Lufthansa und Cityline: 48-Stunden-Streik ab Donnerstag
Von Katharina Dümmer

Die Turbulenzen im Cockpit gehen weiter: Die Pilotengewerkschaft VC Cockpit hat die Piloten von Lufthansa und Cityline erneut zum Streik aufgerufen. Wie lange er dauert und welche Verbindungen betroffen sind.
48-stündiger Piloten-Streik ab Donnerstag, 12. März
Keine Streiks auf Flügen nach Nahost
Diese Rechte haben Flugreisende
Einen Monat nach dem Ende des letzten Warnstreiks ist es wieder so weit: Flüge der Lufthansa und der Regionaltochter Cityline bleiben am Boden. Die Pilotengewerkschaft Cockpit hat zu einem 48-Stunden-Streik aufgerufen.
Lufthansa: 48-Stunden-Streik ab Donnerstag
Die Gewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) hat mehr als 5000 Beschäftigte zu einem 48-Stunden-Streik an diesem Donnerstag, 12. März, und Freitag, 13. März, aufgerufen. Gefährdet sind Starts aus Deutschland der Lufthansa-Kerngesellschaft, der Frachttochter Lufthansa Cargo und erstmals bei der Regionalgesellschaft Lufthansa Cityline. Es drohen Hunderte Flugausfälle im In- und Ausland. Nicht bestreikt werden Eurowings-Flüge.
Die Lufthansa teilt mit, dass sie bemüht ist, Auswirkungen für die Fluggäste so gering wie möglich zu halten. Betroffene Flüge sollen von anderen Airlines der Lufthansa Group und Partner-Airlines durchgeführt werden.
Keine Streiks auf Flügen nach Nahost
Die Gewerkschaft hatte in der vergangenen Woche wegen der angespannten Situation im Luftverkehr nach Nahost von Streikmaßnahmen abgesehen. Flüge in den arabischen Raum sollen deshalb nicht bestreikt werden. Vom Piloten-Streik ausgenommen sind – sofern die Verbindungen aufgrund der Lage in Nahost bedient werden:
Ägypten
Aserbaidschan
Bahrain
Irak
Israel
Jemen
Jordanien
Katar
Kuwait
Libanon
Oman
Saudi-Arabien
Vereinigte Arabische Emirate (VAE)
Streik bei der Airline: Diese Rechte haben Reisende
Wer in den nächsten Tagen mit der Lufthansa oder Cityline fliegen will, sollte sich über die Website und den Flugstatus auf dem Laufenden halten. Wenn ein Flug wegen eines Streiks annulliert wird oder sich verspätet, haben Reisende Anspruch auf Unterstützungsleistungen, Verpflegung und Unterbringung. Diese Ansprüche können sie bei der Fluggesellschaft geltend machen.
Die Airline muss jedoch keine Entschädigung zahlen, wenn sie sich auf sogenannte außergewöhnliche Umstände berufen kann. Ob ein Streik einen außergewöhnlichen Umstand darstellt, muss im Einzelfall geklärt werden. Grundsätzlich können jedenfalls bei einem Streik des eigenen Personals der Airline Entschädigungsansprüche in Betracht kommen.
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Tipps für Reisende: Lufthansa bucht um
Fallen Flüge aus oder verschieben sie sich, sind Lufthansa und Lufthansa Cityline verpflichtet, die betroffenen Passagierinnen und Passagiere zu informieren. In der Regel geschieht das per E-Mail oder über die Lufthansa-App, wo auch Umbuchungsoptionen angezeigt werden.
Lufthansa verspricht betroffenen Passagieren schnelle Hilfe und bietet bei Annullierungen kostenlose Umbuchungen. Innerdeutsche Tickets könnten in Fahrkarten für die Bahn umgewandelt werden.
Fällt ein Flug wegen Streik aus, gibt es zudem unter anderem folgende Alternativen für Reisende: Mietwagen, Fernbus, Auto oder Bahn.
Mit Material von dpa.