S16 in Vorarlberg: Wann bei Stau die Abfahrt verboten ist
Von Katharina Dümmer

Österreich: In Vorarlberg gilt auf der im Skiwinter stark belasteten Arlbergschnellstraße S16: An bestimmten Tagen ist bei Stau die Abfahrt verboten. Davon betroffen sind auch die bayerischen Faschingsferien.
Abfahrtssperren: Die Termine bis Ende Februar
Betroffen sind Ausweichrouten zur A14 und S16
Urlauberinnen und Urlauber vor Ort nicht betroffen
Viele Wintersport-Urlauberinnen und Urlauber auf dem Weg zu den Skigebieten am Arlberg oder im Montafon in Vorarlberg weichen immer wieder den Staus auf der S16 (Arlberg-Schnellstraße) oder der Autobahn A14 (Rheintalautobahn) über die Arlbergstraße (L97) oder andere kleinere Straßen aus.
Um Anwohnende im Raum Bludenz und Klostertal vor zu starkem Reiseverkehr zu schützen, haben die Behörden in Vorarlberg für den überregionalen Durchgangsverkehr Fahrverbote für beliebte Ausweichstraßen bei Stau erlassen. Dadurch soll der Verkehr im Falle eines Staus auf der Hauptroute gehalten werden.
Österreich: Wann die Abfahrt von der S16 verboten ist
Die Abfahrtssperren in Vorarlberg gelten an sechs besonders verkehrsstarken Samstagen jeweils von 8 bis 18 Uhr:
7. Februar
14. Februar
21. Februar
28. Februar
Die bayerischen Faschingsferien fallen genau in diesen Zeitraum. Sie beginnen am Samstag, 14. Februar, und enden eine Woche später. In dieser Zeit ist der Andrang auf Österreichs Skigebiete besonders groß.
Betroffen sind die folgenden Ein- und Ausfahrten auf der S16 in Fahrtrichtung Arlberg:
Ein- und Ausfahrt Bings
Ausfahrt Braz-West
Einfahrt Braz-Ost
Einfahrt Langen
Weitere Maßnahmen gegen Stau:
Engstelle Braz-Ost: Der Verkehr wird wechselseitig angehalten. Lkw und Busse können die enge Stelle sicher passieren.
Knoten Langen (L97/L197/S16): Der Verkehr wird von Einsatzkräften per Handzeichen geregelt, um Staus zu verhindern und den Fluss zu steuern.
Langener Tunnel: In Richtung Arlberg wird der Verkehr einspurig geführt. Vorteil: Bei einer Blockabfertigung im Arlbergtunnel kann schneller reagiert werden.
Dalaas (Ortseinfahrt auf der L97): Eine Dosierampel bremst und bündelt den Zulaufverkehr ins Klostertal.
Bludenz – Klarenbrunnstraße: Einfahrtsverbot in Fahrtrichtung Klarenbrunn/Moos, um Durchzugsverkehr zu verhindern.
Bei den Autobahn-Anschlussstellen Nüziders, Brandnertal, Bludenz-Bürs und Bludenz-Ost sowie im untergeordneten Straßennetz von Nüziders und Bürs werden aufgrund der Erfahrungswerte aus dem Pilotversuch 2024 in diesem Jahr keine Maßnahmen erlassen. Dort gibt es also keine Einschränkungen für Autoreisende.
Falls es die Situation erfordert, ergreift die Polizei vor Ort weitere Verkehrslenkungsmaßnahmen. Wer sich den Anordnungen widersetzt, muss mit Geldstrafen rechnen.
Vorarlberg: Urlauber vor Ort nicht betroffen
Die Fahrverbote gelten nicht für Urlaubende und Reisende vor Ort. Wer seine Ferien in den genannten Regionen verbringt oder dort Freunde und Verwandte besuchen will, darf die für den Ausweichverkehr gesperrten Strecken zu jeder Zeit befahren.
Im Falle einer Kontrolle muss man dies den österreichischen Beamtinnen und Beamten gegenüber glaubhaft machen können. Hilfreich sind dabei zum Beispiel Buchungsbestätigungen oder genaue Angaben zum Ziel der Fahrt.
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