben Reisende

Fallen Flüge aus oder verschieben sie sich, sind die Airlines verpflichtet, die betroffenen Passagiere zu informieren. In der Regel geschieht das per E-Mail oder über die Lufthansa-App, wo auch Umbuchungsoptionen angezeigt werden.

Innerdeutsche Tickets können in Fahrkarten für die Bahn umgewandelt werden. Fällt ein Flug wegen Streik aus, gibt es zudem unter anderem folgende Alternativen für Reisende: Mietwagen, Fernbus, Auto oder Bahn.

Mitarbeit: Lorenzo Walcher.

Mit Material von dpa.