Nahost: Wie sicher sind Reisen nach Dubai, Katar und Co.?

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Von Katja Fastrich

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Flieger bleiben am Boden am internationalen Flughafen Dubai
Flüge in den Nahen Osten sind noch immer nicht ohne Risiko© dpa/REUTERS

Wie sicher sind Reisen nach Dubai, Katar oder Abu Dhabi? Diese Frage lässt sich aufgrund des immer noch nicht beigelegten Konflikts in der Golfregion nicht so einfach beantworten. Hier finden Nahost-Reisende die wichtigsten Infos.

  • Update: Reisewarnung für Saudi-Arabien

  • Europäische Flugsicherheitsbehörde warnt weiterhin vor Flügen in Teile der Golfregion

  • Diese Fluglinien bedienen wieder Verbindungen nach Nahost

  • Reiserecht: Kann man aus Angst vor Krieg einen Flug stornieren?

Wegen des Nahost-Konflikts bleibt die Sicherheitslage weiterhin instabil. Bahrain, Kuwait und Jordanien melden immer wieder Raketenangriffe aus dem Iran. Nun droht ein weiterer Konflikt zu eskalieren: Bei dem schwersten Angriff in Saudi-Arabien seit rund zehn Jahren durch die Huthi-Miliz im Jemen sind am Flughafen Riad mindestens 13 Menschen getötet und 300 weitere verletzt worden. Insgesamt wurden bei Angriffen an dem Flughafen im Laufe einer Woche 18 Menschen getötet.

Angriff auf Flughafen Riad: Reisewarnung für Saudi-Arabien

Insbesondere der Internationale Flughafen in der Hauptstadt Riad steht derzeit im Fokus und wurde zuletzt täglich angegriffen, er ist mindestens bis 17. Oktober geschlossen. Angriffe erfolgten laut Auswärtigem Amt auch auf die Flughäfen in Dammam, Abha, Dschazan und Nadschran.

Mit einer Fortdauer der Kampfhandlungen und weiteren Luftangriffen muss gerechnet werden. Vor der Nutzung des Internationalen Flughafens Riad wird gewarnt. Bei Nutzung der sonstigen Flughäfen wird zu besonderer Vorsicht geraten.

Für andere Länder der Golfregion gelten zudem verschärfte Sicherheitshinweise. Eine Übersicht zu den Sicherheitshinweisen im Nahen Osten:

LandBewertung

VAE (Dubai/Abu Dhabi)

Keine Reisewarnung; von einer Reise wird jedoch abgeraten

Oman

Keine Reisewarnung; von Reisen in bestimmte Regionen wird abgeraten

Katar

Keine Reisewarnung; von einer Reise wird jedoch abgeraten

Bahrain

Keine Reisewarnung; von einer Reise wird jedoch dringend abgeraten

Kuwait

Keine Reisewarnung; von einer Reise wird jedoch dringend abgeraten

Jordanien

Keine Reisewarnung; von Reisen in bestimmte Regionen wird jedoch (dringend) abgeraten

Israel

Reisewarnung für Teile des Landes; von Reisen in weitere Gebiete wird dringend abgeraten

Iran

Reisewarnung

Irak

Reisewarnung

Palästinensische Gebiete

Reisewarnung

Libanon

Teilreisewarnung für einige Regionen; von Reisen in weitere Regionen wird zudem dringend abgeraten

Syrien

Reisewarnung

Saudi-Arabien

Reisewarnung

Jemen

Reisewarnung

Lufthansa und Co.: Wer bietet Flüge nach Nahost an?

Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) hat ihre Luftraum-Warnung für Fluggesellschaften im Nahen Osten für Teile der Golfregion bis 16. November verlängert. Hintergrund ist die weiterhin nicht beigelegte Eskalation zwischen den USA und Iran. Ungeachtet dieser Sicherheitsmaßnahme gibt es eine Vielzahl europäischer Fluglinien, die Verbindungen in der Golfregion wiederaufgenommen haben oder dies zeitnah planen:

ZielflughafenAirlineStartdatum / Status

Tel Aviv (TLV)

Lufthansa, Austrian Airlines, SWISS, Brussels Airlines, Eurowings

Bereits in Betrieb

Beirut (BEY)

Eurowings

Bereits in Betrieb

Riad (RUH)

Lufthansa

Ausgesetzt bis 18.11.2026

Abu Dhabi (AUH)

Lufthansa

Wiederaufnahme ab 25.10.2026

Maskat (MCT)

Lufthansa

Wiederaufnahme ab 25.10.2026

Amman (AMM)

Lufthansa

Wiederaufnahme ab 25.10.2026

Erbil (EBL)

Eurowings

Wiederaufnahme ab 25.10.2026

Dubai (DXB)

Lufthansa

Wiederaufnahme ab 26.10.2026

Dubai (DXB)

SWISS

Wiederaufnahme ab 27.10.2026

Teheran (IKA)

Lufthansa

Ausgesetzt bis 31.10.2026

Dubai (DXB)

Eurowings

Wiederaufnahme ab 01.11.2026

Amman (AMM)

Eurowings

Wiederaufnahme ab 07.11.2026

Dschidda/Jeddah (JED)

Eurowings

Wiederaufnahme ab 12.11.2026

Beirut (BEY)

Lufthansa Group (ohne Eurowings)

Ausgesetzt bis 30.11.2026

Dammam (DMM)

Lufthansa

Ausgesetzt bis 30.11.2026

Dubai (DXB)

Austrian Airlines

Wiederaufnahme ab 12.12.2026

Rücktritt von der Reise? Angst ist kein Grund

Mit der Aufhebung einer Reisewarnung, der höchsten Stufe der Sicherheitshinweise, entfällt allerdings das kostenfreie Rücktrittsrecht, sofern die Reisenden nicht konkret nachweisen können, dass die Reise oder der Umstieg an einem Drehkreuz durch außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt ist. Die Angst vor einer Reise oder einem Flug in die Golfregion ist kein Grund für eine kostenlose Stornierung.

Die Unterschiede: Reisehinweis, Sicherheitshinweis und Reisewarnung

Reisehinweise informieren über grundlegende Regeln und Besonderheiten eines Landes, etwa zu Einreise‑ oder Gesundheitsfragen.
Sicherheitshinweise warnen vor konkreten Risiken und können empfehlen, Reisen einzuschränken oder zu vermeiden.
Reisewarnungen gelten, wenn eine akute Gefahr für Leib und Leben besteht. Sie können für ein ganzes Land oder nur für einzelne Regionen gelten (Teilreisewarnung) und ersetzen die Sicherheitshinweise.

Quelle: Auswärtiges Amt

Flugstornierung und Reiserücktritt: Das müssen Sie wissen

Das planen Reiseveranstalter

Reiseveranstalter können bereits seit Wegfall der Reisewarnungen selbst entscheiden, ob sie wieder Pauschalreisen – auch mit Drehkreuzverbindungen – anbieten. Kreuzfahrt-Anbieter MSC Cruises hatte die Rückkehr in die Golfregion für die Saison 2027/28 geplant, nun aber umgeplant. Bereits gebuchte Reisen werden abgesagt. Aida und Costa Cruises meiden den Nahen Osten hingegen auch im Winter 2027/2028.

Greift eine Reiserücktrittsversicherung auch im Kriegsfall?

Nein, in der Regel nicht. "Eine Rücktrittsversicherung zahlt typischerweise nur bei klar definierten persönlichen Gründen wie einer unerwarteten schweren Erkrankung und nicht für rein politische Gefahren oder im Kriegsfall", so der Gesamtverband der Versicherer (GDV). Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Reisende die Versicherungsbedingungen vor Abschluss der Police und vor Reiseantritt sorgfältig prüfen.

Preiserhöhung nach Buchung? Ihre Rechte

Dürfen Airlines und Reiseveranstalter höhere Preise wegen gestiegener Kerosinpreise und neuer Flugrouten auch nach der Buchung weitergeben? Hier gilt es, zwischen Pauschalreisen und reinen Flugbuchungen zu unterscheiden:

Pauschalreise (mit Flug)

Der Veranstalter darf den Preis bis 20 Tage vor Reisebeginn erhöhen, etwa bei gestiegenen Beförderungs- oder Treibstoffkosten – aber nur mit entsprechender AGB-Klausel, die auch Preissenkungen erlauben muss. Die Erhöhung muss begründet und schriftlich oder per Mail angekündigt werden. Übersteigt sie 8 Prozent, kann kostenfrei zurückgetreten werden; alternativ darf der Veranstalter eine gleichwertige Ersatzreise anbieten. Reagiert der Reisende nicht, gilt die Erhöhung als angenommen.

Die großen Anbieter Tui, Alltours und Dertour teilten nun mit, dass für sie eine nachträgliche Preiserhöhung keine Option sei. Für zukünftige Buchungen könnte es allerdings angesichts des Preisanstiegs anders aussehen.

Nur Flugbuchung

Wurde nur ein Flug gebucht, besteht ein verbindlicher Beförderungsvertrag, nach dem der Flugpreis grundsätzlich feststeht. Eine nachträgliche Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn sie wirksam vertraglich vereinbart wurde, etwa durch eine entsprechende Klausel in den Beförderungsbedingungen. Ob diese Klausel wirksam ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Bei ausländischen Airlines kann zudem ausländisches Recht gelten.

Mit Material von dpa.