Powerbanks im Flugzeug: Das gilt bei Lufthansa und Co.

Powerbanks können bei Überhitzung oder Defekten im schlimmsten Fall Feuer fangen. Im Flugzeug ist das besonders gefährlich. Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation ICAO hat deshalb die Mitnahmeregeln weltweit verschärft. Was jetzt für Passagiere gilt.
Strengere Vorschriften: Mitnahme auf zwei Powerbanks begrenzt
An Bord ist das Laden und die Nutzung der Akkus untersagt
Transport von Akkus im Koffer bleibt verboten
Ein Brand an Bord einer A321 der südkoreanischen Air Busan, der durch eine Powerbank ausgelöst wurde, war Grund dafür, dass viele Fluggesellschaften Anfang 2026 strengere Regeln zur Mitnahme von Powerbanks einführten.
Die Feuergefahr gilt inzwischen als so hoch, dass die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) die Regeln für Powerbanks im März 2026 nochmals verschärft hat. Auch in Deutschland dürfen Fluggäste seitdem ihre mobilen Akkus an Bord nicht mehr aufladen und höchstens zwei Powerbanks mitnehmen.
Erneuter Zwischenfall: Rauchentwicklung bei Swiss Air
Eine von Zürich gestartete Maschine der Swiss musste am Sonntagabend, 9. August, außerplanmäßig in Dublin landen. Nach Angaben der Fluggesellschaft kam es an Bord zu einer Rauchentwicklung, die von einer Powerbank verursacht worden war. Die 206 Passagiere wurden in Hotels untergebracht, während Swiss die Weiterreise nach Boston organisierte.
Bereits Ende Juli hatte ein Swiss-Flug auf dem Weg nach New York im US-Bundesstaat Maine zwischenlanden müssen. Damals war es in der Kabine zu Rauchbildung gekommen, nachdem die Ladebox kabelloser Kopfhörer beschädigt worden war. Da solche Ladeboxen ebenfalls über eine Ladefunktion verfügen, gelten sie laut Swiss als Powerbanks.
Regeln für Powerbanks im Flugzeug bei Lufthansa und Co.
Die Nutzung der Akkus während eines Fluges ist komplett verboten. Konkret heißt das beispielsweise für Flüge der Lufthansa, Eurowings, Discover, Austrian und Brussels Airlines, ITA und Swiss Air:
Powerbanks dürfen nicht an ein Handy angeschlossen werden.
Powerbanks dürfen während des Fluges nicht geladen werden.
Zudem gilt:
Maximal sind zwei Powerbanks im Handgepäck erlaubt.
Sie müssen in Reichweite aufbewahrt werden und dürfen nicht ins Gepäckfach.
Powerbanks mit einer Kapazität ab 100 Wh müssen vorab von der Fluggesellschaft genehmigt werden.
Im aufgegebenen Gepäck bleiben die Powerbanks weiterhin generell verboten.
Striktere Vorschriften für Powerbanks im Flugzeug
Manche Fluggesellschaften verschärfen die Vorgaben sogar zusätzlich. In den Sicherheitsanweisungen vor dem Abflug weisen sie Passagiere darauf hin, Powerbanks nicht in den Gepäckfächern über den Sitzen zu verstauen.
Stattdessen müssen die Akkus griffbereit im Fußraum oder in der Sitztasche des Vordersitzes aufbewahrt werden, damit ein möglicher Brand schnell entdeckt werden kann. Zudem ist es auf vielen Flügen untersagt, mit den Powerbanks andere Geräte aufzuladen.
Powerbanks, E-Zigaretten; Handys: Immer mehr Akkus an Bord
Mit Plakaten an Flughäfen und Social-Media-Beiträgen macht die britische Luftfahrtbehörde CAA seit kurzem auf die Risiken von Lithium-Ionen-Akkus in Flugzeugen aufmerksam. In einem Airbus A380 mit 500 Passagieren seien laut CAA inzwischen rund 2000 solcher Batterien an Bord, in Handys, Laptops, Kameras oder Powerbanks.
Überhitzt ein Akku oder gerät in Brand, kann das die Sicherheit des gesamten Flugzeugs gefährden. Laut US-Luftfahrtbehörde FAA kommt es jede Woche zu mindestens ein bis zwei Batteriebränden in zehn Kilometer Höhe.
Wer mit einer Powerbank fliegen will, sollte sich vor dem Flug mit der Airline in Verbindung setzen und nachfragen, welche Einschränkungen bestehen. Reisende sollten zudem darauf achten, elektronische Geräte vor dem Abflug zu laden.