Lufthansa-Streik: Flugbegleiter machen noch in den Osterferien ernst
Von Katharina Dümmer

Bei der Lufthansa wird wieder gestreikt. Der Konflikt mit dem Kabinenpersonal spitzt sich zu. Aber auch die Piloten haben ihre Streikabsichten noch nicht aufgegeben. Das müssen Reisende jetzt wissen.
Flugbegleiter streiken am Freitag, 10. April
Lufthansa-Flüge an allen großen Airports betroffen
Diese Rechte haben Flugreisende
Bei Lufthansa und der Regionaltochter Cityline spitzt sich der Arbeitskampf zu. Das Kabinenpersonal streikt am Freitag, 10. April. Davon betroffen sind unter anderem viele Urlauber und Urlauberinnen, die aus den Osterferien zurückkehren. Am kommenden Wochenende enden in neun deutschen Bundesländern die Osterferien.
Die Piloten und Pilotinnen, die bereits zweimal dieses Jahr die Arbeit niedergelegt hatten, könnten in nächster Zeit ebenfalls wieder streiken.
Lufthansa: Kabinenpersonal streikt am Freitag, 10. April
In einer Urabstimmung der Gewerkschaft Ufo bei der Kerngesellschaft Lufthansa und der Regionaltochter Cityline hatten die Kabinenbeschäftigten im März mit großer Mehrheit für einen Arbeitskampf gestimmt. Am Freitag, 10. April, machen die Flugbegleiter nun ernst: Der Ausstand ist von 00.01 Uhr bis 22.00 Uhr geplant, wie die Gewerkschaft Ufo mitteilte. Flugausfälle und Verspätungen sind programmiert.
Auch nach dem Streikende am Samstag, 11. April, könnte es noch Störungen geben.
Laut Ufo werden alle Abflüge der Deutschen Lufthansa AG von den Drehkreuzen Frankfurt und München bestreikt. Außerdem alle Abflüge der Lufthansa Cityline von den Flughäfen Frankfurt, München, Hamburg, Bremen, Stuttgart, Köln, Düsseldorf, Berlin und Hannover.
Allein am Flughafen München fallen 400 der insgesamt 940 Starts und Landungen aus, wie ein Flughafensprecher mitteilte. Ähnlich die Situation am Frankfurter Flughafen: Nach Angaben des Betreibers Fraport sind für Freitag 580 von 1.350 geplanten Flügen abgesagt.
Gründe für die Eskalation sind aus Sicht der Gewerkschaft die festgefahrenen Verhandlungen zum Manteltarif bei Lufthansa und die weiterhin fehlende Bereitschaft des Unternehmens, bei der Cityline über einen Sozialtarifvertrag zu verhandeln. Der Flugbetrieb der Regionaltochter soll 2027 beendet werden. An ihre Stelle tritt eine neue Gesellschaft mit dem ähnlichen Namen Lufthansa City Airlines.
Lufthansa erstellt Sonderflugplan
Der erneute Streikaufruf der Gewerkschaft Ufo treffe "unsere Fluggäste inmitten des Rückreiseverkehrs zum Ende der Osterferien besonders hart", hieß es von Lufthansa. Die Airline will aber dennoch so viele Flüge wie möglich in die Luft bringen, unter anderem mithilfe anderer Airlines. Auf einigen Strecken sollen zudem größere Flugzeuge eingesetzt werden.
Ein Sonderflugplan ist laut Unternehmen bereits veröffentlicht.
Piloten wollen für bessere Renten streiken
Auch der Streit um die Betriebsrenten der Pilotinnen und Piloten ist noch nicht beigelegt. Erst vor wenigen Wochen waren wegen eines Ausstands der Piloten Hunderte Flüge ausgefallen, die Reisepläne Zehntausender Passagiere wurden durchkreuzt. Auch bei der Lufthansa-Tochter Eurowings und der Lufthansa Cityline sprachen sich die Piloten kürzlich in Urabstimmungen für Streiks aus.
Konkrete Streikdrohungen durch die Piloten gab es nach zwei Streikwellen zuletzt nicht mehr. Jüngst kam mit einem Gesprächsangebot der Lufthansa an die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) Bewegung in den Tarifkonflikt.
Streik beim Bodenpersonal abgewendet
Einen Streik beim Bodenpersonal wird es nicht geben. Die Airline und die Gewerkschaft Verdi einigten sich Ende März auf einen neuen Tarifabschluss für die rund 20.000 Beschäftigten am Boden.
Streik bei der Airline: Diese Rechte haben Reisende
Da Streiks auch mitunter kurzfristig angekündigt werden, sollten Passagiere von Lufthansa und Cityline sich über die Website und den Flugstatus auf dem Laufenden halten. Wenn ein Flug wegen eines Streiks annulliert wird oder sich verspätet, haben Reisende Anspruch auf Unterstützungsleistungen, Verpflegung und Unterbringung. Diese Ansprüche können sie bei der Fluggesellschaft geltend machen.
Die Airline muss jedoch keine Entschädigung zahlen, wenn sie sich auf sogenannte außergewöhnliche Umstände berufen kann. Ob ein Streik einen außergewöhnlichen Umstand darstellt, muss im Einzelfall geklärt werden. Grundsätzlich können jedenfalls bei einem Streik des eigenen Personals der Airline Entschädigungsansprüche in Betracht kommen.
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Diese Alternativen haben Reisende
Fallen Flüge aus oder verschieben sie sich, sind Lufthansa und Lufthansa Cityline verpflichtet, die betroffenen Passagierinnen und Passagiere zu informieren. In der Regel geschieht das per E-Mail oder über die Lufthansa-App, wo auch Umbuchungsoptionen angezeigt werden.
Innerdeutsche Tickets können in Fahrkarten für die Bahn umgewandelt werden. Fällt ein Flug wegen Streik aus, gibt es zudem unter anderem folgende Alternativen für Reisende: Mietwagen, Fernbus, Auto oder Bahn.
Mit Material von dpa.