Nahost: Wie sicher sind Reisen nach Dubai, Katar und Co.?
Von Katja Fastrich

Wie sicher sind Reisen nach Dubai, Katar oder Abu Dhabi? Diese Frage lässt sich aufgrund des immer noch nicht beigelegten Konflikts in der Golfregion nicht so einfach beantworten. Hier finden Nahost-Reisende die wichtigsten Infos.
Update: Reisewarnung für Saudi-Arabien
Europäische Flugsicherheitsbehörde warnt weiterhin vor Flügen in Teile der Golfregion
Diese Fluglinien bedienen wieder Verbindungen nach Nahost
Reiserecht: Kann man aus Angst vor Krieg einen Flug stornieren?
Wegen des Nahost-Konflikts bleibt die Sicherheitslage weiterhin instabil. Bahrain, Kuwait und Jordanien melden immer wieder Raketenangriffe aus dem Iran. Nun droht ein weiterer Konflikt zu eskalieren: Bei dem schwersten Angriff in Saudi-Arabien seit rund zehn Jahren durch die Huthi-Miliz im Jemen sind am Flughafen Riad mindestens 13 Menschen getötet und 300 weitere verletzt worden. Insgesamt wurden bei Angriffen an dem Flughafen im Laufe einer Woche 18 Menschen getötet.
Angriff auf Flughafen Riad: Reisewarnung für Saudi-Arabien
Insbesondere der Internationale Flughafen in der Hauptstadt Riad steht derzeit im Fokus und wurde zuletzt täglich angegriffen, er ist mindestens bis 17. Oktober geschlossen. Angriffe erfolgten laut Auswärtigem Amt auch auf die Flughäfen in Dammam, Abha, Dschazan und Nadschran.
Mit einer Fortdauer der Kampfhandlungen und weiteren Luftangriffen muss gerechnet werden. Vor der Nutzung des Internationalen Flughafens Riad wird gewarnt. Bei Nutzung der sonstigen Flughäfen wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Für andere Länder der Golfregion gelten zudem verschärfte Sicherheitshinweise. Eine Übersicht zu den Sicherheitshinweisen im Nahen Osten:
| Land | Bewertung |
|---|---|
Keine Reisewarnung; von einer Reise wird jedoch abgeraten | |
Keine Reisewarnung; von Reisen in bestimmte Regionen wird abgeraten | |
Keine Reisewarnung; von einer Reise wird jedoch abgeraten | |
Keine Reisewarnung; von einer Reise wird jedoch dringend abgeraten | |
Keine Reisewarnung; von einer Reise wird jedoch dringend abgeraten | |
Keine Reisewarnung; von Reisen in bestimmte Regionen wird jedoch (dringend) abgeraten | |
Reisewarnung für Teile des Landes; von Reisen in weitere Gebiete wird dringend abgeraten | |
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Teilreisewarnung für einige Regionen; von Reisen in weitere Regionen wird zudem dringend abgeraten | |
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Lufthansa und Co.: Wer bietet Flüge nach Nahost an?
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) hat ihre Luftraum-Warnung für Fluggesellschaften im Nahen Osten für Teile der Golfregion bis 16. November verlängert. Hintergrund ist die weiterhin nicht beigelegte Eskalation zwischen den USA und Iran. Ungeachtet dieser Sicherheitsmaßnahme gibt es eine Vielzahl europäischer Fluglinien, die Verbindungen in der Golfregion wiederaufgenommen haben oder dies zeitnah planen:
| Zielflughafen | Airline | Startdatum / Status |
|---|---|---|
Tel Aviv (TLV) | Lufthansa, Austrian Airlines, SWISS, Brussels Airlines, Eurowings | Bereits in Betrieb |
Beirut (BEY) | Eurowings | Bereits in Betrieb |
Riad (RUH) | Lufthansa | Ausgesetzt bis 18.11.2026 |
Abu Dhabi (AUH) | Lufthansa | Wiederaufnahme ab 25.10.2026 |
Maskat (MCT) | Lufthansa | Wiederaufnahme ab 25.10.2026 |
Amman (AMM) | Lufthansa | Wiederaufnahme ab 25.10.2026 |
Erbil (EBL) | Eurowings | Wiederaufnahme ab 25.10.2026 |
Dubai (DXB) | Lufthansa | Wiederaufnahme ab 26.10.2026 |
Dubai (DXB) | SWISS | Wiederaufnahme ab 27.10.2026 |
Teheran (IKA) | Lufthansa | Ausgesetzt bis 31.10.2026 |
Dubai (DXB) | Eurowings | Wiederaufnahme ab 01.11.2026 |
Amman (AMM) | Eurowings | Wiederaufnahme ab 07.11.2026 |
Dschidda/Jeddah (JED) | Eurowings | Wiederaufnahme ab 12.11.2026 |
Beirut (BEY) | Lufthansa Group (ohne Eurowings) | Ausgesetzt bis 30.11.2026 |
Dammam (DMM) | Lufthansa | Ausgesetzt bis 30.11.2026 |
Dubai (DXB) | Austrian Airlines | Wiederaufnahme ab 12.12.2026 |
Rücktritt von der Reise? Angst ist kein Grund
Mit der Aufhebung einer Reisewarnung, der höchsten Stufe der Sicherheitshinweise, entfällt allerdings das kostenfreie Rücktrittsrecht, sofern die Reisenden nicht konkret nachweisen können, dass die Reise oder der Umstieg an einem Drehkreuz durch außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt ist. Die Angst vor einer Reise oder einem Flug in die Golfregion ist kein Grund für eine kostenlose Stornierung.
Reisehinweise informieren über grundlegende Regeln und Besonderheiten eines Landes, etwa zu Einreise‑ oder Gesundheitsfragen.
Sicherheitshinweise warnen vor konkreten Risiken und können empfehlen, Reisen einzuschränken oder zu vermeiden.
Reisewarnungen gelten, wenn eine akute Gefahr für Leib und Leben besteht. Sie können für ein ganzes Land oder nur für einzelne Regionen gelten (Teilreisewarnung) und ersetzen die Sicherheitshinweise.
Quelle: Auswärtiges Amt
Flugstornierung und Reiserücktritt: Das müssen Sie wissen
Das planen Reiseveranstalter
Reiseveranstalter können bereits seit Wegfall der Reisewarnungen selbst entscheiden, ob sie wieder Pauschalreisen – auch mit Drehkreuzverbindungen – anbieten. Kreuzfahrt-Anbieter MSC Cruises hatte die Rückkehr in die Golfregion für die Saison 2027/28 geplant, nun aber umgeplant. Bereits gebuchte Reisen werden abgesagt. Aida und Costa Cruises meiden den Nahen Osten hingegen auch im Winter 2027/2028.
Greift eine Reiserücktrittsversicherung auch im Kriegsfall?
Nein, in der Regel nicht. "Eine Rücktrittsversicherung zahlt typischerweise nur bei klar definierten persönlichen Gründen wie einer unerwarteten schweren Erkrankung und nicht für rein politische Gefahren oder im Kriegsfall", so der Gesamtverband der Versicherer (GDV). Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Reisende die Versicherungsbedingungen vor Abschluss der Police und vor Reiseantritt sorgfältig prüfen.
Preiserhöhung nach Buchung? Ihre Rechte
Dürfen Airlines und Reiseveranstalter höhere Preise wegen gestiegener Kerosinpreise und neuer Flugrouten auch nach der Buchung weitergeben? Hier gilt es, zwischen Pauschalreisen und reinen Flugbuchungen zu unterscheiden:
Pauschalreise (mit Flug)
Der Veranstalter darf den Preis bis 20 Tage vor Reisebeginn erhöhen, etwa bei gestiegenen Beförderungs- oder Treibstoffkosten – aber nur mit entsprechender AGB-Klausel, die auch Preissenkungen erlauben muss. Die Erhöhung muss begründet und schriftlich oder per Mail angekündigt werden. Übersteigt sie 8 Prozent, kann kostenfrei zurückgetreten werden; alternativ darf der Veranstalter eine gleichwertige Ersatzreise anbieten. Reagiert der Reisende nicht, gilt die Erhöhung als angenommen.
Die großen Anbieter Tui, Alltours und Dertour teilten nun mit, dass für sie eine nachträgliche Preiserhöhung keine Option sei. Für zukünftige Buchungen könnte es allerdings angesichts des Preisanstiegs anders aussehen.
Nur Flugbuchung
Wurde nur ein Flug gebucht, besteht ein verbindlicher Beförderungsvertrag, nach dem der Flugpreis grundsätzlich feststeht. Eine nachträgliche Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn sie wirksam vertraglich vereinbart wurde, etwa durch eine entsprechende Klausel in den Beförderungsbedingungen. Ob diese Klausel wirksam ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Bei ausländischen Airlines kann zudem ausländisches Recht gelten.
Mit Material von dpa.