Kuba: Auswärtiges Amt rät aktuell von Reisen ab

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Von Lorenzo Walcher

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Ein Tankwagen des kubanischen Staatskonzerns CUPET
Kein Treibstoff an der Zapfsäule und leere Tanklaster – die Kraftstoffkrise in Kuba spitzt sich zu© dpa/Norlys Perez

Kuba steckt in einer tiefen Treibstoff- und Energiekrise. Das Auswärtige Amt rät jetzt von nicht notwendigen Reisen ab. Was Betroffene tun können, um nicht auf der Karibikinsel festzusitzen, und welche Ansprüche sie bei einer gebuchten Reise haben.

  • Keine Flugzeugbetankung auf Kuba möglich

  • Grundversorgung auf Kuba nicht gewährleistet

  • Auswärtiges Amt rät von Einreise ab

Nach US-Sanktionen spitzt sich die Energiekrise in Kuba zu. Kraftstoffreserven neigen sich dem Ende zu, vielerorts gibt es Stromausfälle. Auch die Luftfahrt ist von der Knappheit betroffen.

Keine Flugzeugbetankung auf Kuba

Wegen der anhaltenden Knappheit hat die Regierung Kubas eine Rationierung veranlasst. Airlines habe keine Möglichkeit, in Kuba Treibstoff nachzutanken, und müssen daher Tankstopps an anderen Orten – zum Beispiel in der Dominikanischen Republik – einlegen. Die Fluggesellschaft Air Canada etwa bringt Fluggäste, die einen Rückflug gebucht haben, noch aus dem Land. Danach setzt die Airline vorübergehend alle Linienflüge nach und von Kuba aus.

Kuba: Mangelnde Grundversorgung

Nicht nur die Ein- und Ausreise ist durch die Knappheit behindert. Regelmäßige Stromausfälle, unterbrochene Kühlketten und Medikamenten-Engpässe wirken sich enorm auf die Bevölkerung sowie auf Touristinnen und Touristen aus. Öffentlicher Nahverkehr, Straßenbeleuchtung, Ampeln, Geldautomaten, Kommunikations- und Sicherheitssysteme sind bereits stark eingeschränkt oder können ausfallen.

Auswärtiges Amt rät von Reisen nach Kuba ab

Auch die medizinische Versorgung auf der Insel kann nicht gewährleistet werden. Das Auswärtige Amt hat daher jetzt reagiert: "Von nicht notwendigen Reisen nach Kuba wird aufgrund der erheblichen Auswirkungen des akuten Treibstoffmangels derzeit abgeraten", heißt es seitens der Behörde.

Ihre Rechte bei Pauschalreisen

Kuba-Besucher und -Besucherinnen, die bereits vor Ort sind, haben laut ADAC Juristen und Juristinnen folgende Rechte:

  • Der Reiseveranstalter kann den Vertrag nach Beginn der Pauschalreise nicht einfach wegen außergewöhnlicher Umstände kündigen. Sie selbst können die Reise kündigen, wenn sie erheblich beeinträchtigt ist. Sie müssen die bereits verbrachten Reisetage zahlen, für die übrige Zeit bekommen Sie Ihr Geld zurück. Es muss aber in jedem Einzelfall belegt werden, dass die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt wird.

  • Der Veranstalter muss für Ihre Rückreise sorgen und die dafür entstehenden Mehrkosten tragen. Ist die Rückreise nicht möglich, muss er für maximal drei Tage die Unterbringungskosten übernehmen.

  • Der Reiseveranstalter muss Hilfeleistungen erbringen und zum Beispiel über Gesundheitsdienste und konsularische Unterstützung informieren. Außerdem muss er Sie zum Beispiel bei der Suche nach anderen Reisemöglichkeiten unterstützen.

Das gilt für Individualreisende

Wer einzelne Reiseleistungen wie Flug, Hotel oder Ferienwohnung gebucht hat, kann nicht so einfach kostenfrei stornieren:

  • Wenn Sie eine Unterkunft einzeln gebucht haben, können Sie diese nicht stornieren, solange die Unterkunft zugänglich und ohne Gesundheitsgefahr bewohnbar ist. Sie müssen auf die Kulanz des Anbieters hoffen. In der Regel gilt das Recht des Landes, in dem die gebuchte Unterkunft liegt, wenn Sie direkt im Ausland gebucht haben. Versuchen Sie, mit dem Hotelier oder Vermieter eine gütliche Einigung zu finden.

  • Sie müssen aber weder Zimmerpreis noch Stornogebühren zahlen, wenn der Vermieter seine Leistung nicht erbringen kann.

  • Bei Individualreisenden besteht eine kostenfreie Stornierungsmöglichkeit demnach nur, wenn die Einzelleistung nicht erfüllt werden kann. Können Individualleistungen (z.B. Flug) ohne Einschränkungen erbracht werden, wollen Urlauber und Urlauberinnen ihre Reise jedoch nicht mehr antreten, so ist bei einer Absage durch den Reisenden eine kostenfreie Stornierung nicht möglich.

Mit Material von dpa.