Krieg und Reisewarnung: So ist die Lage im Nahen Osten
Von Katja Fastrich

Wegen der Angriffe der USA und Israels gegen den Iran ist die Sicherheitslage im Nahen Osten weiterhin extrem angespannt. Das Auswärtige Amt warnt vor Urlaub in der gesamten Golfregion. Was Reisende jetzt wissen müssen.
Lufthansa fliegt bis vorerst 28. März nicht nach Dubai und Abu Dhabi
Reisewarnung u.a. für die Vereinigten Arabischen Emirate und Katar
Etihad und Emirates nehmen reduzierten Flugbetrieb auf
Golfregion: Was Reisende vor Ort beachten müssen
Das Auswärtige Amt hat nach der militärischen Eskalation zwischen Israel, den USA und dem Iran die Reise- und Sicherheitshinweise für die ganze Region verschärft. Seit Samstag, 28. Februar, gelten Reisewarnungen unter anderem für Israel, Bahrain, Irak, Jemen, Jordanien, Katar, Kuwait, Libanon, Oman, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate. Für den Iran besteht schon seit 2022 eine Reisewarnung.
Drehkreuze Dubai und Abu Dhabi öffnen teilweise

Inzwischen nehmen Emirates und Etihad den Flugbetrieb von ihren Drehkreuzen Dubai und Abu Dhabi eingeschränkt wieder auf. Emirates bedient aktuell die meisten Reiseziele. Fluggäste, die in Dubai umsteigen, werden nur befördert, wenn ihr Anschlussflug durchgeführt wird. Etihad fliegt bis zum 19. März nach einem reduzierten Flugplan, darunter deutsche Städte wie Düsseldorf, Frankfurt und München, an.
Auch Qatar Airways will einen reduzierten Flugverkehr wieder aufnehmen, sobald die katarische Zivilluftfahrtbehörde den Luftraum freigibt. Aktuell finden am Hamad International Airport in Doha jedoch keine Abflüge und Landungen statt, einzige Ausnahme sind Rückholflüge in speziellen Flugkorridoren für gestrandete Passagiere.
Unabhängig von der schrittweisen Wiederaufnahme des Flugbetriebs verdeutlicht ein Drohnenangriff nahe des Flughafens, bei dem der Luftverkehr in Dubai zeitweise ausgesetzt wurde, die weiterhin volatile Sicherheitslage in der Region. Alle Airlines fordern dringend dazu auf, das Flughafengelände nicht aufzusuchen, ohne von der Airline aufgefordert worden zu sein.
Lufthansa: Mehr Langstrecken, weiter Flugausfälle im Nahen Osten
Die Lufthansa setzt ihre Verbindungen in den Nahen Osten länger aus. Flüge nach Abu Dhabi, Dubai, Erbil, Beirut und Amman entfallen bis einschließlich 28. März. Tel Aviv bleibt bis 2. April gestrichen und Teheran bis 30. April.
Besonders betroffen ist der Flugverkehr von und nach Dubai. Die Lufthansa setzt derzeit alle Verbindungen in das Emirat aus. Hintergrund sind deutlich reduzierte Abfertigungskapazitäten an den beiden lokalen Flughäfen. Gleichwohl schließt die Airline nicht aus, dass vereinzelt weiterhin Flüge durchgeführt werden können. Planmäßig bedient werden dagegen Riad und Dschidda sowie Larnaca auf Zypern.
Wegen der gestiegenen Nachfrage plant die Lufthansa zusätzliche Langstreckenverbindungen. In den kommenden Wochen sollen vier Extraflüge von München nach Singapur sowie jeweils zwei zusätzliche Verbindungen von Frankfurt nach Kapstadt und nach Riad angeboten werden.
Rückholaktionen von Airlines und Bundesregierung
Die Bundesregierung hat inzwischen mehrere Evakuierungsflüge durchgeführt. Zahlreiche Deutsche konnten so bisher aus der Region ausreisen. Auch verschiedene Airlines haben eigene Rückholaktionen gestartet – allein die Lufthansa-Gruppe und der Reiseveranstalter TUI haben Tausende Reisende ausgeflogen.
Laut dem Deutschen Reiseverband sei die Evakuierung größtenteils abgeschlossen. Bis auf einige wenige seien alle Veranstaltergäste sicher zurück in Deutschland.
Nahost: Gestrichene Flüge außerhalb der Konfliktregion
Der Nahostkonflikt wirkt sich auch auf den internationalen Luftverkehr außerhalb der eigentlichen Konfliktregion aus. Auch Reisende weit außerhalb des betroffenen Gebiets müssen mittelfristig mit erheblichen Einschränkungen rechnen.
Wer außerhalb der Nahost-Region gestrandet ist, sollte nach Empfehlung des Auswärtigen Amts verfügbare kommerzielle Ausreisemöglichkeiten prüfen, die jeweilige Fluggesellschaft oder den Reiseveranstalter kontaktieren und gegebenenfalls auf alternative Routen mit Umstiegen ausweichen. Zudem wird die Registrierung in der Krisenvorsorgeliste ELEFAND (siehe unten) empfohlen.
Kreuzfahrtschiffe liegen in Golfregion fest
Betroffen sind auch Kreuzfahrten in der Golfregion: Vom deutschen Anbieter TUI Cruises liegen die Kreuzfahrtschiffe "Mein Schiff 4" und "Mein Schiff 5" mit einer Kapazität für insgesamt gut 5000 Reisende fest. Allerdings schreitet auch hier nach Angaben des Reiseveranstalters die Evakuierung voran.
Reisewarnung im Nahen Osten: Was Sie vor Ort beachten müssen
Wer derzeit in Dubai, Oman, Israel oder einem der anderen von der Eskalation betroffenen Länder Urlaub verbringt, sollte laut Auswärtigem Amt Folgendes beachten:
Tragen Sie sich bitte in die Krisenvorsorgeliste ELEFAND ein. Wenn Sie dort registriert sind, werden Sie über wichtige Entwicklungen informiert. Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für das Land Ihres Aufenthalts. Zudem sind laut Auswärtigem Amt die Informationen der NCEMA (National Emergency Crisis and Disasters Management Authority der VAE) zu beachten.
Sie sollten lokale Medien aufmerksam verfolgen, den Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge leisten und sich mit den Verhaltenshinweisen bei Raketenbeschuss vertraut machen, insbesondere den Weg zum nächsten Schutzort (Shelter, Treppenhaus, Keller, Tiefgarage, Innenräume) kennen.
Wenn Sie Kontakt zum Auswärtigen Amt aufnehmen möchten und den Bereitschaftsdienst der zuständigen Botschaft nicht erreichen, steht Ihnen folgende Krisenhotline zur Verfügung: +49 30 5000 87777. Sie ist montags bis sonntags von 8 bis 18 Uhr (deutsche Zeit) erreichbar.
Im Gebäude: Auf direktem Weg in den Luftschutzraum oder Luftschutzbunker begeben. Wenn nicht verfügbar, begeben Sie sich ins Treppenhaus.
3-stöckiges Gebäude: Begeben Sie sich ins 2. Stockwerk (stabilster Teil des Gebäudes).
Gebäude mit mehr als 3 Stockwerken: Kein Aufenthalt im Erdgeschoss oder den obersten beiden Stockwerken.
Vorsicht, Splittergefahr: Niemals im Eingangsbereich eines Gebäudes aufhalten.
Im Freien: Schutz im nächsten Gebäude suchen; wenn nicht vorhanden, flach auf den Boden legen und den Kopf mit den Händen schützen.
Im Fahrzeug: Am Straßenrand anhalten, aus dem Fahrzeug steigen, ins nächste Gebäude oder unter den nächsten Unterstand begeben. Wenn dies nicht möglich ist, flach auf den Boden legen und den Kopf mit den Händen schützen. Wenn das Aussteigen aus dem Fahrzeug nicht möglich ist, am Straßenrand halten.
Verweilen Sie unbedingt 10 Minuten nach Ende des Alarms am Schutzort!
Quelle: Auswärtiges Amt
Ihr Flug wurde storniert – so kommen Sie nach Deutschland
Informieren Sie sich unmittelbar bei einem Reiseveranstalter oder einer Fluggesellschaft über Ausreisemöglichkeiten. Es kommt aktuell zu Sperrungen der verschiedenen Lufträume.
Bitte kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter oder Ihre Fluggesellschaft und suchen Sie mögliche Ausreisealternativen. In Ländern mit gesperrtem Luftraum müssen Sie selbst abwägen, ob Sie Ihren Aufenthalt an einem sicheren Ort verlängern oder sich auf einen Weg über Land machen, dessen Gefahren aktuell niemand verlässlich bewerten kann.
Die Vereinigten Arabischen Emirate übernehmen nach Behördenangaben die Kosten für Unterkünfte von gestrandeten Passagieren im Land. Laut der staatlichen Nachrichtenagentur WAM teilte die Generalbehörde für Zivilluftfahrt mit, dass dies für "alle Unterbringungs- und Verpflegungskosten für betroffene und gestrandete Passagiere" gelte.
Sie haben eine Reise gebucht – was sollten Sie jetzt tun?
Wie sich die Lage entwickelt, ist gegenwärtig nicht absehbar. Wer aktuell eine Reise in die Region geplant hat, sollte mit seinem Reisebüro oder seiner Fluggesellschaft Kontakt aufnehmen und sich regelmäßig beim Auswärtigen Amt informieren. Lufträume können unangekündigt gesperrt werden, was nicht nur die Anreise, sondern insbesondere auch die Ausreise stark beeinträchtigen kann. Alle Informationen zu Ihren Rechten finden Sie hier:
Reiserecht: Das Wichtigste im Überblick
Das gilt für bereits abgesagte und unmittelbar bevorstehende Pauschalreisen: Wer eine Pauschalreise gebucht hat, die aktuell nicht stattfinden kann, erhält den kompletten Reisepreis erstattet. Dies gilt auch gesichert für Reisen, die innerhalb der nächsten Woche anzutreten wären.
Greift eine Reiserücktrittsversicherung auch im Kriegsfall?
Nein, in der Regel nicht. "Eine Rücktrittsversicherung zahlt typischerweise nur bei klar definierten persönlichen Gründen wie einer unerwarteten schweren Erkrankung und nicht für rein politische Gefahren oder im Kriegsfall", so der Gesamtverband der Versicherer (GDV).
Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Reisende die Versicherungsbedingungen vor Abschluss der Police und vor Reiseantritt sorgfältig prüfen.
Für Pauschalreisen, die nicht unmittelbar bevorstehen: Es gibt derzeit unterschiedliche Einschätzungen, wie lange die Situation andauern wird. Deshalb lässt sich aktuell nicht konkret vorhersagen, inwieweit kostenlos storniert werden kann, wenn der Reisetermin nicht unmittelbar bevorsteht.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit dürfte derzeit jedoch ein kostenloses Rücktrittsrecht für Reisen bestehen, die innerhalb der nächsten vier Wochen stattfinden. In jedem Fall ist bei nicht unmittelbar bevorstehenden Reisen in die Region zu empfehlen, zunächst die Fluggesellschaft oder den Reiseveranstalter zu kontaktieren und abzuwarten, wie sich die Situation entwickelt.
Ihre Rechte bei Individualreisen und Flugbuchungen: Ticketpreise für annullierte Flüge werden erstattet. Entschädigungszahlungen gibt es allerdings nicht, da es sich bei den Angriffen um "außergewöhnliche Umstände" handelt. Dies ist bei Einzelbuchungen von Hotels jedoch nicht der Fall, da die Leistung ja grundsätzlich erbracht werden kann. Hier dürfte es schwierig werden, bereits im Voraus bezahlte Hotelkosten zurückzufordern, zumindest ist hier der Einzelfall zu prüfen.
Mit Material von dpa.
Mitarbeit: Lorenzo Walcher, Sabrina Doschek, Kati Thielitz