Dubai, Oman, Katar: Reisewarnung aufgehoben – was das für Ihren Urlaub bedeutet

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Von Katja Fastrich

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Blick auf den Strand und die Skyline von Dubai
Das Auswärtige Amt hat seine Reisewarnungen unter anderem für Dubai aufgehoben – die Lage vor Ort bleibt aber volatil© Shutterstock/S-F

Die Sicherheitslage in Nahost bleibt weiterhin angespannt. Das Auswärtige Amt hat jedoch für viele Länder in der Golfregion seine Reisewarnungen aufgehoben. Was das für Ihre Urlaubsplanung bedeutet.

  • Reisewarnung u.a. für Dubai, Jordanien und Oman aufgehoben

  • Reiserecht: Kann man aus Angst vor Krieg einen Flug stornieren?

  • Lufthansa setzt Nahost-Flüge weiterhin aus, Drehkreuze in Nahost weiter instabil

  • Höhere Ticketpreise: Was Reiseveranstalter dürfen – und was nicht

Nach der militärischen Eskalation zwischen Israel, den USA und dem Iran hatte das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für die gesamte Golfregion ausgesprochen. Nun hat die Behörde ihre Reise- und Sicherheitshinweise für zahlreiche arabische Länder aktualisiert.

Reisewarnung u.a. für Dubai und Abu Dhabi aufgehoben

Aufgehoben ist ab sofort die Reisewarnung für die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), Bahrain, Jordanien, Katar, Oman, Saudi-Arabien und Teile Israels. Nichtsdestotrotz wird von Reisen in diese Länder dringend abgeraten, weil die Sicherheitslage weiterhin instabil ist.

Nach dieser Neubewertung der Lage im Nahen Osten durch das Auswärtige Amt ist die höchste Warnstufe aufgehoben, und Reiseveranstalter können nun selbst entscheiden, ob Pauschalreisen inklusive Drehkreuzflüge in die Region wieder angeboten werden.

Bestehen bleibt übrigens die Reisewarnung für Kuwait, Jemen, Libanon, Syrien und Teile Israels.

Die Unterschiede: Reisehinweis, Sicherheitshinweis und Reisewarnung

Reisehinweise informieren über grundlegende Regeln und Besonderheiten eines Landes, etwa zu Einreise‑ oder Gesundheitsfragen.
Sicherheitshinweise warnen vor konkreten Risiken und können empfehlen, Reisen einzuschränken oder zu vermeiden.
Reisewarnungen gelten, wenn eine akute Gefahr für Leib und Leben besteht. Sie können für ein ganzes Land oder nur für einzelne Regionen gelten (Teilreisewarnung) und ersetzen die Sicherheitshinweise.

Quelle: Auswärtiges Amt

Rücktritt von der Reise? Angst ist kein Grund

Mit der Aufhebung der Reisewarnung entfällt das kostenfreie Rücktrittsrecht, sofern die Reisenden nicht konkret nachweisen können, dass die Reise oder der Umstieg an einem Drehkreuz durch außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt ist. Die Angst vor einer Reise oder einem Flug in die Golfregion ist kein Grund für eine kostenlose Stornierung.

Flugstornierung und Reiserücktritt: Das müssen Sie wissen

Greift eine Reiserücktrittsversicherung auch im Kriegsfall?

Nein, in der Regel nicht. "Eine Rücktrittsversicherung zahlt typischerweise nur bei klar definierten persönlichen Gründen wie einer unerwarteten schweren Erkrankung und nicht für rein politische Gefahren oder im Kriegsfall", so der Gesamtverband der Versicherer (GDV). Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Reisende die Versicherungsbedingungen vor Abschluss der Police und vor Reiseantritt sorgfältig prüfen.

Nahost: Drehkreuze schränken Flugbetrieb wieder ein

Tatsächlich bleibt die Lage am Persischen Golf instabil: Kurz nachdem die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) nach wochenlangen Einschränkungen wegen des Irankriegs ihren Luftraum wieder freigegeben und den Flugbetrieb wieder vollständig aufgenommen hatten, kam es erneut zu Zwischenfällen: Nach einem iranischen Drohnenangriff auf die Hafenstadt Fudschaira und mehreren Raketenabwehr-Einsätzen ist der VAE-Luftraum wieder teilweise geschlossen.

Es sind nur An- und Abflüge nur über eine Handvoll südlicher Ein- und Ausflugspunkte zulässig. Diese Regelung gilt vorerst bis Montag, 11. Mai. Die Fluglinien Emirates, Etihad, flydubai und Air Arabia mussten zahlreiche Verbindungen streichen.

Bahrain, Irak, Kuwait und Syrien hatten wegen des Irankriegs verhängte Beschränkungen für den Flugverkehr bereits wieder aufgehoben, nachdem sich die USA und der Iran auf eine Waffenruhe geeinigt hatten. Diese besteht weiterhin, der Konflikt ist aber nicht gelöst.

Lufthansa und Eurowings: Keine Flüge im Nahen Osten

Die Lufthansa, Swiss, Austrian Airlines, Brussels Airlines und Edelweiss setzen aufgrund der volatilen Situation im Nahen Osten sowie aus operationellen Gründen folgende Verbindungen weiterhin aus:

  • Tel Aviv bis voraussichtlich 30. Juni. Eine Neubewertung erfolgt hier im Laufe des Mai.

  • Dubai bis einschließlich 11. Juli

  • Abu Dhabi, Amman, Beirut, Dammam, Riad, Erbil, Maskat und Teheran bis einschließlich 24. Oktober.

Zusätzlich setzt Eurowings folgende Flüge aus:

  • Beirut bis einschließlich 12. Juni

  • Erbil bis einschließlich 22. Juni

  • Tel Aviv bis einschließlich 9. Juli

  • Flüge von und nach Dubai, Abu Dhabi und Amman bis einschließlich 24. Oktober

Eingeschränkter Flugverkehr: Betroffene Länder

Angesichts der Einschränkungen im Luftverkehr hat das Auswärtige Amt die Reisehinweise für zahlreiche Länder in Fernost angepasst. Aufgrund der weiterhin unsicheren Lage sind auch in nächster Zeit Beeinträchtigungen im Luftverkehr möglich. Betroffen sind unter anderem folgende Reiseziele:

Bei Fragen zu gebuchten oder stornierten Flügen sollte man seinen Reiseveranstalter oder seine Fluggesellschaft kontaktieren und sich zu alternativen Ausreisemöglichkeiten informieren.
Es ist ratsam, auch Verbindungen zu erwägen, die einen oder mehrere Umstiege erfordern.

Fernreisen: Teuer und komplizierter

Inwieweit sich die Lockerung der Reisewarnung für einige Golfstaaten auf Fernreisen auswirkt, ist noch offen. Zuletzt waren Reisen nach Asien und Australien wegen der fehlenden Umsteigekapazitäten am Persischen Golf deutlich teurer geworden. Dies ging aus einer Branchen-Studie des Kreditversicherers Allianz Trade hervor.

Der ungelöste Konflikt treibt zudem die Ölpreise deutlich nach oben und verteuert damit auch Treibstoffe wie Kerosin. Viele Airlines – insbesondere auf Strecken zwischen Asien, Afrika und Europa – reagieren darauf darauf mit höheren Ticketpreisen.

Preiserhöhung nach Buchung? Ihre Rechte

Dürfen Airlines und Reiseveranstalter höhere Preise wegen gestiegener Kerosinpreise und neuer Flugrouten auch nach der Buchung weitergeben? Hier gilt es, zwischen Pauschalreisen und reinen Flugbuchungen zu unterscheiden:

Pauschalreise (mit Flug)

Der Veranstalter darf den Preis bis 20 Tage vor Reisebeginn erhöhen, etwa bei gestiegenen Beförderungs- oder Treibstoffkosten – aber nur mit entsprechender AGB-Klausel, die auch Preissenkungen erlauben muss. Die Erhöhung muss begründet und schriftlich oder per Mail angekündigt werden. Übersteigt sie 8 Prozent, kann kostenfrei zurückgetreten werden; alternativ darf der Veranstalter eine gleichwertige Ersatzreise anbieten. Reagiert der Reisende nicht, gilt die Erhöhung als angenommen.

Die großen Anbieter Tui, Alltours und Dertour teilten nun mit, dass für sie eine nachträgliche Preiserhöhung keine Option sei. Für zukünftige Buchungen könnte es allerdings angesichts des Preisanstiegs anders aussehen.

Nur Flugbuchung

Wurde nur ein Flug gebucht, besteht ein verbindlicher Beförderungsvertrag, nach dem der Flugpreis grundsätzlich feststeht. Eine nachträgliche Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn sie wirksam vertraglich vereinbart wurde, etwa durch eine entsprechende Klausel in den Beförderungsbedingungen. Ob diese Klausel wirksam ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Bei ausländischen Airlines kann zudem ausländisches Recht gelten.

Mitarbeit: Sabrina Doschek, Lorenzo Walcher

Mit Material von dpa.